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Autor Thema: Barzahlung des Rundfunkbeitrags: Erfreulich klare Sätze im Beschluss des BVerwG  (Gelesen 9423 mal)

Uwe

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Barzahlung des Rundfunkbeitrags:
Erfreulich klare Sätze im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts


Quelle: Norbert Häring 06.06.2019

Zitat
In meinem Verfahren um Barzahlung des Rundfunkbeitrags hat das Bundesverwaltungsgericht nun die ausführliche Begründung seines Beschlusses veröffentlicht, den Europäischen Gerichtshof einzuschalten. Der Beschluss enthält erfreulich klare Sätze dazu, was es bedeutet, dass Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel ist. Wenn der Europäische Gerichtshof nicht sehr ungewöhnlich entscheidet, hat das erhebliche Auswirkungen weit über den Rundfunkbeitrag hinaus.

[…] Das BVerwG schreibt in seinem Beschluss:

„§ 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verpflichtet öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten. Ausnahmen lassen sich nicht ohne weiteres auf Gründe der Verwaltungspraktikabilität oder Kostenersparnis stützen, sondern setzen eine Ermächtigung durch ein Bundesgesetz voraus.“

Es ist also nicht nur der Rundfunk, der Bargeld annehmen muss. Nach meiner Lesart handeln auch Finanz-  und Bürgerämter, sowie die Polizei unrechtmäßig, wenn sie Barzahlung ablehnen oder mit Nachteilen verbinden.

weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/1148-bverwg-beschluss


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Gesammelte Link-Auswahl zu diesem Thema:
Barzahlung > BVerwG Beschluss 6 C 6.18, 27.03.19 Aussetzung/ EuGH-Vorlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31372.0
Barzahlung des Rundfunkbeitrags: Erfreulich klare Sätze im Beschluss des BVerwG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31369.0

VERHANDLUNG EuGH (C-422/19, C-423/19) 15.06.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33565.0
N. Häring: Highlights von der mündlichen Verhandlung beim EuGH (Bargeld)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33821.0

SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34263.0
N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34668.0
Pressemeldungen zur EuGH-Urteilsverkündung 26.01.2021 im Bargeld-Prozess
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34838.0

Barzahlungsausschluss unter Berücks. v. Härtefällen übergangsweise anwendbar (04/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36039.0

Sowie nach unbegründeter Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde - siehe unter
N. Häring - Bargeldklage > nach BVerwG (und EuGH) nun Verfassungsbeschwerde
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36250.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36250.msg225486.html#msg225486
nun - allerdings mit erneuten erheblichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit:
seit 1.1.24 neue Satzungs-Regel. zur Rdf.-beitrags-Barzahlung ohne Girokonto
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37870.0

Dessen unbenommen bleibt das prinzipielle - und nunmehr sogar satzungsgemäße - Recht auf
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
Es könnte ja z.B. bei Antragstellung mitgeteilt bzw. beantragt werden, dass die "Nachweise nachgereicht" werden,
wofür eine "stillschweigende Frist von ... Monaten" erbeten wird (z.B. 3 oder 6 Monate?),
da man "keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer der betreffenden Stellen" hat?


Und von all dem gänzlich unabhängig verbleibt... ;)
Antrag auf Mitteil. d. Barzahlungsstelle f. Säumniszuschlag/Mahngebühr/etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36665.0
Antrag auf selbstbest. Verrechnungs-/Leistungs-/Tilgungsreihenfolge AO/BGB
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36664.0





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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Vor allem die mittlerweile doch erschreckend klaren Worte, die das nationale BVerwG in diesem Fall [1] (und im großen Unterschied zu seinen "notwendigen" Vorinstanzen) findet, könnten als Lernbeispiel (ach...) angesichts bereits vorhandener "Fiktionsurteile", wie das des nationalen BVerfG vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16), dienen, wie sich Recht auch wieder an Gesetzen orientieren kann, und man sich selbst nicht einseitig lediglich zum Politclown auf großer Bühne unter Mißachtung derselben degradieren muss. Aber in diesem Beschluss des BVerwG ging es ja auch nicht (oder doch...?) um "Demokratie", sondern eben "nur" um, naja, Bargeld...

