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Autor Thema: VG F setzt Verfahren wegen 4 Leitverfahren vor dem BVerfG nach § 94 VwGO aus  (Gelesen 39379 mal)

D
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Siehe u.a. auch unter
Runder Tisch Hamburg Altona, Do. 18.05.17, 19.00 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23056.msg147494.html#msg147494

Unser Treffen war sehr interessant. Seitens des Hamburger Verwaltungsgerichtes wurden weitere Verfahren aufgrund der anhängigen Verfassungsbeschwerden ausgesetzt. Allerdings kam es auch bei ausgesetzten Verfahren offenbar in den letzten Monaten zu Vollstreckungseinleitungen - die dann wieder eingestellt wurden. Inwieweit dahinter Taktik steckt oder ob es sich nur um technische Mängel bei der Programmierung der EDV handelt, kann ich nicht beurteilen.


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hier die Anwort des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main auf meine Nachfrage:

Zitat
Sehr geehrter Herr XY,

aufgrund meiner Nachfrage bei der zuständigen Kammer kann ich Ihnen mitteilen, dass nach Annahme von vier Verfassungsbeschwerden nunmehr die beim VG Frankfurt anhängigen Verfahren ausgesetzt werden, bis eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden ergeht.

Insoweit kann ich bestätigen, dass Beschlüsse des im Raum stehenden Inhalts ergangen sind; es handelt sich also nicht um sog. „fake news“.

Das entsprechende Dokument liegt mir vor und kann auf Nachfrage für die Begründung eines Beweisantrages oder und Antrages auf Aussetzung bei mir angefordert werden. Somit bestätigt das Verwaltungsgericht Frankfurt, dass begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages vorliegen. Es gilt der Grundsatz "in dubio pro reo", eine Sicherheit, dass die vorliegende Klage unbegründet ist, liegt somit nicht vor.

Es ist anGerichtet!!! 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

T
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Niemals vergessen:

§ 94 VwGO beschreibt eine KANN-Regelung (also keine MUSS-Vorschrift)

Möglicherweise könnte Person K zur Begründung auch vortragen, wie das VG Frankfurt betont hat:

Aufgrund der Tatsache, dass das BVerfG mindestens vier Verfahren zur baldigen Entscheidung ***angenommen*** hat, ist eine Aussetzung gerechtfertigt.
Annahme durch BVerfG rechtfertigt Aussetzung durch VG

Last not least:
Die Gerichte ertrinken in Arbeit, Verfahrensstau überall, nicht zuletzt viele dringende Asyl-Verfahren an VG müssen vorrangig bearbeitet werden -->>
Aussetzung dient der Kosteneffizient und Wirtschaftlichkeit sowie der Entlastung der Justiz

Wäre evtl. denkbar, zumindest in der Theorie, dass eine Person K wie Kläger so argumentiert...


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ergänzend die offene BGH Revision gegen den SWR zum Tübinger Urteil... und natürlich in der mündlichen Verhandlung ausführlich die Klagegründe vortragen und die Anträge unbedingt protokollieren lassen!!!


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Trendwende durch Großstadt-VGs Frankfurt und Hamburg
Zusätzlich ja das VG Freiburg.

Nachweisaufgabe
Dank an @Markus KA . Das geht dann von hier über das Nachrichtensystem.
Für Hamburg benötigen wir noch irgend etwas an Nachweis.
Sodann könnte es auf Grundlage dieser Nachweise gelingen, dass alle VGs sich dem Trend anschließen, zumal daran selber interessiert, um Kapazitäten für die überbordende Menge der Asylverfahren frei zu bekommen.

Alle VGs wären zu informieren.
Wird hier übernommen. Nötig wäre eine Liste aller VGs unter Einbezug von Mail-Adressen. Die fischt Software mühelos aus einem solchen Verzeichnis heraus.

