Nun die nähere Erläuterung - leider etwas lang, aber das ist nun mal subtil und komplex...
"Oberste Gerichte": hier gemeint Bundesverwaltungsgericht und BGH und Landesverfassungsgerichte Rheinland-Pflalz und BayernUnd so funktioniert Rechtsprechung:
Was dort entschieden wurde, bindet im Prinzip die anderen Gerichte.
Der Sonderfall des "heiligen Gerechtigkeits-Krieges" des Landgerichts Tübingen gegen den BGH ist eine einzigartige Ausnahme.
Ein einmaliger Jusitzskandal ist bereits erwiesen: Entscheide BVerwG.Siehe:
"Neue" Urteile des BVerwG v. 19.09.2016 (Nachweis: "Alle Urteile nahezu identisch".)
2016-11-04++
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20852.0.htmlWas wir dort gemeinsam mit IT-Instrumenten erarbeitet haben, ist "gewaltig", ist ein Justizskandal. Alle diese Urteile Frühjahr bis Herbst 2016 können angefochten werden, wobei das komplexe juristische Konsequenzen hat. Wegen der Gewaltenteilung können Urteile nur durch Rechtsprechung aufgehoben werden. Aber wer kann hier aufheben?
Beispiel:
Die unvorstellbaren Strafurteile der 1950er...1960er Jahre wegen Ehebruch und Homosexualität können nicht ohne Weiteres durch ein Gesetz des Bundestages für nichtig erklärt werden. Die Betroffenen bleiben einstweilen als in diesem Sinn "vorbestraft". Jedenfalls kann und sollte einer Berufung anderer Gerichte auf die "obersten" Urteile bezüglich der Rundfunkabgabe nun auf Grundlage unserer Ermittlungen widersprochen werden (Details und Beweiskraft also hier:
Siehe:
"Neue" Urteile des BVerwG v. 19.09.2016 (Nachweis: "Alle Urteile nahezu identisch".)
2016-11-04++
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20852.0.htmlNun geht es um das letzte "missing link":
Wer hat diese Urteile der "obersten Gerichte" getextet? Normalerweise macht das der "Berichterstatter", der berichterstattende Richter einer Kammer. Darauf basieren dann die Richter den gemeinsamen Entscheid.
Da ist aber ein kleines Problem. Meine Durchsicht der Urteile ergab meine Meinung einer immer gleichartigen Struktur, die wir von ARD-Volljuristen kennen und lieben:
- seitenlange letztlich argumentativ weitgehend belanglose Urteilslisten und Urteilszitate. Nichts falsch, alles richtig, aber wenig wichtig.
- Und in diese juristische Sammel-Anhäufung irgendwo in den Fließsatz hinein verdeckt total absurde Kernaussagen.
- sodann der Tenor des Urteils aus diesen versteckten Kernaussagen kombiniert.
So jedenfalls meine Meinungsbildung, die mir niemand verwehren kann, so lange nicht mir nachvollziehbar widerlegt.
Beispiel:
Zur Vereinfachung des Auffindens von Fernsehfinanzierung sei es legitim, fundamentale Rechte wie Gleichheit und Sozialpflicht zu verletzen.
Aha. Zur Vereinfachung des Auffindens der Drogenpäckchen ist es legitim, dass die Kripo gegenüber dem Dealer das fundamentale Recht des Folterverbots verletzt? Ich hoffe für meine persönliche Sichtweise der Würde oberster Gerichte, dass nie ein dortiger Richter die meines Erachtens rund 10 bis 20 unvertretbaren Fehler dieser Urteile eigenhändig texten würde. Auf Grundlage dieser meiner mir nicht untersagbaren Meinungsbildung ergibt sich logischerweise die Frage:
Wurden diese Texte durch Gerichte übernommen nach Vorlagen von ARD- und ZDF-Volljuristen?
Herrschte übersetztes Vertrauen in die Wissenschaftlichkeit und Rechtsstaatlichkeit der öffentlich-rechtlichen Jura-Kollegen?
