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Neueste Beiträge

#1
Brandenburg / Re: Zahlungsaufforderung-Volls...
Letzter Beitrag von PersonX - Heute um 10:17
Nein, das Eilbedürfnis entsteht aus einem Notstand heraus.
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Es folgen KIWerkzeug Auszüge isoliert zur Akteneinsicht und möglichen Aussetzung in absoluter Kurzform und wichtig als Beispiele zum reinen Verständnis des Vorgangs. Ein KI Werkzeug kann kein Recht verstehen und formuliert auf Basis der Prompt Eingabe.

Zusätzlich muss Person A wohl noch verstehen, was das Ziel ist, wenn das Gericht die Akteneinsicht ermöglicht. Also was Person A dann mit den Inhalten anstellen können wird.

Ob solche kurzen Texte zum Gericht sinnvoll sind oder nicht hängt davon ab, welche Kenntnisse Person A bereits über Teile der Akte haben könnte.
Die Annahme für die Fiktion ist, es bestehen keine gesicherten Kenntnisse, die Sachlage ist völlig unklar. -> Im Fall es wäre anders, wäre es wohl möglich anders zu reagieren, aber im Prinzip benötigt Person A den Sachstand der Akten um diese inhaltlich prüfen zu können.
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Der nächste Vortrag nach Akteneinsicht hängt dann wohl davon ab, was Person A schon bekannt war oder Person A erst in der Akte gefunden hat oder auch nicht gefunden hat.

Es folgen die KI Werkzeug Texte zum Verständnis 


Zitat von: KIWerkzeug Auszug1. Begründung der Eilbedürftigkeit (ohne inhaltliche Annahmen)
Person A muss dem Gericht erklären, warum die Akteneinsicht jetzt sofort und nicht erst in drei Monaten erfolgen muss. Die Argumentation stützt sich rein auf die Verfahrenslage:
  • Das ,,Informationsasymmetrie"-Argument: Die Vollstreckungsbehörde ist bereit, Fakten zu schaffen (Pfändung). Person A ist zur Verteidigung gesetzlich auf die Aktenkenntnis angewiesen (§ 29 VwVfG).
  • Rechtsverlust-Drohung: Ohne Akteneinsicht kann Person A keine begründeten Rechtsbehelfe (Widerspruch/Klage) einlegen. Würde sie warten, bis die Pfändung erfolgt ist, wäre der effektive Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) leerlaufen.
  • Behörden-Schweigen als Eil-Grund: Dass die Behörden trotz Fristsetzung nicht auf das Akteneinsichtsgesuch reagieren, zwingt Person A zur gerichtlichen Hilfe, um ihren Status als Beteiligte überhaupt wahrnehmen zu können.
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Zitat von: KIWerkzeug AuszugDer Antrag
Person A stellt beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO.
  • Antragsgegner: Vorzugsweise der RBB (als Akteninhaber) und die Stadtkasse (als Vollstrecker).
  • Ziel: Sofortige Gewährung der Akteneinsicht zur Sicherung des effektiven Rechtsschutzes.



Begründung der Eilbedürftigkeit



Person A muss dem Gericht verdeutlichen, warum ein Abwarten unzumutbar ist:
  • Informationsblockade: Trotz mehrfacher Aufforderung verweigern die Behörden die Einsicht in die Verfahrensgrundlagen.
  • Unmittelbare Gefahr: Die Stadtkasse hat die Vollstreckung ohne weitere Vorwarnung angekündigt.
  • Verteidigungsnotstand: Ohne Aktenkenntnis kann Person A keine inhaltlich begründeten Anträge gegen die Vollstreckung stellen. Die Akteneinsicht ist zwingende Voraussetzung, um überhaupt ,,vortragsfähig" zu werden.

Der kritische Teil, im Prinzip würde eine Person A mit so einem Gedanken zur Rechtsantragsstelle gehen, wenn Person A das Ziel klar ist was sie mit Hilfe des Gerichts erreichen will. Dieses Ziel muss in der Rechtsantragstelle wohl deutlich werden. 

Theoretisch würde dort ein Schriftstück aufgebaut, welches Person A bei ihrem Ziel korrekt helfen wird.
Ob ein KI Textwerkzeug Text ähnlich gut geeignet ist könnte Person A dabei feststellen, wenn der Vergleich mit dem Text in der Rechtsantragstelle möglich ist. Auch ob die Notwendigkeit bereits akut besteht. 

