Nun, vielleicht ist der als "Direktanmeldung" bezeichnete Vorgang rechtswidrig.
Aber vermutlich ist er nicht mal das.
Wie ist Deine Aussage zu verstehen?
Der Gesetzgeber hat die Option "Anmeldung durch LRA oder Dritte" nicht vorgesehen, da [...]
Die Beitreibung von Rundfunkbeiträgen ist auf so viele Arten rechtswidrig ist, dass es schwierig ist,den Überblick zu behalten:
- Die "Direktanmeldung" ist weder in einem Gestz, noch einer Rechtsverordnung, noch einem Staatsvertrag, noch einer Satzung geregelt
- Wäre sie in einer Satzung geregelt, würde sie nur für die Selbtverwaltung - also im Innenverhältnis - gelten. Da die Anmeldung aber den Schritt vom Außenverhältnis in das Innenverhältnis begründet, wäre sie in einer Satzung fehl am Platze.
- Wäre sie in einem Staatsvertrag geregelt, so würde die Direktanmeldung nur die vertragsschließenden Parteien betreffen. Eine Wirkung in das Außenverhältnis ist damit nicht per se begründet.
- Wäre die Direktanmeldung in einer Rechtsverordnung genannt, so müsste zunächst sichergestellt sein, dass das Ermächtigungsgesetz dieser Rechtsverordnung einen solchen Vorgang auch ausdrücklich abdeckt. Das ist hier aber nicht relevant.
Der Einfachheit halber können wir von der fiktiven Situation ausgehen, dass die Direktanmeldung in einem Gesetz geregelt wäre. Also ein formelles Gesetz, dem die Gerichte unterworfen sind - keine Satzung, Staatsverträge, Rechtsverordnungen, Intendantenabsprachen, Polizistenbefehle, Erlasse usw.
Unter dieser Voraussetzung dürfte eine Rundfunkanstalt dennoch keine Direktanmeldung durchführen, weil sie weder
a) einer gesetzlich geregelten Fachaufsicht unterstehen (was wiederum nicht geht, weil gar nicht jedes Bundesland eine LRA hat), noch
b) eine demokratische Legitimation wie z.B. eine Gebietskörperschaft hat (Stadt => Bürgermeister) oder bspw. die Industrie und Handelskammer (IHK) hat.
Man kann auch nicht von einem Studierendenwerk/Studentenwerk gezwungen werden, Miete für eine Studentenwohnung zu bezahlen, wenn man selbst keine angemietet hat. Auch Studierendenwerke sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie haben Selbstverwaltungsrecht im Innenverhältnis, nicht im Außenverhältnis.
Auch eine Rechtsanwaltskammer, A.ö.R, hat Selbstverwaltungsrecht im Innenverhältnis, nicht im Außenverhältnis.
Auch eine Landesrundfunkanstalt, A.ö.R, hat Selbstverwaltungsrecht im Innenverhältnis, nicht im Außenverhältnis.
Die Direktanmeldung ist verfassungsfeindlich, weil sie dem Zweck dient, sowohl das Föderalstaatsprinzip (Art. 20(1) GG) als auch die Volkssouveränität (Art.20(2) GG) außer Kraft zu halten. Jeder auf ihr basierende Verwaltungsakt ist nichtig. Das war auch zu den Zeiten der GEZ und der von Richtern verfassungsfeindlich praktizierten "Zwangsanmeldung" so. Und der öffentliche Rundfunk hat dafür gesorgt, dass alle es hinnehmen. Heute wird man hier von Forenmitgliedern dafür verächtlich gemacht, dass man dies auf den Punkt bringt.
Übrigens können die oben angesprochenen Probleme mit einer Reihe gezielter Fragen aufgedeckt werden, ohne dass man sich speziell auf Rundfunk bezieht. In meiner Signatur ist ein Link zu einer Aufforderung, mir bei der Beantwortung solcher Fragen zu helfen.
Mithilfe, um Antworten zu erhalten: in diesem Forum bisher keine.