Versuch eines "kurzen"
Zwischen-Fazits...
Die Formulierung/ das "Bedrohungsszenario" einer angeblichen (und selbst in den Urteilen der Verwaltungsgerichte bis hin zum BVerwG "zu eigen gemachten")
"Flucht aus der Rundfunkgebühr" scheint in dieser Form und mit dieser Wortwahl erstmals in einem
Papier aus 2006 von Herrn Eicher dokumentiert zu sein...
(der "Eis"-Pokal geht damit vorläufig an "k.raus" - vielleicht zum nächsten bundesweiten Aktionstag oder dem Verhandlungstag des BVerfG )Zur Erinnerung und weiteren Erörterung daher hier ausnahmsweise ungekürztes Vollzitat von vor einigen Seiten...
Es gab mal ein sogenanntes Eicher-Papier, das im September 2006 im Zusammenhang mit der PC-Gebühr veröffentlicht wurde. Schon dort wurde der Begriff "Flucht aus der Rundfunkgebühr" verwendet:
Rundfunkgebührenpflicht und technische Konvergenz
http://www.ard.de/download/398600/index.pdf
- Was ändert sich ab 01.01.2007 ?
- Wen betrifft die Rundfunkgebühr für Internet- PC’s tatsächlich ?
- Eine Sachverhaltsdarstellung mit Informationen und Beispielen
Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks
Vorsitzender der ARD/ZDF-AG Rundfunkgebührenrecht
Mainz, im September 2006
Seite 6
IV. Was ändert sich nach dem Auslaufen des noch bis zum 31.12.2006 bestehenden Moratoriums für internetfähige Rechner?
1. Warum endet das Moratorium?
Durch die Digitalisierung macht es heute keinen Unterschied mehr, ob man Radio über Internet oder mit einem herkömmlichen UKW-Empfänger hört. Der Empfang über das Internet hat sogar einige Vorteile: Man kann über das Internet auf sehr viel mehr Radioprogramme zugreifen, als über ein herkömmliches Radiogerät. Allein über ARD.de stehen den Hörern über 50 öffentlich-rechtliche Radioprogramme zur Verfügung. Auch die kommerzielle Konkurrenz verbreitet ihre Programme über das Internet.
Dies hat dazu geführt, dass immer mehr Menschen Radio über das Internet hören. Allein in diesem Jahr wird der Markt um ein Drittel wachsen. Zählten Online-Radios 2005 europaweit noch 15,1 Mio Hörer pro Woche, so sind es in diesem Jahr bereits 20,4 Mio Hörer. Das hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) auf der Grundlage einer exklusiven Studie von Goldmedia mitgeteilt. Dieser Boom der Radionutzung über Internet wird auch weiter anhalten: Bis zum Jahre 2010 soll die Hörerschaft europaweit auf 31,9 Mio Menschen wachsen. Würde weiterhin dieser Radioempfang von der Gebührenpflicht freigestellt, wäre zu erwarten, dass eine „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ einsetzt und künftig gezielt die „kostenfreie Variante“ gewählt würde. Die Folge wäre, dass ein Teil der Gesellschaft den Radioempfang eines anderen Teils der Gesellschaft zu finanzieren hätte. Dies wollte der Gesetzgeber ganz offensichtlich nicht geschehen lassen. Nach seinem Willen sollen deshalb auch neuartige Rundfunkempfangsgeräte ab 1. Januar 2007 grundsätzlich der Gebührenpflicht unterliegen.
[...]
Der Begriff ist eindeutig auf öffentlich-rechtlichem Mist gewachsen.
Das hier formulierte bzw. heraufbeschworene
"Bedrohungsszenario" ist aber - abgesehen von seiner Vorgreiflichkeit - auch durch die
tatsächlichen Zahlen/ Statistiken augenscheinlich nicht belegbar, wie 2...3 Antworten weiter oben von "Markus KA" dargelegt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24715.msg158538.html#msg158538Ergo:
Es ist und bleibt eine "Luftnummer", mit welcher hier "Gesetz" geschaffen und "Recht" gesprochen wird...
...einzig zum Zwecke der
maximalen Ausweitung der Finanzierungsbasis -
unabhängig von Interesse, Nutzung oder auch nur Nutzungsmöglichkeit - bzw.
ausgeweitet auf Alltagsgegenstände (orwellsch-euphemistisch: "neuartige Rundfunkempfangsgeräte"), die
originär nicht zur Rundfunk-Nutzung angeschafft werden, in deren Besitz jedoch eine Rundfunk-Nutzung/ Nutzungsmöglichkeit "vermutet" wird und auf deren großen Verbreitungsgrad und angeblicher "Unkontrollierbarkeit" hin eine
"Vermutung der Vermutung" und
"Typisierung der Typisierung" stattgefunden hat - siehe u.a. unter
Klagepunkte Typisierunghttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12227.msg82247.html#msg82247welche
jegliche finanzverfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines "Beitrags" sprengen.
Eine "Flucht" hingegen ist nicht gegeben - lediglich ein Wandel der (technischen) Umstände und frei(?) gewählten Informationswege.Dem trägt die Gesetzgebung und Rechtsprechung bislang gerade in die falsche Richtung Rechnung - nämlich in eine überbordende
Pauschalierung und
Typisierung, anstelle in Richtung einer
Spezifizierung.
Der
ö.r. Rundfunk war von Anbeginn seiner Existenz abhängig von der Anzahl der "Interessenten/ "Teilnehmer" - ganz zu Anfang (wo es nur ö.r. und keinen privaten Rundfunk und auch noch keine Video-Technik gab) durch Gerätebesitz. Wer nicht mehr "Teilnehmer" sein wollte, konnte sein Gerät abschaffen = 1 Teilnehmer weniger. Wenn mehrere, dann mehrere weniger.
Weniger Teilnehmer = weniger Einnahmen oder eben höherer Einzelbetrag.
Wenn kein Teilnehmer mehr = keine Einnahmen = Existenz adé. Punkt.Soweit so gut...
Es ist also verlogen, wenn nun heraufbeschworen wird, dass der ö.r. Rundfunk in seiner Existenz bedroht und damit die "Demokratie" schlechthin bedroht wäre, wenn sich immer mehr "Teilnehmer" verabschieden.
Wenn bisherige "Teilnehmer" wählen(!!!), sich nicht mehr per "Rundfunk", sondern per Internet und/oder Zeitung usw. informieren zu wollen, so hat dies die Konsequenz, dass Rundfunk sich ggf. neu organisieren - oder eben aufgeben muss. Eine
"Ewigkeitsgarantie" auch in einem
"multiplen Telemediensystem" hat er nicht - und ist ihm auch
nicht durch das BVerfG zugesprochen worden - siehe u.a. unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.htmlWorin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.htmlAllein schon vor diesem Hintergrund lässt die Wortwahl von
"Flucht" unschöne Gedanken an andere Zeiten Deutschlands aufkommen, zu denen "Flucht" aus einer gewissen ("demokratischen") "Republik" als "staatsgefährdend", ja "staatsfeindlich" eingestuft wurde und die Betroffenen damit
stigmatisiert und diskreditiert wurden.
Schier unglaublich - bzw. sehr bezeichnend, dass eine solche Wortwahl wie
"Flucht aus der Rundfunkgebühr" vom ö.r. Rundfunk selbst stammt und noch dazu in Gerichtsurteilen Niederschlag findet.
Holzauge, sei wachsam...!!!