Suche nach Verzeichnis: zunächst  ohne Erfolg.
Nicht ausreichend dafür: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Gerichte
Hilfreich: http://www.deutschejustiz.de/verwaltungsgerichte.html
- aber da müsste man sich rund 50x durchklicken bis zu E-Mail-Adressen

Trick 177 - 2 Adressen bei Google gleichzeitig - zeigt, dass wohl kein bundesweites Register mit Mail-Adressen existiert:
g-hal@justiz.sachsen-anhalt.de   poststelle@vg-muenster.nrw.de

Hurra-fündig geworden:
Trick 178 - wie vor, aber Google-Suche mit VG-Anschriften 2 verschiedener Bundesländer:
Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig - Rathenaustraße 40, 04179 Leipzig
Führt zu: 
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/anschriften/justizanschriften/bundesweit/anschriften_bund_land_dez_2016.pdf
(interner Vermerk: abrufbar über ein internes Archiv als:  pev-zzubd-xxcourtadresses-yxjustiz_nrw_de-state16c* )

Nun Aufgabe B: Schriftliche Mitteilung?
E-Mails gehen zu leicht unter... Also müssten wir eigentlich allen VGs auch ein schriftliches Merkblatt übersenden. Das wird hier neben allen anderen Aufgaben nicht geschafft (Arbeit, Spesen). Diesen Teil der Aufgabe lasse ich also zunächst einmal offen.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Hier eine Liste aller VG, OVG/VGH und BVerwG mit Adressen und E-Mail-Adressen. Habe ich vor einiger Zeit mal zusammengestellt, sollte aber noch aktuell sein.

Ist eine Text-Datei mit Trennzeichen ";" - das sollte jedes handelsübliche Programm erkennen und trennen können.


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

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Und hier, wie man E-Mail-Adressen aus einer Liste .pdf extrahiert:

1. Inhalt der Datei in .txt übertragen. Beipiel:   xyz.txt
Geht meist per Copy/Paste, so für die kurz zuvor erwähnte Datei .pdf.
Manchmal nur per OCR.

2. LINUX UBUNTU LIVE benutzen.
Überflüssig für glücklichere Benutzer, diejenigen von UNIX-ischen Systemen wie UBUNTU LINUX.

3. Befehl im Terminal-Window:   grep  "@"  xyz.txt  > xxx.txt

4. xxx.txt editieren. Alle Leerzeichen ersetzen durch Zeilensprung.

5.   grep  "@"  xxx.txt  > yyy.txt

6. in yyy.txt sind dann die Mailadressen.

War hoffentlich alles fehlerfrei notiert. Es führen auch andere "Wege nach Rom". Aber das ist hier ja nicht unser Thread-Thema.

Das Ergebnis dürfte in etwa deckungsgleich sein
mit dem, das über de Datei von @DJ_rainbow erreichbar ist. Im letzteren Fall hätte man die E-Mail-Adressen bereits abgetrennt.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Vielleicht hilft diese Liste:

