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Widerspruchs-/Klagebegründungen / Re: Verfassungsbeschwerde in Brandenburg VfGBbg 44/21
« Letzter Beitrag von Hako am 01. Mai 2024, 09:04 »Ich weise darauf hin, daß die Verfahren 44/21 und auch die (fast) inhaltsgleiche, aus formellen Gründen später eingereichte Beschwerde 70/21 vor dem Landesverfassungsgericht Brandenburg beendet sind.
VerfG Potsdam, Beschluss vom 17.11.2023, 70/21
https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/22540
(Dass 44/21 offenbar nicht veröffentlicht wurde, fiel mir jetzt erst auf.)
Gegen den Beschluß zu 70/21 hatte ich anschließend Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht wegen
- Verletzung des Justizgewährsanspruches
- Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- Verletzung des Anspruches auf den gesetzlichen Richter
erhoben, diese wurde ohne Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 441/24).
Da die Ablehnung lediglich aus formellen Gründen erfolgte, geht es nun wieder von vorne los.
VerfG Potsdam, Beschluss vom 17.11.2023, 70/21
https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/22540
(Dass 44/21 offenbar nicht veröffentlicht wurde, fiel mir jetzt erst auf.)
Gegen den Beschluß zu 70/21 hatte ich anschließend Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht wegen
- Verletzung des Justizgewährsanspruches
- Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- Verletzung des Anspruches auf den gesetzlichen Richter
erhoben, diese wurde ohne Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 441/24).
Da die Ablehnung lediglich aus formellen Gründen erfolgte, geht es nun wieder von vorne los.