Meiner bescheidenen Auffassung nach sollten
keinerlei Gründe -
nicht einmal ansatzweise und nicht einmal stichpunktartig - für den Widerspruch angegeben werden, denn
a) verleiten diese - und seien es auch nur Stichpunkte - nur, seitens ARD-ZDF-GEZ einen Widerspruchsbescheid mit Textbausteinen loszulassen
b) wird beantragt, dieses aktuelle Widerspruchs-Verfahren ruhendzustellen/ auszusetzen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, in welcher bereits alle möglichen Gründe schon behandelt werden
c) ist dieses Hauptsacheverfahren abzuwarten
Es wäre aus meiner Sicht
ausschließlich nur frist- und formgerecht unbegründet Widerspruch einzulegen...
...unter ausdrücklichem Vorbehalt der eigentlichen Begründungen in gesondertem Schriftsatz
und...mit Antrag auf Aussetzung/ Ruhendstellung bis zur Entscheidung in der Hauptsache.
Siehe Beispiel-Formulierung und - insbes. zur Abwehr der Vollstreckung erforderlich erscheinende - ergänzende Punkte in den oben angehängten Beispiel-Schreiben.
Der Widerspruch gg. den neuen "Festsetzungsbescheid" ist hier eher form- und fristwahrendes "Beiwerk".
Der Rest dreht sich um die viel wichtigere Aussetzung/ Ruhendstellung sowie insbesondere um die viel akutere "vorsorgliche" Abwehr der angekündigten Vollstreckung.
Gerade diesbezüglich heißt es mglw. eher "volle Kanonade"...
...und ohne großen Zeitverzug, da jeder weitere Tag die Vollstreckung weiter manifestieren könnte.Aus bereits oben dargelegten Gründen würde man auch das Verwaltungsgericht mit diesem Vorgang
noch nicht "behelligen", nicht dass die das voreilig als weitere Klage oder Erweiterung der bereits anhängigen Klage auslegen - mit den benannten etwaigen Folgen für Verfahrenskosten.
Und noch hat man je keine Gewissheit, ob der Hinweis im "Festsetzungsbescheid" über die Einleitung der Vollsterckung überhaupt den Tatsachen entspricht.
Daher auch der nunmehr ergänzte
- Antrag auf Akteneinsicht
sowie die kleine Ergänzung unter dem Punkt der "Unterlassung der Vollstreckung".
Es wird Widerspruch bei der
Rundfunkanstalt/ Intendanz eingelegt (zur Kenntnis aber auch an die "Kölner Maschine" faxen!) einschl. ebenfalls dorthin gerichtetem Antrag auf Aussetzung/ Ruhendstellung genau dieses neuerlichen Widerspruchsverfahrens.
Siehe Dokumente in obigen Anhängen, welche nochmals aktualisiert wurden:
Edit "Bürger" 21.10.2018:
Die Anhänge wurden aktualisiert. Schreiben A) ergänzt um
- Vermerk unter "Unterlassung der Vollstreckung"
- Antrag auf Akteneinsicht der Akten von "Landesrundfunkanstalt" und seiner "Stellen"
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.