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Autor Thema: Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€  (Gelesen 3518 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
In (logischer?) Fortsetzung von
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.) (2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13065.0
in Verbindung mit
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ? (2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21166.0
werden seitens ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich schon seit einiger Zeit (mglw. schon seit 2019?) offensichtlich angepasste Vollstreckungsersuchen versendet und somit seit einiger Zeit Drittauskünfte - jedenfalls vom Bundeszentralamt für Steuern - unter Umgehung des Betroffenen schon bei Vollstreckungssummen unter 500€ bei der Vollstreckungsstelle (hier Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht) beantragt und wohl auch durchgeführt.


(Hinweis: Hier beispielhaft wiedergegebenes Papier-Vollstreckungsersuchen könnte mglw. nur bei Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht existieren. Bei Vollstreckung durch Stadtkassen könnte das Vollstreckungsersuchen ggf. nur volldigital existieren - Inhalt bislang nicht genau bekannt.)

Die bisherige Formulierung lautete (Hervorhebung nicht im Original):
Zitat
Kommt der/die Beitragsschuldner(in) der Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach und beträgt die Forderung mindestens 500,00 EUR, beantragen wir, bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt die in § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO bestimmten Daten zu erheben bzw. abzurufen und zu übersenden.
Quelle: Vollstreckungsersuchen MDR 12/2019 (extern, etwaige Forum-Quelle für gleichen Wortlaut wird noch gesucht)

Die aktuelle Formulierung lautet (Hervorhebung nicht im Original):
Zitat
Kommt der/die Beitragsschuldner(in) der Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach, beantragen wir beim Bundeszentralamt für Steuern, die in § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO bestimmten Daten zu erheben bzw. abzurufen und zu übersenden. Beträgt die Forderung mindestens 500,00 EUR, beantragen wir zusätzlich eine entsprechende Erhebung bzw. einen Abruf bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO.
Quelle: siehe Abbild Seite 1 im Anhang
Anmerkung: Kommasetzung wie im Original. Wenn die "öffentlich-rechtlichen Experten" bei ARD-ZDF-GEZ wüssten, dass "Kommas Leben retten" können ::)
https://www.google.com/search?q="Kommas+können+Leben+retten"
...will sagen, dass durch obige Kommasetzung nicht ausgedrückt wird, dass beim GV beantragt wird, die Abfrage beim Bundeszentralamt zu tätigen, sondern mit obiger Kommasetzung ausgedrückt wird, dass ARD-ZDF-GEZ angeblich selbst die Abfrage direkt beim Bundeszentralamt beantragen. Naja... Nebenschauplatz.



Ob solch weitreichende - auch datenschutzrechtliche - Konsequenzen durch offensichtlich ohne jegliche menschliche Mitwirkung "vollständig automatisiert" erstellte Vollstreckungsersuchen rechtlich zulässig sind, darf bezweifelt werden, wird aber wohl (wieder mal) erst rechtlich durchgestritten werden müssen - siehe u.a. unter
Kleine Anfrage BW: Vollautomat. Festsetzungsbescheide u. Vollstreckungsersuchen (11/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32538.0


Die Aufstellung/ Auflistung auf Seite 3 ist schon seit deutlich längerer Zeit so bekannt und soll hier auch nicht weiter vertieft werden.


Siehe tangierend u.a. auch unter
Pfändungsfreigrenze (Grundfreibetrag, P-Konto) als Beitragsbefreiung (Härtefall)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28760.0
Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze bei Selbständigen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33562.0
Gesetzentwurf - Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) 06/2020
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33908.0



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2020, 22:02 von Bürger«
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  • Beiträge: 7.396
@Bürger
Das ist nix Neues; bisherige Konto-Pfändungen seitens der Stadtkasse erfolgten alle im Bereich um die 300 Euro, also nix mit "erst ab 500 Euro"; die 500 Euro-Grenze wurde nur 1x in 2016 überschritten, seither nie.


Edit "Bürger" @"Pinguin":
Wie oben bereits dargelegt, handelt es sich bei den oben sowie auch unter
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.) (2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13065.0
abgebildeten "papiernen" Vollstreckungsersuchen nicht um Vollstreckungsersuchen an Stadtkassen, sondern ausdrücklich um Vollstreckungsersuchen an Gerichtsvollzieher/ Amtsgerichte. Und dazu ist seit 2015 bis 2020 in (un-)regelmäßigen Abständen durch lokale Betroffene dokumentiert, dass jahrelang nur mit der Enschränkung der 500€-Schwelle die Drittauskünfte beauftragt wurden.
Wenn ARD-ZDF-GEZ das bei Stadtkassen schon immer ohne Schwelle gehandhabt haben, so ist das die eine Sache. Neu ist aber jedenfalls, dass eben auch bei der Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht diese 500€-(Hemm-)Schwelle nunmehr seit einiger Zeit ebenfalls entfallen ist.
Ergänzung siehe Anhang: Vollstreckungsersuchen aus 01/2019 mit eben dieser 500€-Schwelle.
Geschätzt bzw. vager Erinnerung nach dürfte dies bis Mitte/ Ende 2019 so fortgesetzt worden sein.
Wer ein noch aktuelleres Vollstreckungsersuchen mit 500€-Schwelle als das aus 01/2019 zur Verfügung stellen kann > bitte melden. Danke.
Edit 25.07.2020: Es liegt intern ein Vollstreckungsersuchen aus 12/2019 (Sachsen) vor, welches bestätigt, dass jedenfalls bei den papiernen Ausfertigungen an GV/ AG bis mind. 12/2019 noch die 500€-Schwelle angewendet wurde.
Thread vorerst noch/ wieder geschlossen, da in Bearbeitung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2020, 21:51 von Bürger«
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