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Neueste Beiträge

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wird wohl das gleiche Prozedere wie beim letzten Mal.
Das Bundesverfassungsgericht wird mit einigem Zögern wieder alles abnicken, weil die Bundesländer nicht abgestimmt haben. Eine knappe Mehrheit der Bundesländer ist wohl für die Erhöhung,

Zu befürchten ist, was danach kommt: Automatische Erhöhungen anhand irgendeines Index, weil die Akzeptanz immer weiter sinkt. Alles zum Nachteil der Allgemeinheit. Schließlich war das Ganze schon immer völlig asozial angelegt.

Dem System kommt man nur mit Zahlungsverweigerung bei.
Leider hat man zwecks Bürokratieabbau den Vollstreckungsweg über die Kommunen rausgenommen. Bzw. man kürzt auf direktem Wege zum Gerichtsvollzieher ab. Ich hoffe die GEZ**** säuft in Arbeit ab.
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Zitat von: yahoo/Teleschau, 20.11.2024, Scharfe Kritik am Stuttgarter "Tatort": Jetzt reagiert der Sender
Drehbuchautor Norbert Baumgarten und Regisseur Andreas Kleinert hätten sich die Freiheit der künstlerischen Zuspitzung genommen.
https://de.nachrichten.yahoo.com/scharfe-kritik-stuttgarter-tatort-reagiert-085918523.html

Immer wenn dem öR sonst keine andere Ausrede mehr einfällt, ist es entweder Satire (siehe Böhmermann & Co) oder wie hier die "künstlerische Freiheit" die als Rechtfertigung herhalten muss...  :o
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Info:

Es hat von dieser Entscheidung nun auch je eine englische und französische Sprachfassung; aufrufbar via der bereits bekannten Seite mit der deutschsprachigen Fassung; siehe nachstehend zur Erinenrung.

Beschluss des Ersten Senats vom 6. November 2019
- 1 BvR 276/17 -

https://www.bverfg.de/e/rs20191106_1bvr027617
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Schade, daß das BVerfG die insbesondere älteren Entscheidungen, die es nun auf Englisch online publiziert hat, wie, bspw., 1 BvF 1/74, nicht nachträglich auch auf Deutsch online verfügbar macht. Schade auch, daß die Such-Funktion offenbar nicht nach Datum sortieren kann.

Ist hier Forum zwar ot, sei aber dennoch erwähnt; dieses 1 BvF 1/74, (in Deutsch gefunden via unibe.ch), betrifft den Schwangerschaftsabbruch; das sich entwickelnde Leben hat ein eigenständiges Recht auf Leben gemäß Art 2 Abs 2 Satz 1 GG.

An @Bürger danke für den Hinweis.
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Man könnte darüber diskutieren, ob die Unabhängigkeit einer Berichterstattung mit der "Unabhängigkeit" einer Finanzierung tatsächlich steht oder fällt.

Das Bundesverfassungsgericht schließt einen Mißbrauch bei der Anwendung des RBStV, z.B. Zwangsbeitragsverweigerern bei der Bildung von WGs, nicht aus.

Das Bundesverfassungsgericht bescheinigt allerdings dem öffentlich-rechtlichen Journalismus, der nun mal (noch) aus Menschen besteht, eine menschliche Spezies von höchster Integrität.

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,
https://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516
Zitat von: BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157
Rn 80
[...] Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

Ein Mißbrauch beim öffentlich-rechtlichen Journalismus ist bei diesen (Über-)Menschen angeblich ausgeschlossen, da diese nicht z.B. über Steuern oder Spenden finanziert werden.

Die Unabhängigkeit kann angeblich nur gewährleistet werden, wenn eine Finanzierung gerade nicht über Steuern erfolgt.

Woher kommt eigentlich das Gehalt unabhängiger Richter?
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yahoo/Teleschau, 20.11.2024
Scharfe Kritik am Stuttgarter "Tatort": Jetzt reagiert der Sender
https://de.nachrichten.yahoo.com/scharfe-kritik-stuttgarter-tatort-reagiert-085918523.html
Zitat von: yahoo/Teleschau, 20.11.2024, Scharfe Kritik am Stuttgarter "Tatort": Jetzt reagiert der Sender
[...]

Der Film sei ein "Affront gegenüber den Menschen im ländlichen Raum und insbesondere auf der Schwäbischen Alb", schreibt Jochen Schuster, Vorsitzender des Tennisclubs TV Münsingen, an den SWR. Rund 130 Mitglieder und Freunde seines Vereins spielten als Komparsen in einer kurzen Szene des "Tatorts" mit. Als diese am Sonntag gespannt vor dem Fernseher saßen, sei der Großteil empört gewesen, wie der SWR aus dem Beschwerdebrief wiedergibt. Einige hätten sogar frühzeitig abgeschaltet.

Stuttgarter "Tatort" bildet "ein Klischee über das Dorfleben nach dem anderen" ab
[...]

Der SWR äußert sich zu den Vorwürfen

[...] "Die Kritik am Film unterstellt die Erwartung, dass der 'Tatort' die Realität 1:1 abbildet. Das ist aber nicht unser Anspruch." [...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
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BVerfG, 19.11.2024
Pressemitteilung Nr. 98/2024
Neuer Internetauftritt des Bundesverfassungsgerichts
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-098.html
Zitat von: BVerfG, 19.11.2024, Pressemitteilung Nr. 98/2024 - Neuer Internetauftritt des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht verfügt seit dem 19. November 2024 über einen neu gestalteten Internetauftritt. Dieser ist unter der Adresse www.bundesverfassungsgericht.de in deutscher, englischer und französischer Sprache abrufbar. Im Zuge der Neugestaltung wurde ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, die Barrierefreiheit weiter zu erhöhen, um Besucherinnen und Besuchern einen möglichst uneingeschränkten Zugang zu den Inhalten des Internetauftritts zu ermöglichen.