"Bayrischer Verwaltungsgerichtshof" <poststelle@vgh.bayern.de>
"Bundesverwaltungsgericht in Leipzig" <pressestelle@bverwg.bund.de>
"Hessischer Verwaltungsgerichtshof" <verwaltung@vgh-kassel.justiz.hessen.de>
"Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht" <OVGLG-Poststelle@justiz.niedersachsen.de>
"Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg" <verwaltung@ovg.berlin.de>
"Oberverwaltungsgericht des Saarlandes" <poststelle@ovg.justiz.saarland.de>
"Oberverwaltungsgericht in Bremen" <office@oberverwaltungsgericht.bremen.de>
"Oberverwaltungsgericht in Hamburg" <verwaltung@ovg.justiz.hamburg.de>
"Oberverwaltungsgericht in Magdeburg" <poststelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de>
"Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern" <verwaltung@ovg-greifswald.mv-justiz.de>
"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen" <poststelle@ovg.nrw.de>
"Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz" <verwaltung-p@ovg.justiz.sachsen.de>
"Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht" <verwaltung@ovg.landsh.de>
"Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht" <verwaltung@ovg.landsh.de>
"Thüringer Oberverwaltungsgericht" <postovg@thovg.thueringen.de>
"Verwaltungsgericht Ansbach" <poststelle@vg-an.bayern.de>
"Verwaltungsgericht Arnsberg" <poststelle@vg-arnsberg.nrw.de>
"Verwaltungsgericht Augsburg" <poststelle@vg-a.bayern.de>
"Verwaltungsgericht Bayreuth" <poststelle@vg-bt.bayern.de>
"Verwaltungsgericht Berlin" <verwaltung@vg.berlin.de>
"Verwaltungsgericht Braunschweig" <VGBS-poststelle@justiz.niedersachsen.de>
"Verwaltungsgericht Chemnitz" <verwaltung-vgc@vgc.justiz.sachsen.de>
"Verwaltungsgericht des Saarlandes" <poststelle@vg.justiz.saarland.de>
"Verwaltungsgericht Dresden" <verwaltung-vgdd@vgdd.justiz.sachsen.de>
"Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)" <poststelle@vg-frankfurt-oder.brandenburg.de>
"Verwaltungsgericht Gelsenkirchen" <poststelle@vg-gelsenkirchen.nrw.de>
"Verwaltungsgericht Gera" <postvgge@vgge.thueringen.de>
"Verwaltungsgericht Gießen" <verwaltung@vg-giessen.justiz.hessen.de>
"Verwaltungsgericht Greifswald" <verwaltung@vg-greifswald.mv-justiz.de>
"Verwaltungsgericht in Aachen" <poststelle@vg-aachen.nrw.de>
"Verwaltungsgericht in Bremen" <office@verwaltungsgericht.bremen.de>
"Verwaltungsgericht in Cottbus" <poststelle@vg-cottbus.brandenburg.de>
"Verwaltungsgericht in Darmstadt" <verwaltung@vg-darmstadt.justiz.hessen.de>
"Verwaltungsgericht in Düsseldorf" <poststelle@vg-duesseldorf.nrw.de>
"Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main" <Verwaltung@vg-frankfurt.justiz.hessen.de>
"Verwaltungsgericht in Freiburg" <Poststelle@VGFreiburg.justiz.bwl.de>
"Verwaltungsgericht in Göttingen" <VGGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de>
"Verwaltungsgericht in Halle" <poststelle@vg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de>
"Verwaltungsgericht in Hamburg" <Poststelle@vg.justiz.hamburg.de>
"Verwaltungsgericht in Hannover" <vgh-Poststelle@justiz.niedersachsen.de>
"Verwaltungsgericht in Karlsruhe" <poststelle@vgkarlsruhe.justiz.bwl.de>
"Verwaltungsgericht in Kassel" <Vewaltung@vg-kassel.justiz.hessen.de>
"Verwaltungsgericht in Koblenz" <Postfach@vgko.jm.rlp.de>
"Verwaltungsgericht in Köln" <poststelle@vg-koeln.nrw.de>
"Verwaltungsgericht in Magdeburg" <poststelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de>
"Verwaltungsgericht in Mainz" <Poststelle@vgmz.jm.rlp.de>
"Verwaltungsgericht in Minden" <poststelle@vg-minden.nrw.de>
"Verwaltungsgericht in München" <poststelle@vg-m.bayern.de>
"Verwaltungsgericht in Münster" <poststelle@vg-muenster.nrw.de>
"Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße" <poststelle@vgnw.jm.rlp.de>
"Verwaltungsgericht in Oldenburg" <VGOL-Poststelle@justiz.niedersachsen.de>
"Verwaltungsgericht in Potsdam" <verwaltung@vg-potsdam.brandenburg.de>
"Verwaltungsgericht in Regensburg" <poststelle@vg-r.bayern.de>
"Verwaltungsgericht in Schwerin" <verwaltung@vg-schwerin.mv-justiz.de>
"Verwaltungsgericht in Stuttgart" <Poststelle@vgstuttgart.justiz.bwl.de>
"Verwaltungsgericht in Wiesbaden" <Verwaltung@vg-wiesbaden.justiz.hessen.de>
"Verwaltungsgericht Leipzig" <verwaltung-vgl@vgl.justiz.sachsen.de>
"Verwaltungsgericht Lüneburg" <vglg-poststelle@justiz.niedersachsen.de>
"Verwaltungsgericht Meiningen" <postvgme@vgme.thueringen.de>
"Verwaltungsgericht Osnabrück" <vgos-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de>
"Verwaltungsgericht Sigmaringen" <poststelle@vgsigmaringen.justiz.bwl.de>
"Verwaltungsgericht Stade" <vgstd-poststelle@justiz.niedersachsen.de>
"Verwaltungsgericht Weimar" <postvgwe@vgwe.thueringen.de>
"Verwaltungsgericht Würzburgr" <poststelle@vg-w.bayern.de>
"Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg" <poststelle@vghmannheim.justiz.bwl.de>
"Verwaltungsgericht Trier" <poststelle@vgtr.mjv.rlp.de>

Oder so formatiert mit Komma + Leerzeichen dazwischen:

