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  • Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen: 22. Oktober 2014

Autor Thema: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen  (Gelesen 22387 mal)

G
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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#15: 29. Januar 2015, 10:56

Wieso soll der Firmeninhaber, der selbst Rundfunkbeitrag bezahlen im privaten bezahlen muss, auch nochmals für seine Mitarbeiter zahlen, die ebenfalls schon im privaten den Rundfunkbeitrag bezahlen???

Wo steckt mein Denkfehler? Ich kapiere nicht ganz die Herangehensweise der Gerichte an die Sache....

Das geht noch krasser. Der ledige, kinderlose Alleinselbstständige der den Betrieb nicht in seiner Wohnung sondern in einer Betriebsstätte hat, zahlt zweimal den Beitrag. Einen vollen Beitrag mit €17,98, dazu einen Drittelbeitrag von € 5,99. Das sind pro Kopf monatlich € 23,97.

Der Denkfehler liegt am Denken an sich. Der Betrieb selbst hat durch die Gesamtveranstaltung Ruindfunk einen strukturellen Vorteil, darum soll er auch zahlen, sagen die.
Was dieser strukturelle Vorteil ist kann jedoch keiner sagen. Und daß die Betriebe die Mehrbelastung auf ihre Produkte abwälzen und damit der Verbraucher doppelt bezahlt sagt auch niemand.


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I
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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#16: 29. Januar 2015, 11:20
Also ich kann beim besten Willen keinen Vorteil für den Chef der Betriebsstätte erkennen. Klar die Mitarbeiter haben in gewisser Weise einen Vorteil in dem sie sich im Büro oder Auto bedudeln lassen. Wie wirkt sich dieser Vorteil der Mitarbeiter aber als Vorteil für den Chef aus, der es schließlich zahlen soll??? Zieht der Chef nicht eher einen Nachteil daraus?

Ich stelle mir gerade vor, ich hätte eine Sekretärin und neben ihr würde ein eingeschalteter Fernseher stehen. Die könnte sich doch garnicht mehr auf die eigentliche Arbeit konzentrieren. Der Nachteil schlägt sich u. U. dahingehend aus, dass mehrere Angebote an andere Firmen falsch berechnet werden und meine Firma in die miesen geht. Also zahle ich doch dann indirekt für etwas, dass mich im schlimmsten Falle bankrott werden ließe...

Ein haarsträubendes Fallbeispiel, aber die "Möglichkeit" besteht. Genauso wie die "Möglichkeit" zum Rundfunkempfang besteht.

Egal wie ich das drehe und wende, für den Inhaber einer Betriebsstätte kann ich beim besten Willen keinen Vorteil erkennen, zumal dieser längst von den Mitarbeitern selbst bezahlt wurde.


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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#17: 29. Januar 2015, 11:28
Wie ich schon sagte: Es ist der strukturelle Vorteil der Gesamtveranstaltung Rundfunk, der dem Betrieb nützt. Nur weiß niemand was das ist und wie es nützen soll. Im privaten Bereich kann das ja auch niemand erklären. Die GEZ-Tante konnte es dem VG Freiburg ja auch nicht erklären. Vielleicht ist es geheim?


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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#18: 29. Januar 2015, 12:49

Wieso soll der Firmeninhaber, der selbst Rundfunkbeitrag bezahlen im privaten bezahlen muss, auch nochmals für seine Mitarbeiter zahlen, die ebenfalls schon im privaten den Rundfunkbeitrag bezahlen???

Wo steckt mein Denkfehler? Ich kapiere nicht ganz die Herangehensweise der Gerichte an die Sache....

Das geht noch krasser. Der ledige, kinderlose Alleinselbstständige der den Betrieb nicht in seiner Wohnung sondern in einer Betriebsstätte hat, zahlt zweimal den Beitrag. Einen vollen Beitrag mit €17,98, dazu einen Drittelbeitrag von € 5,99. Das sind pro Kopf monatlich € 23,97.

Der Denkfehler liegt am Denken an sich. Der Betrieb selbst hat durch die Gesamtveranstaltung Ruindfunk einen strukturellen Vorteil, darum soll er auch zahlen, sagen die.
Was dieser strukturelle Vorteil ist kann jedoch keiner sagen. Und daß die Betriebe die Mehrbelastung auf ihre Produkte abwälzen und damit der Verbraucher doppelt bezahlt sagt auch niemand.

