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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 07. Dezember 2016, 19:50

Titel: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: ChrisLPZ am 07. Dezember 2016, 19:50
(http://up.picr.de/27652831af.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/27652831af.png

Wirtschaftwoche, 07.12.2016

Rundfunkbeitrag
Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
von dpa

Zitat
Der Autovermieter Sixt will nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von Rundfunkbeiträgen für Unternehmen Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Entscheidung sei in keiner Weise nachvollziehbar, teilte das Unternehmen am Mittwochabend in München mit. [..]

Sixt und Netto hatten argumentiert, die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen sei unrechtmäßig. Unternehmen mit vielen Filialen würden klar benachteiligt.

In seinen Urteilen folgte der 6. Senat seinen Maßstäben, die er in diesem Jahr schon bei Entscheidungen über den Rundfunkbeitrag bei Privatleuten aufgestellt hatte. Auch hier hatten die Richter den Beitrag als verfassungsgemäß eingestuft.

Wie bei den privaten Haushalten gebe es auch bei den Betrieben einen „kommunikativen Nutzen“ des Rundfunkempfangs. Und auch in Unternehmen könne dieser Nutzen ausgeschöpft werden, da statistisch belegt sei, dass relativ flächendeckend Rundfunkempfangsgeräte vorhanden seien: Die meisten Unternehmen hätten internetfähige Computer, Radios oder betriebliche Handys und Tablets. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.wiwo.de/politik/deutschland/rundfunkbeitrag-sixt-legt-nach-urteil-verfassungsbeschwerde-ein/14949138.html (http://www.wiwo.de/politik/deutschland/rundfunkbeitrag-sixt-legt-nach-urteil-verfassungsbeschwerde-ein/14949138.html)
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: fox am 07. Dezember 2016, 19:59
Zitat
Die meisten Unternehmen hätten internetfähige Computer, Radios oder betriebliche Handys und Tablets. [..]

Ich dachte immer, das Internet gehört der Allgemeinheit und nicht dem ÖRR.
So kann man sich irren  :-\
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: cook am 07. Dezember 2016, 20:09
Es ist also eine verkappte Internetsteuer. Bravo Deutschland.
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: Bürger am 08. Dezember 2016, 12:54
verkappte Internetsteuer

Nein, es ist eine verkappte EXISTENZsteuer...
...auf unverzichtbare, existenzielle Grundbedürfnisse wie WOHNEN.

Da das aber nicht reicht, wird auch gleich noch das besteuert, was man nicht selten tut, wenn man gerade nicht WOHNT, d.h. also wenn man WIRTSCHAFTET, um sich u.a. das Grundbedürfnis WOHNEN finanzieren zu können.

abartig hoch zehn...
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: Herold69 am 08. Dezember 2016, 13:31
Seltsam; die meisten Unternehmen haben also internetfähige Rechner! ..vielleicht für Management, (Projekt-)Planung, Schriftverkehr, Bescheide, An- und Verkäufe..

..aber ich fabuliere hier wohl nur. Bestimmt wird den ganzen Tag mit dem Chef am PC und allen Angestellten drum herum eine Traube bildend die ZDF Mediathek in ihren unendlichen, wissensbildenden Tiefen durchforscht.
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: gebVwg am 08. Dezember 2016, 14:00
Ich dachte, der Beitrag sei geräteunabhängig, und nun begründet man ihn u.a. mit dem flächendeckenden Vorhandensein internetfähigen Geräten. :)
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: Frühlingserwachen am 08. Dezember 2016, 14:26
Genau diese Begründung wird denen noch zum Verhängnis werden!
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: pinguin am 08. Dezember 2016, 17:10
Ich dachte, der Beitrag sei geräteunabhängig, und nun begründet man ihn u.a. mit dem flächendeckenden Vorhandensein internetfähigen Geräten. :)
Ein internetfähiges Gerät ist aber nun einmal kein Rundfunkempfänger, weil das Internet kein Rundfunkmedium ist.
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: Uwe am 08. Dezember 2016, 17:26
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/3e/Sixt-Logo.svg/220px-Sixt-Logo.svg.png)
Quelle Logo:https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/3e/Sixt-Logo.svg/220px-Sixt-Logo.svg.png
Pressemitteilung von Sixt
Heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur missglückten Gebührenreform nicht nachvollziehbar
Erich Sixt: „Auch die Bundesrichter scheuen sich offenbar, die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags in Frage zu stellen“


