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Edit "Bürger" @alle:
Nach all diesen Exkursen bitte gemeinsam wieder zurück bzw. mit konkretem Bezug zum eigentlichen Kern-Thema
Anfrage bzgl. zwangsweiser Datenweitergabe Dritter (Name/ Beitragsnummer)
Danke für allerseitiges Verständnis, Mitwirkung und Berücksichtigung.
Wir sind ja dabei, herauszuarbeiten, daß es gar keine Notwendigkeit gibt, weitere Daten herauszugeben, die Datenschutzargumentation damit ins Leere läuft.
Wenn es gar nicht notwendig ist, dann brauche ich die Daten überhaupt nicht weiterzugeben, ergo habe ich auch keine Datenschutzkonflikte. Hier setzt der Hebel früher an, nämlich bevor es zu Datenschutzproblemen kommt.
Wenn es für eine Wohnung zwei separat genannte "Beitragsschuldner" gibt, dann ist das einer zuviel, völlig unabhängig davon, wer welche Nummern hat.
Das ist die Folge aus einem schlecht zusammengeschusterten Gesetz, welches irgendwelche Dilettanten den Abgeordneten untergeschoben haben und der Praxis des Beitragsservice der Zwangsanmeldung. In einer WG müßten die Bewohner schon reichlich dämlich sein, wenn sich jeder als "Beitragsschuldner" bei der "zuständigen Landesrundfunkanstalt" anmeldet.
Wenn man konsequent wäre, dann müßten sich alle Nichtarmen, Nichthartzies, NichtBAFÖG-Empfänger einer Wohnung also gemeinsam als Paul Schulze-Nina Meier-Egon Olsen beim Schundfunk als Beitragsschuldner anmelden, laut Gesetz sollen sie schließlich gesamtschuldnerisch haften...
Gehts also erst vor Gericht darum, wer von wem benannt wird als zusammenwohnend und gemeinsam beitragspflichtig mit zusammen maximal genau einem Rundfunkbeitrag, so ist eher die Frage relevant, wie ein Kläger aufzutreten hat.
Eigentlich müßten die bereits eine Prozeßgemeinschaft führen oder Beigeladener sein oder weiß der Kuckuck.
In der momentanen Situation müßte jeder für sich eine Klage führen mit der Begründung: Es gibt bereits einen anderen benannten Beitragsschuldner für die Wohnung. Als Beweis wäre eine Inaugenscheinnahme der Wohnung anzuregen. Wenn der Richter im zweiten Verfahren vor der gleichen Wohnungstür steht, sollte es ihm langsam dämmern.
Nach der Schlappe vor dem Bundesverfassungsgerichtes über die generelle Zulässigkeit des Rundfunkbeitrages bleibt neben der politischen Arbeit nur noch, den Verwaltungsakt selbst anzugreifen.
Also wäre man zur Wahrheitsfindung nur gegenüber dem Gericht verpflichtet, persönliche Daten weiterzugeben, um seine Argumentation mit Beweisen zu belegen.
Die kühne Behauptung, man käme aus der Zahlpflicht nur raus, wenn jemand anderes bezahlt hat/hätte, läßt sich aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht erschließen, es schuldet nur der "Beitragsschuldner", der kann den Beitrag schließlich auch schuldig bleiben...