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Autor Thema: rbb-Untersuchungsausschuss Bericht: "Organisierte Verantwortungslosigkeit"  (Gelesen 590 mal)

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Morgen wird der Abschlussbericht zum Untersuchungsausschuss vorgestellt:

Landtag Brandenburg, Pressemitteilung 14.06.2024 / 091
Untersuchungsausschuss 7/4 zum rbb schließt Arbeit mit Abschlussbericht ab
https://www.landtag.brandenburg.de/de/meldungen/untersuchungsausschuss_7/4_zum_rbb_schlieszt_arbeit_mit_abschlussbericht_ab/39152
Zitat von: Landtag Brandenburg, Pressemitteilung 14.06.2024 / 091, Untersuchungsausschuss 7/4 zum rbb schließt Arbeit mit Abschlussbericht ab
Der Untersuchungsausschuss 7/4 rbb hat heute in der letzten Sitzung seinen Abschlussbericht beschlossen. Der Bericht umfasst rund 1.000 Seiten. Er fasst die umfassenden Untersuchungen einschließlich der daraus gewonnenen Erkenntnisse zusammen und spricht sowohl im Bewertungsteil als auch in den drei Sondervoten Empfehlungen aus, wie die aufgedeckten Missstände beim rbb zukünftig vermeidbar sein können.

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg durch die brandenburgische Landesregierung und Feststellung etwaiger Missstände betreffend die wirtschaftliche und rechtliche einwandfreie Verwendung finanzieller Mittel durch die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg wurde im November 2022 durch den Landtag Brandenburg eingesetzt, um die medial bekannt gewordenen Missstände unter der ehemaligen Intendantin Schlesinger zu überprüfen sowie das Handeln der Brandenburger Rechtsaufsicht zu bewerten. Im Verlauf der Untersuchungen wurden 34 Zeuginnen und Zeugen und ein Sachverständiger befragt, zahlreiche Dokumente ausgewertet sowie ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Die Vorsitzende des UA 7/4 rbb, Petra Budke, erklärt:

„In nur anderthalb Jahren hat der Untersuchungsausschuss 7/4 rbb es geschafft, mit diesem Abschlussbericht einen maßgeblichen Beitrag zur Aufklärung der öffentlich kritisierten Missstände beim Rundfunk Berlin-Brandenburg zu leisten. Dabei hat der Ausschuss auch gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Rundfunkanstalt und mit Zeugen nicht gescheut, um seinem Untersuchungsauftrag gerecht zu werden.
Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass der rbb die Arbeit des Untersuchungsausschusses nur in Teilen konstruktiv unterstützt hat. Durch Beweisbeschlüsse angeforderte Unterlagen wurden teilweise verzögert an den Ausschuss übermittelt. Einige, vor allem auch bedeutsame, Unterlagen waren geschwärzt, so dass ihr Informationsgehalt für den Ausschuss gering war. Insbesondere bei der Auseinandersetzung rund um den Compliance-Bericht der Kanzlei Lutz | Abel hat der rbb demonstriert, dass ihm die Bereitschaft fehlt, einen Beitrag zur Aufklärung zu leisten. Trotz dieses Umstandes konnte der Ausschuss wichtige Erkenntnisse gewinnen, die bereits zum Teil in den neuen rbb-Staatsvertrag eingeflossen sind und bei zukünftigen Reformbestrebungen in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Berücksichtigung finden sollten.“

Der Bericht wird der Landtagspräsidentin am Dienstag, den 18. Juni 2024, um 13:30 Uhr, presseöffentlich durch die Vorsitzende überreicht und im Juni-Plenum des Brandenburger Landtages beraten. Vom Zeitpunkt der Übergabe an ist der Bericht unter der Drucksachennummer 7/9778 in der Parlamentsdokumentation aufrufbar.

