REGELN – IMPRESSUM – DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.
Zitat von: KIWerkzeug Auszug1. Begründung der Eilbedürftigkeit (ohne inhaltliche Annahmen)---
Person A muss dem Gericht erklären, warum die Akteneinsicht jetzt sofort und nicht erst in drei Monaten erfolgen muss. Die Argumentation stützt sich rein auf die Verfahrenslage:
- Das ,,Informationsasymmetrie"-Argument: Die Vollstreckungsbehörde ist bereit, Fakten zu schaffen (Pfändung). Person A ist zur Verteidigung gesetzlich auf die Aktenkenntnis angewiesen (§ 29 VwVfG).
- Rechtsverlust-Drohung: Ohne Akteneinsicht kann Person A keine begründeten Rechtsbehelfe (Widerspruch/Klage) einlegen. Würde sie warten, bis die Pfändung erfolgt ist, wäre der effektive Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) leerlaufen.
- Behörden-Schweigen als Eil-Grund: Dass die Behörden trotz Fristsetzung nicht auf das Akteneinsichtsgesuch reagieren, zwingt Person A zur gerichtlichen Hilfe, um ihren Status als Beteiligte überhaupt wahrnehmen zu können.
Zitat von: KIWerkzeug AuszugDer Antrag
Person A stellt beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO.
- Antragsgegner: Vorzugsweise der RBB (als Akteninhaber) und die Stadtkasse (als Vollstrecker).
- Ziel: Sofortige Gewährung der Akteneinsicht zur Sicherung des effektiven Rechtsschutzes.
Begründung der Eilbedürftigkeit
Person A muss dem Gericht verdeutlichen, warum ein Abwarten unzumutbar ist:
- Informationsblockade: Trotz mehrfacher Aufforderung verweigern die Behörden die Einsicht in die Verfahrensgrundlagen.
- Unmittelbare Gefahr: Die Stadtkasse hat die Vollstreckung ohne weitere Vorwarnung angekündigt.
- Verteidigungsnotstand: Ohne Aktenkenntnis kann Person A keine inhaltlich begründeten Anträge gegen die Vollstreckung stellen. Die Akteneinsicht ist zwingende Voraussetzung, um überhaupt ,,vortragsfähig" zu werden.
Zitat von: KIWerkzeug AuszugDer Eilantrag beim Gericht (Option b)
Person A stellt beim Verwaltungsgericht einen Antrag nach § 123 VwGO.
Der Text für das Gericht:ZitatBegründung:
- Die Antragsgegner werden verpflichtet, dem Antragsteller Akteneinsicht gemäß § 29 VwVfG zu gewähren.
- Die Vollstreckung wird bis zur Gewährung der Akteneinsicht ausgesetzt.
Der Anspruch auf Akteneinsicht wurde am [Datum] beantragt. Die Antragsgegner reagieren nicht. Da die Stadtkasse die Pfändung angekündigt hat, ist die Einsicht zur Wahrung des rechtlichen Gehörs eilbedürftig. Ohne Akte ist keine Rechtsverteidigung möglich.
Zitat von: PersonX am Heute um 07:47Y1, wenn etwas droht unmittelbar noch vor Y1 plus ca. 3 Monate, sonst Y1 plus ca. 3 Monate.
Zitat von: Bürger am 30. Januar 2016, 01:54Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Druck-_und_VerlagsgesellschaftZitat von: Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft (wikipedia)Die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (DDVG; Eigenschreibweise: ddvg) mit Sitz in Berlin und Zweigniederlassung in Hamburg ist eine Medienbeteiligungsgesellschaft der SPD. Sie ist die Beteiligungsgesellschaft des SPD-Unternehmensbesitzes und zu 100 % im Eigentum der SPD. Die DDVG kommt als Verlagsgruppe mit den ihr zuzurechnenden Tageszeitungen auf eine anteilige Gesamtauflage von rund 435.000 Exemplaren und einen Marktanteil am bundesdeutschen Tageszeitungsmarkt in Höhe von 1,9 %. Sie nimmt damit Rang 11 der führenden Verlagsgruppen im deutschen Zeitungsmarkt nach Gesamtauflagen ein.
Zitat von: Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft - Medienbeteiligungen (wikipedia)[...]
Digital Business
[...]
10 %: tredition GmbH
[...]
Zitat von: Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft, Portfolio - Beteiligungentredition, Ahrensburg (10%)https://www.ddvg.de/portfolio/beteiligungen/
Zitat,,Niemand darf wegen der Nichtnutzung digitaler Zugangswege benachteiligt werden."
Zitat von: Bürger am 22. Februar 2026, 19:04Recht auf Leben ohne Digitalzwang
Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.
https://civi.digitalcourage.de/recht-auf-leben-ohne-digitalzwang
Zitat von: Bürger am 22. Februar 2026, 19:04digitalcourage, 22.05.2024
Hier unterschreiben
Petition gegen Digitalzwang
Wir fordern den Bundestag auf, ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.
Zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes starten wir eine Unterschriftenaktion.
https://digitalcourage.de/blog/2024/petition-fuer-recht-auf-ein-leben-ohne-digitalzwang-gestartet
Hier jedoch bitte keine Vertiefung von über die Pressemeldung und die Entscheidung hinausgehenden Strategien. Siehe dazu bitte Ergänzungen im Einstiegsbeitrag...Zitat von: Nevrion am 21. April 2026, 12:20Edit "Bürger" - siehe u.a. auch unterErgänzend u.a. auch
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37969.msg229671.html#msg229671Zitat von: Bürger am 22. Januar 2026, 11:31Querverweise aus aktuellem/fortwährendem Anlass...
BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38554.0
mit Gedanken/Ausführungen zum den "beitragsrechtfertigenden individuellen Vorteil" lt. BVerfG 2018 angeblich begründenden, jedoch bereits strukturell untauglichen "Wirklichkeitsmaßstab" des BVerfG, d.h. dem Maßstab, die "Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen" - ab etwa
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38554.msg229476.html#msg229476
einschl. dortige Folgebeiträge.
Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37267.0
mit Gedanken/Ausführungen zum den "beitragsrechtfertigenden individuellen Vorteil" lt. BVerfG 2018 angeblich begründenden, jedoch bereits strukturell untauglichen "Wirklichkeitsmaßstab" des BVerfG, d.h. dem Maßstab, die "Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen" - ab etwa
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229655.html#msg229655
einschl. dortige Folgebeiträge.
Speziell zum untauglichen Bewertungszeitraum von 2 Jahren siehe ebenfalls
BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion] ab etwa
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38554.msg229397.html#msg229397
sowie dort auch weitere kritische Betrachtungen zu den vom BVerwG aufgestellten, untauglichen inhaltlichen Maßstäben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38554.msg229468.html#msg229468
einschl. dortige jeweilige Folgebeiträge.

