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Autor Thema: Wie RBB-Direktoren nach ihrer Amtszeit weiter kassierten (Binder/ Nothelle)  (Gelesen 1209 mal)

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Tichys Einblick, 08.02.2024
Schlesingers Katze
Wie RBB-Direktoren nach ihrer Amtszeit weiter kassierten
Die Abgründe beim Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB sind noch tiefer als bisher bekannt. Zwei Direktoren haben doppelt und dreifach aus dem Gebührentopf kassiertnach dem Ende ihrer Amtszeit. Ex-Intendantin Patricia Schlesinger zahlte wohl oft dafür, dass unliebsame Mitarbeiter nicht arbeiten.
von Jakob Fröhlich
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/luxusvertraege-rbb/
Zitat von: Tichys Einblick, 08.02.2024, Schlesingers Katze - Wie RBB-Direktoren nach ihrer Amtszeit weiter kassierten
Wenn es darum geht, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit dem Geld der Zwangsgebührenzahler anstellt, dann lohnt mittlerweile schon mal ein Blick in das Strafgesetzbuch. Dort ist in § 129 eine Vereinigung definiert als:
[...]

Der damalige Juristische Direktor arbeitet seinerzeit schon 18 Jahre beim Sender, ist also de facto unkündbar.
[...]

Der Mann kann sein Glück kaum fassen, er bekommt in Potsdam ein Büro und eine Assistentin. Seinen Arbeitsvertrag schließt er mit dem RBB und insgesamt neun weiteren ARD-Anstalten. Darin steht, dass der Jurist fachlich „der und dem ARD-Vorsitzenden zugeordnet“ ist. Das ist damals die Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks MDR, Carola Wille – eine gute Freundin von Patricia Schlesinger.
[...]

Nach nur zwei Jahren und reichlich Kritik an seiner Arbeit wird der Vertrag des Juristen nicht verlängert. Das dürfte ihn nicht weiter verärgert haben, denn Anfang 2019 hat er schon wieder einen neuen Job – und wieder einen, der extra für ihn erst erfunden wurde: Er darf sich jetzt „Rundfunkdatenschutzbeauftragter“1 für gleich fünf öffentlich-rechtliche Anstalten nennen: den Bayerischen Rundfunk (BR), den Saarländischen Rundfunk (SR), den Westdeutschen Rundfunk (WDR), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR).
[...]

Bis hierhin hat es Patricia Schlesinger also geschafft, einen unliebsamen Mitarbeiter, den sie nicht loswird, aus ihrem Reich zu entfernen und – für gigantische Lagerkosten – anderswo zu abzulegen.

Sie hat Schlesingers Katze erschaffen: einen Mann, der für den RBB arbeitet und gleichzeitig auch wieder nicht.
[...]
Der Fall macht auch den vorurteilsfreien Beobachter sprachlos.
[...]
Bei der ehemaligen RBB-Programmdirektorin ging Patricia Schlesinger nach exakt demselben Muster vor: Der damals 53-Jährigen gewährte sie im Jahr 2016 eine luxuriöse Aufhebungsvereinbarung.
[...]
So viel wusste man von Schlesingers zweiter Katze schon bisher. Doch jetzt gibt es Neues.
[...]

Und man kann sich fragen, weshalb noch kein Staatsanwalt auf die Idee gekommen ist, bestimmte Gruppen und Strukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einmal als das zu sehen, was sie doch nur allzu offensichtlich inzwischen sind.

Da wären dann wieder bei den besonderen Vereinigungen.
§ 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen
https://dejure.org/gesetze/StGB/129.html



rbb, 08.02.2024
Ruhegeld, Gehalt, Abfindung
Ex-rbb-Direktoren kassierten doppelt und dreifach
Zwei von der damaligen Intendantin Patricia Schlesinger ausgetauschte rbb-Direktoren kassierten nach ihrer Amtszeit doppelt und dreifach. Jetzt hat der Sender in einem Fall die monatlichen Ruhegeldzahlungen eingestellt. Von Gabi Probst
- Ein ehemaliger Juristischer Direktor des rbb hat doppelt kassiert: Ruhegeld und Honorar.
- Nach seinem Ausscheiden als rbb-Direktor übernahm er Posten innerhalb der ARD.
- Eine ehemalige Programmdirektorin wurde Professorin und bekam zusätzlich zu ihrem Ruhegeld noch eine Abfindung vom Sender.
- Jetzt hat der rbb die Ruhegeldzahlung an die Ex-Programmdirektorin eingestellt.

