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Autor Thema: Widerspruchsbescheid 2024 > Klage? Aktuelle Gründe? (nach BVerfG 18.07.2018)  (Gelesen 3009 mal)

s
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Person X soll, angeblich, wieder Post vom Beitragsservice bekommen haben. Es ist die gleiche Person X, die bereits 3x vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt hat und leider, wie nicht anders zu erwarten war, 3x "verloren" hat.

Person X ist sich mittlerweile total unsicher, wie sie dieses Mal gegen den aktuellen Widerspruchsbescheid vorgehen soll bzw. wie ihre Klageschrift aussehen könnte. Vor allem deshalb, weil die allgemeine Lage sich in den letzten Jahren doch etwas verändert hat.

Person X weiß auch nicht, ob der Beitragsservice irgendwelche Fristen einzuhalten hat hinsichtlich der Erstellung eines Widerspruchsbescheids. Denn in diesem letzten Widerspruchsbescheid sollen auf einmal vier Widersprüche aus dem Jahr 2020 (!) und zwei Widersprüche aus dem Jahr 2021 zurückgewiesen worden sein. Person X fragt sich allen Ernstes, ob es bei solchen Widerspruchbescheiden keine "Verjährungsfristen" gibt und ob sich der Beitragsservice immer Zeit lassen kann, wie er will.***

Jedenfalls ist es so, dass Person X diesen Beitrag, diese "Demokratieabgabe", auf gar keinen Fall bezahlen will. Auf gar keinen Fall! Nach all den Skandalen des öffentlichen Rundfunks, die in den letzten zweieinhalb Jahren an das Licht der Öffentlichkeit kamen (RBB, Schlesinger & Co.), ist Person X - mehr denn je - der festen Überzeugung, dass sie aus Gewissensgründen diese höchst fragwürdigen, wenn nicht gar mafiösen Strukturen des ÖRR nicht unterstützen will. Sie will nicht, dass mit ihrem Geld überbezahlte Moderatoren á la Welke und Lichter finanziert werden. Person X hatte in ihren vorherigen Klagen bereits Gewissensgründe nicht nur thematisiert, sondern diese auch detailliert erläutert und damals schon, als die Welt noch einigermaßen in "Ordnung" war, haben sie niemanden am Gericht interessiert. Person X könnte, rein theoretisch, auch den Beitrag, der mittlerweile die 2.5k-Schwelle geknackt hat, bezahlen und all die Schlechtigkeit und Perfidie des Systems ÖRR hinter sich lassen, ohne Kopf- und/oder Bauchschmerzen abends ins Bett gehen. Und dennoch meint Person X, dass der Widerstand weitergehen muss, weil alles andere Verrat wäre, nicht nur an sich selbst.

Person X meint, dass sie für jede noch so kleine Unterstützung und jeden noch so kleinen Tipp im Hinblick auf die neue Klageschrift sehr dankbar ist.


Edit "Bürger": Ursprünglichen nicht aussagekräftigen Betreff "Der Beitragsservice soll sich nach sehr langer Sendepause wieder gemeldet haben" angepasst/ präzisiert.
***Für den Erlass von "Widerspruchsbescheiden" bestehen nach diesseitiger Kenntnis keine (Ausschluss- oder Verjährungs-)"Fristen". Wenn es länger als 3 Monate dauert, bestünde wohl die Möglichkeit der Untätigkeitsklage. Jedoch ist fraglich, ob man sein Verfahren wirklich auf eine solche Weise unnötig "beschleunigen" will oder sollte. Siehe dazu bitte Forum-Suche mit (mehreren älteren) Threads bzgl. "Untätigkeitsklage". Dies hier im Thread also bitte ausdrücklich nicht weiter diskutieren! Danke.
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;)


Klagegründe verbleiben nach Ansicht einer fiktiven Person B wie vor u.a.
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Reihenfolge ohne Gewichtung)


Verbot des justizförmig ausgeprägten Verwaltungsverfahrens für die "Landesrundfunkanstalten" als EU-Wirtschaftsunternehmen/ EU-Wettbewerbsunternehmen und (tlw. Mehrländer-)Rundfunksender-Tendenzbetriebe nach Art. 5 GG/ Art. 10 EMRK (Art. xx der Landesverfassung des jeweiligen Bundeslandes) i.V.m. fehlenden (bzw. verbotenen) Hoheitsrechten/ Eingriffsrechten im Außenverhältnis

LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27187.0
unter Berücksichtigung u.a. auch von
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20633.0
i.V.m.
Aufford. z. Unterlassung: justizförm. ausgeprägt. Verw.-verfahren/-tätigkeit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37441.0

+ sowie weitergehende Querverweise in den jeweiligen Threads

...woraus sich schließlich mglw. auch die fehlende Befugnis für den Erlass von "klagefähigen Widerspruchsbescheiden" nach VwGO i.V.m. VwVfG ergeben könnte.



