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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juni 2019 => Thema gestartet von: Uwe am 07. Juni 2019, 09:59
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Barzahlung des Rundfunkbeitrags:
Erfreulich klare Sätze im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
Quelle: Norbert Häring 06.06.2019
In meinem Verfahren um Barzahlung des Rundfunkbeitrags hat das Bundesverwaltungsgericht nun die ausführliche Begründung seines Beschlusses veröffentlicht, den Europäischen Gerichtshof einzuschalten. Der Beschluss enthält erfreulich klare Sätze dazu, was es bedeutet, dass Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel ist. Wenn der Europäische Gerichtshof nicht sehr ungewöhnlich entscheidet, hat das erhebliche Auswirkungen weit über den Rundfunkbeitrag hinaus.
[…] Das BVerwG schreibt in seinem Beschluss:
„§ 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verpflichtet öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten. Ausnahmen lassen sich nicht ohne weiteres auf Gründe der Verwaltungspraktikabilität oder Kostenersparnis stützen, sondern setzen eine Ermächtigung durch ein Bundesgesetz voraus.“
Es ist also nicht nur der Rundfunk, der Bargeld annehmen muss. Nach meiner Lesart handeln auch Finanz- und Bürgerämter, sowie die Polizei unrechtmäßig, wenn sie Barzahlung ablehnen oder mit Nachteilen verbinden.
weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/1148-bverwg-beschluss (http://norberthaering.de/de/27-german/news/1148-bverwg-beschluss)
Siehe u.a. auch unter
Barzahlung > BVerwG Beschluss 6 C 6.18, 27.03.19 Aussetzung/ EuGH-Vorlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31372.0
Volltext der Entscheidung u.a. unter
BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019 - 6 C 6.18
https://www.bverwg.de/de/270319B6C6.18.0
Pressemeldung "Beitragsservice" z. EuGH-Vorlage d. BVerwG im Bargeld-Prozess
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31453.0
Sowie zur entsprechenden praktischen Anwendung ;)
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31988.0
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Vor allem die mittlerweile doch erschreckend klaren Worte, die das nationale BVerwG in diesem Fall [1] (und im großen Unterschied zu seinen "notwendigen" Vorinstanzen) findet, könnten als Lernbeispiel (ach...) angesichts bereits vorhandener "Fiktionsurteile", wie das des nationalen BVerfG vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16), dienen, wie sich Recht auch wieder an Gesetzen orientieren kann, und man sich selbst nicht einseitig lediglich zum Politclown auf großer Bühne unter Mißachtung derselben degradieren muss. Aber in diesem Beschluss des BVerwG ging es ja auch nicht (oder doch...?) um "Demokratie", sondern eben "nur" um, naja, Bargeld...
(Danke von hier an Norbert Häring und seinen (noch möglichst) langen Atem...)
[1] Beschluss vom 27.03.2019 - BVerwG 6 C 6.18 (ECLI:DE:BVerwG:2019:270319B6C6.18.0)
https://www.bverwg.de/270319B6C6.18.0 (https://www.bverwg.de/270319B6C6.18.0)
Siehe dazu auch (im Forum):
Barzahlung > BVerwG Beschluss 6 C 6.18, 27.03.19 Aussetzung/ EuGH-Vorlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31372.0
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@drone und alle anderen
[...] angesichts bereits vorhandener "Fiktionsurteile", wie das des nationalen BVerfG vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16), dienen, [...]
Bitte nicht länger auf dem BVerfG "herumhacken"; das BVerfG ist zur fachgerichtlichen Entscheidung nicht befugt.
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[...] das BVerfG ist zur fachgerichtlichen Entscheidung nicht befugt.
Das habe ich nicht behauptet. Es ging mir um eine, auch in Worten klare und nachvollziehbare Orientierung an bestehenden Gesetzen, und der "Fachbereich" des BVerfG dürfte nach meinem Kenntnisstand immer noch (u.a.) unsere Verfassung (sprich das GG - hier besonders mit seinen Artikeln 1-19) sein. Oder?
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Querverweis aus aktuellem Anlass:
Steinhöfel: Tricksen und Täuschen – Der “Beitragsservice” und die Barzahlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33085.0
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Querverweis aus aktuellem Anlass ;)
Barzahlung d. Rf-Beitrags: EuGH setzt Termin f. mdl. Verhandlung (N. Häring)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33557.0
(Kalendereintrag für den Verhandlungstermin 15.06.2020 bleibt vorbehalten)
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Querverweis aus aktuellem Anlass:
Bargeldzahlung > Gericht beabsichtigt Aussetzg. § 94 VwGO bis EuGH-Entscheid
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33693.0
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Aus aktuellem Anlass siehe:
N. Häring: Highlights von der mündlichen Verhandlung beim EuGH (Bargeld)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33821.0
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Ankündigung/ Querverweis aus aktuellem Anlass (dank Hinweis von "pinguin"):
SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34263.0
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Aus aktuellem Anlass der Veröffentlichung der Querverweis:
SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34263.0
bzw. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34263.msg208138.html#msg208138
Die Schlussanträge bitte dort diskutieren!
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Querverweis aus aktuellem Anlass
N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34668.0