Irgendwie ist das schon paradox. Das ist so als wenn man dem Justizminister schreibt, daß man nicht in den Knast möchte, weil man nicht rechtskräftig verurteilt wurde und deshalb um ein Schriftstück bittet, daß der Justizminister bestätigt, daß man nicht in den Knast muß.
Klar hat man mittels Antrag möglicherweise weniger Streß, aber eigentlich hat es der Schundfunk verdient, daß man nach dem ersten Briefkontakt, wo man den Sachverhalt erklärt hat und dann die Mühlen weiterlaufen eine Klage anstrengt und die dann entsprechend Bundesverfassungsgerichtsurteil gewinnt, zu Lasten des Schundfunks. Ein Befreiungsantrag unterstützt das System und erklärt, daß man sich mit dem grundsätzlichen Procedere einverstanden erklärt!