Versuch der chronologisch korrekten Zeitreise in digitaler Old School Manier mittel Papyrus-Scan.
Alle Dokumente sind frei erfunden und entziehen sich der gegenwärigen Realität.
In der fiktiven Sci-Fi-Geschichte war das so.
(Numerierung von oben nach unten chronologisch. Kann die Uploads leider nicht im Text positionieren, wäre n cooles Feature, geht aber nur mit externen Links,
nachbearbeitung nach Upload*)Das unter dem SWR-Imperium geführte "BS" flaschenpostete dem säumigen Schurken einen Bescheid mit Kontoauflistungs-Scan der Katergorie "Hier guggste".
Gleichzeitig ein Dokument des Verwaltungsapparates dass man doch eine baldige Erledigung anstrebe, welches Dokument bisher nicht gescannt wurde.
- 1 Festsetzungsbescheid-Kontoauszug-10-2018Fast zu gleicher Zeit materialiserte der erste Brief des Obervollstreckers mit Hinweis auf Handlung nach Zwangsvollstreckungsauftrag, vermutlich des SWR-Imeriums.
Man wolle mal schauen ob man Credits übrig habe.
- 2 Zwangsvoll-eins-ogvMan Griff zum Kommunikator und erkundigte sich beim Obervollstrecker ob denn so ein Zwangsvollstreckungsauftrag des Imperiums vorliege und ob das auch alles korrekt sei.
Der Obervollstrecker erwiederte mit böshafter hallender Stimme, dass es im Leid sei diese Fragerei, er sei Vollstrecker ...strecker ...ecker und kein Beratungsroboter ...otter....otter - wie sie derzeit in den Ämtern ungenutzt rumstehen - und er gebe keine Auskunft, im Namen des Gottes der Vollstreckung. Somit viel die gütliche Einigung in eine Art schwarzes Loch.
Als bald ein weiteres Dokument materialisierte, in gelber Form, mit einer abweichenden inhaltlichen Information - der Betrag und die Vermögensauskunft würde verlangt. Man wolle die Credits,
nun wirds einem ganz heiß unten rum.
- 3 Merged gelber-brief-zwangsvoll-ogv-10-2018Dieser Termin, der ladenden Charakter hatte, konnte wegen Zeitreise nicht wahrgenommen werden. Beim öffnen der Raumluke viel dem Schurken dann ein, man könnte ja per altmodischer Mail eine andere Zeitkonstellation benantragen. Negativ.
Die Zeit verran, und das Vollstrecker-Amt musste umgehend benachrichtigt werden. Widerspruch an den BS und das Imperium oder sowas, am besten per Fax und Post oder Hologram, das Zeitfenster ist klein. Zwei Sachen auf einmal Amt und die Post und Faxe an das Imperium
- 4 Fax-Post-widerspruch-10-2018
- 5 An-Amtsgericht-10-2018-wg-ZwangsvollDoch das Amt wusste nicht so recht wie ihnen geschiet und beendete fragend die Kommunikation mit einer fast rührenden Ratlosigkeit.
- 6 vom-amtsgericht-umwasgehtsDer nächste Schritt ist die Erklärung welches Rechtsbehelf man denn wolle.
Man ist ein großer Fan von Zeitverzerrungen.
Ein Schreiberling einer nahegelegenen Galaxie verfasste für wenige Credits dieses Dokument.
Sehr geehrtes Amt,
Sie nehmen mit dem Schreiben vom xx.11.2018, AZ: xx, Bezug auf das Schreiben vom xx.11.2018 zum Verfahren x des OGV.
Die Frage ob beide Anträge möglich sind oder nicht hängt von welcher Fragestellung konkret ab?
Kann nicht beides durchgeführt werden?
Da ich als Laie kein Studium in Jura oder ähnliche Schulung zu Verwaltungsabläufen der Gerichte genossen habe, versuche ich mit anderen Worten folgendes zu erreichen.
