Fiktive
GaZeTa (Gallische Zeitung Tagesblatt)
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vom 22.02.204
Autor: Profät, rein fiktiv natürlichWie der RBB-Rundfunkdatenschutzbeauftrage vor seiner Amtszeit kassierte!Am 01.01.2024 trat
§ 47 des
neuen rbb-Staatsvertrag in Kraft.
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-RBBStVtrBEpP47Damit hat der rbb nun eine staatsferne Aufsichtsbehörde Art. 51 DSGVO erhalten. Nun sollten wir annehmen, dass der Rundfunkdatenschutzbeauftragte, der vom Rundfunkrat mit Zustimmung des Verwaltungsrates gewählt wird, erst nach dem 01.01.2024 gewählt wurde. Natürlich nach entsprechender öffentlichen Stellenausschreibung und einem Auswahlverfahren.
Sollten wir annehmen! Weit gefehlt!
Der rbb Rundfunkrat wählte seinen "Rundfunkdatenschutzbeauftragten" nicht nach dem rbb Skandal sondern mitten im rbb Skandal! Nix ist unmöglich beim rbb!
Am 6. Juli 2023 dem Tag der 132. rbb Rundfunkratssitzung steht im
Protokoll unter
TOP 3:
https://www.rbb-online.de/rundfunkrat/protokolle0/2023/protokoll-rundfunkratssitzung-6-juli-2023.file.html/Protokoll%20132.%20RR-Sitzung%20am%206.%20Juli%202023%20-%20%C3%B6ffentlich.pdfWahl des Datenschutzbeauftragten
(Beschlussvorlage)TOP 3 Bestellung des Beauftragten für den Datenschutz für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 30.
Juni 2027
Frau Herzog-von der Heide begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Stephan Schwarze, der uns aus Leipzig zugeschaltet ist.
Sie weist auf die Beschlussvorlage hin, die dem Gremium zugegangen sei und erinnert daran, dass Frau Naujock-Simon am 30. Juni ihre Amtszeit als Beauftragte für den Datenschutz beendet habe.
Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2023 solle der Datenschutz im rbb insgesamt neu aufgestellt werden. Es solle zukünftig die kontrollierende Aufsichtsfunktion des/der Beauftragten für den Datenschutz im journalistisch-redaktionellen Bereich und die beratende Funktion des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten getrennt werden.
Für die Position des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten habe ein Interessenbekundungsverfahren stattgefunden, aus dem Frau Nicoleta-Simina Constantin als neue betriebliche Datenschutzbeauftragte des rbb hervorgegangen sei, die seit dem 1. Juli ihr Amt innehabe.
Der rbb-Staatsvertrag bestimme in § 38, dass der Rundfunkrat eine Beauftragung für den Datenschutz des rbb bestelle.
Seit dem 1. Januar 2023 haben BR, MDR, SR, SWR, WDR, hr sowie Deutschlandradio und das ZDF Herrn Stephan Schwarze mit der Funktion des gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten betraut – nun scheine es sinnvoll, dass sich auch der rbb diesem Modell anschließe.
Frau Herzog-von der Heide verliest die Empfehlung der Geschäftsleitung des rbb:
Die Geschäftsleitung des rbb hat beschlossen, dem Rundfunkrat für seine Sitzung am 6.7.2023 vorzuschlagen, den gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten von BR, MDR, SR, SWR, WDR, hr sowie Deutschlandradio und ZDF für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2027 zum Beauftragten für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg zu bestellen.
Der rbb wird im Falle der entsprechenden Beschlussfassung durch den Rundfunkrat mit dem Wirtschaftsplan 2024 ab dem Jahr 2024 der Verwaltungsvereinbarung und damit dem Finanzierungsmodus beitreten. Für den Zeitraum vom 01.07.2023 bis 31.12.2023 werden die IST-Kosten gemäß Wirtschaftsplan nach neuem Beitragsschlüssel umverteilt.
Bezüglich der Kosten verweist Frau Herzog-von der Heide auf die versandte Beschlussvorlage. Sie wendet sich an Herrn Schwarze, seine Vita sei ansatzweise in der Beschlussvorlage vorgestellt. Sie bitte ihn nun, sich dem Gremium persönlich vorzustellen. Ihre erste Frage sei, wie die Arbeit mit so vielen Sendeanstalten von ihm organisiert werde.