Unzulässigkeit/ Verfassungswidrigkeit der jetzigen Ausprägung des sog. "Rundfunkbeitrags" und - aufgrund der substantiierten Gegenargumente - fehlende Bindungswirkung des BVerfG-Urteils vom 18.07.2018

Dissertation von Dr. Michelle Michel:
"Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" > verfassungswidrige Sonderabgabe (2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36805.0

+ sowie weitergehende Querverweise im dortigen Thread



Unzulässigkeit/ Verfassungswidrigkeit des jetzigen sog. "Rundfunkbeitrags" i.V.m. mit Verstoß gg. EU-/Wettbewerbsrecht i.V.m. Eingriff in das Grundrecht auf Rezipientenfreiheit/ (positive und negative) Informationsfreiheit

BDZV warnt - ARD/ZDF-Textangebote im Netz bedrohen die Presse existenziell (07/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37327.0
Streit mit ARD: Verleger/ BDZV wenden sich an Brüssel/ EU-Kommission (11/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37561.0
i.V.m.
Aufford. z. Unterlassung: Eingriff in Rezipienten-/Inform.-Freiheit Art 5 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37413.0
BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11749.0
i.V.m.
Sind die Printmedien Wettbewerber der Nicht-Printmedien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35988.0
Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR (Aug 2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19979.0
Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen (Aug 2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20041.0
von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage m. Beteilig. an Privat-Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28672.0   

+ sowie weitergehende Querverweise in den jeweiligen Threads



Falsche/ nicht öffentlich bekanntgemachte (aktuelle) Beitragshöhe von 18,36 €/mtl

Fehlt Bekanntmach. 18,36€ seit 07/21? Abbuch./Bescheide/Vollstr. fehlerhaft?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37034.0
Bekanntmachungen, dass 1. MÄndStV "nicht in Kraft getreten"/"gegenstandslos"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37084.0
Rückwirkende Nichtigkeit der Erhöhung oberhalb von 17,50 €/mtl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37091.0

+ sowie weitergehende Querverweise in den jeweiligen Threads



Fehlender "beitragsrechtfertigender Vorteil" bzw. weit darüber hinausgehende/r "Auftrag"/ Mittelver(sch)wendung

Siehe dazu u.a. kompletter RBB-Skandal/ Schlesinger-Skandal und dortige weitergehende Links...
rbb-Untersuchungsausschuss Bericht: "Organisierte Verantwortungslosigkeit" (06/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38001.0
sowie u.a. auch
MDR-Spitzengehälter zu hoch? Landesrechnungshöfe leiten gemeins. Prüfung ein (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37485.0

"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0
BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Möglichkeit d. Nutzung = individuelle Vorteil
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0

Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0

Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979

Sowie nicht zuletzt auch aktuell anhängiges Verfahren
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0

+ sowie weitergehende Querverweise in den jeweiligen Threads



verwaltungspraktische Untauglichkeit (und datenschutzrechtliche Problematik!) der Anknüpfung an "Raumeinheiten" basierend auf Selbstauskunft-"Meldedaten" i.V.m. untauglicher personenbezogener "Aktenführung" für die raumeinheitenbezogene (Gesamtschuldner-)Abgabe insbesondere bei Mehrpersonen-"Gesamtschuldner"-Raumeinheiten

Anfrage bzgl. zwangsweiser Datenweitergabe Dritter (Name/ Beitragsnummer)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31554.msg190227.html#msg190227
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31554.msg202680.html#msg202680
WGs und Mehrfamilienhäuser als 'Sparmodell'
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30381.msg190334.html#msg190334
Beitragszahler/ Mitbewohner gibt seine Beitrags-Kontonummer nicht preis
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18428.0





Siehe ergänzend u.a. auch unter
Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28123.0.html

usw. usf.