Pressemitteilung 091 - Abschlussbericht UA 7/4, 14.06.2024 (PDF, 2 Seiten, ~120kB)
https://www.landtag.brandenburg.de/media_fast/6/PM_091_Abschlussbericht%20UA%207_4.pdf


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Edit "Bürger": Danke für die Information. Pressemitteilung im vollständigen Wortlaut zitiert und wesentliche Teile hervorgehoben.
Link/ PDF zur "Drucksachennummer 7/9778" siehe bitte Folgekommentar. Danke für allerseitige Mitwirkung.


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Landtag Brandenburg Drucksache 7/9778; Beschlussempfehlung und Bericht (PDF, 1026 Seiten, ~14MB)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_9700/9778.pdf


Edit "Bürger": Im Anhang als "verkleinerte" PDF (~8MB) angefügt.


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Märkische Allgemeine, 18.06.2024
Ruf nach mehr Aufklärung
Unzufriedenheit nach RBB-Untersuchungsausschuss: „Rechtsaufsicht hat versagt“
Trotz des abgeschlossenen Untersuchungsausschusses fordern Landtagspolitikerinnen und -politiker weitere Aufklärung des RBB-Skandals. Auch, weil die Kooperationsbereitschaft des RBB zu wünschen übrig ließe.
https://www.maz-online.de/brandenburg/untersuchungsausschuss-nach-rbb-skandal-politiker-unzufrieden-mit-aufarbeitung-64IGQD4INVC5PHBCWVMVNM355M.html

Tagesspiegel, 18.06.2024
Nach U-Ausschuss: Brandenburgs Landtagspolitiker sehen RBB-Krise nicht als beendet an
Ein Puzzlestück in der Aufarbeitung des RBB-Skandals war ein Untersuchungsausschuss im brandenburgischen Landtag. Warum Politiker weiteren Handlungsbedarf sehen.
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/nach-u-ausschuss-brandenburgs-landtagspolitiker-sehen-rbb-krise-nicht-als-beendet-an-11850134.html

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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Süddeutsche Zeitung, 18.06.2024 (€)
Rundfunk Berlin-Brandenburg
„Organisierte Verantwortungslosigkeit“
Eineinhalb Jahre lang versuchte ein Untersuchungsausschuss im Landtag Brandenburg, den Skandal im RBB aufzuklären. Die Ergebnisse haben es in sich.
Von Jan Heidtmann
https://www.sueddeutsche.de/medien/rbb-untersuchungsausschuss-brandenburg-schlesinger-lux.62iX8rAzBWq6Lw4Rv1TmmY

FAZ, 18.06.2024
U-Ausschuss legt Bericht vor
1026 Seiten RBB-Krimi
Der Untersuchungsausschuss des brandenburgischen Landtags hat seinen Bericht zum RBB-Skandal vorgelegt. Da ist viel geschwärzt und findet sich viel Zündstoff. Eins ist klar: Ausgestanden ist die Affäre noch lange nicht.
von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/u-ausschuss-legt-bericht-zu-rbb-skandal-vor-19797748.html
Zitat von: FAZ, 18.06.2024, U-Ausschuss legt Bericht vor - 1026 Seiten RBB-Krimi
[...]

Es wirkt [...] wie der reine Krimi und stellt eine Pflichtlektüre für alle dar, die sich einen Reim auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Allgemeinen und den RBB [...] im Besonderen machen wollen. [...]

Die Kontrollgremien versagten vollständig

[...]

Nicht allein die „Machtfülle“ der Intendantin sei für die katas­trophale Entwicklung, inklusive undurchschaubarer Beraterverträge, verantwortlich, beim RBB habe der verantwortungslose Umgang mit dem Geld der Beitragszahler System gehabt: Das ist eine Einschätzung, die mit Blick auf die strafrechtlichen Ermittlungen, [...], noch interessant werden könnte. Für die Prozesse vor dem Arbeitsgericht, die zwischen dem RBB und den inzwischen gekündigten Direktoren laufen, dürfte es auch von Belang sein.