Ich möchte in erster Linie von meinem Recht Gebrauch machen und nach den §§ der ZPO eine Prüfung der Sache einleiten, entweder durch mich selbst per Akteneinsicht, durch eine Aufschlüsselung der Kosten oder von Amtswegen, da ich davon ausgehe, dass das Amt/ der Gerichtsvollzieher unrechtmäßig vollstrecken würde, da von Amts-/ Behördenwegen keine Prüfung des Vollstreckungsantrags des Südwestrundfunks (Gläubiger) stattfindet, sonder nur ob dieser richtig ausgefüllt ist.
Ich möchte weiterhin erreichen, dass ich vor der angekündigten Vollstreckung aus x des OGV bzw. der Auskunft zu meinem Vermögen und der Eintragung ins Schuldnerverzeichnis geschützt bleibe, dieses Verfahren ausgesetzt oder verworfen wird, ferner als gar nicht vollstreckbar gilt, ergo als nichtig gilt, aus den aufgeführten nummerierten Gründen aus dem Dokument vom xx.11.2018 an das Amt.
Ich möchte also eine (bevorstehende) Amtshandlung verhindern, die auf dem Rechtsweg per förmlicher Zustellung bzw. vorab vom Gerichtsvollzieher, möglicherweise fehlerhaft ist. Das bezieht sich auf die beiden Dokumente „Zwangsvollstreckungssache“, vom x und förmlich vom x, die ich anzweifeln muss, weil diese offensichtlich nicht eindeutig sind und durch die Drohkulisse ich mich genötigt fühle Wege einzuleiten. Ich deutete darauf hin, dass der Zwangsvoll.Ablauf nicht zweifelsfrei ist.
Ich bin bis zur Klärung der Voraussetzungen weiterhin zahlungswillig, trotz dass der Herr Obergerichtsvollzieher A sich nicht erwartungsgemäß professionell mir gegenüber verhalten hat und deswegen keine gütliche Einigung stattfand, weswegen die Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Ich fühle mich als Bürger samt meiner Rechte ungerecht behandelt. Die Beschwerde gegen Obergerichtsvollzieher A gilt als Information, inwiefern Sie dagegen vorgehen bleibt Ihnen überlassen, ferner dessen werde ich es weiter verwenden.
Versäumnisse:
ø Es wurde versäumte in adäquater Form eine gütliche Einigung in die Wege zu leiten.[/li][/list]
ø Es wurde versäumt, bis auf mein Handeln vom xx.11.2018, eine Aufschlüsselung der Kosten zu erstellen, aus denen eindeutig die Posten der Kostenaufstellung hervorgehen sowie die Ursache für die Betragsdifferenzen. Welche ich ja mit dem Schreiben vom xx.11.2018 eingefordert habe.
ø Es wurde versäumt den eindeutigen Gläubiger zu nennen der den Betrag erhalten will oder soll, denn zwar ist der Beistragsservice die mit dem Beitrag beauftragte Institution aber für die per Verwaltungsakt eingeforderten Schuldenbeträge nicht als rechtsfähig zu betrachten.
Ich schrieb:
Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß § 765a Abs. 1 Satz 1 ZPO.
Prüfung der korrekten Vollstreckungsvoraussetzungen nach § 766 ZPO.
Das bedeutet, der Gerichtsvollzieher oder die vollstreckende Behörde oder das Amt oder ich Selbst soll/ möchte prüfen ob die Vollstreckungsabläufe als nicht vollstreckbar und daher als nichtig gelten, nach, im Schreiben vom xx.11.2018 und weiter aufgeführten nummerierten Gründen. Falls die Reihenfolge eine andere sein muss, kann ich einen Antrag separat stellen. Entweder der der Erinnerung/ Beschwerde oder der Gegenklage.
Die Frage sei hier, ist es eine Beschwerde oder eine Erinnerung nach § 766.
Eine Vollstreckungsgegenklage oder eine Drittwiderspruchsklage.
Es handelt sich ja bisher nur um den Termin zur Vermögensauskunft.