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Autor Thema: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare  (Gelesen 79887 mal)

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Das Fachbuch "Hahn (NDR) / Vesting - Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht" stellt für Juristen das Standardwerk für Rundfunkrecht dar.


(3. Auflage, ISBN 978-3-406-60937-4, 2253 Seiten, Preis: 239 Euro)

Der "Beck'sche Kommentar zum Rundfunkrecht" wird als Standardwerk des Rundfunkrechts zur Rechtsprechung im Rundfunkbeitragsrecht von den Gerichten als Referenz herangezogen. Dies ist belegt durch zahlreiche Referenzen auf den "Beck'schen Kommentar" in den Urteilsbegründungen der Gerichte.
Ergänzung: ...und wird auch schon mal beim Eintreten der Richter in den Saal (demonstrativ?) unterm Arm getragen - siehe u.a. unter
VERHANDLUNG VG Karlsruhe, Mo. 15.07.19, ab 11:20 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31421.msg195420.html#msg195420



Als Zielgruppe des Nachschlagwerkes werden zudem angegeben:
- Rechtsabteilungen des privaten und öffentlichen Rundfunks
- Landesmedienanstalten
- Wissenschaft
- Justiz
- Anwaltschaft


Separate Auflistung der Autoren mit Seitenzahlen des Kapitels über den RBStV in der 3. Auflage:

S. 1971-1985: Gall (BR) / Schneider (BR)
S. 1986-1987: Gall (BR)
S. 1988-2002: Göhmann (Beitragsservice) / Schneider (BR) / Siekmann (NDR)
S. 2003-2028: Gall (BR) / Siekmann (NDR)
S. 2029-.......: Schneider (BR) / Siekmann (NDR)
(vgl. hier im Thread unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg147836.html#msg147836)


Die 4. Auflage 2018 des Beck'schen Kommentars zum Rundfunkrecht ist nun kürzlich erscheinen.
Aus dem "Hahn / Vesting" wurde nun der "Binder / Vesting", d.h. ein hochrangiger Mitarbeiter des "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" wird dann sogar zu einem maßgeblichen Mit-Herausgeber dieses "Kommentarwerks"
(vgl. hier im Thread unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg147840.html#msg147840)


Separate Auflistung der Autoren mit Seitenzahlen des Kapitels über den RBStV in der aktuellen 4. Auflage:

S. 1873-1900: Schneider (BR)
S. 1901-1907: Gall (BR)
S. 1907-1931: Göhmann (Beitragsservice) / Schneider (BR) / Siekmann (NDR)
S. 1931-1974: Gall (BR) / Siekmann (NDR)
S. 1974-1990: Schneider (BR) / Siekmann (NDR)
S. 1990-1998: Schneider (BR)
S. 1998-1982: Gall (BR)
S. 2082-2125: Winter (ZDF)
S. 2126-2145: Tucholke (Beitragsservice)
S. 2147-2161: Gall (BR)
S. 2164-2199: Gall (BR) / Göhmann (Beitragsservice) / Herb (SWR) /  Siekmann (NDR)
S. 2199-2002: Siekmann (NDR)
(vgl. hier im Thread unter https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg165008.html#msg165008)


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Danke für diese saubere Auflistung der zu solcherlei eigennützigen Kommentarwerken "beitragenden" ÖR-Mitarbeiter.

Reichlich 50% der "Kommentatoren" dieses Werks = Nutznießer des (sicherlich wohlwollend kommentierten ) Systems.

Sowas könnte man auch "ungeniert offen zur Schau getragenen Lobbyismus" nennen.

Siehe hierzu auch wichtige tangierende Diskussionen u.a. unter
Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20121.0