Herr Schwarze stellt sich dem Rundfunkrat vor. Seiner Überzeugung nach solle Aufsicht korrigierend eingreifen, und zwar früh, um Fehler zu vermeiden. Seine Tätigkeit sei nicht für eine ständige Präsenz im rbb ausgelegt. Dennoch sei es ihm wichtig, möglichst an nah den Prozessen zu sein. Die Funktion als Aufsichtsbehörde verstehe er nicht von den täglichen Fragen entkoppelt, sondern als Unterstützung der Prozesse. Er sehe sich als Ansprechpartner für die Probleme und Auslegungsfragen rund um den Datenschutz an Aufsicht im öffentlichen Rundfunk. Er betone die völlige Unabhängigkeit des Amtes gemäß der DSGVO und des Leitbildes der DSGVO. Dem Gebot der Staatsferne folgend, sei der Rundfunkdatenschutz entkoppelt von der verantwortlichen Anstalt. Zur Organisation der Arbeit erklärt Herr Schwarze, sein Team bestehe bisher aus ihm, einer Assistentin und einem juristischen Referenten. Derzeit laufe die Ausschreibung für eine weitere Stelle mit informationstechnischem und Datenschutz-Hintergrund.
Das Gremium tauscht sich mit Herrn Schwarze aus.
Frau Richtsein bitte um eine Übersicht der Gesamtkosten der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten.
((Anmerkung der Protokollantin: Unter der Anfrage Rundfunkrat 2023_1988 wurde die
Übersicht der Gesamtkosten der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Rundfunkrates 6. Juli an
die Mitglieder des Rundfunkrates versendet))
Frau Herzog-von der Heide verliest den Beschlussvorschlag,
Der Rundfunkrat beschließt den gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten beim BR,
MDR, SR, SWR, WDR, hr sowie Deutschlandradio und ZDF, Herrn Stephan Schwarze, mit
Wirkung ab 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2027 zum Beauftragten für den Datenschutz des
Rundfunk Berlin-Brandenburg gemäß § 38 Abs. 1 rbb-StV zu bestellen.
Das Gremium beschließt einstimmig, Herrn Schwarze zum Beauftragten für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg gemäß § 38 Abs. 1 rbb-StV zu bestellen
Frau Herzog-von der Heide bedankt sich bei Herrn Schwarze und wünscht ihm viel Erfolg bei
seiner Tätigkeit für den rbb.
Im Beisein der damaligen Intendantin Frau Dr. Katrin Vernau, wurde Herr Schwarze am 06.07.2023 zum gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten des BR, MDR, SR, SWR, WDR, hr sowie Deutschlandradio, des ZDF und rbb gewählt, obwohl das im damaligem rbb StV nicht gesetzlich geregelt war.
§ 38 Beauftragter oder Beauftragte für den Datenschutz, Kontrolle des Datenschutzeshttps://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbb_stv_2014#38des alten rbb Staatsvertrages lautet:
(1) Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg bestellt einen Beauftragten oder eine Beauftragte für den Datenschutz. Der Beauftragte oder die Beauftragte für den Datenschutz ist in Ausübung seines oder ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Im Übrigen untersteht er oder sie der Dienstaufsicht des Verwaltungsrates.
(2) Der Beauftragte oder die Beauftragte für den Datenschutz überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften dieses Staatsvertrages und anderer Vorschriften über den Datenschutz, soweit der Rundfunk Berlin-Brandenburg personenbezogene Daten zu eigenen journalistisch-redaktionellen oder literarischen Zwecken verarbeitet. Er oder sie kann auch weitere Aufgaben innerhalb des Rundfunk Berlin-Brandenburg übernehmen; Absatz 1 Satz 2 findet insoweit keine Anwendung.
(3) Stellt der oder die Beauftragte für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg Verstöße gegen die Vorschriften dieses Staatsvertrages oder anderer Datenschutzbestimmungen oder sonstige Mängel bei der Verarbeitung personenbezogener Daten fest, so teilt er oder sie diese dem Intendanten oder der Intendantin zur Stellungnahme innerhalb einer von ihm oder ihr zu bestimmenden Frist mit (Beanstandungen). Gleichzeitig unterrichtet er oder sie den Rundfunkrat.
(4) Der oder die Beauftragte für den Datenschutz kann von einer Beanstandung absehen oder auf eine Stellungnahme des Intendanten oder der Intendantin verzichten, wenn es sich um unerhebliche Mängel handelt oder wenn ihre Behebung sichergestellt ist.
