Im Fall von Person A gibt es
ungünstige Neuigkeiten.
Nach ihrem ausführlichen und sehr substantiierten Schreiben (zum Inhalt siehe oben) an die Vollstreckungsbehörde landete nun postwendend die Antwort der Vollstreckungsbehörde in Person As Briefkasten.
Das Antwortschreiben der Vollstreckungsbehörde umfasst nur ein paar
dürre Zeilen, die es aber in sich haben. Unterzeichnet ist es wieder vom selben Sachbearbeiter, der Person A bereits erfolgreich Geld gestohlen hatte (Kontopfändung) und der in der neuen Sache danach (also die aktuelle hier) Person A mit der "Letzten Zahlungsaufforderung" gedroht hatte.
Dieses Antwortschreiben der Vollstreckungsbehörde
enthält keine Rechtsbehelfsbelehrung, kann also auch nicht angefochten werden, es ist ein reines Infoschreiben. Was steht nun drin und was nicht?
1. der Sachbearbeiter
bestätigt, dass er nunmehr in seine Akten reingeschaut und dabei entdeckt hat, dass die Schundfunkanstalt
wirklich für den besagten Zeitraum
Zwangsbeiträge und sog. Säumniszuschläge doppelt vollstrecken lassen will. Der Sachbearbeiter räumt also selbst ein, dass hier
offenkundig ein Fehler vorliegt.
2.
mit keinem Wort wird im Schreiben eingegangen auf die Einwände von Person A bzgl.
- des fehlenden Widerspruchsbescheides
- der Nichtvollstreckbarkeit der sog. "Mahngebühren" ohne Leistungsbescheid bzw. ohne vollstreckbaren Titel
- des Antrages von Person A, unanfechtbare Leistungsbescheide vorzulegen
- der Tatsache, dass ein Festsetzungsbescheid kein Leistungsbescheid ist
- dem Hinweis von Person A, dass die Vollstreckungsbehörde sich nicht auf irgendwelche Angaben der Schundfunkanstalt verlassen darf, sondern mit
in der Haftung steht
3. der Sachbearbeiter teilt lapidar mit, dass die Vollstreckungsbehörde nicht der Gläubiger sei und dass er das Schreiben von Person A "zur weiteren Entscheidung" an die - Achtung - "zuständige Stelle (Beitragsservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio)" weitergeleitet habe. Von dort würde Person A laut Sachbearbeiter "weitere Nachricht erhalten".
und jetzt kommt´s:4. der Sachbearbeiter erklärt, das Schreiben von Person A hätte "keine aufschiebende Wirkung" und er werde "bis zur weiteren Entscheidung der zuständigen Stelle"
die Vollstreckung jetzt fortsetzen!!! Person A ist fassungslos! Damit bestätigt die Vollstreckungsbehörde, dass sie eine reine Durchreiche mit Gewaltpotential ist. Die setzen die Vollstreckung also fort,
obwohl ihnen mittlerweile selbst aufgefallen ist, dass da etwas doppelt vollstreckt werden soll!!!Der Schundfunk braucht nur irgendetwas zu schreiben, egal was, dann vollstrecken die das selbst dann noch, wenn die selbst wissen und selbst einräumen, dass es offensichtlich rechtswidrig ist. Die reichen alles einfach weiter an Person A, was der Schundfunk schreibt und reichen alles, was Person A schreibt, einfach an den Schundfunk weiter. Als wenn die selbst gar nicht damit zu tun hätten!
Soll Person A nun auch mal ein umgekehrtes Vollstreckungsersuchen gegen den Schundfunk an diesen Sachbearbeiter der Vollstreckungsbehörde richten, über sagen wir: 10.000 Euro? Wird der Sachbearbeiter das auch unbesehen einfach so gegen den Schundfunk vollstrecken?Person A will der Vollstreckungsbehörde jetzt in die Parade fahren. Sie weiß aber nicht, was das wirksamste Mittel ist, um der Vollstreckungsbehörde auf die Finger zu hauen und die (vorläufig) zu stoppen.
Da das Schreiben der Vollstreckungsbehörde keinen Rechtsbehelf enthält, kann Person A wahrscheinlich nicht damit zum Gericht gehen, oder?
Denn es ist ja keine rechtsmittelfähiger (ablehnender) Bescheid, obwohl darin der Antrag von Person A, die Vollstreckung gem. SVwVG einzustellen, eindeutig abgelehnt wird.Soll Person A nun einen
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen? Wenn ja: Wo wäre der Antrag denn am besten aufgehoben? Beim Schundfunk? Dann weiß die Vollstreckungsbehörde nichts davon. Und selbst wenn Person A die Vollstreckungsbehörde darüber informiert inkl. eine Kopie des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung, dürfte das die Vollstreckungsbehörde einfach nicht interessieren. Denn die Vollstreckungsbehörde hat ja mit ihrem aktuellen Schreiben belegt, dass sie
wirklich unter allen (rechtswidrigen) Umständen trotzdem weitervollstreckt.
Soll Person A einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Vollstreckungsbehörde stellen?
Oder soll Person lieber Vollstreckungsmaßnahmen abwarten (das möchte Person A möglichst vermeiden), gegen die Vollstreckungsmaßnahmen Widerspruch einlegen, dadurch einen rechtsmittelfähigen Bescheid erwirken und damit dann zum Gericht gehen. Aber was könnte Person A dann dort beantragen? Dass das Gericht der Vollstreckungsbehörde die weitere Vollstreckung untersagt?
Und es muss doch irgendwie möglich sein, auch rechtlich gegen das offensichtlich rechtswidrige Tun des Sachbearbeiters vorzugehen (Anzeige? Dienstaufsichtsbeschwerde?).
Dessen Handeln kann doch nicht rechtskonform sein! Person A ist wirklich sehr aufgebracht und durcheinander.