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Neueste Beiträge

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Tichys Einblick
Von Josef Kraus, So, 5. Mai 2024
Service? Arroganz
WDR-Beitragsservice: gefräßig, abgehoben und unseriös
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/wdr-beitragsservice/
Wenn Zwangsgebührenzahler zu Unrecht beziehungsweise aufgrund einer Schlamperei im „Beitragsservice“ zu viel gezahlt haben, dann wird der WDR trotz eindeutiger Rechtslage und einschlägiger Rechtsprechung aus „Karlsruhe“ patzig und knauserig – und zahlt selbst „erst nach Drohung“.

Zitat
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Das Ehepaar Müller (Name geändert) musste jahrelang für eine Zweitwohnung zahlen, obwohl das seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2019 nicht mehr notwendig ist.

Trotz Antrag und Übersendung zahlreicher Bescheinigungen entließ der „Beitragsservice“ die Müllers nicht aus der Pflicht, das Verfahren wurde seitens der „Service“-Behörde auch noch gebremst; das Ehepaar nahm sich schließlich einen Anwalt und zog vor das Verwaltungsgericht Arnsberg (Aktenzeichen: 5 K 718/22).
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Der WDR erklärte zu Beginn des Gerichtsverfahrens im Juni 2023, er trage alle Kosten, inklusive aller Anwaltskosten. Hätte der WDR das nicht zugesagt, wäre es zu einem Urteil gekommen, das Gleiches festgestellt hätte. Ein solches Urteil wollte der WDR vermeiden, offiziell um Kosten wie Gerichtsgebühren zu sparen; in Wahrheit vermutlich, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
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In der Folge erwirkte der Anwalt des Ehepaars Müller im Januar 2024 einen Beschluss beim Verwaltungsgericht. Danach hat der WDR dem Anwalt 159,94 Euro zu erstatten, was einer Verfahrensgebühr entspricht.
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Trotz des Beschlusses zahlte der WDR weiterhin nicht.
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Die Müllers erteilten am 2. April einen Zwangsvollstreckungsauftrag gegen den WDR.
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Vom WDR bekam die FAZ auf Anfrage mitgeteilt: „Aufgrund eines internen Abstimmungsfehlers wurden die Kosten jetzt angewiesen.“
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Dass gerade der WDR auch extrem gnadenlos sein kann, hat er hinreichend bewiesen. Ein Herbert Thiel (damals 53) verweigerte die Zahlung des Rundfunkbeitrags und ebenfalls eine Vermögensauskunft: Dafür musste er für 181 Tage, als recht exakt ein halbes Jahr in „Erzwingungshaft“ ins Gefängnis – namentlich in die JVA Münster. Im August 2021 kam er auf freien Fuß. WDR-Intendant Tom Buhrow wusste von dem Fall angeblich nur aus der „Presse“.



Fiktive
GaZeTa (Gallische Zeitung Tagesblatt)

nur hier im GEZ-Boykott-Forum erhältlich!
vom 09.05.204
Autor: Profät, rein fiktiv natürlich


Tom Buuuuhrows Pensionsrücklagen fast gepfändet!

Köln
Tom Buuuuhrow wusste von dem Fall, dass seine Pensionsrücklagen beinahe gepfändet wurden, angeblich nur aus der „Presse“ (GaZeTa),


 :)
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Drucksache 18/9101; Antwort der Bevollmächtigten des Landes beim Bund und für Europa und Medien (Heike Raab);
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Wefelscheid (FREIE WÄHLER)
– Drucksache 18/8884 –
Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen in Rheinland-Pfalz

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/9101-18.pdf

Zitat
Die Kleine Anfrage – Drucksache 18/8884 – vom 26. Februar 2024 hat folgenden Wortlaut:

Die Diskussion über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und hiermit in Zusammenhang stehend auch der Erhöhung des Rundfunkbeitrags (GEZ-Erhöhung), beschäftigen die Bürger in Rheinland-Pfalz, aber auch bundesweit, stetig. Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlen kann oder will, muss mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen. Rückständige Forderungen werden durch Beitragsbescheide – in der Regel für Zeiträume von jeweils drei Monaten – festgesetzt, auf deren Grundlage dann die Vollstreckung eingeleitet wird. Gläubiger der Rundfunkgebühren und -beiträge ist die Landesrundfunkanstalt (hier: Südwestrundfunk (SWR)), die sich bei Vollstreckung von Rundfunkgebührenbescheiden der Hilfe der Kommunen vor Ort bedient. Ausweislich der Presseberichterstattung könnte das Prozedere in Nordrhein-Westfalen zukünftig ein anderes sein. Nach § 3 Absatz 3 der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VO VwVG NRW) nimmt der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) die Aufgabe einer Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge wahr. Dabei obliege es dem WDR selbst entsprechende Vollstreckungsbeamte für die Vollstreckung ihrer Beitragsbescheide vorzuhalten. Ausweislich eines Schreibens der Stadt Hürth vom 31. Januar 2024 teilte diese mit, dass sich die Zuständigkeit für die Eintreibung der Rundfunkbeiträge geändert habe und nun beim WDR liege. Im Jahr 2023 habe es die Vorgehensweise nur in einigen Bezirken gegeben, nunmehr, aufgrund eines Runderlasses des Ministeriums der Justiz im Einvernehmen mit der Staatskanzlei sowie dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium des Innern vom 6. Juli 2023, gelte die Vollstreckungsregelung seit dem 1. Januar 2024 für ganz Nordrhein-Westfalen. Seitens der Städte und Kommunen habe es hinsichtlich der Entlastung bereits erste positive Rückmeldungen gegeben.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie ist die Verwaltungsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen in Rheinland-Pfalz geregelt?

2. Bestehen in Rheinland-Pfalz vergleichbare Regelungsmöglichkeiten für den SWR wie in Nordrhein-Westfalen für den WDR?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, die Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge (d.h. ohne Vollstreckungshilfe im Sinne des § 5 LVwVG) vollständig den Landesrundfunkanstalten aufzuerlegen?

4. Wie möchte die Landesregierung die Kommunen und Städte bei der Beitreibung der Rundfunkbeiträge zukünftig entlasten?

5. Wie hoch ist die Zahl der Vollstreckungsersuchen für die Beitreibung von rückständigen Rundfunkbeiträgen für das Jahr 2023?

Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa und Medien hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit angefügtem Schreiben beantwortet.

Zu Frage 1
Nach § 10 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) werden Festsetzungsbescheide über rückständige Rundfunkbeiträge im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. Für die Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer Geldleistung verpflichten, ist vorliegend das rheinland-pfälzische Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) maßgeblich. Gemäß § 3 LVwVG hat der SWR als juristische  Person des öffentlichen Rechts das Recht Verwaltungsakte zu vollstrecken. Der Südwestrundfunk als Beitragsgläubiger und ebenfalls Vollstreckungsbehörde verfügt allerdings über keine eigenen Vollstreckungsbeamten, so dass er entsprechend § 5 Abs. 1 LVwVG andere Vollstreckungsbehörden, hier die Kommunalkassen, um Vollstreckungshilfe ersuchen kann. Die Vollstreckungshilfe wird gemäß § 5 Abs. 2 LVwVG auf Ersuchen der Vollstreckungsbehörde geleistet. Die Kommunalkasse als ersuchte Behörde ist gemäß § 5 Abs. 4 LVwVG für die Art und Weise der Vollstreckung verantwortlich.

Zu Frage 2

Nein

Zu Frage 3 und 4

Der SWR muss der kommunalen Kasse Vorabkosten als Beitrag zu den zu den Sach- und Personalkosten der Vollstreckungsbehörde zahlen. Diese nimmt dann die Vollstreckung als Herrin des Vollstreckungsverfahren vor. Diese Vorabkosten sollen die Amtshilfe der kommunalen Kasse auskömmlich gestalten. Daher sieht die Landesregierung aktuell keine Notwendigkeit einer Änderung der bestehenden Regelung.

Zu Frage 5

In Rheinland-Pfalz wurden laut SWR im Jahr 2023 insgesamt 67.517 Vollstreckungsersuchen erstellt.
Hierbei seien alle innerhalb eines Jahres erstellten Vollstreckungsersuchen erfasst. Es sei deshalb zu beachten, dass zu einem Beitragskonto auch mehr als ein Vollstreckungsersuchen im Jahr erstellt werden kann, sodass der gleiche Beitragsschuldner bzw. die gleiche Beitragsschuldnerin mehrfach in der Jahressumme berücksichtigt werde. Es  werde daher keine Auskunft über die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz getätigt, die sich im Status „Vollstreckung“ befinden. Auch könnten keine Rückschlüsse zu den Gründen des Zahlungsverzuges gezogen werden.