"Bayrischer Verwaltungsgerichtshof" <poststelle@vgh.bayern.de>, "Bundesverwaltungsgericht in Leipzig" <pressestelle@bverwg.bund.de>, "Hessischer Verwaltungsgerichtshof" <verwaltung@vgh-kassel.justiz.hessen.de>, "Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht" <OVGLG-Poststelle@justiz.niedersachsen.de>, "Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg" <verwaltung@ovg.berlin.de>, "Oberverwaltungsgericht des Saarlandes" <poststelle@ovg.justiz.saarland.de>, "Oberverwaltungsgericht in Bremen" <office@oberverwaltungsgericht.bremen.de>, "Oberverwaltungsgericht in Hamburg" <verwaltung@ovg.justiz.hamburg.de>, "Oberverwaltungsgericht in Magdeburg" <poststelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de>, "Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern" <verwaltung@ovg-greifswald.mv-justiz.de>, "Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen" <poststelle@ovg.nrw.de>, "Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz" <verwaltung-p@ovg.justiz.sachsen.de>, "Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht" <verwaltung@ovg.landsh.de>, "Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht" <verwaltung@ovg.landsh.de>, "Thüringer Oberverwaltungsgericht" <postovg@thovg.thueringen.de>, "Verwaltungsgericht Ansbach" <poststelle@vg-an.bayern.de>, "Verwaltungsgericht Arnsberg" <poststelle@vg-arnsberg.nrw.de>, "Verwaltungsgericht Augsburg" <poststelle@vg-a.bayern.de>, "Verwaltungsgericht Bayreuth" <poststelle@vg-bt.bayern.de>, "Verwaltungsgericht Berlin" <verwaltung@vg.berlin.de>, "Verwaltungsgericht Braunschweig" <VGBS-poststelle@justiz.niedersachsen.de>, "Verwaltungsgericht Chemnitz" <verwaltung-vgc@vgc.justiz.sachsen.de>, "Verwaltungsgericht des Saarlandes" <poststelle@vg.justiz.saarland.de>, "Verwaltungsgericht Dresden" <verwaltung-vgdd@vgdd.justiz.sachsen.de>, "Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)" <poststelle@vg-frankfurt-oder.brandenburg.de>, "Verwaltungsgericht Gelsenkirchen" <poststelle@vg-gelsenkirchen.nrw.de>, "Verwaltungsgericht Gera" <postvgge@vgge.thueringen.de>, "Verwaltungsgericht Gießen" <verwaltung@vg-giessen.justiz.hessen.de>, "Verwaltungsgericht Greifswald" <verwaltung@vg-greifswald.mv-justiz.de>, "Verwaltungsgericht in Aachen" <poststelle@vg-aachen.nrw.de>, "Verwaltungsgericht in Bremen" <office@verwaltungsgericht.bremen.de>, "Verwaltungsgericht in Cottbus" <poststelle@vg-cottbus.brandenburg.de>, "Verwaltungsgericht in Darmstadt" <verwaltung@vg-darmstadt.justiz.hessen.de>, "Verwaltungsgericht in Düsseldorf" <poststelle@vg-duesseldorf.nrw.de>, "Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main" <Verwaltung@vg-frankfurt.justiz.hessen.de>, "Verwaltungsgericht in Freiburg" <Poststelle@VGFreiburg.justiz.bwl.de>, "Verwaltungsgericht in Göttingen" <VGGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de>, "Verwaltungsgericht in Halle" <poststelle@vg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de>, "Verwaltungsgericht in Hamburg" <Poststelle@vg.justiz.hamburg.de>, "Verwaltungsgericht in Hannover" <vgh-Poststelle@justiz.niedersachsen.de>, "Verwaltungsgericht in Karlsruhe" <poststelle@vgkarlsruhe.justiz.bwl.de>, "Verwaltungsgericht in Kassel" <Vewaltung@vg-kassel.justiz.hessen.de>, "Verwaltungsgericht in Koblenz" <Postfach@vgko.jm.rlp.de>, "Verwaltungsgericht in Köln" <poststelle@vg-koeln.nrw.de>, "Verwaltungsgericht in Magdeburg" <poststelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de>, "Verwaltungsgericht in Mainz" <Poststelle@vgmz.jm.rlp.de>, "Verwaltungsgericht in Minden" <poststelle@vg-minden.nrw.de>, "Verwaltungsgericht in München" <poststelle@vg-m.bayern.de>, "Verwaltungsgericht in Münster" <poststelle@vg-muenster.nrw.de>, "Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße" <poststelle@vgnw.jm.rlp.de>, "Verwaltungsgericht in Oldenburg" <VGOL-Poststelle@justiz.niedersachsen.de>, "Verwaltungsgericht in Potsdam" <verwaltung@vg-potsdam.brandenburg.de>, "Verwaltungsgericht in Regensburg" <poststelle@vg-r.bayern.de>, "Verwaltungsgericht in Schwerin" <verwaltung@vg-schwerin.mv-justiz.de>, "Verwaltungsgericht in Stuttgart" <Poststelle@vgstuttgart.justiz.bwl.de>, "Verwaltungsgericht in Wiesbaden" <Verwaltung@vg-wiesbaden.justiz.hessen.de>, "Verwaltungsgericht Leipzig" <verwaltung-vgl@vgl.justiz.sachsen.de>, "Verwaltungsgericht Lüneburg" <vglg-poststelle@justiz.niedersachsen.de>, "Verwaltungsgericht Meiningen" <postvgme@vgme.thueringen.de>, "Verwaltungsgericht Osnabrück" <vgos-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de>, "Verwaltungsgericht Sigmaringen" <poststelle@vgsigmaringen.justiz.bwl.de>, "Verwaltungsgericht Stade" <vgstd-poststelle@justiz.niedersachsen.de>, "Verwaltungsgericht Weimar" <postvgwe@vgwe.thueringen.de>, "Verwaltungsgericht Würzburgr" <poststelle@vg-w.bayern.de>, "Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg" <poststelle@vghmannheim.justiz.bwl.de>, "Verwaltungsgericht Trier" <poststelle@vgtr.mjv.rlp.de>

