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Autor Thema: seit 1.1.24 neue Satzungs-Regel. zur Rdf.-beitrags-Barzahlung ohne Girokonto  (Gelesen 237 mal)

M
  • Beiträge: 41
Nach unbegründeter Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde - siehe unter
N. Häring - Bargeldklage > nach BVerwG (und EuGH) nun Verfassungsbeschwerde
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36250.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36250.msg225486.html#msg225486

stellt Norbert Häring unter

Norbert Häring, 03.04.2024
Geänderte Rundfunkbeitragssatzungen lassen in Ausnahmefällen Barzahlung zu
https://norberthaering.de/urteile-bargeld/neue-rundfunkbeitragssatzung/

fest, dass der Hessische Rundfunk seine Beitragssatzung ab 01.01.2024 um eine Barzahlungsmöglichkeit ergänzt hat - und äußert sich zugleich zu möglichen (erneuten) Rechtwidrigkeiten der Neuregelung:
Zitat von: Norbert Häring, 03.04.2024, Geänderte Rundfunkbeitragssatzungen lassen in Ausnahmefällen Barzahlung zu
Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht hatten in meinem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk geurteilt, dass der komplette Ausschluss der Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen, die Bürgerrechte von Menschen ohne Konto verletzt. Die Beitragssatzungen wurden deshalb in maximal restriktiver, möglicherweise wiederum rechtswidriger Weise angepasst.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 gilt beispielsweise in Hessen eine neue Satzung des Hessischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge. Sie wurde geändert durch die Satzung zur Änderung der Satzung des Hessischen Rundfunks … usw. vom 8. Dezember 2023, die die Hessische Staatskanzlei am 14. Dezember 2023 genehmigt hat (Staatsanzeiger für das Land Hessen 2024, S. 85).

Zu den „Zahlungen“ heißt es nun in § 10 Abs 1 und 2:

Zitat von: Hessischer Rundfunk, Beitragssatzung 2024
(1) Der Beitragsschuldner hat die Rundfunkbeiträge auf seine Gefahr auf das Beitragsabwicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio bei Banken oder Sparkassen zu leisten.

(2) Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten:
1. Ermächtigung zum Einzug mittels SEPA-Basislastschrift,
2. Einzelüberweisung,
3. Dauerüberweisung.
Beitragsschuldner, die keinen Zugang zu einem Girokonto bei einem Kreditinstitut haben, können den Rundfunkbeitrag bei der für sie zuständigen Rundfunkanstalt in bar entrichten. Der fehlende Zugang zu einem Girokonto ist vorab nachzuweisen. Der Nachweis gilt insbesondere als erbracht durch Vorlage von zwei Ablehnungen ordnungsgemäßer Anträge auf Eröffnung eines Basiskontos aus den in §§  36 Abs. 1, 37 ZKG genannten Gründen. Die Ablehnungen müssen von zwei unterschiedlichen Kreditinstituten stammen und dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
[...]

Mögliche Gründe für Rechtswidrigkeit
[...]

Klage oder Normenkontrolle
[...]

Kosten der Barzahlung
[...]
Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Gleiches auch beim MDR seit 01.01.2024 (weitere Satzungen habe ich nicht geprüft).

Miki  ;)


Gesammelte Link-Auswahl zu diesem Thema:
Barzahlung > BVerwG Beschluss 6 C 6.18, 27.03.19 Aussetzung/ EuGH-Vorlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31372.0
Barzahlung des Rundfunkbeitrags: Erfreulich klare Sätze im Beschluss des BVerwG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31369.0

VERHANDLUNG EuGH (C-422/19, C-423/19) 15.06.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33565.0
N. Häring: Highlights von der mündlichen Verhandlung beim EuGH (Bargeld)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33821.0

SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34263.0
N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34668.0
Pressemeldungen zur EuGH-Urteilsverkündung 26.01.2021 im Bargeld-Prozess
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34838.0

Barzahlungsausschluss unter Berücks. v. Härtefällen übergangsweise anwendbar (04/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36039.0

Sowie nach unbegründeter Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde - siehe unter
N. Häring - Bargeldklage > nach BVerwG (und EuGH) nun Verfassungsbeschwerde
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36250.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36250.msg225486.html#msg225486
nun - allerdings mit erneuten erheblichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit:
seit 1.1.24 neue Satzungs-Regel. zur Rdf.-beitrags-Barzahlung ohne Girokonto
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37870.0

Dessen unbenommen bleibt das prinzipielle - und nunmehr sogar satzungsgemäße - Recht auf
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
Es könnte ja z.B. bei Antragstellung mitgeteilt bzw. beantragt werden, dass die "Nachweise nachgereicht" werden,
wofür eine "stillschweigende Frist von ... Monaten" erbeten wird (z.B. 3 oder 6 Monate?),
da man "keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer der betreffenden Stellen" hat?


Und von all dem gänzlich unabhängig verbleibt... ;)
Antrag auf Mitteil. d. Barzahlungsstelle f. Säumniszuschlag/Mahngebühr/etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36665.0
Antrag auf selbstbest. Verrechnungs-/Leistungs-/Tilgungsreihenfolge AO/BGB
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36664.0





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516



Edit "Bürger": Danke. Ausgegliedert in eigenständigen Thread. Auszüge ergänzt und in diesem Zusammenhang Beitrag weitergehend angepasst.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2024, 17:44 von Bürger«

Z
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Mit welcher Dreistigkeit die Nachweise haben wollen ist ja schonmal schräg. Recht dazu auf welcher Grundlage? Also wieder ein angreifbarer Punkt.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Damit besteht doch aber nunmehr sogar ein offiziell satzungsgemäßes Recht auf
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057

Einschränkungen des Rechts auf Barzahlung des "Rundfunkbeitrags" hin oder her:
Es könnte ja z.B. bei Antragstellung mitgeteilt bzw. beantragt werden, dass die "Nachweise nachgereicht" werden,
wofür eine "stillschweigende Frist von ... Monaten" erbeten wird (z.B. 3 oder 6 Monate?),
da man "keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer der betreffenden Stellen" hat?


Siehe u.a. auch unter
"Beitragsservice" Längere Bearbeitungsdauer durch erhöhtes Vorgangsaufkommen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32982.0
Anträge bei "Beitragsservice"/GEZ trotz/wegen "erhöhten Vorgangsaufkommens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0


 ;) >:D :laugh:

Und von all dem gänzlich unabhängig verbleibt... ;)
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