@Nevrion:
Wenn die Läden Verluste machen, dann hätten sie theoretisch einen Anspruch gegen das Land, welches die Anstalt gegründet hat, da ja laut Gründungsgesetz eine Insolvenz ausgeschlossen ist.
Insofern könnten wir auch den Unfugbeitrag auf einen Euro (im Jahr...) absenken...
Denn gegen wen wollte die Rundfunkanstalt vor dem Bundesverfassungericht vorgehen, gegen den Gesetzgeber, da er ein Gesetz erlassen hat, welches die Rundfunkanstalt nicht auskömmlich genug finanziert hat?
Trotz aller Hörigkeit und Phantasie des Bundesverfassungsgerichts bezüglich Auslegung oder gar Neuschaffung von Gesetzen, soweit kanns nicht gehen. Außerdem wäre dann ja nur das jeweilige Bundesland betroffen, weil ja nur die jeweilige Rundfunkanstalt unterfinanziert wäre, da die Verluste unterschiedlich sind, würde dies zwangsläufig zu unterschiedlichen Rundfunkbeiträgen, abhängig vom Bundesland führen.
Als Verfassungsrichter könnte man ja auch die Absurdität gewisser Gesetze gnadenlos ausnutzen und formaljuristisch sauber so manches Gesetz an die Wand fahren lassen.