Fragwürdige Praktiken waren die Regel

[...] drängt sich der Eindruck auf, dass fragwürdige Praktiken beim RBB nicht erst unter der Intendantin Schlesinger in Mode kamen. So gab ihre Vorgängerin Dagmar Reim [...] an, dass es die umstrittenen „Ruhegelder“ für Spitzenleute beim RBB seit der Gründung des Senders im Jahr 2003 gegeben habe und diese auch schon davor beim Sender Freies Berlin üblich gewesen seien. Bonuszahlungen – zwischen 1.000 und 5.000 Euro im Monat –, habe es seit 2005 gegeben, [...].

[...]

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2024, 22:28 von Bürger«

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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Gut, dass hier die Sammlung der kritischen Presseberichte geleistet wurde. Dies erleichterte weitere Aktion. Was für eine?
Zitat
Zweck eines Untersuchungsausschusses ist es nicht, Schuldige zu entlasten und Skandalausweitung zu bremsen, sondern, Schuldige zu ermitteln Die Bemühungen eines sachkundigen gut informierten Bürgers, zu dieser Ermittlung Schlüssel-Informationen beizutragen, wurden durch Nichtbeantwortung einer Bearbeitung entzogen.

Infolgedessen endet der Untersuchungsausschuss
mit dem Vorschlag der Kenntnisnahme. Also ohne spezifische Empfehlungen. Also damit, dass außerhalb der sowieso gerichtsanhängigen Verfahren die Grundlagen verstärkt wurden, dass keine weiteren angebracht seien.

Ein großes Dankeschön der Bürgerrechtler. Endlich enden alle unsere Zweifel, da könnte es einige weitere Mitschuldige geben. Wie schön, zu wissen: Nein, darf es nicht geben, gibt es auch nicht.

Dies Ergebnis ist allerdings nicht bindend gegenüber Dritten.
Innerhalb der maßgeblichen Frist von 5 Jahren. könnten Dritte erwägen, ihre Kompetenz einer vertieften Fehleranalyse gewürdigt zu erhalten. Man darf gespannt den Monaten nach der nächsten Landtagswahl entgegensehen.

Quelle: Gesamtmenü https://infos7.org/eede/
Im Browserfenster suchen: *RBB
Dort und bei Einträgen davor, danach findet man alles, was man in Schriftsätzen empört darlegen kann als Beweis-Grundlage der eigenen Rechtsmeinung, die Rundfunkabgabe auch deshalb rechtswirksam verweigern zu dürften.


Verwertet wird dies in aktuellen Bürgerrechtler-Verfahren,
------------------------------------------------------
mehrere Bundesländer, zur Frage, ob die ARD-Führungen eine Vereinigung mit Förderung von Rechtsverletzung seien (andere weniger neutrale Formulierungen seien vermieden).

Diese Bürgerrechten behauptenauf Grundlage des Rechts ihrer subjektiven Meinungsbildung in diesem Sinn (Art. 5 GG Meinungsfreiheit) eine derartige subjektive Meinungsbildung - verfahrens-intern.
Daraus resultiere die subjektive Verweigerungspflicht der Rundfunkabgabe, weil ein Träger dieser Meinung sich durch Rundfunkabgabe-Zahlung der Problematik der Beihilfe aussetzen würde.

Bisher hat noch keine ARD-Anstalt hiergegen substanziiert Gegenbeweis geführt. Komisch. Wir hätten doch unbedingt gerne die üblichen 3 Seiten Jura-Sammlung, wieso immer alles, was wir Bürgerrechtler schreiben, verkehrt ist.

Hiergegen aber kommt nichts. Nada. Rien de tout. Kurz gesagt: Nothing.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2024, 14:23 von DumbTV«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Warum ist eigentlich die Größe des Abschlussberichtes von gestern (14,3 MB) auf heute (12,3 MB) geschrumpft?

 :o


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Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Warum ist eigentlich die Größe des Abschlussberichtes von gestern (14,3 MB) auf heute (12,3 MB) geschrumpft?