Quelle: SIXT 08.12.2016


Zitat
Pullach/Leipzig, 7. Dezember 2016 – Sixt, Deutschlands größter Autovermieter, kann die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag in keiner Weise nachvollziehen. In dem Verfahren hatte Sixt im Detail aufgezeigt, dass für Kraftfahrzeuge und auch Betriebsstätten keine ausreichenden Möglichkeiten bestehen, die Ehrlichkeit der Beitragsschuldner zu kontrollieren. Mit anderen Worten: Der Ehrliche ist der Dumme – und der Unehrliche kann nicht erwischt werden.Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein solcher Zustand verfassungswidrig.

weiterlesen auf:
https://about.sixt.com/websites/sixt_cc/German/2999/news-details.html?newsID=1593473#news-EQS
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: Shuzi am 08. Dezember 2016, 17:37
Ein internetfähiges Gerät ist aber nun einmal kein Rundfunkempfänger, weil das Internet kein Rundfunkmedium ist.

Korrekt, denn das Internet ist ein komplett anderes Medium, international und besitzlos. Daher kann hinsichtlich des Internets kein Landesrecht eines Deutschen Bundeslandes Anwendung finden. Spätestens dort enden die Hoheitsrechte einer LRA. Eine LRA ist dort ein Nutzer wie jeder andere auch, denn Inhalte publizieren kann dort jeder Nutzer. Ferner besteht insbesondere hinsichtlich einer Wohneinheit das Hindernis, dass der Zugang nur über ein zusätzliches Entgelt gegenüber einem privaten Anbieter hergestellt werden kann, da die LRA den Zugang nicht mitliefert.
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: gerechte Lösung am 08. Dezember 2016, 20:00
Ein internetfähiges Gerät ist aber nun einmal kein Rundfunkempfänger, weil das Internet kein Rundfunkmedium ist.
Kleiner Hinweis:
Doch, neuerdings schon. Das ist vor einigen Jahren dahingehend abgeändert worden. Ich habe es mir selbst angesehen. Ich hatte es auch nicht wahrhaben wollen.
Auch Internet zählt jetzt dazu. Man hat die Definition einfach mal so geändert.

Nachtrag:
Das, was oben schon angesprochen wurde, ist die nicht kostenlose Verfügbarkeit.
Ich muss an den Provider zahlen. Evtl. ist das ein Argument?
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: cook am 08. Dezember 2016, 20:03
Nein, es ist eine verkappte EXISTENZsteuer...
...auf unverzichtbare, existenzielle Grundbedürfnisse wie WOHNEN.

Im "privaten Bereich" ist es eine Existenzsteuer.

Im "nicht-privaten Bereich" eine Internetsteuer.

Zu den Wohnungen hat das BVerwG gesagt: 97% haben einen Fernseher, daher Beitrag gerechtfertigt. Bei den Gewerbebetrieben ist es nun plötzlich der Internetzugang -- als hätte der irgendetwas mit Rundfunk zu tun. Grotesk. Klar wird "funk" nur im Internet gemacht -- aber: wollte das jemand? Wird das deshalb Rundfunk? Und haben die Gewerbetreibenden (= Steuerzahler, Arbeitgeber) irgendetwas von "funk"??

Wenn es nicht ein Bundesgericht wäre, könnte man das amüsant finden. So kann man nur noch schauern vor der Willkür, die in Leipzig fabriziert wird. Der Geist des Reichsgerichts spukt. Lebendig wie nie.

Sixt hat meinen Respekt verdient. Mach weiter, Erich! Nächste Automiete mache ich bei Euch.
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: faust am 08. Dezember 2016, 20:37
... ichsachmaso: man muss natürlich ( ... das Wörtchen "fairerweise" lass ich jetzt mal weg) einräumen:

Dass die Herren nicht vollständig anders entscheiden konnten als im Frühjahr, das liegt ja nun auf der Hand  (#).

Sie hätten sich lächerlich >:D  gemacht, und der ganze Sch*** vom Frühjahr wäre ihnen wieder auf den Schreibtisch geprasselt.

Also: Augen zu  :police: und durch, wenn auch vielleicht mit schlechterem Gewissen als im Frühjahr.

Staatsdiener sind Staatsdiener - und wer wackelt, fliegt (... oder nicht?).