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Auf diese Problematik verweist auch der
Beschluss des LG Tübingen vom 09.09.2015
https://openjur.de/u/848779.html
Zitat
RN. 25:
- Die einzige einschlägige Kommentierung (Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. A. 2012), auf die auch der Bundesgerichtshof zurückgreift und die trotz des Umstandes, dass die Kommentierung durch eine Mitarbeiterin der Beschwerdegegnerin erfolgte, als wissenschaftliche Meinung mit besonderer praktischer Sachkunde angesehen werden kann, kommt hinsichtlich der Gläubigerstellung zum Ergebnis, dass Gläubigerin gerade nicht entsprechend der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und nun auch des Bundesgerichtshofs die Landesrundfunkanstalt ist, sondern die Landesrundfunkanstalt zusammen mit dem ZDF, dem Deutschlandradio und der Medienanstalt (Tucholke, in Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. A. 2012, § 10 RBStV, Rn. 4). Ohne dass es hierauf dann noch ankäme, wird darauf hingewiesen, dass das Gericht im Rubrum entsprechend der BGH-Entscheidung noch eine mögliche Gläubigerstellung der Landesrundfunkanstalt ausweist. Für die abweichende Kommentierung von Tucholke zur Gläubigerstellung diesem Punkt spricht allerdings sowohl der klare Wortlaut von § 10 I RBStV als auch der Gesamtsystematik von § 10 RBStV, wonach in Abs. 1 der Gläubiger, in Abs. 2 die Inkassostelle bzw. der Empfangsberechtigte und in Abs. 5 die Vollstreckungsbehörde beschrieben werden.

Wie ungeheuer praktisch, sich seinen eigenen Kommentar für eine begünstigende Sache zu schreiben, besser geht's gar nicht. Wenn man dann noch bedenkt, wie viele Politiker in den Rundfunkräten sitzen und Rundfunkangehörige in den Landtagen, dann wundert einen echt nichts mehr.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Auch der Herr Gall ist (oder war) wohl assoziiert (juristische Direktion des Bayerischen Rundfunks):

--> http://www.sueddeutsche.de/panorama/gez-jagd-auf-schwarzseher-1.923012

Insofern fraglich, ob identisch mit o.g. Person, da jener keinen juristischen Background erkennen lässt.

Als Gegengewicht zum berühmt-berüchtigten H/V von 2012 und somit zum alten Rundfunkgebührenrecht (!), sei auf das Beck'sche Online-Kommentar Informations- und Medienrecht (2016) von Gersdorf/Paal hingewiesen, welches das Rundfunkbeitragsrecht umfasst und laufend aktualisiert wird.

Diese renommierten Professoren stehen in keiner Verbindung zum ÖR und stellen neutral die Gesetzes- und Rechtsprechungslage dar, v.a. unter Beachtung der höchstricherlichen Rechtsprechung.


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Auch der Herr Gall ist (oder war) wohl assoziiert (juristische Direktion des Bayerischen Rundfunks):
--> http://www.sueddeutsche.de/panorama/gez-jagd-auf-schwarzseher-1.923012
Insofern fraglich, ob identisch mit o.g. Person, da jener keinen juristischen Background erkennen lässt.

In der Tat besitzt Andreas Gall (Geschäftsführer Red Bull Media House) keinen juristischen Hintergrund.
Es wird sich somit eher um den (ehemaligen?) Justitiar des BR handeln, da sich auch weitere jur. Abhandlungen im Bereich des Rundfunkrechts von einem Andreas Gall finden (http://sowiport.gesis.org/search/person/Gall%2C%20Andreas).
Ich habe es soeben korrigiert.
Besten Dank für den Hinweis!


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Prof. Dr. Christoph Degenhart, Leipzig
Prof. Dr. Christian Berger, LeipzigRezensio auf eine ältere Version des Buches (2003)

- http://fsf.de/data/hefte/ausgabe/27/degenhart100_tvd27.pdf

Nur 13 Euro hier Version 2003:
- http://www.zvab.com/Beckscher-Kommentar-Rundfunkrecht-Hahn-Werner-Hrsg/16576478390/buch


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Dr. Michael Winter
keine Info gefunden

Vielleicht ist das der:

Dr. Michael Winter, Hauptabteilungsleiter und Stellvertretender Verwaltungsdirektor des ZDF, ist Honorarprofessor am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Mainz. Der Jurist hält Vorträge und lehrt in den Bereichen Personalentwicklung und Management.

(aus Juraforum 31.05.2012: http://www.juraforum.de/wissenschaft/dr-michael-winter-zum-honorarprofessor-berufen-zdf-personaler-lehrt-an-der-fh-mainz-400616)

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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Vielleicht ist das der:
http://www.juraforum.de/wissenschaft/dr-michael-winter-zum-honorarprofessor-berufen-zdf-personaler-lehrt-an-der-fh-mainz-400616]Dr. Michael Winter, Hauptabteilungsleiter und Stellvertretender Verwaltungsdirektor des ZDF, ist Honorarprofessor am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Mainz. Der Jurist hält Vorträge und lehrt in den Bereichen Personalentwicklung und Management.

