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Neueste Beiträge

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Querverweis aus aktuellem Anlass zu diesem sich nun wohl wie die Pest verbreitenden
"Erfolgsmodell" der Selbst-Vollstreckung der Landesrundfunkanstalten durch den Gerichtsvollzieher... ::)
Haseloff will Kommunen Vollstreckung d. Rundfunkbeitrags abnehmen [nun GV] (04/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37920.0
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Wer stoppt diesen Wahnsinn der "Selbstvollstreckung" durch "staatsferne"(?)
EU-Wettbewerbsunternehmen und Rundfunksender-Tendenzbetriebe nach Art. 5 GG/ Art. 10 EMRK?!??!

LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27187.0



presseportal/ Mitteldeutsche Zeitung, 28.04.2024
Politik/ Sachsen-Anhalt/ Rundfunkbeitrag
Haseloff will Kommunen die Vollstreckung des Rundfunkbeitrags abnehmen
https://www.presseportal.de/pm/47409/5767623
Zitat von: presseportal/ Mitteldeutsche Zeitung, 28.04.2024, Haseloff will Kommunen die Vollstreckung des Rundfunkbeitrags abnehmen
[...]

Künftig [...] MDR [...] für die Vollstreckung zuständig [...]. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU)1 [...]: "Dass der ö.r. Rundfunk seine Beitragsforderungen selbst eintreibt, wäre sachgerecht und würde die Kommunen entlasten."

[...] Medienminister Rainer Robra (CDU) [...] Gesetzesänderung angestoßen. [...] "in Kürze" einen Entwurf [...], [...]. [...]

In Nordrhein-Westfalen [...] Kommunen bereits [...] von [...] Vollstreckungspflicht befreit. [...] nun [...] (WDR) zuständig. [...] übergibt [...] dem zuständigen Gerichtsvollzieher. "[...] absolutes Erfolgsmodell", [...]. "[...] wesentlich schneller*** und erfolgreicher*** als die Kommunen, [...]."

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.

***Persönliche Anmerkung: Logisch - weil der GV nichts wirklich prüft und der GV keine Haftung übernimmt...
...und MDR quasi "Selbstjustiz" ausübt unter Herabsetzung bzw. Aushebelung so ziemlich aller rechtsstaatlicher Grundsätze ::) >:(
Das einzig "Gute"(?) daran: Bei Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher dürfte es keine "Erzwingungshaft" mehr diskutabel sein ;)
Vielleicht senkt das ja dann die "Hemmschwelle" für diverse ZahlungsVERWEIGERER und GrundrechtsVERTEIDIGER :angel:



Link-Auswahl zu diesem Thema:
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36609.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36609.msg225222.html#msg225222
Erste deutsche Stadt treibt keine GEZ-Gebühr mehr ein (Balve) [dafür der GV] (04/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37896.0
Haseloff will Kommunen Vollstreckung d. Rundfunkbeitrags abnehmen [nun GV] (04/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37920.0


1Zur Ergänzung des Gesamtbildes bzgl. Sachsen-Anhalt und Ministerpräsident Haseloffs bisherigen Agierens hier auch noch eine kleine chronologische Übersicht... ::)
Rundfunkbeitrag: Haseloff will Vertrag zur Erhöhung unterschreiben (06/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33829.0
Haseloff zieht die Notbremse – um Chaos in der CDU zu verhindern (RfB) (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34545.0
Entwurf zurückgezogen - Haseloff kippt Erhöhung des Rundfunkbeitrags (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34605.0
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
...und nun auch noch
MP von Sachsen-Anhalt Reiner Haseloff soll in den ZDF-Verwaltungsrat (06/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36092.0

Haseloff warnt vor [wirbt für?] Rdf-Boykott "Wenn Großteil aussteigen würde" (03/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37095.0
Haseloff kritisiert zu viele "Morde" bei ARD/ZDF & lehnt Beitragserhöhung ab (05/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37222.0


Zur - verfassungskonformen - "Steuerfinanzierung" und somit "Entlastung der Kommunen und Vollstreckungsstellen" siehe u.a. Dissertation von Dr. Michelle Michel:
"Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" > verfassungswidrige Sonderabgabe (2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36805.0





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
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Hallo,

ich kann noch abschließend mitteilen, dass ich das gesamte behördliche und gerichtliche Verfahren durchlaufen habe, und meine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

44
Junge Freiheit, 27.04.2024
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Steinmeiers Ex-Sprecherin wird Vize-Leiterin im ARD-Hauptstadtstudio
Staatsferne ist eines der Kernprinzipien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Trotzdem wechseln führende Journalisten munter zwischen den Sendern und den Pressestellen der Politiker hin und her. Ein aktueller Fall führt zu Bundespräsident Steinmeier und zur ARD.
https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2024/steinmeiers-ex-sprecherin-wird-stellvertretende-leiterin-im-ard-hauptstadtstudio/
Zitat von: Junge Freiheit, 27.04.2024, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Steinmeiers Ex-Sprecherin wird Vize-Leiterin im ARD-Hauptstadtstudio
[...]