Von Gabi Probst
Achtung! Link führt zu einem - presseähnlichen! - Artikel von RBB...
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/02/rbb-schlesinger-direktoren-ruhegelder-abfindungen-ard.html
Zitat von: rbb, 08.02.2024, Ruhegeld, Gehalt, Abfindung - Ex-rbb-Direktoren kassierten doppelt und dreifach
[...]

Anfang 2019 übernimmt er für vier Jahre wieder einen neu geschaffenen Posten. Er wird Rundfunkdatenschutzbeauftragter für fünf öffentlich-rechtliche Anstalten: den Bayrischen Rundfunk (BR), den Saarländischen Rundfunk (SR), den Westdeutschen Rundfunk (WDR), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) sowie das Deutschlandradio (DR). Bis zum 31.12.2020 erhält der Jurist sein außertarifliches Gehalt von rund 18.700 Euro im Monat weiter vom rbb, die anderen Anstalten erstatten dem Sender ihren Anteil. Ende 2020 endet der Vertrag.

Ab den 1. Januar 2021 bezieht der nunmehr 64-Jährige sein vertraglich zugesichertes Ruhegeld in Höhe von rund 12.000 Euro monatlich. Dass er Ruhegeld von dem Tag an beziehen kann, an dem er nicht mehr für den rbb tätig ist, steht in seinem Vertrag, den er als Juristischer Direktor schon mit der damaligen Intendantin Dagmar Reim - der Vorgängerin von Patricia Schlesinger - abschloss.

Dort ist auch geregelt, dass er zusätzlich zum Ruhegeld "Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbständiger Tätigkeit oder/und anderer Versorgungsleistungen bis zu 90 Prozent des Nettobetrages aus der zuletzt vereinbarten Gesamtvergütung" beziehen kann. Und genau das passiert: Denn er arbeitet weiter als Datenschutzbeauftragter für die fünf Rundfunkanstalten. Jetzt aber auf Honorarbasis, abgerechnet über den BR.

[...]

Nach Einschätzung von Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, könnte diese Vertragsgestaltung sittenwidrig sein. "In einem ARD-Verbund sollten Verdienste gegengerechnet werden. Diese Verträge sollte der rbb überprüfen lassen." Das genau macht der rbb gerade. Man prüfe die Ruhegeld-Verträge generell, heißt es auf Anfrage aus der Presseabteilung.

[...]


1Bayerischer Rundfunk, 02.01.2019
Gemeinsamer Rundfunkdatenschutzbeauftragter mehrerer öffentlich-rechtlicher Sender
hat zum 1.1.2019 seine Tätigkeit aufgenommen

Die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten BR, SR, WDR, ZDF und Deutschlandradio haben Dr. Reinhart Binder zum gemeinsamen hauptamtlichen Rundfunkdatenschutzbeauftragten ihrer Häuser berufen. Er beaufsichtigt seit 1. Januar 2019 als unabhängige Behörde die betrieblichen Datenschutzbeauftragten der genannten Rundfunkanstalten.
Achtung! Link führt zum Bayerischen Rundfunk...
https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rundfunkrat/pressemitteilung-rundfunkrat-dr-reinhart-binder-hat-taetigkeit-aufgenommen-100.html
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0

Binder / Vesting Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht
https://www.beck-shop.de/binder-vesting-beckscher-kommentar-rundfunkrecht/product/34379759
5. Auflage. Erscheint voraussichtlich im April 2024.