Edit "Bürger" alle:
Bitte hier nicht weiter Nebenthemen vertiefen, sondern bitte zurückkehren und eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema diskutieren, welches hier lautet
VG F setzt Verfahren wegen 4 Leitverfahren vor dem BVerfG nach § 94 VwGO aus
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2017, 16:42 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Kleiner Querverweis bzgl. speziell obiger Anmerkungen zu Berlin/Brandenburg:
Kann den Beitrag von Grit leider nur bestätigen. Am Berliner VG wird ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wg. der anhängigen Verfassungsbeschwerden nicht mal ansatzweise in Betracht gezogen.
Danke an Profät, dazu BVerwG 6 B 21.06:
Zitat
§ 94 VwGO macht es dem Gericht nämlich nicht zur Pflicht, die Verhandlung auszusetzen. Die Entscheidung liegt vielmehr im richterlichen Ermessen...
Zitat
In der gerichtlichen Praxis wird § 94 VwGO allerdings entsprechend auch dann angewandt, wenn das Ergebnis des Klageverfahrens von der Gültigkeit einer Rechtsvorschrift abhängt, die in einem Normenkontrollverfahren Prüfungsgegenstand ist (Beschluss vom 8. Dezember 2000 - BVerwG 4 B 75.00 - Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 15 S. 6)
[...]

Ein solches "Normenkontrollverfahren", in welchem eine "Rechtsvorschrift", von deren "Gültigkeit das Ergebnis des Klageverfahrens abhängt", "Prüfungsgegenstand" ist, könnte das Normenkontrollverfahren des VDGN gegen die Satzung des RBB (gewesen?) sein
Nächster Versuch des VDGN - jetzt Normenkontrollklage (aus Juni 2013)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6296.0.html
wobei vorerst zu erkunden wäre, was dort der aktuelle Verfahrensstand ist - siehe bitte unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6296.msg147590.html#msg147590
[...]
Wer weiß mehr über den aktuellen Verfahrensstand der dazumal beim OVG Berlin-Brandenburg anhängigen Normenkontrollklage des VDGN oder könnte dies verlässlich in Erfahrung bringen?
Danke für die Mitwirkung.
Dies bitte dort im Thread verkünden. Danke.

Siehe dort zudem auch insbesondere unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6296.msg147590.html#msg147590
zu den Verfassungsbeschwerden des VDGN.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2018, 05:18 von Bürger«
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  • Beiträge: 710
Kostet das was, also der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VWGO?
Nach § 80 VWGO (Aussetzung der Vollziehung) sind ja Kosten entstanden.

Außerdem:

Wenn Person G klagt vor VG Buxdehude und keine Vollziehung bestätig wurde,
wenn Person K klagt vor VG Brasilien und keine Aussetzung, von der gegnerischen Partei erwünscht, kann
Person K dann trotzden diese Aussetzung des Verfahrens anmerken?

Person ist durchaus bewusst dass es eine "KANN" Situation ist. War nur wegen Kosten und Möglichkeiten.

Beide Klagen sind OFFEN da nur Teile eingereicht werden können, durch die ständigen Wechsel der Zustände...

Danke Bitte
Prroffessoor Shran
intergalaktischer Superschurke und Flottenführer


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2017, 15:28 von Hailender«
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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Gibt es eigentlich mal wieder etwas Neues bezüglich der Aussetzung von Verfahren?