 :o
Bei mir hat er nur 11,8 MB.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Aus der Drucksache 7/9778 (Link s. oben), ab Seite 82:

Zitat
Anm. Seite 82

3.5 Rechtsstreitigkeiten

3.5.1 Rechtsstreit Berichte Kanzlei Lutz | Abel

In der zweiten Sitzung des UA 7/4 rbb beschloss der Untersuchungsausschuss die Beweiserhebung aus dem Beweisbeschluss B 2. Mit dem Beweisbeschluss verlangte der Untersuchungsausschuss vom rbb die Herausgabe des Zwischenberichtes der Kanzlei Lutz | Abel vom 2. November 2022. Die Kanzlei wurde von Seiten des rbb mit der Aufarbeitung der Vorwürfe rund um die ehemalige Intendantin Frau Patricia Schlesinger und mit der Erstellung eines entsprechenden Compliance-Berichtes beauftragt.

Daneben verlangte der Ausschuss auf Grundlage des Beweisbeschlusses B 9 Unterlagen von der Staatskanzlei, die im Zusammenhang mit dem Rundfunk- und dem Verwaltungsrat stehen. Die Staatskanzlei übermittelte in Erfüllung des Beweisbeschlusses unter anderem den Bericht der Kanzlei Lutz | Abel in geschwärzter Fassung. Dem Ausschuss gegenüber erläuterte die Staatskanzlei, dass der rbb Urheber der Schwärzungen sei.158

Der rbb verweigerte zunächst die Herausgabe des Berichts unter Hinweis auf die bereits erfolgte Zulieferung durch die Staatskanzlei.159 Der UA 7/4 rbb wies in einem Schreiben auf die Verpflichtung zur Übersendung hin, unabhängig davon, ob das Beweismittel auch anderweitig beschafft werden kann bzw. worden ist. Daraufhin übersandte der rbb den Bericht in geschwärzter Fassung. Begründend führte der rbb aus, dass die Übermittlung einer ungeschwärzten Fassung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoße. Zudem seien im Bericht Informationen enthalten, welche vom Kernbereichsschutz exekutiver Eigenverantwortung umfasst seien. Die außergerichtliche Auseinandersetzung mit dem rbb führte nicht zu einer Übermittlung des Berichtes in ungeschwärzter Fassung.

Der Ausschuss beantragte daher beim Landgericht Potsdam den Erlass eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses zur Herausgabe des Zwischenberichtes. Im Antrag selbst wurden zudem die Herausgabe des Sachstandberichtes vom 30. Juni 2023 der Kanzlei Lutz | Abel sowie der vorbereitenden Unterlagen zur Beauftragung der Kanzlei Lutz | Abel aufgeführt, deren Herausgabe der rbb ebenfalls zuvor verweigerte.

158 P-UA7/4 - 4, S. 184.
159 E-Mail v. C. R. (rbb) an ua7-4@landtag.brandenburg.de. Betreff: Zulieferung rbb - 2. Anforderungsschreiben gemäß § 16 UAG - UA 7/4 rbb des Landtags Brandenburg, v. 06.03.2023, 10.09 Uhr.

Seite 83

Am 28. August 2023 erließ das Landgericht Potsdam, Az.: 25 AR 1/23, den beantragten Beschluss mit der Maßgabe, dass die vorbereitenden Unterlagen der Kanzlei Lutz | Abel aufgrund fehlender Deckung vom Einsetzungsbeschluss nicht herauszugeben seien.

