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Pressemeldungen Mai 2024 / Re: Beitragsservice gnadenlos: WDR zahlt erst nach Drohung
« Letzter Beitrag von Profät Di Abolo am 09. Mai 2024, 00:27 »Tichys Einblick
Von Josef Kraus, So, 5. Mai 2024
Service? Arroganz
WDR-Beitragsservice: gefräßig, abgehoben und unseriös
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/wdr-beitragsservice/
Wenn Zwangsgebührenzahler zu Unrecht beziehungsweise aufgrund einer Schlamperei im „Beitragsservice“ zu viel gezahlt haben, dann wird der WDR trotz eindeutiger Rechtslage und einschlägiger Rechtsprechung aus „Karlsruhe“ patzig und knauserig – und zahlt selbst „erst nach Drohung“.
Zitat
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Das Ehepaar Müller (Name geändert) musste jahrelang für eine Zweitwohnung zahlen, obwohl das seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2019 nicht mehr notwendig ist.
Trotz Antrag und Übersendung zahlreicher Bescheinigungen entließ der „Beitragsservice“ die Müllers nicht aus der Pflicht, das Verfahren wurde seitens der „Service“-Behörde auch noch gebremst; das Ehepaar nahm sich schließlich einen Anwalt und zog vor das Verwaltungsgericht Arnsberg (Aktenzeichen: 5 K 718/22).
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Der WDR erklärte zu Beginn des Gerichtsverfahrens im Juni 2023, er trage alle Kosten, inklusive aller Anwaltskosten. Hätte der WDR das nicht zugesagt, wäre es zu einem Urteil gekommen, das Gleiches festgestellt hätte. Ein solches Urteil wollte der WDR vermeiden, offiziell um Kosten wie Gerichtsgebühren zu sparen; in Wahrheit vermutlich, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
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In der Folge erwirkte der Anwalt des Ehepaars Müller im Januar 2024 einen Beschluss beim Verwaltungsgericht. Danach hat der WDR dem Anwalt 159,94 Euro zu erstatten, was einer Verfahrensgebühr entspricht.
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Trotz des Beschlusses zahlte der WDR weiterhin nicht.
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Die Müllers erteilten am 2. April einen Zwangsvollstreckungsauftrag gegen den WDR.
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Vom WDR bekam die FAZ auf Anfrage mitgeteilt: „Aufgrund eines internen Abstimmungsfehlers wurden die Kosten jetzt angewiesen.“
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Dass gerade der WDR auch extrem gnadenlos sein kann, hat er hinreichend bewiesen. Ein Herbert Thiel (damals 53) verweigerte die Zahlung des Rundfunkbeitrags und ebenfalls eine Vermögensauskunft: Dafür musste er für 181 Tage, als recht exakt ein halbes Jahr in „Erzwingungshaft“ ins Gefängnis – namentlich in die JVA Münster. Im August 2021 kam er auf freien Fuß. WDR-Intendant Tom Buhrow wusste von dem Fall angeblich nur aus der „Presse“.
Fiktive
GaZeTa (Gallische Zeitung Tagesblatt)
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vom 09.05.204
Autor: Profät, rein fiktiv natürlich
Tom Buuuuhrows Pensionsrücklagen fast gepfändet!
Köln
Tom Buuuuhrow wusste von dem Fall, dass seine Pensionsrücklagen beinahe gepfändet wurden, angeblich nur aus der „Presse“ (GaZeTa),