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Autor Thema: Ex-Betriebsdirektor C. Augenstein kassiert - RBB muss „Ruhegeld“ zahlen  (Gelesen 1887 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
FAZ, 08.012024
Ex-Betriebsdirektor kassiert
RBB muss „Ruhegeld“ zahlen
Das „Ruhegeld“, das der Rundfunk Berlin-Brandenburg zahlte, war einer der Punkte des Verschwendungsskandals. Das Arbeitsgericht Berlin sagt jetzt: Der RBB muss dem gekündigten Betriebsdirektor Augenstein „Ruhegeld“ zahlen.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rbb-muss-ex-betriebsdirektor-augenstein-ruhegeld-zahlen-19433575.html
Zitat von: FAZ, 08.012024, Ex-Betriebsdirektor kassiert - RBB muss „Ruhegeld“ zahlen
[...] Das Arbeitsverhältnis sei nicht durch eine außerordentliche Kündigung beendet worden, sagte der Richter Arne Boyer am Montag bei der Urteilsverkündung. Das Gericht sprach Augenstein einen Anspruch auf ein Ruhegeld von 8900 Euro monatlich bis zur Rente im Jahr 2030 zu. Zugleich wies es Schadensersatzforderungen von Augenstein zurück (Az.: 60 Ca 1631/23).

[...]

verdi, 08.01.2024
RBB muss Ruhegeld an Augenstein zahlen
Er war einer der letzten aus der alten Geschäftsführung, der gehen musste. Jetzt hat der frühere Produktions- und Betriebsdirektor des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Christoph Augenstein, vor dem Arbeitsgericht Berlin „Ruhegeld“ vom RBB erstritten. Das Arbeitsgericht gab am 8. Januar der Klage Augensteins im Wesentlichen statt. Es erklärte auch die außerordentliche Kündigung für ungültig.
https://mmm.verdi.de/recht/rbb-muss-ruhegeld-an-augenstein-zahlen-94061
Zitat von: verdi, 08.01.2024, RBB muss Ruhegeld an Augenstein zahlen
[...]

Gegen die Entscheidung können beide Parteien Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Offenbar wird damit gerechnet. Der Richter erklärte am Montag, der Kläger habe eine Etappe gewonnen, aber nicht die Tour.

In anderen Fällen klagen Ex-Führungskräfte des RBB weiter. [...] Auch die ehemalige Leiterin der Intendanzabteilung, Verena Formen-Mohr, war gegen das Scheitern ihrer Klage in Berufung gegangen. Im April [...] befasst sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Fall.

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Einige ausgewählte andere Fälle siehe u.a. unter
„Geld fürs Rumsitzen“: Der RBB zahlt fast eine halbe Million Euro an Kameraleute (08/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36237.0
Liebesbezieh. an RBB-Spitze, Geld fürs Nichtstun: Brandstäter in Bredouille (08/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36231.0
Neue Intendantin gesteht: Luxus-Verträge für RBB-Chefs gelten noch immer (09/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36507.0
Senderchefs der Öff.-Rechtlichen stehen teils großzügige Ruhegelder zu (10/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36637.0
100.000 Euro Gehalt, kaum Arbeit: WDR-Urgestein verklagt den Sender (10/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36650.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36650.msg219788.html#msg219788
Goldener Handschlag für Ex-Chefredakteur des rbb - Rechnungshof prüft (11/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36727.0
Programmdirektor bietet Rückzug an – wenn der Sender ihm rund 1 Mio € zahlt (11/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36722.0
So schön ist Ruhegeld/ Vorruhestand/ Geld fürs Nichtstun - weitere RBB-Fälle (12/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36759.0

Mit aktuellen Zwischenergebnissen u.a. unter
Kündig. v. RBB-Verw.-dir. Brandstäter rechtens - kein Anspruch auf Ruhegeld (01/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37462.0
Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“: Ex-RBB-Direktorin muss... (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37481.0

Wesentlicher Auslöser all dieser Meldungen - siehe u.a. (incl. dortiger weiterführender Links)
Spesen f. Dinnerabende u. dubiose Beraterverträge - ARD-Chefin in Bedrängnis (07/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36120.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36120.msg217964.html#msg217964





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516



ArbG Berlin, Entscheidung vom 08.01.2024 - 60 Ca 1631/23 und WK 60 Ca 3213/23
https://dejure.org/9999,150798