Gegen diese Entscheidung legte der rbb Beschwerde ein. In der Beschwerdebegründung wurde die Zuständigkeit des Landgerichts Potsdam angezweifelt. Das Landgericht Potsdam hat der Beschwerde nicht abgeholfen, jedoch die Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses festgesetzt und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 9. Januar 2024 (Az.: 2 AR 7/23) den Durchsuchungs- und Beschlagnahme Beschluss des Landgericht Potsdam vom 28. August 2023 (Az.: 25 AR 1/23) aufgehoben. Die Entscheidung begründete das OLG mit der Unzuständigkeit des LG Potsdam. Der rbb unterstehe als Anstalt des öffentlichen Rechtes der Rechtsaufsicht der Landesregierung; in Brandenburg der brandenburgischen Staatskanzlei. Die Staatskanzlei sei dementsprechend auch die oberste Dienstbehörde und nach § 16 Abs. 2 BbgUAG Adressat des Auskunftsersuchens. Der Gesetzgeber habe im BbgUAG160 keine Regelung erlassen, welche es ermögliche, eine Beschlagnahme bzw. Durchsuchung bei Behörden bzw. Körperschaften, die der Aufsicht der Landesregierung unterstehen, durchzuführen.

Nach Erlass des Beschlusses wandte sich der UA 7/4 rbb mit seinem Ersuchen an die Landesregierung und verlangte erneut die Herausgabe der ungeschwärzten Berichte. Die Landesregierung selbst erkannte keine Ablehnungsgründe nach § 16 BbgUAG und forderte den rbb auf, die verlangten Unterlagen an den Untersuchungsausschuss herauszugeben. Letztlich wurden die von der Kanzlei Lutz | Abel erstellten Berichte dem Untersuchungsausschuss am 22. März.2024 in ungeschwärzter Fassung, versehen mit dem Geheimhaltungsgrad VS-Vertraulich, übermittelt. Gemäß § 4 Abs. 4 Anlage 5 GOLT ist der Untersuchungsausschuss an die Einstufung der herausgebenden Stelle gebunden. Die entsprechenden Vorkehrungen zur Einsichtnahme hat der Ausschuss getroffen und eingehalten.

160 Als Synonym wird ebenfalls die Abku?rzung ›UAG‹ im laufenden Bericht verwandt.


So sieht also beim rbb Transparenz und Zusammenarbeit mit einem Untersuchungsausschuss eines Landesparlamentes aus!
Am Besten ist die Nummer mit der Einstufung der von der Kanzlei Lutz | Abel erstellten Berichte als VS-NfD durch den rbb.
Es hat eine Weile gedauert, aber wer sucht wird fündig:

VS-NfD, Zulassung und Zertifizierung
Bedeutung, Unterschiede und Gemeinsamkeiten

https://www.ecos.de/blog/vs-nfd-zulassung-und-zertifizierung-unterschiede

Jetzt gilt für den rbb gem. rbb-StV das Recht des Landes Berlin:

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Berlin
(Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz-BSÜG)

https://gesetze.berlin.de/perma?a=S%C3%9CG_BE

Zitat
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist es,

1.
im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen und den Zugang von Personen zu verhindern, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann (personeller Geheimschutz),

und

2.
die Beschäftigung von Personen, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann, an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen zu verhindern (personeller Sabotageschutz).

Zweiter Abschnitt
Personeller Geheim- und Sabotageschutz
bei öffentlichen Stellen


§ 2 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten

Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer

1.
Zugang zu Verschlusssachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind,

2.
Zugang zu Verschlusssachen überstaatlicher Einrichtungen und Stellen hat oder ihn sich verschaffen kann, wenn die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, nur sicherheitsüberprüfte Personen hierzu zuzulassen,

3.
in dem Teil einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle des Landes tätig ist, der auf Grund des Umfanges und der Bedeutung dort anfallender Verschlusssachen von der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde im Einvernehmen mit der Verfassungsschutzbehörde zum Sicherheitsbereich mit dem Erfordernis einer Sicherheitsüberprüfung nach § 10 erklärt worden ist, oder

4.
an einer sicherheitsempfindlichen Stelle einer lebens- oder verteidigungswichtigen öffentlichen Einrichtung beschäftigt ist, bei deren Ausfall oder Zerstörung eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit oder das Leben zahlreicher Menschen zu befürchten ist oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar ist.

Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zu schützenden Arten von Einrichtungen oder Teile von Einrichtungen abschließend festzulegen.