Veröffentlicht werden ab sofort auch englische Übersetzungen ausgewählter Leitentscheidungen (Selected Decisions), die bis in die ersten Jahre des Gerichts zurückreichen. Die Entscheidungen sind in verschiedene Kapitel gegliedert. Bereits abrufbar sind die Kapitel Europarecht, Völkerrecht, Menschenwürde und Allgemeines Persönlichkeitsrecht; weitere Kapitel folgen. Mit den Selected Decisions soll dem internationalen Publikum ein breiterer Zugang zu wichtigen Rechtsprechungslinien des Gerichts ermöglicht werden.

In den kommenden Monaten werden zusätzlich wesentliche Inhalte des neuen Internetauftritts des Bundesverfassungsgerichts in spanischer Sprache abrufbar sein.

BVerfG - Selected decisions
https://www.bundesverfassungsgericht.de/EN/Decisions/SelectedDecisions/selecteddecisions_node.html
Zitat von: BVerfG - Selected decisions
By providing English translations of the following selected decisions, the Federal Constitutional Court aims to facilitate access to distinct lines of constitutional case-law for researchers, practitioners and anyone interested to learn more about the Court and its jurisprudence. The selection is not exhaustive, and the selection or the order in which the cases are presented should not be construed as a statement on the part of the members of the Court. This is an ongoing project; additional chapters will be added subsequently.

Chapters
Human Dignity
General Right of Personality - Privacy, Intimacy, Self-Determination
General Right of Personality - Date Protection
Eropean Law
International Law
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Ich kann mir schon denken, wie das wieder ausgehen wird  😱
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Bild, 19.11.2024
Klage wegen Rundfunkbeitrag
ARD und ZDF ziehen vor Verfassungsgericht
ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro vor das Bundesverfassungsgericht.
https://www.bild.de/politik/klage-wegen-rundfunkbeitrag-ard-und-zdf-ziehen-vor-verfassungsgericht-673c9807f9dc5b557dc7e8dd
Zitat von: Bild, 19.11.2024, Klage wegen Rundfunkbeitrag - ARD und ZDF ziehen vor Verfassungsgericht
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen entsprechenden Beschluss gefasst haben und damit eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich ist, wie die öffentlich-rechtlichen Sender mitteilten.

[...]

Massive Kritik von der FDP

[...]

Kritik kommt von den Liberalen. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai (48) zu BILD: „ARD und ZDF sollten lieber überlegen, wie sie mit dem Geld der Gebührenzahler auskommen, statt immer wieder mehr davon zu verlangen. Dann könnten sie ihrem Informations- und Bildungsauftrag auch umfassender nachgehen als bislang. ARD und ZDF müssen lernen, ihr Programm mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln umzusetzen.“


FAZ, 19.11.2024 (€)
Wegen Beitrag vor Gericht
Der Klage-Hammer von ARD und ZDF
ARD und ZDF nehmen keine Rücksicht auf Verluste. Sie wollen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags jetzt und ziehen vors Bundesverfassungsgericht. Damit schaufeln sie sich ihr eigenes, mit Beitragszahlergeld gefülltes Grab.
Kommentar von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/rundfunkbeitrag-vor-bundesverfassungsgericht-der-klage-hammer-von-ard-und-zdf-110121475.html
Zitat von: FAZ, 19.11.2024 (€), Wegen Beitrag vor Gericht - Der Klage-Hammer von ARD und ZDF
[...] Man trage Verantwortung „für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit“, Gesetze seien einzuhalten, bei Recht und Gesetz gebe es keine „Kompromisse“.

Mehr Geld denn je

Dass es den Sendern schwerfällt, die Klage einzureichen, sollte man nicht glauben. Für diese Klage besteht nämlich keine Notwendigkeit. Die Anstalten verfügen mit neun Milliarden Euro aus dem Rundfunkbeitrag pro Jahr über mehr Geld denn je; ihre Rücklagen würden bis zu einer verzögerten Erhöhung reichen. Und auch die Begründung, hier gehe es ums Prinzip, um die Rundfunkfreiheit, um Recht und Gesetz, zieht nicht. Die Intendanten verwechseln die Rundfunkfreiheit vielmehr mit dem vermeintlichen Recht auf hohe Gehälter und die Ausstattung eines Apparats, die weltweit ihresgleichen sucht.

[...]

Sie wollen die Kohle, hier und jetzt

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums ebenso wie auch die Inhalte vorgenannter Partei(en)/ Organisation(en)/ Gruppierung(en) sowie auch die Grundhaltungen deren Vertreter spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19977.0


Es gibt nur einen sachlichen Grund für fehlendes Fingerspitzengefühl:
Das tägliche Tippen von GEZ-Widersprüchen und GEZ-Klagen!


 :)

BVerwG 6 B 70.23, Beschluss vom 23. Mai 2024
https://www.bverwg.de/de/230524B6B70.23.0

Die Revision der Klägerin ist zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle (vgl. BVerfG, Beschluss vom ?24. April 2023 - 1 BvR 601/23 - NVwZ 2024, 55 Rn. 9).


Rechtsprechung BVerwG - 6 C 5.24
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=6%20C%205.24 

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Querverweis aus aktuellem Anlass...
Nach Verfassungsklage: SPD in Brandenburg stellt RBB-Verbleib infrage (11/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38221.0
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