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Autor Thema: "Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung  (Gelesen 7132 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Aus aktuellen und immer wiederkehrendem Anlasse eine bislang augenscheinlich etwas untergegangene "Entdeckung":

"Zahlungsschwierigkeiten"?
Zahlungsübersicht + Anträge auf Raten/ Stundung/ Vergleich/ Niederschlagung


rundfunkbeitrag.de
Zahlung des Rundfunkbeitrags
Zitat
Sie möchten sich darüber informieren, wie Sie den Rund­funk­beitrag bezahlen können, welche Bank­verbindung Sie bei einer Über­weisung angeben müssen oder was passiert, wenn Sie den Rund­funk­beitrag nicht frist­gerecht bezahlen können?
Auf dieser Seite haben wir alle relevanten Informationen rund um das Thema Zahlung für Sie zusammen­gestellt.
Tipp: Der schnellste und bequemste Weg den Rund­funk­beitrag zu bezahlen ist die Teil­nahme am Last­schrift­verfahren.
https://www.rundfunkbeitrag.de/zahlung/index_ger.html(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)
Sicherungsabbild
https://web.archive.org/web/20190729162209/https://www.rundfunkbeitrag.de/zahlung/index_ger.html



Als erstes steht an, wenn man "Schwierigkeiten" (welcher Art auch immer) mit der Zahlung hat ;)
Zahlungsübersicht
Zitat
Wenn Sie befürchten, dass Ihre Zahlung nicht korrekt beim Beitrags­service verbucht wurde, können Sie eine Über­sicht der geleisteten Zahlungen und der Berechnung des Beitrags­rück­stands über das Kontaktformular anfordern. Bitte geben Sie dabei unbedingt Ihre Beitragsnummer an.

Falls Abweichungen vorhanden sind, werden diese selbst­verständ­lich korrigiert. Senden Sie dazu die entsprechenden Nachweise an den Beitrags­service.
Da man ja ständig diese Befürchtungen haben muss ;) und dies auf die Zahlungsverbuchung und nicht auf Verfassungsfragen abzielt, sollte dies wohl auch einer der wichtigsten Zusatzanträge i.Z. von Widersprüchen (insbes. auch wiederholten Widersprüchen) sein, damit ARD-ZDF-GEZ nicht sofort in die Textbausteinschublade bzgl. BVerfG greifen - in einem aktuellen Fall könnte dies etwa so formuliert sein:
Zitat
Ich beantrage eine kostenfreie Übersicht der geleisteten Zahlungen und der Berechnung des „Beitragsrückstands“.
Edit 08.10.2019: Oder - etwas "verbessert" ;)
Zitat
Ich stelle Antrag auf kostenfreie Übersicht der geleisteten Zahlungen für die bebeitragte Wohnung und der Berechnung des "Beitragsrückstands" für die bebeitragte Wohnung.
(Anm.: Der Clou ist "die bebeitragte Wohnung" - weil aufgrund der mangelhaften Datenlage bei ARD-ZDF-GEZ bislang nur (eigentlich nicht wirklich relevante) Auskünfte zu den (pro Wohnung tlw. mehrfach vergebenen) "Beitragsnummern"/"Beitragskonten" erteilt werden. Wichtig ist jedoch, ob und wieviel für die "bebeitragte Wohnung" schon bezahlt wurde, nicht ob und wie etwaige [einem bekannte oder auch nicht bekannte] Mehrfach-Beitragskonten pro Wohnung schon gefüllt sind oder nicht ;) )


Im Weiteren dann (Auszüge):

Ratenzahlung
(das mieseste "Angebot" unter den "Angeboten")
Zitat
Sie können den offenen Betrag nicht in einer Summe zahlen? Gerne bieten wir Ihnen eine Raten­zahlung an.

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie eine Raten­zahlung vereinbaren:
- Die angegebene monatliche Rate steht in einem angemessenen Verhältnis zum Zahlungs­rückstand.
- Es gab noch keine Raten­zahlungs­vereinbarungen, die nicht eingehalten wurden.
- Es wird noch keine Voll­streckung von der Voll­streckungs­behörde oder dem Gerichts­vollzieher durch­geführt.

Die Rate ist jeden Monat fällig. Zu der monatlich vereinbarten Rate kommt alle drei Monate bei der Fällig­keit der laufende Rund­funk­beitrag hinzu. Ein Zins­aufschlag wird hierfür nicht erhoben.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Ihren Rück­stand in Raten zahlen möchten.

Stundung
Zitat
Eine Stundung bietet Ihnen in einer wirtschaft­lich schwierigen Situation die Möglich­keit, Ihren Zahlungs­rück­stand erst zu einem späteren Zeit­punkt aus­zu­gleichen.

Eine Anfrage auf Stundung muss schrift­lich beim Beitrags­service einge­reicht werden. Es genügt ein formloses Schreiben, in dem deutlich Antrag auf Stundung steht.

Voraussetzungen für eine Stundung sind:

Der Zahlungs­rück­stand kann nicht in Raten gezahlt werden.
Der Stundungs­zeitraum beträgt höchstens zwei Jahre.
Wichtig: Während der Stundung müssen die laufenden Rund­funk­beiträge pünkt­lich gezahlt werden.