Dies nur als erste "Anregungen" - das Feld ist nahezu endlos, weil das ganze Konstrukt von vorn bis hinten im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Es ist faktisch egal, an welchem Punkt man ansetzt bzw. wo man gräbt - es ist quasi bodenlos.
"Nichts ist stimmig - alles ist unstimmig."


Frohes "Graben" denn... ;)


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Für eine Hilfestellung wäre zunächst interessant zu wissen, ob der Widerspruchsbescheid vom SWR selbst oder vom Beitragsservice erstellt und erlassen (=unterschrieben) wurde. In letzterem Fall ergibt sich hieraus ein gravierender Angriffspunkt.

Bitte also einen Scan des Widerspruchsbescheids einstellen, in dem der Briefkopf (Absenderangaben rechts oben) gut erkennbar ist. Allerdings sind die Namensangaben und personenbezogenen Daten (nicht aber die angegebenen Telefonnummern, da es sich um allgemeine Rufnummern handelt) aus datenschutzrechtlichen Gründen zu schwärzen.
Edit "Bürger": Siehe ergänzte Abbilder im Einstiegsbeitrag.

Da auch der Briefumschlag ein Hinweis auf die Urheberschaft ist (Brief vom SWR trägt üblicherweise Freistempleraufdruck, Brief vom BS nicht) und Nachweis für die Einhaltung der Klagefrist1 (da wahrscheinlich nicht zugestellt wurde, beträgt die Klagefrist 1 Jahr1), bitte auch einen Scan des Umschlags hier einstellen.
Edit "Bürger": Siehe ergänzte Abbilder im Einstiegsbeitrag.

Da für eine weitgehend sichere Feststellung der Urheberschaft aber die Namen der Unterzeichner2 des Bescheids wichtig sind, bitte ich, diese per PM zwecks Prüfung an mich zu senden. Ich werde mich dann dazu äußern.

Grundsätzlich: eine Klage aus den im Eingangsbeitrag dargestellten Gründen halte ich angesichts der üblichen Urteilspraxis der Verwaltungsgerichte für aussichtslos3, für erfolgversprechender halte ich einen Angriff auf der Ebene des reinen Verwaltungsrechts - und da gibt es viele Angriffspunkte, Art. 22 DSGVO und das EUGH-Urteil v. Dezember 2023 ist davon nur einer...


Edit "Bürger" - ein paar Anmerkungen seien bitte erlaubt:
1Bei fehlender Zustellung könnte es am Bekanntgabewillen fehlen, womit bereits keine Klagefrist (also auch keine Jahresfrist) ausgelöst sein könnte. Auf derlei Diskussionen will man sich aber i.d.R. ohne Not nicht einlassen - denn im dümmsten Fall zieht man den Kürzeren. Siehe hierzu wichtige Hinweise u.a. auch unter
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind ZUZUSTELLEN !
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.msg124103.html#msg124103
Dies aus hier und dort genanngen Gründen hier bitte ausdrücklich nicht vertiefen. Danke.
2Siehe bitte bzgl. Unterschrift u.a. auch unter
Widerspruchsbescheide: Unterschriften und Namen der Unterzeichner gesucht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35943.0
3Im Vorkommentar ist bereits ein Querschnitt von verwaltungsrechtlichen sowie auch verfassungsrechtlichen Fragen grundsätzlicher Bedeutung angeschnitten, welche allesamt noch nicht abschließend und widerspruchsfrei höchstrichterlich entschieden sind und welche daher nach Auffassung fiktiver Person B allesamt incl. weiterer Gründe in jede Klage gehören. Letztlich muss jeder davon ausgehen, dass die abschließende Entscheidung nicht in den unteren Instanzen gefällt wird - sondern im Grunde immer der Weg bis zum Bundes- oder Landesverfassungsgericht bereits vorgedacht und vorgearbeitet werden will. So die Überzeugung von fiktiver Person B.


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Person X bedankt sich zuallererst bei Bürger und Querkopf für die ersten Rückmeldungen.