Wie kommt der rbb ... der rbb! ... der Rundfunk Berlin-Brandenburg! ... eigentlich dazu Berichte einer Anwaltskanzlei zum rbb-Skandal als "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" einzustufen?
Haben die jetzt angenommen der Brandenburger Landtag betreibt Sabotage?
Oder waren lebens- oder verteidigungswichtige Belange dieser öffentlichen Einrichtung des rbb ... des rbb! ... einem Fernsehsender! ... akut bedroht?
Wer hat eigentlich diese "Einstufung" beim rbb vorgenommen?
Nein, sagt niX lasst mich raten:
Die Aufgaben des "Geheimschutzbeauftragten des rbb" nimmt die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr!

Kraft selbsternannter Herrlichkeit und Autorität, stufe ick, der Profät und selbsternannter Geheimhaltungsbeauftragter des VolX, die Angaben zu:

§ 8 Anzeigepflicht RBStV
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-RdFunkBeitrStVtrBEV5P8
Zitat
(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Änderungsmeldung). Eine Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Absatz 4 Nr. 7 ist jeweils bis zum 31. März eines Jahres anzuzeigen; diese Änderung wirkt ab dem 1. April des jeweiligen Jahres.

(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).

(3) Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.

(4) Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:

1.
Vor- und Familienname sowie frühere Namen, unter denen eine Anmeldung bestand,
2.
Tag der Geburt,
3.
Vor- und Familienname oder Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
4.
gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte und jeder Wohnung, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, sowie im Falle der Befreiung nach § 4a die Angabe, bei welcher Wohnung es sich um die Haupt- oder Nebenwohnung handelt,
5.
letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,
6.
vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
7.
Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
8.
Beitragsnummer,
9.
Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
10.
Zugehörigkeit zu den Branchen und Einrichtungen nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 3 Satz 1,
11.
Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen und
12.
Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge

(5) Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:

1.
Datum des Endes des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
2.
der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und
3.
die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners.

als
STRENG GEHEIM
ein!
Die Weitergabe dieser STRENG GEHEIMEN Infomationen an den UnfuX wird hiermit untersagt!


:)

rbb24 vom 15.06.2024
von Markus Woller
5,2 Millionen Euro
Untersuchungsausschüsse in Brandenburg:
Scharfes, teures Schwert

Achtung! Link führt zum rbb! Achtung! Link führt zum rbb!
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/06/brandenburg-untersuchungsausschuesse-kosten.htmlIn Brandenburg gab es in dieser Legislaturperiode vier Untersuchungsausschüsse. Alle beantragt von der AfD. Ob jeder davon nötig war, wird unterschiedlich bewertet - auch innerhalb der Opposition. In jedem Fall waren sie teuer.
Zitat
- Untersuchungsausschüsse zu Corona, BER und rbb
- Opposition und Regierung zweifeln an Kosten und Nutzen, AfD verteidigt Einsetzung
- Konsens über Arbeit von rbb-Ausschuss

...


Tzzzzzz ... typisch rbb!
Millionen an BeitraXkohle verbraten und über die Kosten von Untersuchungsausschüssen meckern!

 >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juni 2024, 11:57 von Profät Di Abolo«

d
  • Beiträge: 138
In Bezug auf die Frage, warum der Bericht "geschrumpft" ist (in Bezug auf die Dateigröße) hierzu folgende Feststellungen.

Die Ursprüngliche Fassung, welche am 18.06.2024 veröffentlich wurde, hat auf der Titelseite die Information:
Eingegangen: 18.06.2024 / Ausgegeben: 18.06.2024
Der Umfang waren 1026 Seiten. Die geschwärzten Stellen in dieser Version waren "Laienhaft" durchgeführt worden.

Die aktuelle Fassung, welche man jetzt runterladen kann, hat auf der Titelseite folgende Informationen:
Eingegangen: 18.06.2024 / Ausgegeben: 20.06.204
Der Umfang des Berichtes beträgt jetzt 1030 Seiten. Die geschwärzten Stellen sind jetzt "professionell" durchgeführt worden.


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