Wäre ja nun interessant zu erfahren, zu welchem Sachverhalt das Gericht dem beklagten Fernsehsender mit
richterlicher Verfügung vom 15.01.2018 auferlegt hat, Stellung zu beziehen.
Vermutung:
Das VG hat zwischen den Zeilen dem Beklagten mitgeteilt, dass es dem vom Kläger gestellten Aussetzungsantrag stattgeben werde; möchte sich aber am liebsten raushalten und fragte daher den Beklagten ob er mit einem Ruhen des Verfahrens einverstanden wäre. VG interpretiert den Aussetzungsantrag einfach als Antrag der Ruhendstellung und der beklagte Fernsehsender kann sich einbilden, an der Entscheidung mitgewirkt zu haben - außerdem kann er das Verfahren jederzeit wieder aufrollen. Also alles fast wie geschmiert.
Aber wie gesagt, das ist nur eine vage Vermutung. Etwas weniger spekulieren über die Hintergründe könnte man, wenn dem Kläger die
richterliche Verfügung vom 15.01.2018 vorläge.
Vielleicht einfach mal fiktiv nett nachfragen?