Das ist mir neu, dass Gerichte Verfahren aus "organisatorischen oder ökonomischen Gründen ruhen lassen". Gibt es darüber schon mehr Infos oder merkt man das einfach daran, dass nichts passiert?
Wenn ja, dann hat eine fiktive Person das "Ruhen aus organisatorischen oder ökonomischen Gründen" schon mit ihrer auf reinem EU Recht basierten Klage vom Januar 2016 vor dem Verwaltungsgericht Berlin erreicht.
Von mir aus bitte das interessante Thema "Ruhen aus organisatorischen oder ökonomischen Gründen" auslagern.
Die fiktive Person lässt nämlich ihrerseits das ganze ruhen und versucht, das Gericht nicht auf ihre Klage aufmerksam zu machen, hat jedoch Bedenken, dass plötzlich ein Beschluss ergeht, weil sich nichts mehr getan hat.
Wenn ich das aber richtig verstanden habe, dann könnte man einen plötzlichen Beschluss noch mal anfechten, wenn keine vorherige mündliche Verhandlung stattgefunden hat - oder?
Damit könnte sich die fiktive Person dann ganz entspannt zurück lehnen und abwarten
Wer wünscht sich sowas nicht ?
Edit "Bürger":
Das Thema "quasi-Ruhen aus organisatorischen oder ökonomischen Gründen" hier bitte nicht weiter vertiefen. Es ist auch nicht geeignet für eine eigenständige Diskussion, da es absolut spekulativ bleibt, aus welchen Gründen Verfahren bei den Verwaltungsgerichten einfach nur "liegenbleiben" - bis zum Tag X. Wenn dieser ansteht wird - sofern nicht im Voraus der schriftlichen Abwicklung bereits zugestimmt wurde - mit ca. 6-8 Wochen Vorlauf ein Verhandlungstermin anberaumt, denn die mdl. Verhandlung ist prinzipiell erst einmal Bestandteil des Verfahrens. Mehr Hinweise dazu in anderen Threads.
Insbesondere aber nicht nur die Verwaltungsgerichte sind allesamt hoffnungslos überlastet - einfach mal eine web-Suche machen nach "Gerichte Überlastung"... Insofern ist es absolut müßig, "Strategien" zu diskutieren, die mglw. dazu geführt haben könnten, dass es bislang liegengeblieben ist. Man kann es nicht feststellen und daraus auch keine Erkenntnisse ableiten. Es ist für die Gerichte die "unauffälligste" Art, sich ihrer Arbeit vorerst (mglw. auch aus "verfahrensorganisatorischen und verfahrensökonomischen" Gründen) nicht offiziell "ruhend zu stellen" oder gar offiziell "auszusetzen" - denn ersterem müssten ohnehin beide Verfahrensparten zustimmen - und letzteres müsste das Gericht begründen und damit zumindest ansatzweise Position beziehen.
Das einzige was man derzeit tun kann, ist, nicht selbst das Verfahren unnötig zu "beschleunigen"
Ab hier bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema dieses Sammel-Threads, welches da lautet
Welche Gerichte setzen das Verfahren aus nach §94 VwGO? [Sammelthread]
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.