Da Person X bereits einige der von Bürger genannten Klagegründe in die eigenen Klageschriften hat einfließen lassen, ist sie, ähnlich wie Querkopf, der Meinung, dass diese, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, keine guten Aussichten auf Erfolg haben können. Die letzte Klageschrift von Person X beinhaltete 78 Seiten und das Gericht setzte sich mit keiner einzigen davon wirklich auseinander - diese Problematik dürfte vielen der hier tätig Anwesenden bekannt sein. Person X hat darüber hinaus auch die Bargeld-Klage von Dr. Norbert Häring über die vielen Jahren mitverfolgt und weiß, wie ignorant bzw. blind Gerichte - sowohl im Allgemeinen, als auch im Speziellen - sein können (/müssen).1

Der an die Person X adressierte Widerspruchsbescheid wurde definitiv vom Beitragsservice erstellt, erlassen und unterschrieben. Eine Kopie davon wird Querkopf per PM übermittelt.

Person X meint hier gelesen zu haben, dass an irgendeinem Gericht in Deutschland (in Bayern?) aktuell die Thematik der "Gewissensgründe" behandelt wird. Weiß jemand vielleicht Näheres?2

Person X möchte auch wissen, wie mittlerweile die Erfahrungswerte hinsichtlich eines eventuellen Vollstreckungsbescheids nach einem Widerspruchsbescheid sind. Es könnte sein, dass wieder eine Zeit lang nichts passiert, aber es könnte auch sein, dass der Beitragsservice oder gar die Rundfunkanstalt sehr schnell tätig sein werden.3


Edit "Bürger":
1Es verbleibt bei der Überzeugung fiktiver Person B, dass, so lange über die bislang abgewiegelten/ übergangenen Gründe nicht abschließend und widerspruchsfrei höchstrichterlich inhaltlich entschieden worden ist, sämtliche dieser Gründe wiederholt und vertiefend vorgetragen werden können und sollten - unter Berücksichtigung hinzugekommener Argumente und unter "Zerlegung" bisheriger nicht haltbarer Ablehnungen. Letztlich greifen sämtliche alte und neue Gründe auch ineinander. Daher würde fiktive Person B keinesfalls Aspekte weglassen, nur weil diese bislang abgewiegelt/ übergangen wurden und - nur aus diesem Grunde - "aussichtslos" erscheinen! Sie sind formal gesehen nicht "aussichtslos".
2Siehe oben... ;)

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3Daher der obige Hinweis auf
Vorab könnte ggf. hilfreich sein:
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Ich habe in meinen Widerspruch neben den Gewissensgründen den fehlenden, individuellen Vorteil mit aufgenommen. Hier gibt noch kein Urteil und damit bringt einem der Widerspruch mit Verweis auf das Verfahren etwas Zeit und vielleicht geschieht bei den Landtagswahlen im Osten ja doch etwas.


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Ein Eintrag hier ist wirkungsvoll, denn er wird gelesen: https://de.trustpilot.com/review/www.rundfunkbeitrag.de?sort=recency

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Siehe Ergänzung der Abbilder im Einstiegsbeitrag.

Anmerkung:
Es fällt auf, dass im Betreff des Schreibens zwar "großspurig" steht...

Zitat
Per Postzustellungsauftrag
...das Schreiben aber offensichtlich nur formlos per einfacher Briefpost in einem Standard-Briefumschlag mit offensichtlicher Selbst-Frankierung versendet wurde.
Naja - bzgl. der Klagefrist will man keine Diskussionen und also würde man an der Monatsfrist also auch nicht "kratzen".
Ungeachtet dessen kann man den fehlenden Bekanntgabewillen aufgrund der fehlenden Zustellung durchaus thematisieren - ist und bleibt aber ein Nebenschauplatz.


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Ich sehe hier gute Chancen, den WSB und den zugrundeliegenden FSB mit einer Nichtigkeitsfeststellungsklage anzugreifen, in jedem Fall aber ist der WSB rechtswidrig. Dies allein schon wegen der Unterzeichnung mit dem Zusatz "im Auftrag". Dies bedeutet nach gefestigter Rechtsprechung nämlich, daß die unterzeichnende Person lediglich als Bote auftritt, jedoch keine Verantwortung für den Inhalt des Schriftstücks übernimmt. Damit ist der WSB unwirksam, denn der BS ist eben keine Behörde. Die Unterzeichnung "im Auftrag" ist nur bei Behörden wirksam, wenn der für den Bescheid verantwortliche Beamte (üblicherweise der Behördenleiter) genannt ist.

