Zu unterscheiden ist unser Thema "der rückwirkenden Nichtigkeit"
vom ganz anderen Thema der "Rückwirkung von Gesetzen".
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- gemäß @hankhug -
Die Rückwirkung von Gesetzen ist an sich ein Störfaktor der Rechtslogik, kann aber für Ausnahmen gerechtfertigt erscheinen.
Nur für Strafrecht ist Rückwirkung prinzipiell ausgeschlossen - aus vernünftigen Gründen.
Für die Rundfunkabgabe ist nicht nötig, zukünftig
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ein Gesetz mit Rückwirkung bis Juli 2021 zu schaffen (Beginn des Inkassos der Erhöhung opberhalb von 17,50 Euro). Die KEF ermittelt den Bedarf und arbeitet sicherlich bereits an den Berechnungen für das zukünftige Gesetz.
Das zukünftige Gesetz legt dann neu fest, wie viel ab Inkrafttreten nötig sei.
Nun aber beginnt das Verwerfliche?
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Wie gezeigt, war den Koordinatoren in Mainz vermutlich klar, dass die Erhöhung gar nicht kassiert werden durfte. Gründe hier im Thread ja dargelegt. Demnach hätte man das Bundesverfassungsgericht über den tatsächlichen Bedarf getäuscht? So einfach ist es nicht. Sei nicht unser Thema.
Also wurde, soweit ersichtlich, dies "mutmaßliche Falschinkasso dank BVerfG" dann durch Macht des Juristischen oberhalb des Rechts vollzogen, aber sicherheitshalber nicht zum Verausgaben freigegeben, sondern zwangs-gehortet. So jedenfalls der Informationsstand nach Informationen hier im Thread.
Dies Geld ist nun ein Faktum. Die KEF ist also gehalten, dies Geld unabhängig von seiner vielleicht (!) illegalen Inkasso-Vorgeschichte als verfügbar zu berücksichtigen, also zur Verwendung freizugeben.
Und jetzt kommen wir mit unserer Aufklärung.
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Wir werden nun darauf bestehen, dass dies Geld den Bürgern auf ihren "Mediensteuer-Kontokorrentkonten" gutzuschreiben sei, also rund 2 Monate Freistellung. Rund ein Sechstel der Jahreseinnahme, rund 1 Milliarden Euro.
Wir meinen zu wissen, dass in Sachen ARD, ZDF usw. / "Mediensteuer" der Rechtsstaat als abgeschafft anzusehen ist. Das Ergebnis ist also offen.
Es geht nicht um eine "rückwirkende Nichtigkeit"
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auch wenn das vielleicht im Thread versehentlich vielleicht getextet wurde.
Es geht um eine "von Anfang an bestehende Nichtigkeit", die "rückwirkende Effekte" auslöst.
Das ist analog zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Ende 2019, dass alle Rechtsprechung der letzten 10 Jahre zur Verurteilung der Geringverdiener als irrig und damit als nichtig "schon damals" einzustufen sei.
Rückwirkend ist nur die Auswirkung: Rückzahlpflicht - fast ein Jahresumsatz von ARD, ZDF usw.. Das konnten sie bisher verhindern. Dafür wird aber weiterhin gestritten.
Die Fundstelle von @hankhug in Sachen "rückwirkende Rechtsnormen"
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ist aber insgesamt gesehen von großer Wichtigkeit und wird aufgenommen in "Metatsudie LIBRA" über die gesamte Medienpolitik und deren Rahmenbedingungen.