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Autor Thema: Entwurf zurückgezogen - Haseloff kippt Erhöhung des Rundfunkbeitrags  (Gelesen 4774 mal)

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ntv, 08.12.2020
Entwurf zurückgezogen
Haseloff kippt Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff schafft im Koalitionsstreit um den Rundfunkstaatsvertrag Fakten: Der Landtag soll sich mit der Beschlussvorlage nicht befassen, damit ist die Gefahr einer gemeinsamen Abstimmung von CDU und AfD vom Tisch.

Zitat
Sachsen-Anhalt blockiert die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Deutschland. Ministerpräsident Reiner Haseloff habe den Gesetzentwurf zum entsprechenden Staatsvertrag vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag zurückgenommen, teilte die Staatskanzlei mit. Damit erübrige sich die weitere Befassung mit dem Entwurf im Parlament. Faktisch bedeutet das eine Blockade der geplanten Beitragsanpassung. Stimmen nicht alle Landesparlamente dem Vorhaben bis Jahresende zu, ist es gekippt.

[...]

Weiterlesen unter
https://www.n-tv.de/politik/Haseloff-kippt-Erhoehung-des-Rundfunkbeitrags-article22221727.html


Siehe u.a. auch unter

gmx.de, 08.12.2020
Koalitionsstreit in Sachsen-Anhalt: Haseloff stoppt Erhöhung des Rundfunkbeitrags
https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/koalitionsstreit-sachsen-anhalt-haseloff-stoppt-erhoehung-rundfunkbeitrags-35333662

FAZ, 08.12.2020
CDU setzt sich durch
Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorerst gescheitert
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sachsen-anhalt-erhoehung-des-rundfunkbeitrags-gescheitert-17091493.html


Edit "Bürger":
Zur Diskussion um eine etwaige Verfassungsbeschwerde der Rundfunkanstalten gegen die seitens der Bundesländer als Gesetzgeber unterlassene Rundfunkbeitrags-Erhöhung siehe bitte unter
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0
Hier im Thread bitte nicht zum Thema der etwaigen Verfassungsbeschwerde.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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h
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Vorsicht, das ist ein Link zur ZDF-Mediathek!

ZDFmediathek
heute journal, 08.12.2020 (Video ~5min, Video verfügbar bis 08.12.2021)
Dreyer: "Schwarzer Tag für Medienpolitik“
Zitat
Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz und Chefin der Rundfunkkommission, sagt, die Länder hätten die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Nach der Blockade der Beitragserhöhung bliebe nur der Klageweg.
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/schwarzer-tag-fuer-medienpolitik-100.html(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)

Das ist nur was für Nervenstarke.  8) ::)

Es ist der Kommentatorin offenbar noch nicht mal peinlich, einleitend zu erläutern, dass Frau Dreyer Ministerpräsidentin von RP, Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder und Vorsitzende im Verwaltungsrat des ZDF in Personalunion ist. Alles streng staatsfern, versteht sich.
Ein schöner Versprecher von Frau Dreyer bei ~01m40s
Zitat
[...] Die [KEF-Experten] haben festgestellt, 86 Cent ist der adäquate Beitrag. [...]
Völlig richtig, genauso ist es...

Mit Kommentaren halte ich mich ansonsten erstmal zurück. Die Regel, erstmal um den Block zu laufen, hat auch in anderen Fällen schon viele unbedachte Äußerungen verhindert...


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FAZ, 08.12.2020
Rundfunkstreit in Magdeburg
Mehr Eiertanz geht nicht
Der Koalitionsstreit in Sachsen-Anhalt ist ein medienpolitisches Fiasko. Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist zwar vom Tisch – aber für wie lange? Am Ende könnte es noch teurer werden. Vor allem für die CDU.
Ein Kommentar von Michael Hanfeld

Zitat
[...]
Damit ist er im Landtag vorerst aus dem Schneider, macht sich aber selbst zur Zielscheibe. Denn jetzt drohen ihm Klagen der öffentlich-rechtlichen Sender oder der anderen Länder. Herzlich inkonsequent ist Haseloffs Taktiererei auch. Im Juni hat er den Staatsvertrag, der die Beitragserhöhung formuliert, unterschrieben, aber zu Protokoll gegeben, dass er nur den Weg dafür ebne, dass sich die Landtage damit befassen [...]***

Nun kommt die Beitragserhöhung also erst einmal nicht, es sei denn, es ginge vor Gericht sehr schnell in die andere Richtung. [...]

Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/sachsen-anhalt-streit-um-rundfunkbeitrag-vorerst-beendet-17091764.html


***Siehe dazu u.a. unter
Rundfunkbeitrag: Haseloff will Vertrag zur Erhöhung unterschreiben (06/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33829.0

Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), 12.06.2020
Rundfunkgebühren - Fernsehen - ARD
Rundfunkbeitrag: Haseloff will Vertrag zur Erhöhung unterschreiben
Zitat
Magdeburg. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) will den Staatsvertrag zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags unterzeichnen. Dabei werde er jedoch eine Erklärung abgeben, dass es im Landtag von Sachsen-Anhalt für die Erhöhung derzeit keine Mehrheit gebe, kündigte Staats- und Kulturminister Rainer Robra (CDU) am Freitag im Landtag an. [...]
Mit der Unterschrift stimme der Regierungschef aber nicht per se der geplanten Beitragserhöhung zu, sagte der Sprecher. Er wolle nur, aus Respekt vor der Legislative, den Weg für den weiteren parlamentarischen Prozess freimachen. [...] "Nicht die Ministerpräsidenten, sondern die rund 1800 Abgeordneten entscheiden", betonte Robra im Landtag.
[...]
https://www.rnd.de/medien/rundfunkbeitrag-haseloff-will-vertrag-zur-erhohung-unterschreiben-44DWFNWK2WLLQZ4NCTFWZFTQSM.html


Edit "Bürger":
Zur Diskussion um eine etwaige Verfassungsbeschwerde der Rundfunkanstalten gegen die seitens der Bundesländer als Gesetzgeber unterlassene Rundfunkbeitrags-Erhöhung siehe bitte unter
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0
Hier im Thread bitte nicht zum Thema der etwaigen Verfassungsbeschwerde.
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o
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Man will Haseloff oder dem Landtag oder wem auch immer eventuell an den Kragen für Schadensersatz. Grundlage soll sein der Art. 34 GG:

Zitat
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_34.html


Die Staatskanzlei Sachsen-Anhalts habe damit Herrn Haseloff davon abhalten wollen, den Gesetzesentwurf zurückzuziehen, so dem frei lesbaren Anfangsabschnitt aus
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/anstalten-wollen-wegen-entscheidung-in-sachsen-anhalt-ueber-rundfunkbeitrag-klagen-17092314.html
zu entnehmen.

Ich verstehe hier allerdings die Logik nicht, weshalb ein letztlich nicht eingereichter Gesetzesentwurf einen Schaden verursachen könnte.


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Ich verstehe hier allerdings die Logik nicht, weshalb ein letztlich nicht eingereichter Gesetzesentwurf einen Schaden verursachen könnte.

Mögliche Erklärung siehe u.a. unter
Holznagel - „Der Gestaltungsraum des Parlaments ist beschränkt“ (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34504.0
medienpolitik.net, 23.11.2020
„Der Gestaltungsraum des Parlaments ist beschränkt“
von Helmut Hartung
Zitat
[...]
23.11.2020. Von Prof. Dr. Bernd Holznagel, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster
[...]
Im Gutachten führte Holznagel weiter aus: „Beschwerdegegenstand ist in diesem Falle die verweigerte Umsetzung der staatsvertraglichen Regelung über die Anhebung der Beitragshöhe. Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde kann ausnahmsweise auch ein gesetzgeberisches Unterlassen sein. Dies ist nach dem Bundesverfassungsgericht unter anderem möglich, wenn sich der Beschwerdeführer auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen umgrenzt hat. Einen solchen Auftrag enthält das Grundgesetz in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Der Gesetzgeber ist danach auch verpflichtet, die bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. [...]"
https://www.medienpolitik.net/2020/11/der-gestaltungsraum-des-parlaments-ist-beschraenkt/


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Gut, dann müsste das BVerfG amtlich feststellen, dass die KEF den Bedarf korrekt errechnet hat, so dass der Gesetzgeber (hier: die Landtage) die bedarfsgerechte Finanzierung des dt. örR sicherstellen kann.

Was aber soll in einer Eilentscheidung gesagt werden? Dass alle Wohnungsinhaber sofort 86ct mehr zahlen sollen?

Das wäre eine exekutive Notverordnung der Judikative...
...dann müsste sich das Bundesverfassungsgericht präzise mit der Art, wie der Rundfunkbeitrag erhoben wird, befassen.

Im Bruder-Urteil 2018 wurde dazu nichts gesagt, nur, dass der Rundfunkbeitrag also solcher nicht verfassungswidrig ist.

Der Rundfunkbeitrag könnte aber auch durch eine eigene Behörde erhoben werden (was früher die Bundespost war). Dann wäre auch vieles einfacher. Stattdessen wird gemauschelt.

Das wäre genau das, was wir hier im Forum schon seit 2013 kritisieren: Direktanmeldung, unerlaubte Massenverfahren, illegale Vollstreckungsersuchen. Das hat noch kein höchstes Gericht durchleuchtet.

Ich bin gespannt, welche halbseidenen Beschwerdetexte da nach Karlsruhe geschickt werden und wie viertelseiden der moralisch kontaminierte Erste Senat der Beschwerde stattgeben wird.