Bitte @alle, den Volltext der Entscheidung sowie auch etwaige Pressemitteilungen des Gerichts hier nachzutragen.
Danke für allerseitige Mitwirkung!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2024, 17:17 von Bürger«
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g
  • Beiträge: 133
Oha, schon ärgerlich, dass sich das Arbeitsgericht Berlin mit quasi gegensätzlichen Urteilen selbst an den Karren fährt, aber jetzt wird es interessant.
Der rbb kann hier (eigentlich) nur verlieren. Sollte in höherer Instanz tatsächlich Sittenwidrigkeit festgestellt werden, muss zwar kein Ruhegeld gezahlt werden, dafür haben GEZ-Boykottierer ein gutes Argument in der Hand, die Beitragszahlung zu verweigern.
Andersrum bleibt alles wie es ist, was aber auch aus Sicht des rbb eher schlecht wäre, wenn Sie Ihre Verfahren verlieren und nochmal Millionen an Ruhegeldern abdrücken müssen.
Aber vermutlich werden die es wieder mal schaffen, dass den Gerichten irgendwas absurdes einfällt, und der rbb am Ende alles richtig gemacht hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2024, 12:54 von Bürger«

  • Beiträge: 7.388
[...] dass sich das Arbeitsgericht Berlin mit quasi gegensätzlichen Urteilen selbst an den Karren fährt [...]
Da könnten auch in Belangen des BGH Fragen aufkommen, (hier nicht zu klären), nämlich dort, wo der für das Zwangsvollstreckungsrecht zuständige Zivilsenat die zu den ÖRR getätigten Aussagen des Kartellsenates nicht berücksichtigt -> (ÖRR sind Unternehmen im Sinne des Kartellrechts, stehen in Wettbewerb und haben daher, wie die ÖR-Sparkassen, gegenüber den Verbraucher/-innen keine hoheitlichen Befugnisse.)


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • This is the way!
WBS.LEGAL, 24.01.2024
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
rbb muss 750 000 Euro Ruhegeld an Ex-Be­triebs­di­rek­tor zahlen
Der rbb muss sei­nem ehe­ma­li­gen Pro­duk­ti­ons- und Be­triebs­di­rek­tor Chris­toph Au­gen­stein Ru­he­geld zah­len. Die Ru­he­geld­re­ge­lung im Ar­beits­ver­trag sei nicht sit­ten­wid­rig, so das ArbG Ber­lin. Au­gen­stein war einer derjenigen, der im Zuge der Krise des ARD-Sen­ders ent­las­sen wor­den war. 2023 hatte das ArbG in den Fällen des Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter und der juristischen Direktorin Susann Lange noch anders entschieden.
von Christian Solmecke
https://www.wbs.legal/arbeitsrecht/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-rbb-muss-750-000-euro-ruhegeld-an-ex-betriebsdirektor-zahlen-71699/
Zitat von: WBS.LEGAL, 24.01.2024, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - rbb muss 750 000 Euro Ruhegeld an Ex-Be­triebs­di­rek­tor zahlen
Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat der Klage des Produktions- und Betriebsdirektors des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) im Wesentlichen stattgegeben. Es hat den Arbeitsvertrag nicht im Hinblick auf die darin enthaltene Vereinbarung eines Ruhegeldes für nichtig erachtet. Weiter hat es festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch die außerordentliche Kündigung des rbb beendet worden sei. Es hat den rbb zur Zahlung der vereinbarten Ruhegelder ab September 2023 verurteilt. Damit unterscheidet sich die Entscheidung von den im Wesentlichen klageabweisenden Entscheidungen zweier anderer Kammern des ArbG Berlin betreffend die Kündigungen des Verwaltungsdirektors des rbb Hagen Brandstäter und der Juristischen Direktorin des rbb Susann Lange (Arbeitsgericht Berlin, Urteile vom 08.01.2024, Az. 60 Ca 1631/23 und WK 60 Ca 3213/23).
[...]
In dem auf fünf Jahre befristeten Arbeitsvertrag vereinbarten die Parteien die Zahlung eines Ruhegeldes von monatlich etwa 8.900 EUR ab dem Ende der Befristung bis zum Beginn der Altersrente des Produktions- und Betriebsdirektors. Diese Regelung sei nicht wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Auch unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, denen der rbb als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt verpflichtet sei, liege kein grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung vor. Selbst wenn eine Sittenwidrigkeit der Ruhegeldregelung angenommen werde, führe dies nicht zur Nichtigkeit des gesamten Arbeitsvertrags.
[...]

... kein grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung... aber sicher doch!
Im Gegenteil völlig unterbezahlt!
10,5 % mehr für alle beim ÖRR!
 :o

dejure.org
Rechtsprechung ArbG Berlin, 08.01.2024 - 60 Ca 1631/23

https://dejure.org/9999,150798


Edit "Bürger": Bitte @alle, den Volltext der Entscheidung sowie auch etwaige Pressemitteilungen des Gerichts hier nachzutragen.
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Querverweis aus aktuellem Anlass...
rbb-Untersuchungsausschuss Bericht: "Organisierte Verantwortungslosigkeit" (06/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38001.0




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
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Außerdem...
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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