Vergleich
Zitat
Ein Vergleich bietet Ihnen in einer finanziell schwierigen Situation die Möglich­keit, einen Teil Ihres Zahlungs­rück­standes vom Beitrags­service erlassen zu bekommen.

Die Anfrage auf einen einfachen Vergleich muss mit aus­sage­fähigen Unter­lagen zur Zahlungs­unfähig­keit schrift­lich beim Beitrags­service einge­reicht werden. Es genügt ein formloses Schreiben, in dem deutlich Anfrage nach Vergleich steht.

Aussage­fähige Unterlagen sind:

- eine Bescheinigung einer staat­lich anerkannten Schuldner­beratung oder
- eine Mitteilung von Berufs­betreuern mit Vermögens­sorge, Bewährungs­helfern, Sozial­arbeitern, Heim­leitung oder zuständigen Stellen für die Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs­minderung über die Zahlungs­unfähig­keit des Beitrags­pflichtigen oder
- eine aktuelle Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht.

Niederschlagung
Zitat
Sie können den Zahlungs­rück­stand weder durch Raten­zahlung, Stundung noch Vergleich begleichen. In diesem Fall können Sie mit aussage­fähigen Unterlagen zur Zahlungs­unfähig­keit beantragen, dass Ihnen der Zahlungs­rück­stand erlassen wird.

Senden Sie dazu die erforder­lichen Unterlagen an den Beitrags­service. Dem formlosen Anschreiben muss deutlich Anfrage nach Nieder­schlagung zu entnehmen sein.

Aussage­fähige Unterlagen sind:

- eine Bescheinigung einer staat­lich anerkannten Schuldner­beratung oder
- eine Mitteilung von Berufs­betreuern mit Vermögens­sorge, Bewährungs­helfern, Sozial­arbeitern, Heim­leitung oder zuständigen Stellen für die Bewilligung von Leistungen der Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung über die Zahlungs­unfähig­keit des Beitrags­pflichtigen oder
- eine aktuelle Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht.


...auch wenn wir kein "Zahlungs-Forum" sind, könnte/ sollte dies ggf. Berücksichtigung und Verbreitung finden - jedenfalls für jene, welche es anders nicht "gebacken" bekommen oder sich durch welche Umstände auch immer in eine ausweglose Situation manövriert haben.

Solche Anträge dürften ja kostenfrei sein - und könnten also von jedem zu jedem Zeitpunkt gestellt werden - d.h. auch von Zahlern und ohne jegliche Rechtsmittelverfahren ;)  ;D  ;D

Was fehlt:
- Antrag auf Barzahlung
- Antrag auf Rückerstattung
- Nichtzahlung ;)


Zum "Antrag auf Barzahlung" siehe auch unter
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057

Beitrag/ Thread noch in Bearbeitung und daher vorerst noch geschlossen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Siehe nicht unwichtige aktuelle Ergänzung ;)

[...]
Edit 08.10.2019: Oder - etwas "verbessert" ;)
Zitat
Ich stelle Antrag auf kostenfreie Übersicht der geleisteten Zahlungen für die bebeitragte Wohnung und der Berechnung des "Beitragsrückstands" für die bebeitragte Wohnung.
(Anm.: Der Clou ist "die bebeitragte Wohnung" - weil aufgrund der mangelhaften Datenlage bei ARD-ZDF-GEZ bislang nur (eigentlich nicht wirklich relevante) Auskünfte zu den (pro Wohnung tlw. mehrfach vergebenen) "Beitragsnummern"/"Beitragskonten" erteilt werden. Wichtig ist jedoch, ob und wieviel für die "bebeitragte Wohnung" schon bezahlt wurde, nicht ob und wie etwaige [einem bekannte oder auch nicht bekannte] Mehrfach-Beitragskonten pro Wohnung schon gefüllt sind oder nicht ;) )
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Siehe nunmehr u.a. auch unter
Detaillierte Umsatzaufstellung zum "Beitragskonto"/ zur "Wohnung" anfordern?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32289.0.html


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Querverweis aus aktuellem Anlass ;)

Beitragsservice unter “Hochdruck” – Anfragen jetzt faxen (Steinhöfel)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32996.0.html

Die Devise lautet nicht "VerwaltungsverEINfachung", sondern "VerwaltungsverVIELfachung"!

 >:D ;D (#)



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Aktueller Querverweis insbesondere für Betriebsstätten, die aufgrund der aktuellen "Corona"-Lage akute "Zahlungsschwierigkeiten" haben oder haben werden

Ausnahmezustand/Epidemie: Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33501.0


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Z
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Die Idee nach Stundung*** von Rundfunkbeiträgen ist klasse. Schließlich wurde von der Regierung wegen Coronakrise auch die Stundung von Steuerlasten angeboten, da "muß" die "Behörde" LRA ja gleichziehen...


***Edit "Bürger": Auch für Privat-Personen. Für jene würden dann die Hinweise zur Antragstellung "entsprechend" gelten, wie ansatzweise für Betriebsstätten bereits dargelegt unter
Ausnahmezustand/Epidemie: Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33501.0
d.h. insbesondere Kündigung etwaiger Lastschrifteinzugsermächtigung > Zahlungsaussetzung > Antragstellung ggf. i.V.m. zusätzlichem
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057

Weitere mögliche Anträgen im Falle von "Zahlungsschwierigkeiten" aus welchen Gründen auch immer siehe im hiesigen Einstiegsbeitrag unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0


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