Dass die kommunalen Spitzenverbände sich überhaupt auf diesen Mist eingelassen haben, ist mir unverständlich. Die müssten doch andere Probleme haben. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Kommunen dazu verpflichtet sind, die Flüchtlingsströme aufzunehmen. Da ist jeder Cent, der in den Rundfunkbeitrag fließt, eindeutig zu viel. Und das vor allem vor dem Hintergrund, dass allen Unkenrufen und Satiren zum Trotz im öffentlichen Dienst (dazu gehört auch die Polizei, die Feuerwehr, die Justiz.......usw.) nicht gepennt oder den ganzen Tag über Kaffee gekocht und ferngesehen oder Radio gehört wird. Zumal die Mitarbeiter des ÖD ja bereits über die Haushaltsabgabe abgezockt werden.
Von den Kommunalen Spitzenverbänden würde ich mir wünschen, dass sie ihre Mitglieder auffordern, gegen den Unfug zu klagen.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"