Mitteldeutsche Zeitung, 10.02.2024 (€)
Ruhegeld offenbar sittenwidrig
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk zahlt Ex-Managerin sieben Jahre Gehalt ohne Gegenleistung
Beim Ausscheiden kassierte Claudia Nothelle eine beträchtliche Abfindung - trotzdem überwies ihr der Rundfunk Berlin-Brandenburg Monat für Monat weiter Geld. Mehr als eine Million Euro soll geflossen sein - warum jetzt Schluss ist.
von Hagen Eichler
https://www.mz.de/mitteldeutschland/sachsen-anhalt/offentlich-rechtlicher-rundfunk-zahlt-ex-managerin-sieben-jahre-gehalt-ohne-gegenleistung-3784791
Zitat von: Mitteldeutsche Zeitung, 10.02.2024 (€), Ruhegeld offenbar sittenwidrig - ö.r. Rundfunk zahlt Ex-Managerin sieben Jahre Gehalt ohne Gegenleistung
Magdeburg - Als Hochschullehrerin in Magdeburg verdient Claudia Nothelle nicht allzu schlecht, rund 6.500 Euro brutto beträgt das übliche Grundgehalt für Professoren an Fachhochschulen. Doch während die 59-Jährige für dieses Einkommen forschen und lehren muss, bekam sie bis vor kurzem noch ein Extra ohne jede Gegenleistung: Monatlich 8.200 Euro zahlte Nothelles früherer Arbeitgeber, der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Einige ausgewählte andere Fälle siehe u.a. unter
„Geld fürs Rumsitzen“: Der RBB zahlt fast eine halbe Million Euro an Kameraleute (08/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36237.0
Liebesbezieh. an RBB-Spitze, Geld fürs Nichtstun: Brandstäter in Bredouille (08/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36231.0
Neue Intendantin gesteht: Luxus-Verträge für RBB-Chefs gelten noch immer (09/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36507.0
Senderchefs der Öff.-Rechtlichen stehen teils großzügige Ruhegelder zu (10/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36637.0
100.000 Euro Gehalt, kaum Arbeit: WDR-Urgestein verklagt den Sender (10/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36650.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36650.msg219788.html#msg219788
Goldener Handschlag für Ex-Chefredakteur des rbb - Rechnungshof prüft (11/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36727.0
Programmdirektor bietet Rückzug an – wenn der Sender ihm rund 1 Mio € zahlt (11/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36722.0
So schön ist Ruhegeld/ Vorruhestand/ Geld fürs Nichtstun - weitere RBB-Fälle (12/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36759.0

Mit aktuellen Zwischenergebnissen u.a. unter
Kündig. v. RBB-Verw.-dir. Brandstäter rechtens - kein Anspruch auf Ruhegeld (01/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37462.0
Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“: Ex-RBB-Direktorin muss... (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37481.0

Wesentlicher Auslöser all dieser Meldungen - siehe u.a. (incl. dortiger weiterführender Links)
Spesen f. Dinnerabende u. dubiose Beraterverträge - ARD-Chefin in Bedrängnis (07/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36120.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36120.msg217964.html#msg217964



Ausgewählte Link-Sammlung zu diesem Thema:
Umfangreiche Dokumentation zu diesem Lobby-Gesetzes-Kommentarwerk unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0
Umfangreiche Kritik an der nunmehr wohl 5. Auflage (2024) dieses Lobby-Gesetzes-Kommentarwerks
Handbuch zum Rundfunkrecht - Ganz im Sinne der öffentlich-rechtlichen Sender (05/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37966.0

Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20121.0

Wissenschaftliche Arbeiten und Arbeitspapiere zur Rundfunkfinanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4663.0
Weiteres Gutachten ...,
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7222.msg102171.html#msg102171
Welche Gutachten/ Aufsätze/ wiss. Arbeiten PRO Rundfunkbeitrag gibt es?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22822.msg148469.html#msg148469
und dazu dann als "Schmakerl"
Institut für Rundfunkökonomie, Köln > Hintergründe/ Abgründe...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23295.0


Und hier noch was zum Co-Herausgeber des nach den Herausgebern oft auch einfach als "Binder/Vesting" bezeichneten "Beck'schen Kommentars zum Rundfunkrecht"...
Wie RBB-Direktoren nach ihrer Amtszeit weiter kassierten (Binder/ Nothelle) (02/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37780.0





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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Fiktive
GaZeTa (Gallische Zeitung Tagesblatt)

nur hier im GEZ-Boykott-Forum erhältlich!
vom 22.02.204
Autor: Profät, rein fiktiv natürlich


Wie der RBB-Rundfunkdatenschutzbeauftrage vor seiner Amtszeit kassierte!