(Danke von hier an Norbert Häring und seinen (noch möglichst) langen Atem...)

[1] Beschluss vom 27.03.2019 -  BVerwG 6 C 6.18 (ECLI:DE:BVerwG:2019:270319B6C6.18.0)
https://www.bverwg.de/270319B6C6.18.0

Siehe dazu auch (im Forum):
Barzahlung > BVerwG Beschluss 6 C 6.18, 27.03.19 Aussetzung/ EuGH-Vorlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31372.0


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@drone und alle anderen

Zitat
[...] angesichts bereits vorhandener "Fiktionsurteile", wie das des nationalen BVerfG vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16), dienen, [...]

Bitte nicht länger auf dem BVerfG "herumhacken"; das BVerfG ist zur fachgerichtlichen Entscheidung nicht befugt.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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[...] das BVerfG ist zur fachgerichtlichen Entscheidung nicht befugt.
Das habe ich nicht behauptet. Es ging mir um eine, auch in Worten klare und nachvollziehbare Orientierung an bestehenden Gesetzen, und der "Fachbereich" des BVerfG dürfte nach meinem Kenntnisstand immer noch (u.a.) unsere Verfassung (sprich das GG - hier besonders mit seinen Artikeln 1-19) sein. Oder?


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Querverweis aus aktuellem Anlass:
Steinhöfel: Tricksen und Täuschen – Der “Beitragsservice” und die Barzahlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33085.0


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Querverweis aus aktuellem Anlass ;)
Barzahlung d. Rf-Beitrags: EuGH setzt Termin f. mdl. Verhandlung (N. Häring)
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(Kalendereintrag für den Verhandlungstermin 15.06.2020 bleibt vorbehalten)


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Bargeldzahlung > Gericht beabsichtigt Aussetzg. § 94 VwGO bis EuGH-Entscheid
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N. Häring: Highlights von der mündlichen Verhandlung beim EuGH (Bargeld)
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SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring
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Aus aktuellem Anlass der Veröffentlichung der Querverweis:
SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34263.0
bzw. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34263.msg208138.html#msg208138

Die Schlussanträge bitte dort diskutieren!


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N. Häring - Unsere Stellungnahme zum EuGH-Bargeldurteil für das BVerwG (04/2021)
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36039.0

(Ob dazu wirklich schon das letzte Wort gesprochen ist, bleibe zunächst offen...)


...wie zu erwarten/ zu erhoffen war ;)
N. Häring - Bargeldklage > nach BVerwG (und EuGH) nun Verfassungsbeschwerde (08/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36250.0


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...zum generellen - und nunmehr sogar satzungsgemäßen - Recht auf
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057


Einschränkungen des Rechts auf Barzahlung des "Rundfunkbeitrags" hin oder her:
Es könnte ja z.B. bei Antragstellung mitgeteilt bzw. beantragt werden, dass die "Nachweise nachgereicht" werden,
wofür eine "stillschweigende Frist von ... Monaten" erbeten wird (z.B. 3 oder 6 Monate?),
da man "keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer der betreffenden Stellen" hat?


Siehe u.a. auch unter
"Beitragsservice" Längere Bearbeitungsdauer durch erhöhtes Vorgangsaufkommen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32982.0
Anträge bei "Beitragsservice"/GEZ trotz/wegen "erhöhten Vorgangsaufkommens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0


 ;) >:D :laugh:

Und von all dem gänzlich unabhängig verbleibt... ;)
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Antrag auf Mitteil. d. Barzahlungsstelle f. Säumniszuschlag/Mahngebühr/etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36665.0
Antrag auf selbstbest. Verrechnungs-/Leistungs-/Tilgungsreihenfolge AO/BGB
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