Ich sehe eine Ansatz für eine Klage, von dem mir scheint, dass er noch nicht genutzt wurde und welchen ich für einen Widerspruch nutze.
Wir haben folgende Situation - der ÖRR beschimpft und diffamiert Zuschauer in seinen Sendungen (Bosetti, Böhmermann, ...), z.B. Menschen, die eine mRNA Impfung für unsicher halten und diese ablehnen. OK, dass ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, das darf er. Doch dieser Angriff verändert etwas. Die angesprochenen Personen spüren einen Widerwillen beim Bezahlen der Zwangsgebühren. Warum, was ist das? Die Antwort ist - es ist die Würde, die sich da regt. Sie müssen sich beleidigen und drangsalieren lassen, müssen dies hinnehmen und sollen auch noch dafür bezahlen? Bezahlen heißt, derjenige gibt seine Lebensenergie in Form von Geld dem, der ihn diffamiert. Und an diesem Punkt geht die Rechnung meiner Meinung nach nicht auf, Artikel 1 wird verletzt. Ich verliere doch meine Würde, wenn ich Bosetti und Co. mit bezahle.
Vielleicht bietet sich ein Weg die Zahlung nach Artikel 1 zu verweigern, denn der ÖRR hat zwar das Recht der Meinungsfreiheit und auf Gebühren, kann aber nicht seine Zuschauer diffamieren und dann erwarten, dass sie ohne einer Verletzung ihrer Würde auch noch dafür bezahlen. An dieser Stelle, so finde ich, wird mit einem geringeren Recht ein höheres Recht verletzt. Wenn dies nicht so wäre, kann man den ersten und wichtigsten Artikel auch ganz weglassen, dann taugt er als Schutz des Bürgers nicht. Nicht das System ist falsch, sondern seine Qualität.
Der ÖRR macht sich stark für Krieg und Waffenlieferungen, diffamiert Menschen, die mRNA in ihrem Körper ablehnen, diffamiert Parteien aus dem legitimen demokratischen Spektrum, stellt nur selten ausgewogen Für und Wider dar, ... und vieles mehr. Die schlechte Qualität macht, dass man oft nur noch unter Verletzung der eigenen Würde dafür bezahlen kann. Der unbescholtene Einzelne wird oft zum Aussätzigen, zum Blinddarm der Gesellschaft deklariert. Kann der ÖRR machen, darf aber auch keine Lebensenergie in Form von Geld von den Menschen dafür erwarten - die Würde ist sonst verletzt.
Der vielseits geschätzte Erich Kästner schrieb bereits 1930: „Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken.“ Dies bedeutet auch, dass man sich nicht demütigen lassen sollte, indem man für Inhalte bezahlt, die einen selbst abwerten. Es ist unzumutbar, für Inhalte zu zahlen, die eine bestimmte Bevölkerungsgruppe beleidigen und diskriminieren, da dies gegen die Prinzipien der Menschenwürde verstößt. Jeder hat gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes das Recht, sich gegen Erniedrigung und Verletzung der Würde zu wehren.
* Sehen wir uns die Grundrechte an, so erkennen wir eine Grundrechtshierarchie. Artikel 1 steht an erster Stelle, da er Leitprinzip für alle anderen Grundrechte ist. Die Menschenwürde ist das Fundament, auf dem andere Grundrechte (wie die Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und das Recht auf Leben) aufbauen. Diese Rechte können nur im Einklang mit der Achtung der Menschenwürde interpretiert und gewährt werden.
* Der Schutz der Menschenwürde fördert den sozialen Frieden und den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Er fördert Respekt und Toleranz unter den Menschen und verhindert Diskriminierung und Ausgrenzung. Vor allem der ÖRR sollte dem Ziel folgen, ein friedliches Miteinander zu fördern statt Teile der Bevölkerung auszugrenzen.
* Der Staat hat die Pflicht, die Menschenwürde aktiv zu schützen und zu achten. Dies bedeutet nicht nur, dass er vor Eingriffen in die Würde der Menschen schützen muss, sondern auch, dass er aktiv für Bedingungen sorgen muss, die die Würde wahren. Der ÖRR sollte dafür ein wichtiges Werkzeug sein.
* Die menschliche Würde anerkennt jeden Menschen als Wert an sich, unabhängig von Eigenschaften wie Herkunft, Geschlecht, sozialem oder medizinischem Status. Dieser Grundsatz bildet die Grundlage für eine respektvolle und gerechte Gesellschaft.
* Die Unantastbarkeit der Menschenwürde sichert individuelle Rechte und Freiheiten. Sie ist der Maßstab, an dem alle staatlichen Maßnahmen und Gesetze gemessen werden müssen. Verletzungen der Würde sind somit auch Verletzungen der Rechtsordnung.
Und schauen wir uns die aktuelle Gesellschaft an. Es ist eine gesteigerte Sensibilität für Ungerechtigkeiten zu beobachten. Ein neues Bewusstsein, ein neues Wertesystem zeigt sich in der Entwicklung des Menschen. In der Entwicklungspsychologie ein bekanntes Phänomen. Jeder kleinsten Minderheit soll Gerechtigkeit widerfahren, jede kleinste Ungerechtigkeit soll vermieden werden. Ist ja in gewissen Grenzen nachvollziehbar und ok. Von dieser Warte aus ist die im großen Stil durchgeführte Verletzung der Würde durch den ÖRR aber ebenfalls nicht hinnehmbar. Menschen wie Bosetti und Böhmermann sollten da keinen Platz haben. Schluss mit Hass und Hetze.