(5) Mit der Beanstandung kann der oder die Beauftragte für den Datenschutz Vorschläge zur Beseitigung der Mängel und zur sonstigen Verbesserung des Datenschutzes verbinden.
(6) Die vom Intendanten oder von der Intendantin nach Absatz 3 Satz 1 abzugebende Stellungnahme soll auch eine Darstellung der Maßnahmen enthalten, die aufgrund der Beanstandung des oder der Beauftragten für den Datenschutz getroffen worden sind. Der Intendant oder die Intendantin leitet dem Rundfunkrat eine Abschrift seiner oder ihrer Stellungnahme an den Beauftragten oder die Beauftragte für den Datenschutz zu.
(7) Der oder die Beauftragte für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg erstattet dem Rundfunkrat jährlich zum 31. März einen Bericht über seine Tätigkeit.
(8 ) Soweit eine Befugnis des oder der Beauftragten für den Datenschutz nach Absatz 2 Satz 1 nicht gegeben ist, obliegt die Kontrolle der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg dem oder der Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Berlin. Die Kontrolle erfolgt im Benehmen mit dem oder der Landesbeauftragten des Datenschutzes des anderen Landes.
Herzlichen Glückwunsch an die Rechtsaufsicht, die damals bei Brandenburg lag und damit an Herrn Woidke!
Netter Versuch übrigens, den Skandal durch eine "rbb-StV Gesetzesänderung", die eigentlich dazu gedacht war weitere Skandale zu verhindern, zu vertuschen (§ 47 rbb-StV neu)!
Glückwünsche auch an die betriebliche Datenschutzbeauftragte des rbb, Frau Nicoleta-Simina Constantin, die einen "Vertreter" in Leipzig zum 01.07.2023 erhielt (Art. 37 DSGVO).
Besondere Glückwünsche an die Berliner Beauftragte für den Datenschutz der zum 01.07.2023 schon mal die Tür gewiesen wurde!
Und Glückwünsche auch an den Landesrechnungshof Berlin, der einen neuen Prüfvorgang einleiten kann!
Wir wollen auch den Untersuchungsausschuss im Brandenburger Landtag nicht vergessen!
Herzlichen Glückwunsch zum Skandal im Skandal! Den Vernau Skandal während des Schlesinger Skandals!
Natürlich gehen auch besondere Glückwünsche an Herrn Schwarze in Leipzig!
Willkommen im Sendegebiet des rbb und damit im rbb-Skandal!
Besondere Glückwünsche auch an Frau Dr. Katrin Vernau!
Viel Glück bei der WDR-Intendantenwahl! Ups! Hat sich wohl gerade erledigt!
FdR der fiktiven Berichtserstattung
Profät
fiktiver rasender Reporter der GaZeTa
Ey DU! Ja jenau DU! Werde auch DU rasender Reporter oder rasende Reproterin der GaZeTa!
Nutze die gallische Lupe und
mach mit bei; Finde den ÖRR-Skandal während des ÖRR-Skandal´s!
Oder vor dem ÖRR-Skandal ist nach dem ÖRR-Skandal?
Hmmmm ... oder ÖRR-Dauerskandal?
Hinweise für rasende Reporter:Art. 37 DSGVO Benennung eines Datenschutzbeauftragtenhttps://dsgvo-gesetz.de/art-37-dsgvo/Aufsichtsbehörden sind in der DSGVO im
Kapitel 6 Unabhängige Aufsichtsbehördenhttps://dsgvo-gesetz.de/kapitel-6/Art. 51 Abs. 4:https://dsgvo-gesetz.de/art-51-dsgvo/Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission bis spätestens 25. Mai 2018 die Rechtsvorschriften, die er aufgrund dieses Kapitels erlässt, sowie unverzüglich alle folgenden Änderungen dieser Vorschriften mit.
Erfolgte Meldungen:
Thema: Gemeins. Rundfunkdatenschutzbeauftragter f. Landesrundfunkanstalten?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27757.msg225117.html#msg225117Keine Notifizierung für den rbb.
Errichtete und notifizierte Aufsichtsbehörde Art. 51 DSGVO für das Land Berlin:
Kapitel 4 Berliner Beauftragte oder Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG)https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-DSGBE2018pG5/part/X