Also ich blicke da bei diesem sogenannten "Ruhegeld" in einem Punkt nicht so ganz durch, weil es da immer wieder widersprüchliche Informationen zu gibt.
Hier heißt es beispielsweise, dass es sich um einen "lebenslangen" Anspruch handeln würde.
An anderen Stellen dagegen konnte man aber schon lesen, dass dieses "Ruhegeld" bis zum Eintritt des Rentenalters gezahlt würde. Nun endet das Leben aber nicht zwangsläufig mit dem Eintritt des Rentenalters. Das kann zwar passieren, dürfte aber nicht die Regel sein.
Und bei diesem "Ruhegeld" dürfte es sich auch nicht um die Betriebsrente -besser bekannt unter dem Begriff "Pension"- handeln. Was gilt denn nun tatsächlich?
Bekommt er dann bis zum Lebensende "Ruhegeld", "Pension" und gesetzliche Rente?
Oder bekommt er mit Eintritt des Rentenalters nur noch "Pension" und gesetzliche Rente?
Jetzt einmal irgendwelche zusätzlichen Beratertätigkeiten nicht mit berücksichtigt.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)