Nach unten Skip to main content

Neueste Beiträge

1
Tagesspiegel, 25.03.2023
ARD & Co.: Budgets steigen, Vertrauen sinkt
Kann Geld Glaubwürdigkeit kaufen?

ARD, ZDF und Deutschlandradio erzielen erstmals Gesamteinnahmen von über zehn Milliarden Euro.
Ein Kommentar von Joachim Huber
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/ard-co-budgets-steigen-vertrauen-sinkt-kann-geld-glaubwurdigkeit-kaufen-9559661.html
Zitat von: Tagesspiegel, 25.03.2023, ARD & Co.: Budgets steigen, Vertrauen sinkt - Kann Geld Glaubwürdigkeit kaufen?
Es gibt Zahlen, da weiß man nicht, ob man sich freuen soll oder nicht. Das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM) hat ausgerechnet, dass der Gesamtetat von ARD, ZDF und Deutschlandradio erstmals die Marke von zehn Milliarden Euro übersteigen wird. Dies ergebe sich aus Haushaltsplänen der öffentlich-rechtlichen Sender für 2023. Die neun ARD-Anstalten können demnach mit 7,25 Milliarden Euro rechnen, das ZDF mit 2,50 Milliarden und das Deutschlandradio mit 276 Millionen Euro.

[...]
2
Denen bleibt ja irgendwie auch keine andere Wahl, da denen ja der Journalistenverband im Nacken hockt?

WELT, 23.03.2023
Verweis auf Inflation
Deutscher Journalisten-Verband fordert höheren Rundfunkbeitrag
https://www.welt.de/politik/deutschland/article244449596/Journalistengewerkschaft-DJV-fordert-hoeheren-Rundfunkbeitrag.html
Zitat von: WELT, 23.03.2023, Verweis auf Inflation - Deutscher Journalisten-Verband fordert höheren Rundfunkbeitrag
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat an die öffentlich-rechtlichen Sender appelliert, bei der Anmeldung ihres Finanzbedarfs die Inflationsrate angemessen zu berücksichtigen. Die hohen Preissteigerungen in allen Bereichen müssten durch einen höheren Rundfunkbeitrag abgedeckt werden, forderte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall am Donnerstag in einer Mitteilung.

[...]

Wobei ich mich da schon frage, wer die Inflation bei den Bürger*innen berücksichtigt?
3
Sie kriegen den Hals einfach nicht voll! -???-

Doch! Das ist ja gerade der Witz dabei.
Die Menschen stopfen ihnen den Hals ja immer weiter bereitwillig voll, anstatt dem endlich einen Riegel vorzuschieben. Aber vielleicht muss die Demokratie-Abgabe (also Weggabe) wirklich erst auf 50 oder 100 Euro/Monat steigen, damit die Schafe merken, dass es neben der grünen Wiese und dem schönen Gras, an welchem sie genüsslich rumkauen, auch noch viele andere schöne Wiesen gibt. (Nur, dass das keine Wiesen sind, für die man Zwangswolle entrichten muss.)
4
Es sind ja leider immer noch viel zu viele, die sich zwar anfangs wehren, dann aber trotz ihrer Abwegigkeit letztendlich auch diese Sch..., wie vom Oberverwaltungsgericht Bautzen, schlucken.

Gibt es diesbzgl. denn - wie beim BVerfG  - auch für das BVerwG eine Möglichkeit, herauszubekommen, ob der wie vorliegend anhand derartiger Satzungetüme nichtsdestotrotz abgefertigte Kläger überhaupt die Revisionsmöglichkeit nutzt, also ein entsprechender Revisionsantrag gestellt wurde/ wird? Bislang nichts derartiges gefunden.

5
BZ-Berlin, 24.03.2023
Heimlicher ARD-Plan
MEGA-Erhöhung! Mehr als 25 Euro Rundfunkbeitrag?
Sie kriegen den Hals einfach nicht voll! Der Rundfunkbeitrag kennt nur eine Richtung: nach oben!
Von Oskar Luis Bender und Maximilian Both
https://www.bz-berlin.de/allgemein/mehr-als-25-euro-rundfunkbeitrag
Zitat von: BZ-Berlin, 24.03.2023, Heimlicher ARD-Plan - MEGA-Erhöhung! Mehr als 25 Euro Rundfunkbeitrag?
[...] Heimlich planen die ARD-Bosse um Intendant Kai Gniffke (62), den Rundfunkbeitag auf bis zu 25,19 Euro monatlich rauf zu knallen!

Das geht aus internen Strategiepapieren hervor, die „Business Insider“ vorliegen. Demnach schwebt ihnen für den Zeitraum von 2025 bis 2028 die Erhöhung um bis zu 6,83 Euro vor.

