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Autor Thema: Direktanmeldung  (Gelesen 94282 mal)

D
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Re: Direktanmeldung
#165: 03. Februar 2019, 17:24
Nachträglich zu meinem vorigem Beitrag: Da manche Rundfunkanstalten für mehrere Bundesländer "zuständig" sind, ist es gar nicht möglich, dass sie alle genau eine Aufsichtsbehörde haben. Es widerspricht aber dem Gedanken einer Aufsicht, wenn es zwei verschiedene Bundesländer sind, die ein und dieselbe Anstalt beaufsichtigen sollen (unabhängig davon, dass sie es nicht tun). Die demokratische Legitimation (sie wird durch eine Weisungsbindung = Fachaufsicht hergestellt) ist nicht gewährleistet, wenn Wähler in Rheinland-Pfalz entscheiden, welche Weisungen an eine Baden-Württembergische "Behörde" erteilt werden.


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Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

P
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Re: Direktanmeldung
#166: 05. Februar 2019, 18:03
So eine Fachaufsichtsbeschwerde könnte sich doch direkt gegen den Intendanten richten. Außerdem darf eine "Behörde" einen mit einem solchen Anliegen nicht einfach unverrichteter Dinge wieder vor die Tür setzen.
Es empfiehlt sich in solchen Fällen, Rückenstärkung mitzunehmen und sich die einschlägigen Paragraphen bzgl. Behördenhandeln rauszuschreiben, damit man nicht mehr überfahren wird.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Re: Direktanmeldung
#167: 04. Juli 2019, 12:38
In den beiden obigen Beiträgen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg176359.html#msg176359
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg165551.html#msg165551
hatte ich bereits zusammengerechnet, dass es seit der Einführung des Rundfunkbeitrages rund 7,4 Millionen Direktanmeldungen gab. Im aktuellen Bericht des Beitragsservices für das Geschäftsjahr 2018 - siehe u.a. unter
Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31553.0.html
kommen erneut 1,5 Millionen Anmeldungen hinzu (vgl. ebenda, S.18), die dort nur noch "automatische Anmeldungen" genannt werden.

Damit haben wir nach der selbst-ermächtigten Einführung der Direktanmeldung im Jahre 2014 durch die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
               
  8,9 Millionen Direktanmeldungen,

die in vielen Fällen zur Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen führen.

Klage vor EGMR gegen Direktanmeldung wegen Verstoß gegen Art. 6 und 13 EMRK
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27528.0

Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.0


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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Re: Direktanmeldung
#168: 03. Juli 2020, 17:25
In den obigen Beiträgen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg176359.html#msg176359
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg165551.html#msg165551
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg195022/topicseen.html#msg195022

hatte ich bereits zusammengerechnet, dass es seit der Einführung des Rundfunkbeitrages rund 8,9
Millionen Direktanmeldungen gab. Im aktuellen Bericht des Beitragsservice für das Geschäftsjahr
2019 kommen erneut 1,5 Millionen Anmeldungen hinzu (vgl. ebenda S.20), die dort nur noch
automatische Anmeldungen genannt werden.
Jahresbericht Beitragsservice 2019
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e6373/Jahresbericht_2019.pdf

Damit haben wir nach der selbst-ermächtigten Einführung der Direktanmeldung im Jahre 2014 durch die Intendanten der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten
10,4 Millionen Direktanmeldungen,
die in vielen Fällen zur Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen führen.


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Re: Direktanmeldung
#169: 03. Juli 2020, 18:14
IDamit haben wir nach der selbst-ermächtigten Einführung der Direktanmeldung im Jahre 2014 durch die Intendanten der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten
10,4 Millionen Direktanmeldungen,
die in vielen Fällen zur Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen führen.
Und zwar ohne vorherige Überprüfung, ob
- der Direktangemeldete dort überhaupt wohnt, dort alleine wohnt oder der Beitrag für die Wohnung nicht schon von einem Mitbewohner gezahlt wird
- der Direktangemeldete voll oder ermäßigt oder überhaupt beitragspflichtig ist.

Dies führt zu einer allgemein strukturell bedingten Unsicherheit, ob die immer auf eine Einzelperson ausgerichteten Informations- und Verwaltungsakte überhaupt vollstreckbar sind.
Nur geklärte Sachverhalte können zu einer Vollstreckung führen. Der den Vollstreckungsersuchen beigefügte, wichtige Satz, dass die genannte Beitragsschuld vollstreckbar sei, ist bei Direktanmeldungen nie verifiziert und daher in diesem Fall als rechtswidrig anzusehen.