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Ich denke, der ganze Beitragsservice und die Art der Finanzierung des ÖRR sind gar nicht dafür geschaffen, individuelle Bedürfnisse oder Rechte von Beitragszahlern zu behandeln oder gar Versäumnisse des Beitragsservice wieder gut zu machen. Das System mit dem dahinter stehenden Personal (und das dürften viel zu wenige sein) geht stets davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat und "jeder" ja einfach nur zahlen muss.
Ein so fehlerhaftes Konstrukt kann also nicht richtig funktionieren, wie dieses Beispiel auch mal wieder schön zeigt.
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Der Crash des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird kommen. So, wie es läuft, kann es nicht gut gehen.
Die Mühlen mahlen langsam?

Es hat noch eine interessante "Konstruktion" der Union, nämlich die Fusionskontrollverordnung. Wurde im Forum offenbar noch nicht thematisiert; der BGH-Kartellsenat verweist in einer seiner aktuellen Entscheidungen aber auf diese und bestätigt sie. Haben die ÖRR gemeinschaftsweite Bedeutung, ist ihnen jedes Handeln nach lediglich nationalem Wettbewerbsrecht verboten; es zählt dann alleine das Wettbewerbsrecht der Union. 

Das Thema zu dieser Fusionskontrollverordnung wird in den nächsten Tagen erstellt, mitsamt der Mitteilung zu dieser Verordnung seitens der Kommission; diese Fusionskontrollverordnung ist übrigens seit über 20 Jahren in Kraft. Eine Definition der Begrifflichkeit "gemeinschaftsweite Bedeutung" hat es wohl, so die vorerst grobe Sichtung.

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Herzlichen Glückwunsch an @pinguin!  :D

Schon die Überschrift und dann noch die wenigen frei lesbaren Zeilen des Zeitungsartikels sind geradezu aufsehenerregend: Erstmalig in der öffentlichen Diskussion wird der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Wettbewerbsrecht in Verbindung gebracht!

Das würde man sich für einen freiheitlichen, staatsfernen und mit auskömmlicher Fürsorge durch die Gesamtheit der Bundesländer umhegten Rundfunk doch überhaupt nicht vorstellen können.

Man stelle sich vor, nur wegen einem kleinen (und nutzlosen) Monsterchen von 9 G€ Gewicht würden die das mächtige Kartellrecht  umbiegen wollen, eins der viel zu wenigen Schutzrechte gegen Missbrauch von Eigentum - im Namen des gesamten Art. 14 GG.

"Schön" zu sehen, dass die Erkenntnisse hier im Forum betreffs der Rechtslage des Rundfunkbeitrags und des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer wieder unfreiwillig durch die Politik bestätigt werden: Grundrecht, Verwaltungsrecht, Abgabenrecht, Datenschutzrecht,... nun auch Wettbewerbsrecht.

Wird nichts nützen. Der Crash des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird kommen. So, wie es läuft, kann es nicht gut gehen.
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Der "Wunsch" nach neuem Kartellrecht steht für beharrliche Ignoranz des europäischen Rahmens; Wirtschaftsrecht, und dazu gehört auch das Kartellrecht, ist maßgeblich Unionsrecht.

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Wieder mal Medienpolitik-PR und zugleich ÖRR-Lobby-Arbeit als "Gastbeitrag"... ::)

FAZ, 05.05.2024 (€)
Reformen für den Rundfunk
Es ist Zeit für ein neues Kartellrecht
Für die Reform der Öffentlich-Rechtlichen und die Aufstellung des Privatfunks ist es geboten, das Kartellrecht im Blick zu halten. Die beste Kooperation nützt nichts, wenn sie kartellrechtlich nicht zulässig ist. Ein Gastbeitrag.
Von Oliver Schenk, Christiane Schenderlein
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/schenderlein-und-schenk-wir-brauchen-ein-neues-kartellrecht-19696312.html

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Zu den Autoren:

Oliver Schenk (Politiker), CDU - wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Oliver_Schenk_(Politiker)
Zitat von: Oliver Schenk (Politiker), CDU - wikipedia
Oliver Georg Ferdinand Schenk (* 14. August 1968 in Dachau) ist ein deutscher Volkswirt, politischer Beamter und Politiker (CDU). Seit dem 18. Dezember 2017 ist er Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Chef der Sächsischen Staatskanzlei.