Am 01.01.2024 trat § 47 des neuen rbb-Staatsvertrag in Kraft.
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-RBBStVtrBEpP47
Damit hat der rbb nun eine staatsferne Aufsichtsbehörde Art. 51 DSGVO erhalten. Nun sollten wir annehmen, dass der Rundfunkdatenschutzbeauftragte, der vom Rundfunkrat mit Zustimmung des Verwaltungsrates gewählt wird, erst nach dem 01.01.2024 gewählt wurde. Natürlich nach entsprechender öffentlichen Stellenausschreibung und einem Auswahlverfahren.
Sollten wir annehmen! Weit gefehlt!
Der rbb Rundfunkrat wählte seinen "Rundfunkdatenschutzbeauftragten" nicht nach dem rbb Skandal sondern mitten im rbb Skandal! Nix ist unmöglich beim rbb!
Am 6. Juli 2023 dem Tag der 132. rbb Rundfunkratssitzung steht im Protokoll unter TOP 3:
https://www.rbb-online.de/rundfunkrat/protokolle0/2023/protokoll-rundfunkratssitzung-6-juli-2023.file.html/Protokoll%20132.%20RR-Sitzung%20am%206.%20Juli%202023%20-%20%C3%B6ffentlich.pdf

Wahl des Datenschutzbeauftragten
(Beschlussvorlage)


Zitat
TOP 3 Bestellung des Beauftragten für den Datenschutz für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 30.
Juni 2027


Frau Herzog-von der Heide begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Stephan Schwarze, der uns aus Leipzig zugeschaltet ist.

Sie weist auf die Beschlussvorlage hin, die dem Gremium zugegangen sei und erinnert daran, dass Frau Naujock-Simon am 30. Juni ihre Amtszeit als Beauftragte für den Datenschutz beendet habe.

Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2023 solle der Datenschutz im rbb insgesamt neu aufgestellt werden. Es solle zukünftig die kontrollierende Aufsichtsfunktion des/der Beauftragten für den Datenschutz im journalistisch-redaktionellen Bereich und die beratende Funktion des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten getrennt werden.

Für die Position des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten habe ein Interessenbekundungsverfahren stattgefunden, aus dem Frau Nicoleta-Simina Constantin als neue betriebliche Datenschutzbeauftragte des rbb hervorgegangen sei, die seit dem 1. Juli ihr Amt innehabe.

Der rbb-Staatsvertrag bestimme in § 38, dass der Rundfunkrat eine Beauftragung für den Datenschutz des rbb bestelle.

Seit dem 1. Januar 2023 haben BR, MDR, SR, SWR, WDR, hr sowie Deutschlandradio und das ZDF Herrn Stephan Schwarze mit der Funktion des gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten betraut – nun scheine es sinnvoll, dass sich auch der rbb diesem Modell anschließe.

Frau Herzog-von der Heide verliest die Empfehlung der Geschäftsleitung des rbb:

Die Geschäftsleitung des rbb hat beschlossen, dem Rundfunkrat für seine Sitzung am 6.7.2023 vorzuschlagen, den gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten von BR, MDR, SR, SWR, WDR, hr sowie Deutschlandradio und ZDF für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2027 zum Beauftragten für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg zu bestellen.

Der rbb wird im Falle der entsprechenden Beschlussfassung durch den Rundfunkrat mit dem Wirtschaftsplan 2024 ab dem Jahr 2024 der Verwaltungsvereinbarung und damit dem Finanzierungsmodus beitreten. Für den Zeitraum vom 01.07.2023 bis 31.12.2023 werden die IST-Kosten gemäß Wirtschaftsplan nach neuem Beitragsschlüssel umverteilt.


Bezüglich der Kosten verweist Frau Herzog-von der Heide auf die versandte Beschlussvorlage. Sie wendet sich an Herrn Schwarze, seine Vita sei ansatzweise in der Beschlussvorlage vorgestellt. Sie bitte ihn nun, sich dem Gremium persönlich vorzustellen. Ihre erste Frage sei, wie die Arbeit mit so vielen Sendeanstalten von ihm organisiert werde.