(Achtung die Rechtsantragstelle macht keine Rechtsberatung, es muss wohl mit Fingerspitzengefühl ermittelt werden, damit nicht unkorrekte Anträge zur falschen Zeit gestellt werden)

Zitat von: KIWerkzeug AuszugDer Eilantrag beim Gericht (Option b)

Person A stellt beim Verwaltungsgericht einen Antrag nach § 123 VwGO.



Der Text für das Gericht:

Zitat
  • Die Antragsgegner werden verpflichtet, dem Antragsteller Akteneinsicht gemäß § 29 VwVfG zu gewähren.
  • Die Vollstreckung wird bis zur Gewährung der Akteneinsicht ausgesetzt.


Begründung:


Der Anspruch auf Akteneinsicht wurde am [Datum] beantragt. Die Antragsgegner reagieren nicht. Da die Stadtkasse die Pfändung angekündigt hat, ist die Einsicht zur Wahrung des rechtlichen Gehörs eilbedürftig. Ohne Akte ist keine Rechtsverteidigung möglich.



#2
Brandenburg / Re: Zahlungsaufforderung-Volls...
Letzter Beitrag von Freigeister - Heute um 08:48
Zitat von: PersonX am Heute um 07:47Y1, wenn etwas droht unmittelbar noch vor Y1 plus ca. 3 Monate, sonst Y1 plus ca. 3 Monate.


Ah, ok. Person A könnte bereits die ganze Zeit das Damoklesschwert über sich drohen sehen.  :o

Denn im Drohschreiben, das die Amtskasse im März an Person A gerichtet haben könnte, droht die Amtskasse ja ganz explizit mit Vollstreckungsmaßnahmen gegen Person A, falls Person A nicht bis zur - vor mehr als 3 Wochen abgelaufenen - Frist (Mitte April) gezahlt haben würde.

Das Drohschreiben der Amtskasse vom März droht darüber hinaus auch ganz explizit damit, dass keine weiteren Warnungen erfolgen, sondern die Amtskasse als nächsten Schritt sofort Vollstreckungsmaßnahmen einleiten wird.

Insofern könnte Person A davon ausgehen, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt ständig etwas unmittelbar droht. Denn es könnte ja laut Drohschreiben der Amtskasse vom März jederzeit der Fall eintreten, dass Person A übergangslos z. B. einen Kontopfändungsbeschluss erhält, was bedeutet, dass das Konto zu diesem Zeitpunkt dann schon gepfändet ist. (Kontopfändung wird vorrangig angedroht. Daneben noch u. a. die Ladung zur Vermögensauskunft, aber wohl erstmal nur als Begleitmaßnahme, falls auf dem Konto "nichts zu holen" sein sollte)

Wenn Person es richtig verstanden hat, sind a) die Vollstreckungsmaßnahmen und b) die Akteneinsicht 2 voneinander völlig getrennte Dinge.

Somit könnte schlimmstenfalls demnächst schon das Konto von Person A gepfändet sein, ohne dass RBB oder Vollstreckungsbehörde Person As Antrag auf Akteneinsicht überhaupt beschieden haben könnten. Und Person A müsste dann 3 Monate ab Zustellung des Antrages auf Akteneinsicht warten, bis das Verwaltungsgericht eine "Eilbedürftigkeit" auf Akteneinsicht erkennen könnte.

Dann wäre Person As Geld längst vom RBB-Moloch unwiederbringlich verschlungen worden, selbst wenn Person A irgendwann später die Akten (mit oder ohne gerichtliche Hilfe) einsehen dürfte. Dann wäre es also zu spät.  :'(
#3
Brandenburg / Re: Zahlungsaufforderung-Volls...
Letzter Beitrag von PersonX - Heute um 07:47
14 Tage sind halt nichts, außer es besteht Eile. Gewöhnlich wäre Untätigkeit ab 3 Monate ohne Reaktion.

Eile entsteht "erst", wenn eine konkrete Maßnahme droht.

Dieser Gedanke oben ist vorläufig meine persönliche Einschätzung. Jedoch muss meine Einschätzung zu dem "erst" nicht korrekt sein.
--

Im Prinzip laufen ausgehend von Person A zwei verschiedene Sachen:

Akteneinsicht zum Gläubiger mit Start Zeitpunkt X1.
Akteneinsicht zur anderen Stelle Stadtkasse mit Start Zeitpunkt Y1.

