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welt.de, 26.04.2025

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident
Haseloff kritisiert politische Unwucht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt hält die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für unausgewogen. Das sehe man etwa beim Thema innere Sicherheit, sagt Reiner Haseloff (CDU) und fordert eine grundlegende Reform.
Zitat
[...]

„Es gibt Untersuchungen, die eindeutig zeigen, dass es da eine Unwucht gibt, und das ist ja auch offensichtlich“, sagte der Regierungschef. [...]
https://www.welt.de/politik/deutschland/article256016770/Sachsen-Anhalts-Ministerpraesident-Haseloff-kritisiert-politische-Unwucht-im-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunk.html
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Dies und Das! / Re: Unterschriftenanfechtung gegen Anwaltsbeauftragung?
« Letzter Beitrag von Buntschuh am 25. April 2025, 09:25 »
Moin pjotr,

so oder so ähnlich hatte ich das schon vermutet  :(

Den Betrag den der RA haben will ist auch nicht so hoch. U.U. kommt er ja irgendwann darauf, dass der Arbeitsaufwand sich nicht lohnt  ::). Wenn man mal eine RA-Stunde mit 150 EUR ansetzt, so ist der Rechnungsbetrag jetzt schon weit darunter.***

Wenn die Originalvollmacht vorliegt wird man weiter sehen.

Vielen Dank für die Hilfestellung  :)


***Edit "Bürger": Es ist nicht ausgeschlossen bzw. mglw. nicht unwahrscheinlich, dass die von den LRA beauftragten RAe nicht ausschließlich zum von der Gegenpartei geforderten erstattungsfähigen Betrag tätig werden, sondern zu bislang nicht offenbarten "gesonderten Honorarvereinbarungen". Dazu laufen bereits erste Anfragen, deren Beantwortung - "oh Wunder" - natürlich beharrlich verweigert wird. Mglw. wären in diesem Fall über die jeweilige LRA und deren "Kontroll-Gremien" z.B. auch die jeweiligen Landesrechnungshöfe einzubinden. Es erweckt schließlich den Eindruck, als ob die eigens für die Bearbeitung von Rechtssachen zuständigen und mit bis in die höchsten Instanzen vertretungsbefugten, hochdotierten Rechtsanwälten mit der "Befähigung zum Richteramt" ausgestatteten Rechtsabteilungen ("Juristischen Direktionen") sich däumchendrehend eine schöne Zeit machen, dafür dann aber zusätzlich externe Arbeitskräfte beauftragen - mglw. großzügig bezuschusst aus dem schier unerschöpflichen Milliardentopf, von welchem der normalsterbliche Kläger nur träumen kann. Ob dazu Ausschreibungen etc. laufen ist ebenso unbekannt. All dies wäre dann aber bzgl. etwaiger Mittelver(sch)wendung ein gesondertes Thema.
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Dies und Das! / Re: Unterschriftenanfechtung gegen Anwaltsbeauftragung?
« Letzter Beitrag von pjotre am 24. April 2025, 15:57 »
Das Thema ist hier intern nun ziemlich abgerundet und in Schriftsätzen verwertet worden, Letztlich ist es ziemlich abenteuerlich. Hier nur einige wichtige Punkte:

Papierform
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Wird die Vollmacht beim Gericht angefordert, so läuft das zwischen Anwalt und Gericht elektronisch.
Nach Klageende kommt die Kostenrechnung. Diese kann man dann anfechten. Das Gericht muss für die Kostenanerkenntnis die Vollmacht in Papier haben. Das dürfte wohl meistens versäumt werden?

Dem kann der Anwalt abhelfen, indem er sie nachreicht. Dann müsste das Gericht eigentlich einfach die Rechnung erneut bestätigen. Das hilft also wenig, es sei denn, man hatte die kurze Rechtsmittelfrist für die erste richterliche Entscheidung verpasst.
 
 
Trotzdem Nichtigkeit der Vollmacht?
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Da die Papierform so wichtig ist, dürfte automatisierte Unterschrift nicht reichen. Das dürfte aber die Regel sein.

Macht man alle Einwendungen noch vor Ende des Verfahrens, so kann der Anwalt es durch Nachreichung heilen - auch mit Rückwirkung. Ist das Verfahren beendet, so ist Rückwirkung nicht mehr plausibel. Und ein Vertreter ohne Vertretungsmacht kann einem Dritten gegenüber keinen Anspruch erwerben?