Die Petition
Feststellung der Nichtigkeit der NDR Rundfunk-Beitragsbescheide
https://www.openpetition.de/petition/online/feststellung-der-nichtigkeit-der-ndr-rundfunk-beitragsbescheide
erfasst auch diesen Sachverhalt und sollte den Vollstreckungsstellen nahegebracht werden.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Direktanmeldung
#170: 03. Juli 2020, 23:36
10,4 Millionen Direktanmeldungen ohne Rechtsgrundlage sind auch ca. 10,4 x17,5 x 12 = ca. 2184 Millionen Euro = ca. 2,184 Milliarden Euro je Jahr seit Einführung des Rundfunkbeitrages, die die ÖRR ohne Rechtsgrundlage als staatliche Beihilfe erhalten haben, denn mindestens diese Mittel hätten den privaten Wettbewerbern nicht zur Verfügung gestanden, hätten sie den gleichen Auftrag zu realisieren gehabt.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Direktanmeldung
#171: 17. Juli 2020, 19:00
Das System der Direktanmeldungen ist für den Beitragsservice in der Praxis eine sehr bequeme Sache. Denn dort, wo es kein Gesetz gibt, muss man schließlich auch kein Gesetz beachten. An anderer Stelle hatte ich bereits ausgerechnet, dass mittlerweile jeder vierte Haushalt in Deutschland Opfer einer Direktanmeldung geworden ist. Siehe hierzu mehr in:

8 Milliarden Euro, Einnahmen aus Rundfunkbeiträgen waren 2019 konstant
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33848.msg206356.html#msg206356


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Leo

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Re: Direktanmeldung
#172: 26. Juli 2020, 14:07
10,4 Millionen Direktanmeldungen ohne Rechtsgrundlage

Nun, vielleicht ist der als "Direktanmeldung" bezeichnete Vorgang rechtswidrig.

Aber vermutlich ist er nicht mal das.


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Re: Direktanmeldung
#173: 26. Juli 2020, 14:28
Nun, vielleicht ist der als "Direktanmeldung" bezeichnete Vorgang rechtswidrig.

Aber vermutlich ist er nicht mal das.
Wie ist Deine Aussage zu verstehen?

Der Gesetzgeber hat die Option "Anmeldung durch LRA oder Dritte" nicht vorgesehen, da dieses ohne jeden Zweifel ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der einzelnen Person wäre und hierfür bereits das BVerfG abschließend entschieden hat, daß

------------------
BVerfGE 44, 197 - Solidaritätsadresse -> Recht, in Ruhe gelassen zu werden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31031.msg193100.html#msg193100

mit der Aussage

Zitat
Rn. 18
[...] Grundrecht auf unbedingte Achtung eines privaten Lebensbereichs (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG), sein Anspruch, "in Ruhe gelassen zu werden" (vgl. BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6 f.]),

-----------------

es ein derartiges Recht nicht hat.

Oder verstehst Du das anders?


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

D
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  • 1 BvR 2099/17
Re: Direktanmeldung
#174: 27. Juli 2020, 13:50
Nun, vielleicht ist der als "Direktanmeldung" bezeichnete Vorgang rechtswidrig.
Aber vermutlich ist er nicht mal das.
Wie ist Deine Aussage zu verstehen?
Der Gesetzgeber hat die Option "Anmeldung durch LRA oder Dritte" nicht vorgesehen, da [...]

Die Beitreibung von Rundfunkbeiträgen ist auf so viele Arten rechtswidrig ist, dass es schwierig ist,den Überblick zu behalten:
  • Die "Direktanmeldung" ist weder in einem Gestz, noch einer Rechtsverordnung, noch einem Staatsvertrag, noch einer Satzung geregelt
  • Wäre sie in einer Satzung geregelt, würde sie nur für die Selbtverwaltung - also im Innenverhältnis - gelten. Da die Anmeldung aber den Schritt vom Außenverhältnis in das Innenverhältnis begründet, wäre sie in einer Satzung fehl am Platze.
  • Wäre sie in einem Staatsvertrag geregelt, so würde die Direktanmeldung nur die vertragsschließenden Parteien betreffen. Eine Wirkung in das Außenverhältnis ist damit nicht per se begründet.
  • Wäre die Direktanmeldung in einer Rechtsverordnung genannt, so müsste zunächst sichergestellt sein, dass das Ermächtigungsgesetz dieser Rechtsverordnung einen solchen Vorgang auch ausdrücklich abdeckt. Das ist hier aber nicht relevant.