Konnte jemand genaueres in Erfahrung bringen, an welchen Verwaltungsgerichten ausgesetzt wird?

Können vielleicht auch Aktenzeichen genannt werden, auf die man sich für das eigene Verfahren berufen kann?


@Shran: Bei § 80 Abs. 5 VwGO handelt es sich, ganz fiktiv natürlich, um den vorläufigen Rechtsschutz. Synonym wird auch vom Eilverfahren gesprochen. Die Verwaltungsgerichte machen daraus ein eigenes verwaltungsgerichtliches Verfahren mit eigenem Aktenzeichen und somit auch Gebühren.
Bei der Aussetzung passiert ja vorerst nichts, von daher dürften aus Sicht eines Laien keine weiteren Prozesskosten entstehen.



Edit "Bürger" vorsorglich die Bitte @alle:
§ 80 Abs 5 VwGO hier bitte nicht weiter vertiefen, da vom Kern-Thema abschweifend, welches hier lautet
VG F setzt Verfahren wegen 4 Leitverfahren vor dem BVerfG nach § 94 VwGO aus
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2017, 01:09 von Bürger«

  • Beiträge: 56
Nachtrag:

Person K ist im Internet auf ein fiktives Schreiben vom VG Gelsenkirchen (Mai 2017) gestoßen. Dort könnte zu einem Verwaltungsstreitverfahren stehen:

Zitat
Bereits jetzt sei auch darauf hingewiesen, dass die Kammer in Übereinstimmung mit der Praxis des zuständigen Senats beim Oberverwaltungsgericht NRW keine Veranlassung sieht, Klageverfahren bis zu einer Entscheidung der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden auszusetzen.

Die Menschen in NRW sind dankbar für konkrete Aktenzeichen und Informationen, wie man dem entgegnen könnte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2017, 16:02 von Bürger«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Notwendigerweise sollte in der mündlichen Verhandlung mit dem Gericht erörtert und protokolliert werden, wie sich das Gericht im Falle eines Fehlurteils die Wiederaufnahme der Klage vorstellt. Jede Klage müsste dann im Einzelfall geprüft werden, welche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes genau auf die jeweilige Klage zutreffen. Man könnte sich dann extrem chaotische Zustände für die VG vorstellen, aber die Arbeit und Pensionen sind gesichert  ;)

Es ist anGerichtet!!! 8)


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Aus einem Merkblatt seitens einer Berliner Vereinigung,, verschickt an alle Verwaltungsgerichte (ja, auch Bürger dürfen Merkblätter übersenden)
Zitat
  5. Lösung und Ausweg für Verwaltungsgerichte:
Zukünftiger BVerfG-Entscheid? Aussetzung ab sofort möglich?

a) Die Verwaltungsgerichte können mit der den Richtern hiermit erstmals voll zur Kenntnis gebrachten Problematik entgehen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat Anfang 2017 angekündigt, zur Planung für 2017 rechne ein Entscheid über die Rundfunkabgabe. Die BVerfG-Aktenzeichen von über 50 diesbezüglichen Verfassungsbeschwerden können auf Anfrage bei Interesse nachgewiesen werden. (Details: Siehe unten Abschnitt 11.)
Insbesondere handelt es sich auch um Beschwerden im Anschluss an Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts (2016, 2017).
Damit hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Zweifel angebracht sind.

b) Die Meinung des Bundesverwaltungsgerichts, Zweifel der Verfassungsmäßigkeit seien unberechtigt, ist damit durch das übergeordnete Gericht bereits aufgehoben.

c) Würde ein Richter eines Verwaltungsgerichts seither und in Kenntnis dieser Fakten noch behaupten, alles sei "zweifelsfrei verfassungsgemäß", so würde dieser Richter sich eine Entscheidungskompetenz oberhalb des höchsten Gerichts zusprechen. Seine ganz persönliche Meinung bleibe ihm unbenommen. Es geht um die Rechtsprechungs-Hierarchie.

d) Analog müssen die Merkblätter und Bausteintexte von ARD, ZDF,... (insoweit vorzugsweise auftretend unter der Nicht-Rechtsperson "Beitragsservice") geeignet umgetextet werden. In aktuell anhängigen Verfahren müssten vorherige Behauptungen der zweifelsfreien Verfassungsmäßigkeit durch entsprechende Einschränkungen revidiert werden.
Diese Beklagten-Parteien legen Wert darauf, "öffentlichem Recht" zu unterliegen (für Selbsttitulierung, also titulierungsfreie Vollstreckbarkeit). Es wäre kein Fehler, sich entsprechend zu verhalten.