Herr Schwarze stellt sich dem Rundfunkrat vor. Seiner Überzeugung nach solle Aufsicht korrigierend eingreifen, und zwar früh, um Fehler zu vermeiden. Seine Tätigkeit sei nicht für eine ständige Präsenz im rbb ausgelegt. Dennoch sei es ihm wichtig, möglichst an nah den Prozessen zu sein. Die Funktion als Aufsichtsbehörde verstehe er nicht von den täglichen Fragen entkoppelt, sondern als Unterstützung der Prozesse. Er sehe sich als Ansprechpartner für die Probleme und Auslegungsfragen rund um den Datenschutz an Aufsicht im öffentlichen Rundfunk. Er betone die völlige Unabhängigkeit des Amtes gemäß der DSGVO und des Leitbildes der DSGVO. Dem Gebot der Staatsferne folgend, sei der Rundfunkdatenschutz entkoppelt von der verantwortlichen Anstalt. Zur Organisation der Arbeit erklärt Herr Schwarze, sein Team bestehe bisher aus ihm, einer Assistentin und einem juristischen Referenten. Derzeit laufe die Ausschreibung für eine weitere Stelle mit informationstechnischem und Datenschutz-Hintergrund.

Das Gremium tauscht sich mit Herrn Schwarze aus.

Frau Richtsein bitte um eine Übersicht der Gesamtkosten der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten.

((Anmerkung der Protokollantin: Unter der Anfrage Rundfunkrat 2023_1988 wurde die
Übersicht der Gesamtkosten der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Rundfunkrates 6. Juli an
die Mitglieder des Rundfunkrates versendet))


Frau Herzog-von der Heide verliest den Beschlussvorschlag,

Der Rundfunkrat beschließt den gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten beim BR,
MDR, SR, SWR, WDR, hr sowie Deutschlandradio und ZDF, Herrn Stephan Schwarze, mit
Wirkung ab 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2027 zum Beauftragten für den Datenschutz des
Rundfunk Berlin-Brandenburg gemäß § 38 Abs. 1 rbb-StV zu bestellen.

Das Gremium beschließt einstimmig, Herrn Schwarze zum Beauftragten für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg gemäß § 38 Abs. 1 rbb-StV zu bestellen

Frau Herzog-von der Heide bedankt sich bei Herrn Schwarze und wünscht ihm viel Erfolg bei
seiner Tätigkeit für den rbb.

Im Beisein der damaligen Intendantin Frau Dr. Katrin Vernau, wurde Herr Schwarze am 06.07.2023 zum gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten des BR, MDR, SR, SWR, WDR, hr sowie Deutschlandradio, des ZDF und rbb gewählt, obwohl das im damaligem rbb StV nicht gesetzlich geregelt war.

§ 38 Beauftragter oder Beauftragte für den Datenschutz, Kontrolle des Datenschutzes
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbb_stv_2014#38
des alten rbb Staatsvertrages lautet:
Zitat
(1) Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg bestellt einen Beauftragten oder eine Beauftragte für den Datenschutz. Der Beauftragte oder die Beauftragte für den Datenschutz ist in Ausübung seines oder ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Im Übrigen untersteht er oder sie der Dienstaufsicht des Verwaltungsrates.

(2) Der Beauftragte oder die Beauftragte für den Datenschutz überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften dieses Staatsvertrages und anderer Vorschriften über den Datenschutz, soweit der Rundfunk Berlin-Brandenburg personenbezogene Daten zu eigenen journalistisch-redaktionellen oder literarischen Zwecken verarbeitet. Er oder sie kann auch weitere Aufgaben innerhalb des Rundfunk Berlin-Brandenburg übernehmen; Absatz 1 Satz 2 findet insoweit keine Anwendung.

(3) Stellt der oder die Beauftragte für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg Verstöße gegen die Vorschriften dieses Staatsvertrages oder anderer Datenschutzbestimmungen oder sonstige Mängel bei der Verarbeitung personenbezogener Daten fest, so teilt er oder sie diese dem Intendanten oder der Intendantin zur Stellungnahme innerhalb einer von ihm oder ihr zu bestimmenden Frist mit (Beanstandungen). Gleichzeitig unterrichtet er oder sie den Rundfunkrat.

(4) Der oder die Beauftragte für den Datenschutz kann von einer Beanstandung absehen oder auf eine Stellungnahme des Intendanten oder der Intendantin verzichten, wenn es sich um unerhebliche Mängel handelt oder wenn ihre Behebung sichergestellt ist.