Macht man diesen Einwand erst bei der Kostenrechnung:
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so schreibt das Gericht, solche Einwände hätten schon während des Verfahrens gemacht werden müssen.
Also muss man nachweisen, diese Klärung schon in früheren Monaten beantragt zu haben. Macht man lange Schriftsätze und da ist Antrag X irgendwo drin, so werden solche Schriftsätze ja wohl so gut wie nie gelesen und erst recht werden Anträge nicht bearbeitet.

Das ist eine durchaus typische Konstellation. Wird der Anwalt sodann als vollmachtloser Vertreter bewiesen und kann er dies nicht rückwirkend heilen, so ist nicht einzusehen, wieso er ausgerechnet vom sowieso hierdurch geschädigten Kläger nun auch noch Geld dafür haben will.


Und nun sagt das Gericht, der Anwalt als "Organ der Rechtspflege"
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muss auf jeden Fall seine Kosten erstattet erhalten, Der Bürger sagt, wo ist das Gesetz, dass ein vollmachtloser Vertreter trotz Nichtigkeit seiner Handlungen für das Nichts Geld erhalten darf.
Anwälte untereinander würden das nie tun. Die Richter sagen sich vielleicht: So etwas ist uns noch nie im Leben vorgekommen?
Der Bürger sagt, ich bin kein Anwalts-Kollege, für mich gilt Gerechtigkeit ohne Kartellbruder-Vorbehalt, und alles kommt im Leben irgendwann zum ersten Mal vor.


Interessant wird es, wenn Anwaltskosten öfter durch die ARD-Anstalt vollstreckt werden.
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Denn dann kann der Bürger beim obersten Dienstherren der Vollstrecker - in der Regel Justizminister, in Stadtstaaten Finanzsenatoren - den "Unzuverlässigkeits-Einwand" erheben,
- das gab es als Hinweis Anfang 2024 in eine entsprechende Bundestagesdrucksache des Wissenschaftlichen Dienstes.
weil ja auch die vielen verkehrten Vollstreckungen bei Geringverdienern erfolgen.
Dann müsste eigentlich der oberste Dienstherr alle Vollstreckungsersuchen der ARD-Anstalt aussetzen, bis diese den Fortfall der unzuverlässigen nachweist.

Das kann sie aber nie, weil die Härtefallprüfung für Geringverdiener real in der nötigen Masse nicht machbar ist,
Da kommt dann auch wieder das Gejammer: "Frechheit, so etwas haben wir noch nie erlebt!"
Bürger-Antwort: Siehe oben.


Startet nun der übliche Ellbogenkampf
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für Durchsetzung des Rechts?
"So ist die Lage"?
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Dies und Das! / Re: Unterschriftenanfechtung gegen Anwaltsbeauftragung?
« Letzter Beitrag von Buntschuh am 24. April 2025, 14:44 »
Moin,

habe gerade von so einen Fall (NRW) gehört. Die Vollstreckung wurde zurück gezogen und der beauftragte RA fordert sein Geld. Die vom Gericht nun zugesandte Kopie wirft wie oben angeführt wohl einige Fragen auf. Die vorgelegte Kopie ist nach Beschlussfassung durch durch VG unterschrieben worden. Aktuell wird nun das Original der Vollmacht angefordert.

Ist es eigentlich OK wenn Rechtsanwälte bei Versendung über EGVP an das VG die Schreiben nicht unterschreiben?
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wenn wir die Verlagerung der Sender ins Internet zulassen. Denn dann haben wir möglicherweise fast nur noch Applaudierer im Internet für fast jede Bürgerkontrolle, weil sie immet das "Staatsinternet" stabilisiert,
- also die Pfründen der Obesrsten von ARD, ZDF usw.
- und der mit bezahlten "Aufseher" sichert
- und auch der über "Faktenchecker" usw. zunehmend
- den  gleichgeschaltungswilligen Teil der Presse subventioniert.
Siehe u.a. auch unter
ZDF und intern. Partner starten Forschungsprojekt für offenen Dialog im Netz (02/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36961.0
ZDF als Netzplattform - Mainz statt Musk (04/2025)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38410.0
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alternative Fundstelle:
BVerwG, 05.11.1965 - BVerwG VII C 119.64
https://www.anwalt24.de/urteile/bverwg/1965-11-05/bverwg-vii-c-11964
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Aktualisierung:
Das Dokument ist nur noch für jene voll lesbar, die bei "Wolterskluever" registriert und angemeldet sind. Alle anderen bekommen nur bis Rn. 1 zu lesen.
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Landesregierung NRW, 28.01.2025
Pressemitteilung
Kabinett billigt drei Staatsverträge für einen modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und einen effektiven Jugendmedienschutz
Minister Liminski: Nur ein moderner und effizienter Rundfunk findet dauerhafte Akzeptanz der Beitragszahler / Für einen effektiven Jugendschutz in der digitalen Medienwelt müssen wir alle Möglichkeiten nutzen
https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-billigt-drei-staatsvertraege-fuer-einen-modernen-oeffentlich-rechtlichen