Zugang zu mehr Details: Siehe unten Abschnitt 11.

Wichtig aus dem Merkblatt ist ferner für Aussetzung:

Zitat
4. Verstoß der ARD-Anstalten seit 2013 gegen § 31 BVerfGG?

(Also gegen die Umsetzungspflicht von Entscheiden des BVerfG.)
a) Die aktuell den ARD-Anstalten als erste täglich fällige Rückzahlungspflicht (rund 4 Milliarden Euro) mitgeteilte Aufgabe betrifft:

Die von hier vorgetragene Meinung (Fakten und Rechtslage):
Die Meinung der vorsätzlichen und geplanten Nicht-Umsetzung von eindeutiger und rechtlich zweifelsfreier Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Bürger mit niedrigem Einkommen (bis etwa Existenzminimum) von der Rundfunkabgabe freizustellen seien.
Einer begründeten nachvollziehbaren Widerlegung dieser Meinung wird mit Interesse entgegengesehen. Bisher wurde eine solche nicht und nirgends festgestellt.

Zugang zu mehr Details: Siehe unten Abschnitt 11.

Adressen aller Verwaltungsgerichte
Diese sollten jetzt nicht mit Merkblättern überschwemmt werden. Es gehört auch nicht zum Kernthema dieses Threads. Hier soll nur Früheres berichtigt werden.
Ausgangspunkt ist die im Thread bereits gezeigte Liste.
Zitat
"Verwaltungsgericht Ansbach" <poststelle@vg-an.bayern.de>
"Verwaltungsgericht Arnsberg" <poststelle@vg-arnsberg.nrw.de>
"Verwaltungsgericht Augsburg" <poststelle@vg-a.bayern.de>
"Verwaltungsgericht Bayreuth" <poststelle@vg-bt.bayern.de>
"Verwaltungsgericht Berlin" <verwaltung@vg.berlin.de>
"Verwaltungsgericht Braunschweig" <VGBS-poststelle@justiz.niedersachsen.de>
"Verwaltungsgericht Chemnitz" <verwaltung-vgc@vgc.justiz.sachsen.de>
"Verwaltungsgericht des Saarlandes" <poststelle@vg.justiz.saarland.de>
"Verwaltungsgericht Dresden" <verwaltung-vgdd@vgdd.justiz.sachsen.de>
"Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)" <poststelle@vg-frankfurt-oder.brandenburg.de>
"Verwaltungsgericht Gelsenkirchen" <poststelle@vg-gelsenkirchen.nrw.de>
"Verwaltungsgericht Gera" <postvgge@vgge.thueringen.de>
"Verwaltungsgericht Gießen" <verwaltung@vg-giessen.justiz.hessen.de>
"Verwaltungsgericht Greifswald" <verwaltung@vg-greifswald.mv-justiz.de>
"Verwaltungsgericht in Aachen" <poststelle@vg-aachen.nrw.de>
"Verwaltungsgericht in Bremen" <office@verwaltungsgericht.bremen.de>
"Verwaltungsgericht in Cottbus" <poststelle@vg-cottbus.brandenburg.de>
"Verwaltungsgericht in Darmstadt" <verwaltung@vg-darmstadt.justiz.hessen.de>
"Verwaltungsgericht in Düsseldorf" <poststelle@vg-duesseldorf.nrw.de>
"Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main" <Verwaltung@vg-frankfurt.justiz.hessen.de>
"Verwaltungsgericht in Freiburg" <Poststelle@VGFreiburg.justiz.bwl.de>
"Verwaltungsgericht in Göttingen" <VGGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de>
"Verwaltungsgericht in Halle" <vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de>
"Verwaltungsgericht in Hamburg" <Poststelle@vg.justiz.hamburg.de>
"Verwaltungsgericht in Hannover" <vgh-Poststelle@justiz.niedersachsen.de>
"Verwaltungsgericht in Karlsruhe" <poststelle@vgkarlsruhe.justiz.bwl.de>
"Verwaltungsgericht in Kassel" <Vewaltung@vg-kassel.justiz.hessen.de>
"Verwaltungsgericht in Koblenz" <Postfach@vgko.jm.rlp.de>
"Verwaltungsgericht in Köln" <poststelle@vg-koeln.nrw.de>
"Verwaltungsgericht in Magdeburg" <poststelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de>
"Verwaltungsgericht in Mainz" <Poststelle@vgmz.jm.rlp.de>
"Verwaltungsgericht in Minden" <poststelle@vg-minden.nrw.de>
"Verwaltungsgericht in München" <poststelle@vg-m.bayern.de>
"Verwaltungsgericht in Münster" <poststelle@vg-muenster.nrw.de>
"Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße" <poststelle@vgnw.jm.rlp.de>
"Verwaltungsgericht in Oldenburg" <VGOL-Poststelle@justiz.niedersachsen.de>
"Verwaltungsgericht in Potsdam" <verwaltung@vg-potsdam.brandenburg.de>
"Verwaltungsgericht in Regensburg" <poststelle@vg-r.bayern.de>
"Verwaltungsgericht in Schwerin" <verwaltung@vg-schwerin.mv-justiz.de>
"Verwaltungsgericht in Stuttgart" <Poststelle@vgstuttgart.justiz.bwl.de>
"Verwaltungsgericht in Wiesbaden" <Verwaltung@vg-wiesbaden.justiz.hessen.de>
"Verwaltungsgericht Leipzig" <verwaltung-vgl@vgl.justiz.sachsen.de>
"Verwaltungsgericht Lüneburg" <vglg-poststelle@justiz.niedersachsen.de>
"Verwaltungsgericht Meiningen" <postvgme@vgme.thueringen.de>
"Verwaltungsgericht Osnabrück" <vgos-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de>
"Verwaltungsgericht Sigmaringen" <poststelle@vgsigmaringen.justiz.bwl.de>
"Verwaltungsgericht Stade" <vgstd-poststelle@justiz.niedersachsen.de>
"Verwaltungsgericht Weimar" <postvgwe@vgwe.thueringen.de>
"Verwaltungsgericht Würzburgr" <poststelle@vg-w.bayern.de>
"Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg" <poststelle@vghmannheim.justiz.bwl.de>
"Verwaltungsgericht Trier" <poststelle@vgtr.mjv.rlp.de>

