Dank für dies alles. Es ist großartig.
Die Übersicht wird eingehen in die Landesverfassungsbeschwerde
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beim Verfassungsgerichtshof Berlin, wohl Anfang November, rund 100 Seiten plus wohl rund 300 Seiten Anlagen,
deren Kernaussage unter anderem ist:
Rundfunkabgabe usw.: Einer der größten Justizskandale der deutschen Rechtsgeschichte.
Mit rund 10 % der Bürger als Betroffene ist es mengenmäßig der größte, wenn man einmal die 2 Diktaturen auf deutschem Boden ausklammert.
Besonders wichtig auch ist der Link zum Aufsatz von Eicher.
Bezüglich der Mitwirkenden am Kommentar:
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Typischerweise verteilt sich das thematisch je nach Vorwissen. Es kann wohl zutreffend davon ausgegangen werden, dass alles über die Rundfunkabgabe von interessierter Seite stammt. Möglicherweise ist das bei den jeweiligen Abschnitten durch ein Kürzel ersichtlich gemacht.
Außerdem wäre zu klären, welche der nicht sofort für das Staatsfernsehen einordenbaren Professoren vielleicht Drittmittel-Zuweisungen seitens der Landes-Sender-Anstalten und seitens ZDF erhielten.
Verfahrenskonsequenzen:
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Dies kann jeder bundesweit selber bei Sendern und in seinen Verfahren bei Gericht analog beantragen:
Etwa Mitte September 2016 wurde die RBB-Intendantin (Berlin) persönlich und namentlich aufgefordert, alle den Gerichten in Berlin seit 2013 überlassenen Info-Merkblätter von Beitragsservice und RBB zu sämtlichen anhängigen Verfahren nachzureichen,
Verwaltungsgericht wie auch Vollstreckung,
weil nicht neutrale Rechtsinfo, sondern eigen-interessierter Parteienvortrag und also zu den einzelnen Akten in 2-facher Ausfertigung einzureichen als Schriftsatzbestandteil.
Ferner wurde die gleiche Einreichung zu allen Akten gefordert - Frist 1 Monat - von Auszügen der Seiten der rundfunkrechtlichen Rechtskommentare, soweit bezüglich Rundfunkabgabe, da von den staatlichen Senderanstalten interessengeprägt manipuliert.
Manipulationsbeweis:
Das Abkommen über den Beitragsservice, in dem es heißt, dass /(nur) "positive" Entscheide bei juris.de einzubringen seien und dort durch die eigene Mannschaft zu kommentieren seien.
Aufgefordert wurde die Intendantin persönlich und namentlich, für sämtliche Verfahren bis zu dieser Bearbeitung Aussetzungsbereitschaft den Gerichten mitzuteilen. Denn die Kläger haben nun ja die gängige Schriftsatzbearbeitungs-Frist für Beantwortung - und unterdessen kommt die Landesverfassungsbeschwerde.
Diese Aufforderungen ging dem Verwaltungsgericht in Kopie zur Fallakte zu.
Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde: Bundesweit
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An dieser können übrigens alle Bürger bundesweit außerhalb von Berlin als "irgendwie assoziiert" teilnehmen, da über die Staatsverträge eingebunden in das Ergebnis. Alle Teilnehmer erhalten Beispielbriefe für Aussetzung von gerichtlichen Verfahren bis zum endgültigen rechtskräftigen Entscheid. Falls kein Sieg in Deutschland, geht es weiter vor europäischen Instanzen - kann bis zu 4 Jahre oder länger dauern. Bis dahin gibt es die heutige Rundfunkabgabe vermutlich nicht mehr in der jetzigen Form und die staatlichen Sender-Anstalten vielleicht auch bald nicht mehr.
Alle Teilnehmer erhalten Beispielbriefe für Rückforderung von eventuell bereits gezahlten Beiträgen,
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ferner Vorbehaltsklausel für alle Zahlungen, ferner Widerlegung der Verlustigkeit wegen Verjährung (3 Jahre).
Ferner Barzahlungs-Angebot unter neuem Nachweis der Erzwingbarkeit (also Inkasso-Unmöglichkeit für die Rundfunk-Abgabe).
Ferner Nachweis der Nichtigkeit der Zwangseinschreibung - betrifft ja fast alle Fälle - mit Rückstellung aller Verfahren auf Null-Status - also neu zu starten. Alle zwischenzeitlichen Kosten zu Lasten der Sender-Anstalten - also auch die vom Bürger gezahlten Gerichtskosten und eventuelle Anwaltskosten.