Wie kann man die Urteile von obersten Gerichten "manipulieren"? Es gibt Dinge, die oberste Richter nicht tun würden. Wieder die Vorbemerkung: Das Nachstehende ist meine Meinungsbildung - aber bisher nicht nachvollziehbar mir widerlegt, also mit dem einstweiligen Recht, darauf zu beharren.
Dass der "berichterstattende Richter" das Urteil komplett getextet vorgefertigt erhielt, ist so unvorstellbar, dass wir es nicht vermuten wollen. Die Wahrscheinlichkeit ist größer, dass Rechtsprechung dergestalt "unwillentlich manipuliert wird", wie es in gewissem maßvollem kleinem Umfang in der ziemlich komplexen Logik der richterlichen Rechtsfindung unvermeidlich ist und ständig vorkommt. (Darüber gibt es Unmengen von Analysen, Büchern, Erforschung.)
Die Frage ist nur, ob es bezüglich der Rundfunkabgabe systematisch gesteuert wurde mit "vorsätzlicher gezielter Manipulation der Rechtsprechung".
Wir kennen es von der Medizin: Die segensreiche Wirkung von Medikamenten gegen Bluthochdruck und verkehrtes Cholesterin ist bislang nur für kleine Risiko-Gruppen wissenschaftlich nachgewiesen. Die Pharmaindustrie hat jahrzehntelang und bis heute durch das Selektieren und Subventionieren der wissenschaftlichen Studien die wissenschaftlich erwiesene Nützlichkeit einer milliardenschweren Massenanwendung simulieren können. Mediziner, Krankenkassen, Regierungen, alle sind jahrzehntelang und bis heute hereingefallen auf eine manipulierte rein fiktive "herrschende Wissenschaftsmeinung". (So auch hier meine Meinungsbildung, die mir nicht verwehrbar ist.)
Und die Anwendung des gleichen Prinzips gibt es auch in der Rechtsprechung. Wenn Finanzinstitute 100 000 Anleger betrogen haben, so klagen gewöhnlich maximal 5 000 und davon mit wirklich guten Anwälten maximal 50. Die Institute verhindern durch Zahlung eine Rechtsprechung für 50: Einstellung mangels Rechtsschutzbedürfnis - kein Urteil entsteht. Die Finanzinstitute gewinnen die anderen 4500 Prozesse mit zu flauer Anwalts-Arbeit und sagen den 95 000 anderen Opfern, 100 % der Prozesse seien von den Anlegern verloren worden. Sollten weitere klagen, so sind sie nahezu chancenlos wegen der "herrschenden Rechtsprechung".
Ist das ebenso bei der Rundkfunkabgabe? Manipulation der Rechtsprechung durch Wegbezahlen der aussichtsreichen Kläger? ... Siehe die Verwaltungsvereinbarung bezüglich der Rundfunkabgabe. Aufgabe ist dort auch, "positive" Urteile in die maßgebliche Urteilsdatenbank Juris einzugeben. Das Wort "nur" ist hier überflüssig, weil implizit.
Aber es geht auch viel einfacher. Soweit ich es aus Zufällen hochrechnen kann, sind in großem Umfang aussichtsreiche Klagen durch Wegbezahlen gegenstandslos gemacht worden: Wegfall von Rechtsschutzinteresse - kein Urteil entsteht, nichts geht davon ein in die Datenbank, nichts in die juristischen Kommentar-Werke.
Sie kennen das aus den "Liebesbriefen" von ARD, ZDF bezüglich der Rundfunkabgabe: "Alle Rechtsstreite wurden gewonnen." Diese Aussage ist eindeutig falsch und widerlegbar. Die Beweise sammle ich laufend. Wer weitere hat oder Fundstellen hier im Forum kennt, bitte mir über das Nachrichtensystem Links oder sonstwie geeignete Information übermitteln. Denn diese wissentliche Falschbehauptung gegenüber Gerichten ist rechtlich schwerwiegend und insoweit ist etwas in Vorbereitung hier.