Zur früheren Liste ergaben sich wie üblich einige Zustellprobleme. Hier ist das vollständige Protokoll der Fehlerbeilegung:
Zitat
Rectified in the list above:  (ONLY here above)
------------------------------------------------------------------------
S17622 (VVV =settled in the list above ) Vewaltung@vg-kassel.justiz.hessen.de _TO_ Verwaltung@vg-kassel.justiz.hessen.de

S17622 postvgme@vgme.thueringen.de : greylisted for send ...
      http://postgrey.schweikert.ch/help/vgme.thueringen.de.html
      "Make sure that you did turn on encryption and authentication for the SMTP server in your mail client. "

S17622 Adress not found... but existed perhaps in the past (checked via Google...)       
       (1) poststelle@vg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de
            S17622 https://mj.sachsen-anhalt.de/service/justiz-adressen/#c25558
           Thüringer Str. 16 06112 Halle (Saale) Postfach 10 02 58 06141 Halle (Saale) Telefon: 0345 2200 Fax: 0345 2202332
            S17622 mailed to this address: vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
       (2) poststelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
            Rectified conforming to same source:
            S17622 mailed to this address:: vg-md@justiz.sachsen-anhalt.de
 
Mailed again some hours later to the same addresses
------------------------------------------------------------------------     
      (and same "TO" and the same as "BCC" to these below)
      (within 10 hours nothing returned)
     
S17622  "Verwaltungsgericht Berlin" <verwaltung@vg.berlin.de>
       "5.5.0 Invalid EHLO/HELO domain. (in reply to MAIL FROM command)"       
       May be everything as reason... e.g. grey... / blacklisted sender served.
       S17622 mailed again - just to. verwaltung@vg.berlin.de
       
S17622  poststelle@vg-muenster.nrw.de
      "mail appeared to be spam"     
      S17622 mailed again - keeping at least 30 seconds between mails to  === ......... ,nrw,de ===
     
S17622   poststelle@vg-minden.nrw.de     
      "recipient address rejected:
      temporarily blocked because of previous errors (CALL: +49 211 9449-2350) -
      retrying too fast. penalty: 30 seconds x 0 retries."
      S17622 mailed again - keeping at least 30 seconds between mails to  === ......... ,nrw,de ===       


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 02:05 von Bürger«
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Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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  • Beiträge: 160
Die "Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgerichtsbarkeit" hätte sicher auch Interesse (und vor allem Bedarf) an diesem Merkblatt

verwaltung@ovg.landsh.de


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