[...] Im Kabinett Kretschmer II, welches am 20. Dezember 2019 gebildet wurde, wurde er Chef der Staatskanzlei und Sächsischer Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien.

[...]

Christiane Schenderlein, CDU - wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Christiane_Schenderlein
Zitat von: Christiane Schenderlein, CDU - wikipedia
Christiane Schenderlein (* 17. Oktober 1981 in Weißenfels) ist eine deutsche Politologin und Politikerin der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und Kommunikationsberaterin. Sie war von 2019 bis 2022 Mitglied des Sächsischen Landtages und ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[...]
Im Mai 2020 wurde sie von der sächsischen Staatsregierung in den ZDF-Fernsehrat entsandt. Dort ist sie im Ausschuss für Finanzen und Telemedizin.
[...]




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
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Interessant wäre, seit wann das Ehepaar von der Regelung bezüglich Zweitwohnungen wusste. Zurück geht es ja auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018. Wenn sie es schon recht früh wussten, wäre es sinnvoller gewesen, den Betrag für die Zweitwohnung nicht zu zahlen und mit dem darauf folgenden Festsetzungsbescheid ein Widerspruchsverfahren mit anschließender Klage zu führen, als noch jahrelang praktisch zu Unrecht zu zahlen.

Was den Beitragsservice betrifft, da kann man voraussetzen, dass dieser die Rechtslage zu kennen hat, das ist sein Job, denn immerhin hat er auch Juristen. Wenn aber trotzdem vorsätzlich unrechtmäßig Geld gefordert wird, dann ist das in meinen Augen schlicht Betrug.

Und soll mit "Behörde" hier etwa der Beitragsservice, also dieses nicht rechtsfähige Dings vom Freimsdorfer Weg gemeint sein? Wenn ja, dann: "Auuuuaaa!".
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Wie muss sich das für den heiligen WDR anfühlen, selbst mit einer schnöden Zwangsvollstreckung konfrontiert zu werden?

Mutmaßlich hat das Ehepaar M. sich erdreistet, die ihm entstandenen Anwaltskosten beim (horribile dictu) unterlegenen Beklagten eintreiben zu wollen.

Hat es gar Beugehaft beantragt? Um den hl. Thomas zu Köln als alleinigen gesetzlichen Vertreter den Schergen des zivilen Staats zu überantworten? Ihn also das gleiche Schicksal ereilen zu lassen wie vor einigen Jahren dem wahrhaft hl. Georg?
 
Im Ernst: Forumsbekannt ist, dass es schwierig ist, einen Anwalt für Angelegenheiten des Rundfunkbeitrags zu finden.

Es wäre von großem Interesse, den Anwalt, der das Ehepaar M. vertreten hat, ausfindig zu machen.
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Pressemeldungen Mai 2024 / Beitragsservice gnadenlos: WDR zahlt erst nach Drohung
« Letzter Beitrag von DumbTV am 05. Mai 2024, 20:17 »
faz.net {€), 03.05.2024

Beitragsservice gnadenlos:
WDR zahlt erst nach Drohung

Der Beitragsservice hat einer Familie eine falsche Rechnung gestellt. Dagegen musste sie sich vor Gericht wehren. Die Anwaltskosten zahlte der WDR erst unter Zwangsvollstreckung.
Zitat
Dass der Beitragsservice von ARD und ZDF regelmäßig Fehler macht, ist nichts Neues. Am 14. Oktober 2023 stellten wir den Fall des Ehepaars Müller vor, welches jahrelang für seine Zweitwohnung zahlen musste, obwohl das seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2019 nicht mehr notwendig ist. Trotz Antrag und Übersendung eines Konvoluts von Bescheinigungen entließ der Beitragsservice die Müllers nicht aus der Pflicht, das Verfahren wurde seitens der Behörde auch noch gebremst; das Ehepaar nahm sich schließlich einen Anwalt und zog vor das Verwaltungsgericht Arnsberg (Aktenzeichen: 5 K 718/22).

[...]
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wdr-zahlt-erst-nach-drohung-beitragsservice-gnadenlos-19693200.html
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