Auf Anfrage bei der Politik wird dann gerne damit argumentiert, dass man ja den Beitrag in seiner Preis-Kalkulation berücksichtigen sollte. Witzigerweise ist auch genau das immer wieder ein Argument gegen das werbe-finanzierte Privatfernsehen, weil man die Leistung am Ende an der Kasse zahlt. Ist ja aber beim Rundfunkbeitrag nicht anders, die Kosten trägt später ja ebenfalls der Konsument einer Dienstleistung oder eines Produktes. Dieser zahlt dann also doppelt den Rundfunkbeitrag.

Im Grunde zahlt man als Gewerbetreibender also den Rundfunkbeitrag sogar 3 Mal.


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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#19: 29. Januar 2015, 12:59
Nun hat der Chef noch eine Zweitwohnung, weil sein Betrieb weiter von seinem eigendliche Wohnort liegt und noch ein Ferienhaus im Harz! :'(
Ohmanomanoman


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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#20: 29. Januar 2015, 13:34
Das ist eh der größte Schmarn, dass ich für eine Zweitwohnung nochmal bezahlen muss.

Ein Haushaltsabgabe gibt es für mich nicht, denn der Haushalt (Wohnung) ist nur der Anknüpfungspunkt. Sprich es zahlt der Vorteilnehmer der dort gemeldet ist, nicht der Haushalt. Wenn der Haushalt zahlen müsste, dann müssten alle Vermieter für ihre leerstehenden Wohnungen zahlen. Müssen sie aber nicht, also zahlt jede an einer Adresse gemeldete Person einmalig für alle dort Mitwohnenden.

Da diese Person die Flatrate von 17,98 € entrichtet hat, wieso muss sie dann nochmals für eine zweite gemeldete Wohnung bezahlen?

Nun ist es so, dass pro gemeldeter Wohnung der Vorteilsnehmer eine Flatrate bezahlen muss. Aber wenn es sich an der Wohnung ausrichtet, wie schaut es dann mit Vorteil den ich außerhalb der Wohnung wahrnehme? Ich kann auch mit meinem Handy überall den Vorteil des örR genießen, dann zählt es in die Flatrate mit rein. Bin ich allerdings an einer Zweitwohnung gemeldet zählt es nicht in die schon bezahlte Flatrate mit rein????

Wenn da mal nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen wird.

Beispiel:
Person A hat eine Wohnung und muss Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 € bezahlen. Person A ist sehr reiselustig und ist kaum zu Hause, genießt aber durch das Handy den Vorteil des örR.

Person B hat 2 Wohnungen und zwar Wohnung 1 und Wohnung 2. In Wohnung 1 ist Person 5 Tage wegen der Arbeit und hat dort einen Fernseher. In Wohnung zwei ist er nur am Wochenende (2 Tage) und hat dort keinen Fernseher, weil er meist an den 2 Tagen mit Freunden unterwegs ist. Person B kann natürlich immer nur in einer Wohnung sein,  hat aber auch ein Handy und kann den Vorteil des örR überall genießen. Allerdings gibt es einen Unterschied zu Person A, denn Person B bezahlt für die Flatrate 35,96 € pro Monat.

Wieso wird Person A besser behandelt wie Person B, obwohl beide, wenn sie das Maximun (24h pro Tag) der Angebote des örR wahrnehmen, kein Unterschied festzustellen ist???


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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#21: 29. Januar 2015, 13:56
Also: Wenn Opa seine Bude kündigt und sich abmeldet und er noch bischen Kohle hat, wenn er sein unnützen Kram verkauft,
außer Feldbett, Schlafsack, spanische Wand, Ordliebsack, Stromgenerator, Reservekanister Kühltasche und Fernseher und er kennt einige geschützte Ecken zB. unter einer Brücke oder so, DANN BRAUCHT ER JA KEIN BEITRAG ZU LÖHNEN, ODER? (#)
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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#22: 29. Januar 2015, 15:44
Also: Wenn Opa seine Bude kündigt und sich abmeldet und er noch bischen Kohle hat, wenn er sein unnützen Kram verkauft,
außer Feldbett, Schlafsack, spanische Wand, Ordliebsack, Stromgenerator, Reservekanister Kühltasche und Fernseher und er kennt einige geschützte Ecken zB. unter einer Brücke oder so, DANN BRAUCHT ER JA KEIN BEITRAG ZU LÖHNEN, ODER? (#)
Ohmanomanoman

Da kennt Opa die GEZ 2.0 aber schlecht. Wenn Opa die spanische Wand, das Bett und den Generator in Betrieb hat, ist das Domizil doch zum Schlafen oder Wohnen geeignet, bzw. wird dafür benutzt. Kostet € 17,98 pro Monat. Er hätte die spanische Wand, den Schlafsack und das Bett weglassen sollen, dann wäre es kostenlos. Denn mit all dem Kram ist Opa doch gar kein richtiger Obdachloser und eine Härtefallbefreiung gibt es sowieso nicht.