Das ist über ein Drittel mehr. [...]
6
Dies und Das! / Re: Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
« Letzter Beitrag von art18GG am 24. März 2023, 16:16 »
(...)
> Forum-Suche mit "jedem Menschen ein existenzielles und kulturelles menschenwürdiges Existenzminimum" liefert u.a.:
Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35184.msg213175.html#msg213175
...müsste @pjotre eigentlich wissen ;)

Die Passagen von Prof. Kirchhof befinden sich in dessen Gutachten auf Seite 67 ff. unter "7. Beitragsbefreiung für sozial Schwache?" sowie S. 84, Nr. 17.
Grundsätzlich muss bei dem Thema des Existenzminimums vielleicht mal gefragt werden, ob sozial Schwache eigentlich zu einer Rundfunkpflicht gezwungen werden können, die erst zu existenzbedrohenden Maßnahmen führt. Genau diese Rundfunkpflicht besteht nämlich, wenn man sich die folgende Textstelle aus dem Kirchhofgutachten mal genauer anschaut (ebenda S. 67-68):
Zitat
Der moderne Mensch ist auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angewiesen, will er an der öffentlichen Debatte einer modernen Demokratie, an der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft, an allgemeiner Kultur und Unterhaltung, an allgemein zugänglichen Quellen der Information teilhaben. Das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG und die aus den Grundrechten folgenden staatlichen Schutzpflichten veranlassen die verfassungsrechtliche Frage, ob ein einzelner Bürger allein wegen seiner Zahlungsschwäche von der Nutzung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme ausgeschlossen werden kann. Diese Frage ist zu verneinen.
Quelle: http://www.swr.de/unternehmen/organisation/gutachten-zur-rundfunkfinanzierung-100.pdf

Genau wie beim Elternrecht verdreht Kirchhof, hier erneut, ein Recht in eine Pflicht, was ich an andere Stelle bereits an dem Gutachten kritisiert habe. Siehe hierzu:

BVerfG - 2 BvR 1333/17 - Neg. Religionsfreiheit -> neg. Informationsfreiheit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34539.msg219486.html#msg219486

Diesmal missbraucht er die Rechte aus dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG um damit eine Pflicht zum Konsum des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu begründen. Selbst wenn der ÖRR modern wäre, kann niemand zur Teilnahme am Rundfunk gezwungen werden, was ich als jemand sage, der schon seit über zwanzig Jahren ohne Rundfunk und Fernsehen lebt. Es geht Kirchhof an dieser Stelle seines Gutachten lediglich darum, eine Rundfunkpflicht (Zahlungspflicht) für den Rundfunk einzuführen und nicht darum, dem Sozialrechtegedanken aus dem Grundgesetz Geltung zu verleihen. Es geht ihm auch nicht um Demokratie, da seine Teilnahme an der „öffentlichen Debatte einer modernen Demokratie“ im Rundfunk nicht die Basis für eine allgemeine Gesetzgebung sein darf, da dies dann ein Symptom für eine Mediokratie wäre, die staatsrechtlich keine Demokratie darstellt. Hierzu im Weiteren:

Gewöhnung an die Mediokratie? (Aufsatz von Thomas Meyer aus dem Jahre 2010)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36950.0
7
Aktueller Link zum Kirchhof-Gutachten siehe u.a. unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280
Kirchhof, Paul (Prof. Dr. Dres. h.c.), Bundesverfassungsrichter a. D.
Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
04/2010, Heidelberg/ Baden-Württemberg

"Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks"
http://www.ard.de/download/398406/index.pdf
https://www.ard.de/download/472642/Gutachten_von_Professor_Paul_Kirchhof_zur_Finanzierung_des_oeffentlich_rechtlichen_Rundfunks_.pdf
Stand 12.10.2022 offensichtlich nicht mehr kostenfrei direkt auf den Seiten von ARD-ZDF-GEZ verfügbar.
Siehe alternativ u.a. unter
www.swr.de/unternehmen/organisation/gutachten-zur-rundfunkfinanzierung-100.pdf

Ich meine, die Auszüge von ihm und auch die diesbezügliche Bestätigung(!) von Prof. Kube (Prozessbevollmächtigter für ARD-ZDF-GEZ im BVerfG-Verfahren 2018) seien irgendwo im Forum schon mal behandelt/ zitiert...?
> Forum-Suche mit "jedem Menschen ein existenzielles und kulturelles menschenwürdiges Existenzminimum" liefert u.a.:
Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35184.msg213175.html#msg213175
...müsste @pjotre eigentlich wissen ;)

Die Passagen von Prof. Kirchhof befinden sich in dessen Gutachten auf Seite 67 ff. unter "7. Beitragsbefreiung für sozial Schwache?" sowie S. 84, Nr. 17.

Dies hier im Thread aber bitte nicht weiter vertiefen, denn dessen Gegenstand ist die im Einstiegsbeitrag erwähnte
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
8
Tucholke hatte mehrfach ihr kleines Waterloo. Nicht alles im Forum.
------------------------------------------------------------
 @pjotre hat mit seiner Eigencomputer-Suchfunktion rund 10 ehrenwerte Nennungen gefunden für Kira Kristin Tucholke ,

Soweit es auch im Forum ist, vielleicht hier im Thrad verlinken?


