Moin Moin,
Person X hat eine Zwangsvollstreckungssache vom GV erhalten.
In dieser fiktiven Sache hat Person X vorab mit dem BS eine Ratenzahlung vereinbart. Jedoch nachdem Person X den Betrag Bar begleichen wollte hat der BS dies nicht akzeptiert und auf deren Vertrag verwiesen und das eine Barzahlung keine Option sei.
Daraufhin hat Person X immer schön Widersprochen und auch Einspruch eingelegt, jedoch ohne Erfolg.
Dann erschien vor paar Tagen ein Herr von der Stadt und wollte Pfänden. Person X sprach das Thema mit der vereinbarten Ratenzahlung und die Verweigerungshaltung des BS an. Daraufhin ist der Herr mit den Worten "
Geb ich so weiter" gegangen.
Nun hat Person X fiktive Post erhalten, siehe Anhang.
Plan wäre jetzt nach § 766 ZPO eine Überprüfung anzustreben.
Gründe:
Mahngebühren/Säumniszuschläge (
Mahngebühren des Rundfunks sind nicht vollstreckbar https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29014.0)
Barzahlung wird verweigert "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18
Was noch aufgefallen ist das:
Seit wann ist die Stadtkasse eine "Firma" und ist es nicht unrechtmäßig das der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit "Im Auftrag" unterschrieben ist.
Person X würde sich freuen wenn noch der ein oder andere Tipp zum fiktiven Fall hinzukommt.