Hallo Frei,

Es dürfte sich tatsächlich um den M.Winter handeln, den du gefunden hast.

Zitat
Dr. Michael Winter, (Anm.: ehemaliger) Hauptabteilungsleiter und Stellvertretender Verwaltungsdirektor des ZDF, ist Honorarprofessor am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Mainz. Der Jurist hält Vorträge und lehrt in den Bereichen Personalentwicklung und Management.
https://idw-online.de/de/news480732

Ich habe den Eintrag korrigiert.
vielen Dank für Deine Recherche und den Hinweis.


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Danke @ChrisLPZ für diesen wichtigen Hinweis!

23 von 41 Autoren stehen eindeutig in einem direkten Arbeitsverhältnis mit dem öffentlich rechtlichen Rundfunk!
Und deshalb meinte wohl Frau Dr. Buhl vom zweitgrößten deutschen Fernsehsender (nach dem ZDF) WDR (http://www1.wdr.de/fernsehen/fernsehfilm/ueber-fernsehfilm/ueberunsbuhl100.html) vermutlich
Zitat
Wir können uns nicht selber helfen! Man muss uns von Außen dazu zwingen.
im  Film "Es werde Stadt - Zum Zustand des Fernsehens in Deutschland" von Dominik Graf https://www.youtube.com/watch?v=0SwRn2CBbu4 (obiges Zitat ab 1:36:00 Barbara Buhl) In dem Film geht es zwar eher um Kunst- bzw. Filmförderung, aber er deutet auf die Einsicht der Insider im örR   
Zitat
Der Bildungsauftrag ist verschwunden... Jetzt gibt es nur noch 'weiter so'
s.a. ARD-Gremien fordern von den öffentlich-rechtlichen Zukunftskonzepte
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19127.msg124227.html#lastPost


Edit "Bürger":
Hier bitte nicht weiter abdriften, sondern bitte zielgerichtet am Kern-Thema dieses Threads arbeiten, welches da lautet
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Der ÖRR, der an der Ausarbeitung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags massgeblich beteiligt war, hat auch diese Ungerechtigkeit mit zu verantworten.

Das ist eine starke Untertreibung: der Rundfunkstaatsvertrag stammt aus der Feder von Hr. Eicher, Justiziar des SWR:
http://www.ard-werbung.de/fileadmin/user_upload/media-perspektiven/pdf/2012/12-2012_Eicher.pdf

(siehe *-Fußnote; deutlicher kann man es nicht sagen.)
Zitat
* Justiziar des Südwestrundfunks, für die ARD federführend an der Einführung des Rundfunkbeitrags beteiligt.

Nur um mal klar zu machen, wer die Verantwortung dafür hat. Der Rundfunkbeitrag ist nicht auf dem Mist der Politik gewachsen, sondern wurde der Politik vom ÖRR diktiert.

Vielen Dank für den schriftlichen Beleg dieses oft gehörten Statements.
Ich habe den Link in den Eintrag von Dr.Eicher eingetragen.


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Dank für dies alles. Es ist großartig.

Die Übersicht wird eingehen in die Landesverfassungsbeschwerde
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beim Verfassungsgerichtshof Berlin, wohl Anfang November, rund 100 Seiten plus wohl rund 300 Seiten Anlagen,
deren Kernaussage unter anderem ist:
Rundfunkabgabe usw.: Einer der größten Justizskandale der deutschen Rechtsgeschichte.
Mit rund 10 % der Bürger als Betroffene ist es mengenmäßig der größte, wenn man einmal die 2 Diktaturen auf deutschem Boden ausklammert.

Besonders wichtig auch ist der Link zum Aufsatz von Eicher.

Bezüglich der Mitwirkenden am Kommentar:
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Typischerweise verteilt sich das thematisch je nach Vorwissen. Es kann wohl zutreffend davon ausgegangen werden, dass alles über die Rundfunkabgabe von interessierter Seite stammt. Möglicherweise ist das bei den jeweiligen Abschnitten durch ein Kürzel ersichtlich gemacht.
Außerdem wäre zu klären, welche der nicht sofort für das Staatsfernsehen einordenbaren Professoren vielleicht Drittmittel-Zuweisungen seitens der Landes-Sender-Anstalten und seitens ZDF erhielten.