Engelke begann ihre Karriere Mitte der Neunziger Jahre als Volontärin beim NDR und arbeitete im Anschluß unter anderem als Korrespondentin für den Sender in Bonn, Berlin und Washington D.C. Für ihre Tätigkeit als Sprecherin des Bundespräsidenten war sie von 2017 bis 2022 freigestellt. Danach arbeitete sie als Co-Gastgeberin des NDR Info-Podcasts „Streitkräfte und Strategien“.

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Siehe u.a. auch unter
Anna Engelke (Journalistin) - wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Anna_Engelke_(Journalistin)
Anm.: Nicht zu verwechseln mit Anke Engelke ;)



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
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Die politischen Gründe sind den meisten hier klar.
Fakt ist jedoch, dass dieser Staatsvertrag quasi einen Persilschein darstellt und grundlegend reformiert werden muss. Ich bin der Überzeugung, dass sobald man das Wort "Grundversorgung" mal klar definiert hat, man dann plötzlich keine 10 Milliarden mehr braucht und damit auch die lästige immer wiederkehrende Diskussion über die Höhe des Rundfunkbeitrags entfällt.

Ich bin ja für folgendes:
4 TV Sender mit Nachrichten, Wissenschaft, Polittalk und Kultur
4 Radiosender mit Nachrichten und Musik
Keine Mitarbeiter mit parteilichen Verknüpfungen in leitenden Positionen
Tarifvertrag welcher als Beispiel an den TV-NW angelehnt ist
Das alles für 5€/Monat
Will man Unterhaltung oder Dokus, Pay-per-View. Damit würde auch wieder die Akzeptanz steigen.


Edit "Bürger": Es könnte aber durchaus auch Menschen geben, welche selbst für 5€/mtl. weder TV noch Radio möchten - letztlich gilt Medien-Wahlfreiheit gem. Art. 5 GG > siehe u.a. unter
BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11749.0
@alle: Bitte aber hier nicht zur allgemeinen Debatte bzw. Auftrag und Finanzierung ausweiten.
Hierzu bestehen schon mehrfach ausgiebige Diskussionen im Forum - siehe dazu u.a. Link-Liste im Einstiegsbeitrag sowie auch im Board
Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=2.0
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@Tsherno
Das Problem ist nicht der Medienstaatsvertrag, weshalb der ÖRR immer wieder meint, klagen zu können. Das Problem liegt mehr darin, dass die Gerichte in Deutschland glauben, dass man einen Staatsfunk benötigt, um die Pressefreiheit zu sichern. Hierzu verweise ich mal auf das folgende Thema:

Die Doktrin der staatlichen Pressefreiheit in der deutschen Rechtsprechung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28411.0
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"Setzen die Länder die Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht schnell um, soll die ARD nach Karlsruhe gehen."

Es sieht für mich danach aus, als wolle man noch schnell eine Erhöhung durchdrücken, weil man befürchtet, dass sollte es eine gewisse Partei schaffen, man den Medienstaatsvertrag kündigt und neu aufsetzt.
Gerüchten zufolge will diese "böse" Partei ja auch das Thema Grundversorgung komplett neu erörtern und den ÖR den Zahn des "Wir müssen alles abdecken" ziehen.
Denn solange der Medienstaatsvertrag in Kraft ist, können die ÖR leider immer wieder auf die Gefährdung der Finanzierung klagen und gewinnen.
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Ein Freund eines Freundes, dessen ehemaliger Zimmergenosse, hatte zuletzt ebenfalls Post erhalten, wo direkt der zuständige Kreis für die bevorstehende Vollstreckung genannt wurde.
Demnach beauftragt der Beitragsservice wohl direkt den jeweils zuständigen GV um einzutreiben.
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Dies und Das! / Re: [Übersicht] BAG-, BFH-, BGH-, BSG-Entscheidungen (allgemein)
« Letzter Beitrag von pinguin am 28. April 2024, 09:44 »
Nachtrag:

BFH IX B 35/23 - Dem Gericht ist es verboten, Prozessinhalt zu ignorieren (2024-04-09)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37918.0
ergänzt 2024-04-28

Edit "Bürger": Erledigt.
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Vorabhinweis:
Die Aussagen des Bundesfinanzhofes, dem Bundesgericht in Finanzfragen, haben Auswirkungen auf alle anderen Bundesgerichte, zwecks Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Bunde gemäß §2 RsprEinhG. Insofern ist es unerheblich, daß die Aussagen nicht konkret Rundfunkbelange betreffen, zudem daran erinnert sei, daß im Land Berlin auch in Belangen des Rundfunkbeitrages der Finanzrechtsweg gegeben ist.

Lt. Bundesfinanzhof ist es dem Finanzgericht verboten, von den Klagebeteiligten eingebrachten Prozesstoff zu ignorieren; das Finanzgericht hat jeden eingebrachten Prozessstoff zu behandeln, denn es hat die "Pflicht zur vollständigen Berücksichtigung des Streitstoffes".

Beschluss vom 09. April 2024, IX B 35/23
Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, Pflicht zur vollständigen Berücksichtigung des Streitstoffs
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202450064/

Zitat
Leitsätze

1. NV: Das Gesamtergebnis des Verfahrens umfasst den gesamten durch das Klagebegehren begrenzten und durch die Sachaufklärung des Gerichts und die Mitverantwortung der Beteiligten konkretisierten Prozessstoff.

2. NV: § 129 der Abgabenordnung ist nicht anwendbar, wenn auch nur die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung oder einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denk- oder Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung beruht.

Zitat
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a) Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Das Gesamtergebnis des Verfahrens umfasst den gesamten durch das Klagebegehren begrenzten und durch die Sachaufklärung des Gerichts und die Mitverantwortung der Beteiligten konkretisierten Prozessstoff (BFH-Beschlüsse vom 04.02.2021 - VIII B 38/20, Rz 3 und vom 20.09.2022 - VIII B 135/21, Rz 4). Das Gesamtergebnis des Verfahrens wird insbesondere konkretisiert durch die Schriftsätze der Beteiligten, ihr Vorbringen in der mündlichen Verhandlung sowie in einem etwaigen Erörterungstermin, ihr Verhalten, die den Streitfall betreffenden Steuerakten, beigezogene Akten eines anderen Verfahrens, vom Gericht eingeholte Auskünfte, Urkunden und die aufgrund einer gegebenenfalls durchgeführten Beweisaufnahme gewonnenen Beweisergebnisse. Auch offenkundige und gerichtsbekannte Tatsachen sind zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 23.04.2020 - X B 156/19, Rz 10 und vom 20.09.2022 - VIII B 135/21, Rz 4). Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt unter anderem dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 14.10.2020 - IX B 33/20, Rz 3).

Nicht ohne Grund wird seit Jahren "gepredigt", das im Forum zur Genüge vorhandene und auch für Rundfunkbelange relevante Unionsrecht, wie es vom EuGH ausgelegt wird, in die Klagen einzubauen.

Querverweis:
Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
§ 2 Zuständigkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/rspreinhg/__2.html

Zitat
(1) Der Gemeinsame Senat entscheidet, wenn ein oberster Gerichtshof in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen obersten Gerichtshofs oder des Gemeinsamen Senats abweichen will.

(2) Sind nach den Gerichtsverfassungs- oder Verfahrensgesetzen der Große Senat oder die Vereinigten Großen Senate eines obersten Gerichtshofs anzurufen, so entscheidet der Gemeinsame Senat erst, wenn der Große Senat oder die Vereinigten Großen Senate von der Entscheidung eines anderen obersten Gerichtshofs oder des Gemeinsamen Senats abweichen wollen.

Dieses wiederum stützt sich auf

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 95

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_95.html

Zitat
(3) Zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist ein Gemeinsamer Senat der in Absatz 1 genannten Gerichte zu bilden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Es könnte daher bereits selbst verfassungsgwidrig sein und daher mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn ein Bundesgericht von der Rechtsprechung eines anderen Bundesgerichtes abweicht, ohne vorher diesen gemeinsamen Senat einberufen und gehört zu haben?

Das BVerfG ist in diesen gemeinsamen Senat übrigens gemäß Abs 1 dieses Art 95 GG nicht eingebunden, der BFH schon.
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