(5) Mit der Beanstandung kann der oder die Beauftragte für den Datenschutz Vorschläge zur Beseitigung der Mängel und zur sonstigen Verbesserung des Datenschutzes verbinden.

(6) Die vom Intendanten oder von der Intendantin nach Absatz 3 Satz 1 abzugebende Stellungnahme soll auch eine Darstellung der Maßnahmen enthalten, die aufgrund der Beanstandung des oder der Beauftragten für den Datenschutz getroffen worden sind. Der Intendant oder die Intendantin leitet dem Rundfunkrat eine Abschrift seiner oder ihrer Stellungnahme an den Beauftragten oder die Beauftragte für den Datenschutz zu.

(7) Der oder die Beauftragte für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg erstattet dem Rundfunkrat jährlich zum 31. März einen Bericht über seine Tätigkeit.

(8  ) Soweit eine Befugnis des oder der Beauftragten für den Datenschutz nach Absatz 2 Satz 1 nicht gegeben ist, obliegt die Kontrolle der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg dem oder der Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Berlin. Die Kontrolle erfolgt im Benehmen mit dem oder der Landesbeauftragten des Datenschutzes des anderen Landes.

Herzlichen Glückwunsch an die Rechtsaufsicht, die damals bei Brandenburg lag und damit an Herrn Woidke!
Netter Versuch übrigens, den Skandal durch eine "rbb-StV Gesetzesänderung", die eigentlich dazu gedacht war weitere Skandale zu verhindern, zu vertuschen (§ 47 rbb-StV neu)!

Glückwünsche auch an die betriebliche Datenschutzbeauftragte des rbb, Frau Nicoleta-Simina Constantin, die einen "Vertreter" in Leipzig zum 01.07.2023 erhielt (Art. 37 DSGVO).
Besondere Glückwünsche an die Berliner Beauftragte für den Datenschutz der zum 01.07.2023 schon mal die Tür gewiesen wurde!

Und Glückwünsche auch an den Landesrechnungshof Berlin, der einen neuen Prüfvorgang einleiten kann!

Wir wollen auch den Untersuchungsausschuss im Brandenburger Landtag nicht vergessen!
Herzlichen Glückwunsch zum Skandal im Skandal! Den Vernau Skandal während des Schlesinger Skandals!

Natürlich gehen auch besondere Glückwünsche an Herrn Schwarze in Leipzig!
Willkommen im Sendegebiet des rbb und damit im rbb-Skandal!

Besondere Glückwünsche auch an Frau Dr. Katrin Vernau!
Viel Glück bei der WDR-Intendantenwahl! Ups! Hat sich wohl gerade erledigt!

FdR der fiktiven Berichtserstattung
Profät
fiktiver rasender Reporter der GaZeTa

 :)

Ey DU! Ja jenau DU! Werde auch DU rasender Reporter oder rasende Reproterin der GaZeTa!
Nutze die gallische Lupe und
mach mit bei; Finde den ÖRR-Skandal während des ÖRR-Skandal´s!
Oder vor dem ÖRR-Skandal ist nach dem ÖRR-Skandal?
Hmmmm ... oder ÖRR-Dauerskandal?

Hinweise für rasende Reporter:

Art. 37 DSGVO Benennung eines Datenschutzbeauftragten
https://dsgvo-gesetz.de/art-37-dsgvo/

Aufsichtsbehörden sind in der DSGVO im

Kapitel 6 Unabhängige Aufsichtsbehörden
https://dsgvo-gesetz.de/kapitel-6/

Art. 51 Abs. 4:
https://dsgvo-gesetz.de/art-51-dsgvo/
Zitat
Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission bis spätestens 25. Mai 2018 die Rechtsvorschriften, die er aufgrund dieses Kapitels erlässt, sowie unverzüglich alle folgenden Änderungen dieser Vorschriften mit.

Erfolgte Meldungen:

Thema: Gemeins. Rundfunkdatenschutzbeauftragter f. Landesrundfunkanstalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27757.msg225117.html#msg225117

Keine Notifizierung für den rbb.

Errichtete und notifizierte Aufsichtsbehörde Art. 51 DSGVO für das Land Berlin:

Kapitel 4 Berliner Beauftragte oder Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG)
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-DSGBE2018pG5/part/X



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