Verfahrenskonsequenzen:
----------------------------------
Dies kann jeder bundesweit selber bei Sendern und in seinen Verfahren bei Gericht analog beantragen:

Etwa Mitte September 2016 wurde die RBB-Intendantin (Berlin) persönlich und namentlich aufgefordert, alle den Gerichten in Berlin seit 2013 überlassenen Info-Merkblätter von Beitragsservice und RBB zu sämtlichen anhängigen Verfahren nachzureichen,
Verwaltungsgericht wie auch Vollstreckung,
weil nicht neutrale Rechtsinfo, sondern eigen-interessierter Parteienvortrag und also zu den einzelnen Akten in 2-facher Ausfertigung einzureichen als Schriftsatzbestandteil.

Ferner wurde die gleiche Einreichung zu allen Akten gefordert - Frist 1 Monat - von Auszügen der Seiten der rundfunkrechtlichen Rechtskommentare, soweit bezüglich Rundfunkabgabe, da von den staatlichen Senderanstalten interessengeprägt manipuliert.

Manipulationsbeweis:
Das Abkommen über den Beitragsservice, in dem es heißt, dass /(nur) "positive" Entscheide bei juris.de einzubringen seien und dort durch die eigene Mannschaft zu kommentieren seien. 

Aufgefordert wurde die Intendantin persönlich und namentlich, für sämtliche Verfahren bis zu dieser Bearbeitung Aussetzungsbereitschaft den Gerichten mitzuteilen. Denn die Kläger haben nun ja die gängige Schriftsatzbearbeitungs-Frist für Beantwortung - und unterdessen kommt die Landesverfassungsbeschwerde.

Diese Aufforderungen ging dem Verwaltungsgericht in Kopie zur Fallakte zu.

Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde: Bundesweit
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An dieser können übrigens alle Bürger bundesweit außerhalb von Berlin als "irgendwie assoziiert" teilnehmen, da über die Staatsverträge eingebunden in das Ergebnis. Alle Teilnehmer erhalten Beispielbriefe für Aussetzung von gerichtlichen Verfahren bis zum endgültigen rechtskräftigen Entscheid. Falls kein Sieg in Deutschland, geht es weiter vor europäischen Instanzen - kann bis zu 4 Jahre oder länger dauern. Bis dahin gibt es die heutige Rundfunkabgabe vermutlich nicht mehr in der jetzigen Form und die staatlichen Sender-Anstalten vielleicht auch bald nicht mehr.

Alle Teilnehmer erhalten Beispielbriefe für Rückforderung von eventuell bereits gezahlten Beiträgen,
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
ferner Vorbehaltsklausel für alle Zahlungen, ferner Widerlegung der Verlustigkeit wegen Verjährung (3 Jahre).
Ferner Barzahlungs-Angebot unter neuem Nachweis der Erzwingbarkeit (also Inkasso-Unmöglichkeit für die Rundfunk-Abgabe).

Ferner Nachweis der Nichtigkeit der Zwangseinschreibung - betrifft ja fast alle Fälle - mit Rückstellung aller Verfahren auf Null-Status - also neu zu starten. Alle zwischenzeitlichen Kosten zu Lasten der Sender-Anstalten - also auch die vom Bürger gezahlten Gerichtskosten und eventuelle Anwaltskosten. 


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Zitat
An dieser können übrigens alle Bürger bundesweit außerhalb von Berlin als "irgendwie assoziiert" teilnehmen
Was ist dafür zu tun, damit man teilnehmen kann?


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Zitat
Was ist dafür zu tun, damit man teilnehmen kann?

Bitte über das Nachrichtensystem des Forums Näheres erfragen. Einzelfall-Sachen passen besser dorthin.


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g
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Eventuell sollte noch erwähnt werden, dass in diesem Werk der Abschnitt "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ausschließlich von Mitarbeitern des "Beitragsservice" bzw. des öffentlichen Rundfunks geschrieben worden ist.


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Wer könnte ein Inhaltsverzeichnis bereitstellen mit Zuordnung der Autoren?


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