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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#23: 29. Januar 2015, 15:46
Eine Idee:

Der Betrieb steuert über seinen Beitrag und die Umlegung auf Dienstleistungen und Waren die versteckte und erforderliche Erhöhung des Beitrags bei. Das System und sein Wildwuchs brauchen von Jahr zu Jahr mehr Geld.


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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#24: 29. Januar 2015, 16:13
@ GEiZ ist geil
Dann spart Opa aber die Miete, Heizung, Grundsteuer, Schätlingsbekämfung, Müllabfuhr, Hausmeister, 11% Modernisierungskosten, wegen energetische Sanierung, Anntennengebühr, Wartungskosten für Heizung und Rauchwarnmelder, Energieverbrauchablesung, Wasser u. Abwasser, Trinkwasserkontrolle wegen Legionärsbazillen, Treppenhausreinigung, Rechnungen für Kleinreparaturen, Schornsteinfeger, Gemeinschaftsstrom, Gehwegreinigung, Winterräumdienst und Gartenpflege!
Dann hat Opa eben die 17,98 € noch über, damit die Leute vom Staatsfunk als Rentner nicht verarmen 8)

Das ist alles sooo traurig. Von mir mal was zu aufheitern. Mir bleibt nur noch Spott :-[

Ohmanomanomanoman


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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#25: 29. Januar 2015, 16:25
Der Betrieb steuert über seinen Beitrag und die Umlegung auf Dienstleistungen und Waren die versteckte und erforderliche Erhöhung des Beitrags bei.

Die Wirtschaft sollte anlässlich des RBStV nicht verärgert werden. Die Betriebe sind sogar aus der Evalutation ausgestiegen, was offenbar ohne weiteres akzeptiert wird.

Laut Behauptungen soll der Anteil der Erträge nicht privater Zahler an den Gesamterträgen im Vergleich 2012 zu 2013 nur um 0,26 Prozent angestiegen sein (ca. 39 Mio Euro Mehrerträge im nicht privaten Bereich).


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

G
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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#26: 29. Januar 2015, 16:29
@ GEiZ ist geil
Dann spart Opa aber die Miete, Heizung, Grundsteuer, Schätlingsbekämfung, Müllabfuhr, Hausmeister, 11% Modernisierungskosten, wegen energetische Sanierung, Anntennengebühr, Wartungskosten für Heizung und Rauchwarnmelder, Energieverbrauchablesung, Wasser u. Abwasser, Trinkwasserkontrolle wegen Legionärsbazillen, Treppenhausreinigung, Rechnungen für Kleinreparaturen, Schornsteinfeger, Gemeinschaftsstrom, Gehwegreinigung, Winterräumdienst und Gartenpflege!
Dann hat Opa eben die 17,98 € noch über, damit die Leute vom Staatsfunk als Rentner nicht verarmen 8)

Das ist alles sooo traurig. Von mir mal was zu aufheitern. Mir bleibt nur noch Spott :-[

Ohmanomanomanoman

Opa muß aber aufpassen. Wenn er vergisst seine ehemalige Wohnung bei der GEZ abzumelden, muß er zweimal bezahlen. Dann kommt der Gerichtsvollzieher, nimmt ihm sein Feldbett, seine Kühltasche, seine spanische Wand und den Generator weg. Denn die Leute vom Zwangsbezahlfernsehen wollen als Rentner nicht nur nicht verarmen, sondern auf Opas Kosten feudal leben. Da Opa nun gar nichts mehr hat möchte er dankeschön sagen, buddelt den gut versteckten Wehrmachtskarabiner aus, den er von seinem Vater geerbt hat und macht sich auf den Weg zur Rundfunkanstalt..........


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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#27: 29. Januar 2015, 16:36
Die MACHT haben die Medien, Wirtschaft und Politik, genau in dieser Reihenfolge.
Die Bürger (gleich Menschen) sind die Arbeiterameisen und ernähren die Kaste!
Ohmanomanoman


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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#28: 29. Januar 2015, 16:54
Die MACHT haben die Medien, Wirtschaft und Politik, genau in dieser Reihenfolge.
...
Sehe ich nicht so.
Die MACHT hat das Volk - die meisten von denen wissen das nur nicht!


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

P
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Re: Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
#29: 29. Januar 2015, 17:07
@"Wehrmachtskarabiner", solche bzw. allgemein "Waffen" sind bei GV scheinbar immer willkommen, wenn diese einen Wertgegenstand vergleichbar sind, so eine Ausage zu "Waffen" bzw. ähnlich stand wohl auf einem entsprechenden Ersuchen laut einem Beteiligten an runden Tischen ;-)


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