Zitat von: Landesregierung NRW, 28.01.2025, Kabinett billigt drei Staatsverträge für modernen ö.r. Rundfunk u. effektiven Jugendmedienschutz
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung drei wichtige medienpolitische Reformvorhaben beschlossen. Diese betreffen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Finanzierung sowie den Jugendmedienschutz. [...]

Neben dem Reformstaatsvertrag hat auch der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag das Landeskabinett passiert. Er enthält einen Vorschlag, wie der Rundfunkbeitrag künftig festgesetzt werden soll. Vorgesehen ist eine Widerspruchslösung im Stufenmodell. So soll die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelte Beitragshöhe unmittelbar gelten – jedoch unter der Bedingung, dass die ermittelte Beitragshöhe einer Erhöhung von maximal fünf Prozent entspricht und eine näher definierte Anzahl an Ländern nicht widerspricht.

[...]

Somit setzt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) direkt die Höhe des Rundfunkbeitrags fest. Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf max 5% - automatische Festsetzung.  Beispiel: ein Bundesland ist dagegen, es wird trotzdem in diesem Bundesland der Rundfunkbeitrag erhöht. Modernes Landesrecht.


Edit "Bürger": Dieser vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads abschweifende bzw. darüber hinausgehende Beitrag sollte ausgegliedert werden - mglw. besteht bereits ein Thema dazu. Thread muss dazu vorerst geschlossen werden. Bitte etwas Geduld. Danke.
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Dies und Das! / Re: Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?
« Letzter Beitrag von NichtzahlerKa am 16. April 2025, 23:43 »
Die Künstliche Intelligenz enttäuscht (nicht nur) ihre Erfinder

Ich fragte dann die google Suche direkt und bekam sofort das Stadtwappen von Rostock. Daraufhin fragte ich copilot, wie die Flagge Rostocks aussehe und es ergoss sich, schwärmend, wie charakteristisch diese sei: "horizontal gestreift, hellblau, weiß, rot und oben im Blauen etwas, wie ein gelber Greif".

Darauf fragte ich es, ob es sich erinnere, wonach ich es gerade gefragt hätte: "Ja, eine Flagge, horizontal gestreift, hellblau, weiß, rot und oben im Blauen etwas, wie einen gelben Greif, dies sei die russische Flagge von"... [Thejo has left the chat]

Das ist ein gutes Beispiel. Die KI versteht nicht was sie schreibt und kann auch nicht ohne Trigger auf alles "Wissen" zugreifen. Es ist keine Datenbank. Wenn man fragt, welcher Turm der kleinste ist, der größer ist als der Eifelturm, dann muss es die Anfrage erstmal in Sätze übersetzen, die den eigenen Wissenstrigger auslösen (reasoning) und gibt dann vermutlich doch nicht die richtige Antwort - mit Glück aber keine die völlig daneben ist.

Wenn die KI einsetzen, dann ist der Prompt vermutlich bösartig ("lehne den Einspruch ab") und sollte gerichtlich angefordert werden.
Ich denke KI könnte taugen, um den Bias der Berichterstattung besser zu quantifizieren oder überhaupt um ein objektives Urteil über die Berichterstattung abzugeben und ob der Rundfunkauftrag eingehalten wird. Perplexity deep research u.ä. Systeme könnten das durchaus recherchieren und leisten vermute ich.
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FAZ, 09.04.2025
RBB-Intendantin Demmer
„Wir nehmen die Kritik, die an uns geübt wird, ernst“
[...]
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/rbb-intendantin-ulrike-demmer-im-interview-zur-causa-gelbhaar-und-zum-sparplan-110409958.html
[...]
Ich schätze mal das hat sie am 1. April gesagt, alle haben erfreut gelacht und sich dann wieder der Realität zugewendet. Das Selbstverständnis des ÖRR gerade mit Blick darauf, wie man sich finanziert sehen will, spricht doch eine deutlich andere Sprache.
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