Eile entsteht für Y1, wenn diese Stelle fortsetzen wird mit einer Maßnahme des Vollzugs, also Fakten durch Fortsetzung der Maßnahmen schaffen will.

Eile gegenüber X1 ist nicht erkennbar für mich.

Somit gibt es für den Weg zum Gericht zwei verschiedene Zeitpunkte, wenn es um Untätigkeit geht.
X1 plus ca. 3 Monate um isoliert vorzutragen.
Y1, wenn etwas droht unmittelbar noch vor Y1 plus ca. 3 Monate, sonst Y1 plus ca. 3 Monate.

Diese Antwort wurde ohne Unterstützung eines KITextwerkzeug geschrieben.
#4
Pressemeldungen Mai 2026 / Produktion zu teuer - MDR gibt...
Letzter Beitrag von Bürger - Gestern um 15:16
FAZ, 08.05.2026 (€)
Produktion zu teuer
MDR gibt ,,Mittagsmagazin" der ARD ab
Nach nur drei Jahren will der Mitteldeutsche Rundfunk das ,,Mittagsmagazin" der ARD schon wieder loswerden. Der Sender kann sich die Produktion nicht mehr leisten. Einspringen soll nun der Norddeutsche Rundfunk.
Von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/mdr-gibt-mittagsmagazin-der-ard-2027-ab-accg-200812912.html

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
#5
Brandenburg / Re: Zahlungsaufforderung-Volls...
Letzter Beitrag von Freigeister - Gestern um 13:21
Person A möchte gerne über den aktuellen Sachstand informieren.

Bisher könnte sich nichts weiter getan haben. D. h. Person A könnte (wie oben dargestellt)

-vor mehr als 2 Wochen per Einwurfeinschreiben den RBB (Intendantin persönlich) angeschrieben und Akteneinsicht und die Aussetzung der Vollziehung beantragt haben. Trotz jetzt abgelaufener Fristsetzung durch Person A könnte bisher keinerlei Reaktion vom RBB erfolgt sein

- vor ca. 10 Tagen per Einwurfeinschreiben den Amtsleiter der Vollstreckungsbehörde persönlich per Einwurfeinschreiben angeschrieben und mit Verweis auf §29 VwVfG nochmals Akteneinsicht beantragt haben. Auch hier könnte bisher keine Reaktion durch die Vollstreckungsbehörde erfolgt sein.

Kein Reaktion bedeutet auch, dass Person A zudem bisher keine der von der Vollstreckungsbehörde angedrohten Vollstreckungsmaßnahmen zu spüren bekommen haben könnte.

Person A könnte nun unschlüssig sein, wie sie weiter vorgehen könnte. Als Optionen könnte Person A aktuell sehen

a) alles so weiterlaufen lassen, also weiter abwarten und nichts unternehmen

oder

b) nun proaktiv zum Verwaltungsgericht gehen und dort die gerichtliche Anordnung der Akteneinsicht beantragen, weil der RBB die von Person A gesetzte Antwortfrist hat verstreichen lassen und der Amtsleiter ebenfalls bisher nicht reagiert hat.

Falls Person A Option b) wählen wollen würde, wüsste Person A aber nicht, ob sich Person A dann aussuchen könnte, gegenüber welcher Stelle sie beim Verwaltungsgericht die Anordnung der Akteneinsicht beantragen könnte - gegenüber dem RBB oder gegenüber der Vollstreckungsbehörde? Oder gegenüber beiden?

Hier würde sich Person freuen, wenn das Forum Ideen zum weiteren Vorgehen in diesem fiktiven Fall beisteuern könnte.  :)
#6
Dies und Das! / Re: Warum berichten die meiste...
Letzter Beitrag von Bürger - Gestern um 12:16
Aktuelle Meldung zum Verlags-"Dunstkreis" der SPD... ::)

