Hallo Leute,
ich bei der Sache wird nichts Gutes bei rauskommen.
1: Der Generalanwalt des EuGH will seine Schlussanträge an das Gericht am 29. September stellen.
Frage: warum nicht direkt, warum erst Ende September?
2: Was soll dabei rauskommen?
Ich schätze mal das die Leute die Zwangsgebühr per Barzahlung Zahlen "dürfen müssen", sonst nichts.
3: Denkt an das Urteil vom EuGH von 2018: "Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem Unionsrecht vereinbar"
Was soll sich da jetzt ändern?
Es wird vielleicht hier und da eine Empfehlung geben, sonst nichts.
Glaubt Ihr wirklich der EuGH wird sein eigenes Urteil von 2018 Revidieren?
Edit "Bürger":
Zu 1: ...weil er bis dahin die Unterlagen und Verhandlungsergebnisse sichtet und seine Stellungnahme (neben anderen) ausarbeitet. Bitte einfach erst mal recherchieren, in welchem Zeitrahmen die Stellungnahmen üblicherweise erfolgen.
Zu 2 und 3: Bitte hier keine spekulative Glaskugelleserei, sondern bitte die - einzig entscheidenden - Ergebnisse abwarten. In Sachen "Rundfunkbeitrag" ist dies ohnehin, wenn auch ein interessanter und mglw. auch konsequenzenreicher, so aber doch dem Grunde nach eher ein Nebenkriegsschauplatz.
Weitere spekulative Kommentare werden entfernt - aus Kapazitätsgründen ggf. ohne gesondere Notiz.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.