Wenn jetzt das Bundesverfassungsgericht "zuschlägt" (... was ich freilich sehr hoffe), dann können die alle immer noch alle sagen:

"Wir warens nicht, wir warens nicht !"

Sie behalten ihre Posten und ihren Ruf.

Ich glaube, das nennt man "strukturelles Versagen".

Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: MichaelEngel am 08. Dezember 2016, 20:54
Im "privaten Bereich" ist es eine Existenzsteuer.

Im "nicht-privaten Bereich" eine Internetsteuer.

Zu den Wohnungen hat das BVerwG gesagt: 97% haben einen Fernseher, daher Beitrag gerechtfertigt. Bei den Gewerbebetrieben ist es nun plötzlich der Internetzugang -- als hätte der irgendetwas mit Rundfunk zu tun. Grotesk.
[...]

Wir schauen jetzt genau die Argumente. Im Urteil von März steht:

Zitat
29 Demgegenüber stellt die Rundfunkempfangsmöglichkeit einen Vorteil dar, der Wohnungsinhabern individuell zugerechnet werden kann, weil nahezu alle von dieser Möglichkeit in ihrer Wohnung Gebrauch machen. Diese Annahme ist aufgrund des tatsächlichen Befunds berechtigt, dass Wohnungen weitestgehend mit Empfangsgeräten ausgestattet sind. Nach dem Jahrbuch des Statistischen Bundesamts für 2012 [...]

Ist aber diese Annahme aufgrund des tatsächlichen Befunds berechtigt, dass Betriebsstätten weitestgehend mit internetfähigen Geräten ausgestattet sind?

Wer ein Radio- oder ein Fernsehgerät besitzt, wird es wahrscheinlich benutzen, um Rundfunk zu konsumieren, selbst das ist aber eine bloße, eventuell widerlegbare Annahme. Wer ein PC besitzt, wird es benutzen, um Rundfunk zu konsumieren? Haben Betriebsstätten PCs, um Radio zu hören und fern zu sehen?

In der Pressemeldung zum neuen Urteil:

Zitat
[...]
Die Annahme des Gesetzgebers, dass Rundfunkprogramme in Betriebsstätten und betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen typischerweise empfangen werden und deren Inhaber hiervon in unternehmensspezifischer Weise profitieren, ist von seinem Gestaltungsspielraum noch gedeckt. Zu Recht ist der Gesetzgeber von einer nahezu lückenlosen Verbreitung klassischer und neuartiger Empfangsgeräte - z.B. internetfähige PCs, Smartphones und Tablets - in Betriebsstätten und Kraftfahrzeugen ausgegangen. Für die Betriebsstätten stützt sich diese Annahme zum einen auf die Verbreitung von internetfähigen PCs, die bereits 2013 in 87 % der Betriebsstätten vorhanden waren und von deren weiterer Zunahme der Gesetzgeber ausgehen durfte.

Also, die Annahme ist vom Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers "noch" gedeckt. Man fragt sich schon, was soll geschehen, damit die immer abstruseren Annahmen nicht mehr gedeckt seien.

Die deutsche Justiz reduziert sich selbst ad absurdum.
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: Peli am 08. Dezember 2016, 21:21
Wer es immer noch nicht verstanden hat (bei den Anwälten), die sich als Kläger vor dieses Gericht für ihre Mandantschaft stellen:

Tritt man hier vielleicht gegen zwei Gegner an? Man muss dem Gericht mit Fakten kommen, die zweifelsohne nicht widerlegt werden könnten. Ein Beispiel sind die 37,2 % Singlehaushalte (es fehlen nur 12,8 % zur maximalen Ungleichbehandlung) gegen über den Mehrpersonenhaushalten (die andere Vergleichshälfte) als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Alles andere wird mit dem Worten "noch", "gerade noch", "der Gesetzgeber darf pauschalieren" und "Gestaltungsspielraum" plattgemacht.

Dieses Ergebnis UND die Begründung war von vorneherein zu erwarten. Die notwendige Trennung von ÖRR und Staat ist hier mittlerweile völlig unterlaufen!

Die Formulierung "Flucht aus dem Rundfunkbeitrag" ist dazu noch sehr verräterisch. Es geht hier also darum, eine "Flucht" zu verhindern. Dass es dafür eine Fülle an guten Gründen geben könnte, wird entweder übersehen oder man weiß es vielleicht auch genau und handelt deshalb so. Von der "Flucht aus dem Rundfunkbeitrag" zur "Republikflucht" (und wie die verhindert wurde, weiß ja jeder ganz genau) ist es sprachlich nicht weit. Es gibt auch juristische Mauern.