Der WSB ist nachweislich vom BS erlassen worden, der zur Vertretung des Intendanten des SWR nicht bevollmächtigt ist und nach der Satzung auch nicht bevollmächtigt werden kann. Zudem ist ein Verwaltungsakt, der vollständig durch einen privaten Geschäftsbesorger erstellt wurde, rechtswidrig und unwirksam, und zwar auch dann, wenn er einer Behörde zuzurechnen sein sollte, da die Behörde bzw. hier der SWR nicht die inhaltliche Verantwortung trägt. Dies ist in zahlreichen VG-Urteilen auch durch das BVerwG bestätigt, man recherchiere als Einstieg hier die Rechtsprechung des OVG Thüringen zu den Bescheiden thüringischer Wasserverbände.

Zudem spricht die Abbildung des Logos des BS schon gegen einen Verwaltungsakt. Das Logo ist beim EUIPO als Bildmarke eingetragen und stellt zweifellos Werbung für die in der Eintragung genannten Produkte dar (irgendwo gibt es hier auch einen Thread dazu1). Eine Unionsmarke / ein Warenzeichen darf aber nur im Verkehr mit Waren und Dienstleistungen verwendet werden, die Verwendung im Zusammenhang mit der Ausübung hoheitlicher Gewalt ist nach Unionsrecht (s. Pariser Verbandskonvention) nicht zulässig.

Es gibt darüber hinaus zahlreiche weitere Angriffspunkte, insbesondere zur Rolle des BS und der hoheitlichen Betätigung der LRA. Diese ist schon allein deshalb unzulässig, da der EUGH geurteilt hat, daß bei gleichzeitiger wirtschaftlicher und hoheitlicher Tätigkeit beides strikt voneinander getrennt sein muß, und zwar organisatorisch, personell, strukturell und auch finanziell. Die hoheitliche Betätigung muß vollständig eigenständig ausgeübt werden. Dies ist bei den LRAs nicht der Fall, da die (LRA-interne) Abteilung Beitragsservice eine Unterabteilung der Verwaltungsdirektion ist.

Hier gilt es also, die Ärmel hochzukrempeln und die Richter am VG Stuttgart mit schlagkräftigen und unwiderlegbaren Argumenten zu überzeugen.


Edit "Bürger" @alle: Vorsorgliche Bitte, hier über die Auflistung aktueller Angriffspunkte hinausgehend keine vertiefenden Argumentationen/ Diskussionen zu Einzelaspekten zu führen, sondern diese bitte wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff zu behandeln, sofern nicht bereits ein geeigneter Thread dazu existiert (Vermeidung von Mehrfach-Diskussionen) - und diese dann von hier aus zu verlinken. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

1Zu "Bildmarke" siehe u.a. unter
Auswirkungen einer "Wort-Bildmarke" in "Verwaltungsakten"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19825.0
Oder war ein anderer Link gesucht?


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Ich sehe eine Ansatz für eine Klage, von dem mir scheint, dass er noch nicht genutzt wurde und welchen ich für einen Widerspruch nutze.

Wir haben folgende Situation - der ÖRR beschimpft und diffamiert Zuschauer in seinen Sendungen (Bosetti, Böhmermann, ...), z.B. Menschen, die eine mRNA Impfung für unsicher halten und diese ablehnen. OK, dass ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, das darf er. Doch dieser Angriff verändert etwas. Die angesprochenen Personen spüren einen Widerwillen beim Bezahlen der Zwangsgebühren. Warum, was ist das? Die Antwort ist - es ist die Würde, die sich da regt. Sie müssen sich beleidigen und drangsalieren lassen, müssen dies hinnehmen und sollen auch noch dafür bezahlen? Bezahlen heißt, derjenige gibt seine Lebensenergie in Form von Geld dem, der ihn diffamiert. Und an diesem Punkt geht die Rechnung meiner Meinung nach nicht auf, Artikel 1 wird verletzt. Ich verliere doch meine Würde, wenn ich Bosetti und Co. mit bezahle.