FAZ, 08.05.2026 (€)
FAZ EXKLUSIV
Wie die SPD an KI-Schrott mitverdient
Von Jochen Zenthöfer
Es dauert eine Stunde, um ein Sachbuch mit KI zu erstellen. Damit kann man reich werden. Das Angebot von ,,Tredition" zeigt, wie das geht. Pikant ist, zu wem der Verlag gehört: zum Unternehmensbereich einer Regierungspartei.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/fehlerhafte-sachbuecher-spd-verdient-an-ki-schrott-mit-accg-200809839.html

vgl. weiter oben
Zitat von: Bürger am 30. Januar 2016, 01:54Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Druck-_und_Verlagsgesellschaft
Zitat von: Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft (wikipedia)Die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (DDVG; Eigenschreibweise: ddvg) mit Sitz in Berlin und Zweigniederlassung in Hamburg ist eine Medienbeteiligungsgesellschaft der SPD. Sie ist die Beteiligungsgesellschaft des SPD-Unternehmensbesitzes und zu 100 % im Eigentum der SPD. Die DDVG kommt als Verlagsgruppe mit den ihr zuzurechnenden Tageszeitungen auf eine anteilige Gesamtauflage von rund 435.000 Exemplaren und einen Marktanteil am bundesdeutschen Tageszeitungsmarkt in Höhe von 1,9 %. Sie nimmt damit Rang 11 der führenden Verlagsgruppen im deutschen Zeitungsmarkt nach Gesamtauflagen ein.

Dort unter
Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft - Medienbeteiligungen (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Druck-_und_Verlagsgesellschaft#Medienbeteiligungen
Zitat von: Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft - Medienbeteiligungen (wikipedia)[...]
Digital Business
[...]
10 %: tredition GmbH
[...]

bzw. auch direkt unter
Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft, Portfolio - Beteiligungen
https://www.ddvg.de/portfolio/beteiligungen/
Zitat von: Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft, Portfolio - Beteiligungentredition, Ahrensburg (10%)
https://www.ddvg.de/portfolio/beteiligungen/
#7
Dies und Das! / Re: "Recht auf Leben ohne Digi...
Letzter Beitrag von Bürger - 07. Mai 2026, 19:19
Hier zur Erinnerung:
Zitat,,Niemand darf wegen der Nichtnutzung digitaler Zugangswege benachteiligt werden."

Deshalb - nur noch bis 20./21.05.2026:
Zitat von: Bürger am 22. Februar 2026, 19:04Recht auf Leben ohne Digitalzwang
Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.
https://civi.digitalcourage.de/recht-auf-leben-ohne-digitalzwang
Zitat von: Bürger am 22. Februar 2026, 19:04digitalcourage, 22.05.2024
Hier unterschreiben
Petition gegen Digitalzwang
Wir fordern den Bundestag auf, ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.
Zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes starten wir eine Unterschriftenaktion.

https://digitalcourage.de/blog/2024/petition-fuer-recht-auf-ein-leben-ohne-digitalzwang-gestartet

Dieser Beitrag dient reinen Informationszwecken und bleibt für die Diskussion geschlossen.
#8
Kurz vor der Verkündung dieses Urteils, stützte ich mein Klage-Vorhaben vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in weiten Teilen auf die Punkte, die durch die Gruppe der Klagenden vorgetragen wurden.

Die Urteilsbegründung quasi frei nach dem Motto "Ist doch genug von allem da -/- Ist doch alles in bester Ordnung" befremdet mich sehr. Ebenso der erschwerte Weg, wie hier dann genau die weitere Vorgehensweise aussehen soll, wenn hier auf Gutachten verwiesen wird, die erst noch erstellt werden müssen und bis dadurch dann Gegenteiliges festgestellt wird, weiterhin "alles bestens" ist und grünes Licht für den ÖRR gilt.

Angenommen eine Person wäre nun an dem Punkt die relevanten Argumente zusammenzufassen, für eine ausführliche Klagebegründung für die eigene Klage beim Verwaltungsgericht, bleibt gegenwärtig nach meinem Verständnis eigentlich nichts mehr übrig, womit "gepunktet" werden kann?

Laut der schematischen Darstellung des Rechtswegs im Boykott gegen den Rundfunkbeitrag, besteht/bestand die Aussicht darauf, dass das Verfahren in Ba-Wü i.d.R. eingefroren wird.

Anhand dieser neuen Entwicklungen sehe ich hierfür schwarz oder gibt es in den Untiefen des Forums noch eine aktuell relevante, schematische Vorgehensweise, um hier zumindest auf Zeit zu spielen?

Mir würde hierzu als Einziges einfallen sich darauf zu berufen, dass noch kein unabhängiges Gutachten zur Rechtmäßigkeit und dem Programminhalt und den anderen Streitthemen erstellt wurde; somit ersucht wird bis ein solches Gutachten "am Markt" ist, eine endgültige Entscheidung/Beschluss der Beitragszahlung auszusetzen(?)