"Was jemand willentlich verbergen will, sei es vor anderen, sei es vor sich selber, auch was er unbewußt in sich trägt:
die Sprache bringt es an den Tag."

VICTOR KLEMPERER - LTI, Notizbuch eines Philologen, Reclam, 1966. S. 18

Peli
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: Viktor7 am 08. Dezember 2016, 21:49
Zitat
29 Demgegenüber stellt die Rundfunkempfangsmöglichkeit einen Vorteil dar, der Wohnungsinhabern individuell zugerechnet werden kann, weil nahezu alle von dieser Möglichkeit in ihrer Wohnung Gebrauch machen. Diese Annahme ist aufgrund des tatsächlichen Befunds berechtigt, dass Wohnungen weitestgehend mit Empfangsgeräten ausgestattet sind. Nach dem Jahrbuch des Statistischen Bundesamts für 2012 [...]

Die Logik der Zurechnung ist fehlerhaft und abwegig, denn damit wird den Nichtnutzern und den aus Sorge vor Repressalien zahlenden Mio. Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme fiktiv und widerrechtlich die nicht gewollte Nutzungsmöglichkeit (Eventualität) zugerechnet. Die Zurechnung der Eventualität ist vollkommen fiktiv und willkürlich. Das darf der Gesetzgeber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 31, 314 nicht. Das Bundesverwaltungsgericht erzählt absoluten Unsinn und fällt vollkommen abwegige Schandurteile.
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: Kümmelkäse am 08. Dezember 2016, 22:18
Auch vergessen die Richter mal wieder, dass man über die Marktanteile der ÖR statistisch sehr genau erheben kann, dass deutlich weniger als 50 Prozent der Besitzer von Rundfunkgeräten auch den ÖR nutzen. Wenn ich mich in meinem Bekanntenkreis so umsehe, scheinen mir auch die 97% die einen Fernseher hätten, deutlich übertrieben.
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: boykott2015 am 08. Dezember 2016, 22:47
Ein Punkt bei allen Urteilen: man ist fest fixiert auf Deutschland.

ARD und ZDF ab sofort wieder bei Belgacom
http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/ARD_und_ZDF_ab_sofort_wieder_bei_Belgacom/844116/index.html

Zitat
Ab Freitag, den 14. März 2014 werden Das Erste und das ZDF wieder über den belgischen Kabelnetzbetreiber Belgacom verbreitet. [...]

ARD und ZDF begrüßen die Einigung mit dem belgischen Telekommunikationskonzern. Der ARD-Vorsitzende Lutz Ma***or: "Das ist eine gute Nachricht für die Deutschen in Belgien, die unsere Programme vermisst haben. Ich danke allen, die mitgeholfen haben, die Blockade zu überwinden."

ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut: "Ich freue mich über die Einigung mit Belgacom, mit der unsere Programme auch in Brüssel wieder über alle Plattformen empfangbar sind."

1. In Belgien wurde seit 14.03.2014 zusätzlich zur Satelliten-Möglichkeit auch wieder die Kabelnetzmöglichkeit eröffnet.
2. Man spricht von Überwindung der Blockade - so schwer war es. Man brauchte sogar die Hilfe von Außen.
3. ARD und ZDF sind EU-Rundfunkunternehmen (wenn nicht sogar Welt-Rundfunk-Großkonzerne). Es ist die Missachtung des enormen Engagements, die diese Rundfunkunternehmen für alle ihre Rundfunkkunden und Rundfunkinteressierte rund um den Globus erbringen, wenn man deren Arbeit nur in Grenzen von Deutschland betrachtet.
4. Alles das wird gar nicht in Gerichtsurteilen und Beschlüssen erwähnt.
5. Die Richter erwecken den Eindruck, dass ARD und ZDF lokale unbedeutende deutsche Sender sind. 
6. Man könnte bei ARD und ZDF nachfragen, ob sie gegen solche Gerichtsurteile und Beschlüsse vorgehen, die falsches Bild in die Öffentlichkeit transportieren.
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 09. Dezember 2016, 17:02
Die Erklärung des strukturellen Vorteils der Empfangsmöglichkeit für das Unternehmen liefert das Gericht leider nicht mit; der struktuelle Vorteil für ein Unternehmen, verbessere man mich, wenn ich hier Quatsch schreibe, kann ja nur der sein, daß er den Unternehmenszweck fördert, also, daß das Unternehmen Geld verdient (man höre und staune, genau dafür sind Unternehmen da, um Gewinne zu erwirtschaften!).
Das würde also bedeuten, daß nach Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes die Nutzungsmöglichkeit des ÖRR dem Unternehmen geldwerte Vorteile verschafft.
Kann mir mal jemand erklären, wie das geht?
Oder kann die Supermarktkassiererin schneller kassieren, weil die die Empfangsmöglichkeit des ÖRR hat (für die sie ja auch schon für zu Hause bezahlt)?
Kann SIXT 5 Euro mehr für den Mietwagen nehmen, weil ein Radio drin ist?
Verdient der Hotelier sein Geld damit, weil die Gäste zum Fernsehen in andere Städte reisen und im Hotel übernachten?
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: faust am 09. Dezember 2016, 17:28
... es gibt für mich nur noch eine Erklärung für diese absurden Verdrehungen:

Die wissen nicht mehr weiter.

DER  KAISER  IST  NACKT  !
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: Shuzi am 10. Dezember 2016, 01:00
Kleiner Hinweis:
Doch, neuerdings schon. Das ist vor einigen Jahren dahingehend abgeändert worden. Ich habe es mir selbst angesehen. Ich hatte es auch nicht wahrhaben wollen.
Auch Internet zählt jetzt dazu. Man hat die Definition einfach mal so geändert.

Meinst Du den Beschluss vom BVerfG 1 BvR 199/11 vom vom 22. August 2012?
Falls ja, so sei dem entgegen zu halten, dass "neuerdings" über 4 Jahre her ist und der Beschluss vor der Ratifizierung des noch gültigen RBStV erging.

Es ist zwar bedenklich das damals ausgerechnet das BVerfG diesen Beschluss fasste, aber es hat ja (demnächst) die Gelegenheit diese Entscheidung an die Realität anzupassen.

Denn es ist offensichtlich, dass sich das Medium Internet sehr deutlich von (ungewolltem) Rundfunk unterscheidet, da es interaktiv ist und es dem Nutzer die Möglichkeit bietet es individuell zu nutzen, also dem Nutzer einen individuellen Vorteil zur Verfügung stellt.

ÖrR-Rundfunk hingegen verstrahlt elektromagnetische Wellen durch die Gegend, die nur ein pauschaliert geringer Teil von Zwangsbebeitragten haben will.

Zitat von: gerechte Lösung link=topic=21217.msg136403#msg136403
Nachtrag:
Das, was oben schon angesprochen wurde, ist die nicht kostenlose Verfügbarkeit.
Ich muss an den Provider zahlen. Evtl. ist das ein Argument?

Dient der Rundfunkbeitrag, wie in § 1 RBStV normiert, der Finanzierung des ÖrR, d.h. der Finanzierung der Infrastruktur, fragt man sich in wie weit der Rundfunkbeitrag in die Finanzierung der Infrastruktur bezgl. der Bereitstellung eines adäquaten Zugangs (min. garantierte 100Mb/s) zum Internet für jeden Zwangsbebeitragten investiert wird, sofern der Zwangsbeitrag aufgrund der dort eingestellten Inhalte (Mediatheken), oder weiteren Fiktionen erhoben wird.

Um das Geschwafel einer fiktiven Person wieder in Richtung Zwangsbeitrag für Unternehmen denen aufgrund einer fiktiven Nutzungsmöglichkeit des ÖrR ein wirtschaftlicher Vorteil zu Teil werden könnte zu lenken, versucht sich diese fiktive Person mal in die Rolle eines Unternehmers zu versetzen ...

Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: azdb-opfer am 10. Dezember 2016, 09:41
Das würde also bedeuten, daß nach Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes die Nutzungsmöglichkeit des ÖRR dem Unternehmen geldwerte Vorteile verschafft.

