Wer es immer noch nicht verstanden hat (bei den Anwälten), die sich als Kläger vor dieses Gericht für ihre Mandantschaft stellen:
Tritt man hier vielleicht gegen zwei Gegner an? Man muss dem Gericht mit Fakten kommen, die zweifelsohne nicht widerlegt werden könnten. Ein Beispiel sind die 37,2 % Singlehaushalte (es fehlen nur 12,8 % zur maximalen Ungleichbehandlung) gegen über den Mehrpersonenhaushalten (die andere Vergleichshälfte) als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Alles andere wird mit dem Worten "noch", "gerade noch", "der Gesetzgeber darf pauschalieren" und "Gestaltungsspielraum" plattgemacht.
Dieses Ergebnis UND die Begründung war von vorneherein zu erwarten. Die notwendige Trennung von ÖRR und Staat ist hier mittlerweile völlig unterlaufen!
Die Formulierung "Flucht aus dem Rundfunkbeitrag" ist dazu noch sehr verräterisch. Es geht hier also darum, eine "Flucht" zu verhindern. Dass es dafür eine Fülle an guten Gründen geben könnte, wird entweder übersehen oder man weiß es vielleicht auch genau und handelt deshalb so. Von der "Flucht aus dem Rundfunkbeitrag" zur "Republikflucht" (und wie die verhindert wurde, weiß ja jeder ganz genau) ist es sprachlich nicht weit. Es gibt auch juristische Mauern.
"Was jemand willentlich verbergen will, sei es vor anderen, sei es vor sich selber, auch was er unbewußt in sich trägt:
die Sprache bringt es an den Tag."
VICTOR KLEMPERER - LTI, Notizbuch eines Philologen, Reclam, 1966. S. 18
Peli