Zitat für ARD-Juristen als "Rechtswissenschaft", obgleich ja Beklagten-Vortrag:
-------------------------------------------------------------------
Das passt eigentlich nicht zum aktuellen Thread-Thema, das ich vielleicht zu eng formuliert hatte, denn es geht ja um die Gesamtproblematik der namentlich genannten ARD-Juristen als "Rechtrswissenschaftle Lehrmeinung" in der Rechtsprechung.
Nun bleibt zu hoffen, dass der Kläger des nachstehenden Verfahrens den Weg bis zum Bundesverwaltungsgericht wählt, wo vermutlich die OVG-Ebene wieder einen Rüffel bekommen würde wegen Gläubigkeit in ARD-Juristen als "Rechtswissenschaftler".

Das übernehme ich hierher von @ope23 in.
Geringverdiener-Fehlurteil - schreckenerregendes Beispiel, Sachsen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37106.msg221850.html#msg221850
In Rn. 20 Zitation Gall/Siekmann aus dem Beckschen Rundfunkkommentar. Stiller Parteivortrag und ein weiterer Beleg für einen jüngst eröffneten Thread.
Und, in der Tat, viele Textteppiche auf den folgenden zwanzig Seiten kommen mir irgendwie bekannt vor. Das OVG wird doch nicht Copy'n'Paste gemacht haben?
=== "Rn20" bezieht sich auf: ===
OVG Bautzen, Urteil vom 01.03.2023, 5 A 104/22
https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/22A104.U01.pdf
Vorinstanz: VG Dresden, Urteil vom 19.10.2021, 2 K 1868/19
> Man beachte: Oberverwaltungsgericht. Das ist nicht von einem VG-Einzelrichter, der mal rasch einen Aktenpunkt wegerledigen wollte.
9
Dieses unser Thema 2014...2017 erhält 2023 eine neue Brisanz   :o 
------------------------------------------------------------------
Kirchhof hat unter anderem als verfassungsrechtlich geboten angesehen, dass der Geringverdiener-Erlass der Beihilfebezieher aus dem Staatshaushalt zu decken sei.

Vergessen hat realität-nicht-nahestehender Jurist:
- wir haben nicht nur 10 Prozent Geringverdiener mit Beihilfebezug;
- wir haben weitere "ebenso finanzknappe" ohne Behilfebezug.


Verfassungsrechtlich geboten laut Kirchhof wäre die Deckung aus dem Landeshaushalt für beides.  :-\
-------------------------------------------------------------
Nun also zur Rückzahlpflicht von insgesamt rund 8 Milliarden Euro aus 2013...2023 an die beihilfefreien Geringverdiener. Gemäß Kirchhof wären nicht nur die 9 ARD-Anstalten in der Rückzahlpflicht (Falschinkasso),
sonden ebenso die Landeshaushalte.


Es hätten diese 10 Prozent des Volkes also einen jederzeit geltend machbaren Rückzahlanspruch in Unmittelbarkeit   ;D
-----------------------------------------------------------------
gegenüber den Landeshaushalten. pro Haushalt über 2000 Euro. Jeder kann jederzeit diesen Antrag bei der Landesregierung stellen.
4 Millionen Anträge... Macht rund 40.000 Kubikmeter. 2000 Kleinlaster-Ladungen.  >:D

Sobald abgelehnt, Petition an den Landtag, die Landesregierung zur Pflicht zu rufen.  Nochmals 2000 Kleinlaster.  >:D
Leider sind so viele Bürger nicht mobiliserbar. Es sei denn...

Das ist Zündstoff für die aktuelle Politik-Reformdebatte. @pjotre arbeitet an der Zündschnur.

Mit Begeisterung der etwa 2000 bundesweiten Landtagsabgehordneten wird fest gerechnet.  :police:


Vorschlag Teamarbeit:
--------------------------------------
An welcher exakten Stelle im Gutachten ist diese Aussage von Kirchhof?
Kurzzitat?
Aktueller Link zum Gutachten?
10
https://www.heise.de/news/Rundfunkgebuehren-Unbeliebte-Haushaltsabgabe-kommt-auch-in-Oesterreich-7794218.html
Zitat von: heise, 23.03.2023, Rundfunkgebühren: Unbeliebte Haushaltsabgabe kommt auch in Österreich
Die österreichische Bevölkerung ist gegen eine Haushaltsabgabe. Nicht einmal ein Drittel der Österreicher kann sich dafür erwärmen, unter Jugendlichen nur jeder Neunte. Die absolute Mehrheit wünscht eine Finanzierung aus dem Bundesbudget, also dem allgemeinen Steueraufkommen. [...]
Damit besteht eine realistische Chance, daß diese Finanzierungsweise tatsächlich mal dem EuGH zur Prüfung vorgelegt wird.
Nach oben