Edit "Bürger": Noch ist der Volltext der Entscheidung hier nicht bekannt. Zudem ist noch offen, ob zumindest ein Teil der Kläger Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde beim BVerwG einlegen wird. "Der Drops ist noch nicht gelutscht" ;) Hier jedoch bitte keine Vertiefung von über die Pressemeldung und die Entscheidung hinausgehenden Strategien. Siehe dazu bitte Ergänzungen im Einstiegsbeitrag...
Zitat von: Nevrion am 21. April 2026, 12:20Edit "Bürger" - siehe u.a. auch unter
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37969.msg229671.html#msg229671

Zitat von: Bürger am 22. Januar 2026, 11:31Querverweise aus aktuellem/fortwährendem Anlass...

BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38554.0
mit Gedanken/Ausführungen zum den "beitragsrechtfertigenden individuellen Vorteil" lt. BVerfG 2018 angeblich begründenden, jedoch bereits strukturell untauglichen "Wirklichkeitsmaßstab" des BVerfG, d.h. dem Maßstab, die "Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen" - ab etwa
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38554.msg229476.html#msg229476
einschl. dortige Folgebeiträge.

Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37267.0
mit Gedanken/Ausführungen zum den "beitragsrechtfertigenden individuellen Vorteil" lt. BVerfG 2018 angeblich begründenden, jedoch bereits strukturell untauglichen "Wirklichkeitsmaßstab" des BVerfG, d.h. dem Maßstab, die "Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen" - ab etwa
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229655.html#msg229655
einschl. dortige Folgebeiträge.

Speziell zum untauglichen Bewertungszeitraum von 2 Jahren siehe ebenfalls
BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion] ab etwa
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38554.msg229397.html#msg229397
sowie dort auch weitere kritische Betrachtungen zu den vom BVerwG aufgestellten, untauglichen inhaltlichen Maßstäben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38554.msg229468.html#msg229468
einschl. dortige jeweilige Folgebeiträge.

Ergänzend u.a. auch
BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38554.msg228792.html#msg228792
bzgl. möglicher Strategien fiktiver Personen ABC ;)
Hinzu kommen noch sämtliche weiterhin ungeklärte Ungereimtheiten bzgl. Beitragshöhe sowie auch des gesamten Erhebungs- und Vollzugsverfahrens einschl. des für die Rundfunksender-Tendenzbetriebe verbotenen justizförmig ausgeprägten Verwaltungsverfahrens bis hin zu den - unverhältnismäßígen - Grundrechtseingriffen bzgl. Datenerhebung und freier Medienwahl/ Rezipientenfreiheit.
Keine Entscheidung ist das Ende des Kampfes, so lange der sog. "Rundfunkbeitrag" in seiner jetzigen Form existiert >:D
Hier bitte nur noch zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
VGH Baden-Württemberg weist Klagen bzgl. mangelnder Ausgewogenheit zurück
und die Meldung im Einstiegsbeitrag sowie die dort thematisierte Entscheidung des VGH Baden-Württemberg zum Gegenstand hat.
#9
Pressemeldungen Mai 2026 / [FR] Streit um Sparkurs und po...
Letzter Beitrag von Bürger - 06. Mai 2026, 15:52
FAZ, 06.05.2026
Parlamentsbericht
Streit um Sparkurs und politische Neutralität beim ÖRR in Frankreich
Von Michaela Wiegel, Paris
Frankreich muss sparen. Ein Ausschussbericht empfiehlt tiefgreifende Einschnitte bei den Sendern. Aber es geht auch um politische Voreingenommenheit.
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/frankreich-streitet-ueber-fusion-von-sendern-200803752.html

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



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#10
Pressemeldungen Mai 2026 / [AT] Politik will handeln - Kr...
Letzter Beitrag von Bürger - 06. Mai 2026, 15:50
FAZ, 05.05.2026 (€)
Politik will handeln
Die Krise in Österreichs Rundfunk ist nicht vorbei
Von Michaela Seiser, Wien
Nach der Affäre um Ex-ORF-Chef Weißmann drängt Medienminister Andreas Babler auf Reformen. Es geht um die Aufsichtsgremien, hohe Pensionszusagen und die Frage, wie man Machtmissbrauch verhindert.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/krise-im-orf-dauert-an-streit-um-pensionszusagen-und-machtmissbrauch-200799228.html

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