Vielleicht bietet sich ein Weg die Zahlung nach Artikel 1 zu verweigern, denn der ÖRR hat zwar das Recht der Meinungsfreiheit und auf Gebühren, kann aber nicht seine Zuschauer diffamieren und dann erwarten, dass sie ohne einer Verletzung ihrer Würde auch noch dafür bezahlen. An dieser Stelle, so finde ich, wird mit einem geringeren Recht ein höheres Recht verletzt. Wenn dies nicht so wäre, kann man den ersten und wichtigsten Artikel auch ganz weglassen, dann taugt er als Schutz des Bürgers nicht. Nicht das System ist falsch, sondern seine Qualität.

Der ÖRR macht sich stark für Krieg und Waffenlieferungen, diffamiert Menschen, die mRNA in ihrem Körper ablehnen, diffamiert Parteien aus dem legitimen demokratischen Spektrum, stellt nur selten ausgewogen Für und Wider dar, ... und vieles mehr. Die schlechte Qualität macht, dass man oft nur noch unter Verletzung der eigenen Würde dafür bezahlen kann. Der unbescholtene Einzelne wird oft zum Aussätzigen, zum Blinddarm der Gesellschaft deklariert. Kann der ÖRR machen, darf aber auch keine Lebensenergie in Form von Geld von den Menschen dafür erwarten - die Würde ist sonst verletzt.

Der vielseits geschätzte Erich Kästner schrieb bereits 1930: „Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken.“ Dies bedeutet auch, dass man sich nicht demütigen lassen sollte, indem man für Inhalte bezahlt, die einen selbst abwerten. Es ist unzumutbar, für Inhalte zu zahlen, die eine bestimmte Bevölkerungsgruppe beleidigen und diskriminieren, da dies gegen die Prinzipien der Menschenwürde verstößt. Jeder hat gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes das Recht, sich gegen Erniedrigung und Verletzung der Würde zu wehren.

* Sehen wir uns die Grundrechte an, so erkennen wir eine Grundrechtshierarchie. Artikel 1 steht an erster Stelle, da er Leitprinzip für alle anderen Grundrechte ist. Die Menschenwürde ist das Fundament, auf dem andere Grundrechte (wie die Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und das Recht auf Leben) aufbauen. Diese Rechte können nur im Einklang mit der Achtung der Menschenwürde interpretiert und gewährt werden.
* Der Schutz der Menschenwürde fördert den sozialen Frieden und den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Er fördert Respekt und Toleranz unter den Menschen und verhindert Diskriminierung und Ausgrenzung. Vor allem der ÖRR sollte dem Ziel folgen, ein friedliches Miteinander zu fördern statt Teile der Bevölkerung auszugrenzen.
* Der Staat hat die Pflicht, die Menschenwürde aktiv zu schützen und zu achten. Dies bedeutet nicht nur, dass er vor Eingriffen in die Würde der Menschen schützen muss, sondern auch, dass er aktiv für Bedingungen sorgen muss, die die Würde wahren. Der ÖRR sollte dafür ein wichtiges Werkzeug sein.
* Die menschliche Würde anerkennt jeden Menschen als Wert an sich, unabhängig von Eigenschaften wie Herkunft, Geschlecht, sozialem oder medizinischem Status. Dieser Grundsatz bildet die Grundlage für eine respektvolle und gerechte Gesellschaft.
* Die Unantastbarkeit der Menschenwürde sichert individuelle Rechte und Freiheiten. Sie ist der Maßstab, an dem alle staatlichen Maßnahmen und Gesetze gemessen werden müssen. Verletzungen der Würde sind somit auch Verletzungen der Rechtsordnung.

Und schauen wir uns die aktuelle Gesellschaft an. Es ist eine gesteigerte Sensibilität für Ungerechtigkeiten zu beobachten. Ein neues Bewusstsein, ein neues Wertesystem zeigt sich in der Entwicklung des Menschen. In der Entwicklungspsychologie ein bekanntes Phänomen. Jeder kleinsten Minderheit soll Gerechtigkeit widerfahren, jede kleinste Ungerechtigkeit soll vermieden werden. Ist ja in gewissen Grenzen nachvollziehbar und ok. Von dieser Warte aus ist die im großen Stil durchgeführte Verletzung der Würde durch den ÖRR aber ebenfalls nicht hinnehmbar. Menschen wie Bosetti und Böhmermann sollten da keinen Platz haben. Schluss mit Hass und Hetze.


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