Denkbar wäre auch die Grußbotschaft aus Karlsruhe zum Jahresende:

Die Beschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird abgesehen.

  ;D


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Im Bruder-Urteil 2018 wurde dazu nichts gesagt, nur, dass der Rundfunkbeitrag also solcher nicht verfassungswidrig ist.
Das ist eben nicht ganz richtig; es gab die Aussage, daß es sich um einen Beitrag handelt und keine Steuer, weil für diese gemäß Art 105 GG andere Kriterien gelten.

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

mit der Aussage

Zitat
Rn. 52
Beim Rundfunkbeitrag in der hier zur Prüfung gestellten Ausgestaltung handelt es sich finanzverfassungsrechtlich um eine nichtsteuerliche Abgabe und nicht etwa um eine Steuer, die anderen Anforderungen an ihre formelle Verfassungsmäßigkeit, vor allem Art. 105 GG, unterläge.

Und für die Abgabeart "Beitrag" legt der Bund die Kriterien fest, nicht das Land, das diese Kriterien lediglich mit Inhalt füllt und sich dafür entschied, nur rundfunkinteressierte, (Bestimmung des Bundes), Wohnungsinhaber, (Bestimmung des Landes), bebeitragen zu lassen. Nur in dieser einen Variante sind die Art 10 EMRK und Art 11 GrCh eingehalten, die beide im Bereich der Medien von jeder staatlichen Stelle, (mindestens), gegenüber dem Bürger/Verbraucher einzuhalten sind. (Bestimmung von Europa)

Und, übrigens, daß BVerfG stellte "nur" die formelle Verfassungsmäßigkeit fest, nicht die materielle, denn dafür ist das Unionsrecht maßgebend, wie das BVerfG in Rn. 142ff der gleichen Entscheidung feststellte, hier allerdings die Gerichte dazu verpflichtete, die damit offenbar kläglich gescheitert sind.
Zitat
Rn. 142
[...] Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit (Unvollständigkeit der Rechtsprechung), wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschreitet (vgl. BVerfGE 82, 159 <195 f.>; 126, 286 <317>; 128, 157 <188>; 129, 78 <106 f.>; 135, 155 <232 f. Rn. 183>). Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn das Fachgericht das Vorliegen eines „acte clair“ oder eines „acte éclairé“ willkürlich bejaht (vgl. BVerfGE 135, 155 <233 Rn. 183>).

Rn. 143
Das Gericht muss sich daher hinsichtlich des materiellen Unionsrechts hinreichend kundig machen. [...]

Es wäre sehr denkbar, daß das BVerfG alle Klagen von Geringverdienern und Rundfunknichtinteressenten wie auch alle bisherigen wie angekündigten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dieser beiden Gruppen rückwirkend einkassiert, bzw. für nichtig erklärt und die Rückzahlung sämtlicher eingezogener Mittel an die betreffenden Bürger/Verbraucher anordnet.

Für die Belange rundfunknichtinteressierter Unternehmen ist der europäische Rahmen nur im Rahmen der EMRK heranziehbar; die GrCh gilt nur für natürliche Personen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2020, 13:01 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

D
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Aus aktuellem Anlass, siehe:

Pressemeldungen:
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0

Entscheidungs-Volltext + Diskussion:
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34689.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2020, 21:42 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Aus aktuellem Anlass mal eine kleine chronologische Übersicht... ::)
Rundfunkbeitrag: Haseloff will Vertrag zur Erhöhung unterschreiben (06/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33829.0
Haseloff zieht die Notbremse – um Chaos in der CDU zu verhindern (RfB) (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34545.0
Entwurf zurückgezogen - Haseloff kippt Erhöhung des Rundfunkbeitrags (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34605.0
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
...und nun auch noch
MP von Sachsen-Anhalt Reiner Haseloff soll in den ZDF-Verwaltungsrat (06/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36092.0


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Querverweis aus aktuellem Anlass...
Haseloff ist Taktgeber - ARD setzt auf Finanztrick (03/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37132.0
und dortiger Vergleich von Haseloffs Aussagen ::)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37132.msg221984.html#msg221984


Dass die Erhöhung von 17,50€/mtl auf 18,36€/mtl trotz BVerfG-Entscheidung vom 20.07.2020 und diesbezüglicher Verlautbarungen von ARD-ZDF-GEZ sowie auch in faktisch allen Presseartikeln nach aktuellem Stand augenscheinlich gar nicht offiziell in Kraft getreten ist, siehe u.a. unter
Fehlt Bekanntmach. 18,36€ seit 07/21? Abbuch./Bescheide/Vollstr. fehlerhaft?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37034.0
Bekanntmachungen, dass 1. MÄndStV "nicht in Kraft getreten"/"gegenstandslos"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37084.0
Rückwirkende Nichtigkeit der Erhöhung oberhalb von 17,50 €/mtl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37091.0


...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


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