Wenn das tatsächlich stimmen würde, müsste der Rundfunkbeitrag in der Steuererklärung als Betriebsausgabe absetzbar sein.
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: GEiZ ist geil am 10. Dezember 2016, 11:11
Natürlich ist das Schutzgeld der GEZ eine Betriebsausgabe im steuerlichen Sinn. Das macht es aber doch nicht besser. Der Unternehmer zahlt dafür keine Steuer, deshalb wehren sich auch so wenige Betriebe dagegen. Dem Staat fehlen die Steuereinnahmen, dafür bekommt das Geld die GEZ. Also müssen die Bürger auch für diese fehlenden Steuern aufkommen, der Bürger zahlt die GEZ also mehrfach.
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: Knax am 10. Dezember 2016, 11:46
Im betrieblichen Bereich ist der Rundfunkbeitrag selbstverständlich als Betriebsausgabe von den Betriebseinnahmen absetzbar, weil es sich insoweit unstreitig um betrieblich veranlasste Aufwendungen handelt. Weitaus weniger geklärt ist die Frage, ob nach der Reform des Finanzierungsmodells des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich steuerlich absetzbar ist, da sich der wirtschaftliche Charakter der Abgabe von einer freiwilligen Konsumausgabe in eine gesetzlich zwingend zu entrichtende Ausgabe verwandelt hat und aus diesem Grund derjenige Teil des steuerpflichtigen Einkommens nicht disponibel ist, insofern er auf den Rundfunkbeitrag entfällt.

Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: gerechte Lösung am 10. Dezember 2016, 17:08
Wenn ich hiervon ausgehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts
Zitat
AöRs haben stattdessen Benutzer. Das Verhältnis zwischen Anstalt und ihren Benutzern wird durch eine Anstaltsordnung bestimmt.
, dann heißt das für mich, dass Sixt ein ganz spezifischer Fall ist.

Ich miete ein Fahrzeug bei Sixt und nutze es rein privat.  Wer ist dann der Benutzer? Ich und nicht Sixt. Ich zahle aber bereits für meine Wohnung und mein Kfz ist inbegriffen. Somit doch auch das gemietete? Weshalb denn nicht?
In dem Moment gehört das Fahrzeug mal so gesehen mir.

Zu einer Anstalt gehören weder Wohnungen noch Fahrzeuge, sondern immer nur Benutzer. Ohne Benutzung - kein Verhältnis.  (Das ist das, was umgangssprachlich auch als Vertrag zu verstehen ist)

Sixt selbst nutzt das Fahrzeug ja gar nicht. Zwischen Sixt und der Anstalt kommt nach meinem Dafürhalten für dieses Fahrzeug kein Verhältnis zustande.
Es sind nicht die Fahrzeuge gemeint, die Sixt selbst nutzt. Das steht auf nem anderen Blatt.
Ich sehe das so. Ist meine persönliche Ansicht.
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: Nichtgucker am 12. Dezember 2016, 00:49
"Der Vorteil bezieht sich auf die Möglichkeit der Nutzung des Programmangebots für die Erledigung betrieblicher Aufgaben, für die Beschäftigten und/oder für die Kunden."

http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/5786-bverwg-urteil-auch-sixt-und-netto-muessen-rundfunkbeitrag-zahlen (http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/5786-bverwg-urteil-auch-sixt-und-netto-muessen-rundfunkbeitrag-zahlen)

Ich würde gerne wissen, welche betrieblichen Aufgaben Netto und Sixt durch den ÖRR erledigen können. Aber das wissen wohl selbst die Richter nicht ...
Titel: Re: Sixt legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 12. Dezember 2016, 08:21
Im betrieblichen Bereich ist der Rundfunkbeitrag selbstverständlich als Betriebsausgabe von den Betriebseinnahmen absetzbar, weil es sich insoweit unstreitig um betrieblich veranlasste Aufwendungen handelt.
...

Vorausgesetzt, die Belege, aufgrund derer gezahlt wurde, entsprechen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung, sprich, es wird ein Aussteller bzw. sein Bevollmächtigter auf dem Beleg erwähnt, die Leistung, für die das Geld in Rechnung gestellt wird, ist zweifelsfrei erkennbar und natürlich muß der Betrag selbst korrekt sein.
Also ein Bettelbrief des Beitragsservice dürfte das schonmal nicht sein...
Hat auch Unternehmen U in seiner Klage detailliert ausgeführt, insbesondere wegen Berechnung von Säumniszuschlägen, da U ja ersteinmal über einen ordentlichen Beleg verfügen muß, bevor U überhaupt in Zahlungspflicht kommen kann.