Der Einfachheit halber können wir von der fiktiven Situation ausgehen, dass die Direktanmeldung in einem Gesetz geregelt wäre. Also ein formelles Gesetz, dem die Gerichte unterworfen sind - keine Satzung, Staatsverträge, Rechtsverordnungen, Intendantenabsprachen, Polizistenbefehle, Erlasse usw.

Unter dieser Voraussetzung dürfte eine Rundfunkanstalt dennoch keine Direktanmeldung durchführen, weil sie weder
a) einer gesetzlich geregelten Fachaufsicht unterstehen (was wiederum nicht geht, weil gar nicht jedes Bundesland eine LRA hat), noch
b) eine demokratische Legitimation wie z.B. eine Gebietskörperschaft hat (Stadt => Bürgermeister) oder bspw. die Industrie und Handelskammer (IHK) hat.

Man kann auch nicht von einem Studierendenwerk/Studentenwerk gezwungen werden, Miete für eine Studentenwohnung zu bezahlen, wenn man selbst keine angemietet hat. Auch Studierendenwerke sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie haben Selbstverwaltungsrecht im Innenverhältnis, nicht im Außenverhältnis.

Auch eine Rechtsanwaltskammer, A.ö.R, hat Selbstverwaltungsrecht im Innenverhältnis, nicht im Außenverhältnis.

Auch eine Landesrundfunkanstalt, A.ö.R, hat Selbstverwaltungsrecht im Innenverhältnis, nicht im Außenverhältnis.

Die Direktanmeldung ist verfassungsfeindlich, weil sie dem Zweck dient, sowohl das Föderalstaatsprinzip (Art. 20(1) GG) als auch die Volkssouveränität (Art.20(2) GG) außer Kraft zu halten. Jeder auf ihr basierende Verwaltungsakt ist nichtig. Das war auch zu den Zeiten der GEZ und der von Richtern verfassungsfeindlich praktizierten "Zwangsanmeldung" so. Und der öffentliche Rundfunk hat dafür gesorgt, dass alle es hinnehmen. Heute wird man hier von Forenmitgliedern dafür verächtlich gemacht, dass man dies auf den Punkt bringt.

Übrigens können die oben angesprochenen Probleme mit einer Reihe gezielter Fragen aufgedeckt werden, ohne dass man sich speziell auf Rundfunk bezieht. In meiner Signatur ist ein Link zu einer Aufforderung, mir bei der Beantwortung solcher Fragen zu helfen.

Mithilfe, um Antworten zu erhalten: in diesem Forum bisher keine.


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

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Re: Direktanmeldung
#175: 27. Juli 2020, 21:59
Zu beachten ist, dass alles Verwaltungshandeln auf Rechtnormen zurückzuführen sein muss. So wie aktuell  nach § 10 ein folgender § 10 a eingefügt wurde, um die vollautomatisch erlassenen Verwaltungsakte zu legalisieren, so müsste nun ein neuer Paragraph diese illegalen Direktanmeldungen (zukünftig) legalisieren. Jeder, der bisher Zwangsangemeldet wurde, kann sich darauf berufen, dass eine mögliche Vollstreckung auf illegalem Verwaltungshandeln beruht.


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G
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Re: Direktanmeldung
#176: 27. Juli 2020, 22:29
Es ist ja kein Geheimnis, dass die sogenannte Direktanmeldung von den Intendanten beschlossen wurde. Die haben sich also schon zum Gesetzgeber erkoren und kein Gericht stoppt diesen Wahnsinn. Ein bereits verstorbener Bekannter sagte einmal, dass manchmal nur Schmerzen helfen. Hoffentlich behält er hier nicht Recht.


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Re: Direktanmeldung
#177: 18. Juni 2021, 14:09
Tag 114 (noch 67 Tage):
Zunächst muss man feststellen, dass der Beitragsservice die Zwangsanmeldung (Direktanmeldung, automatische Anmeldungen) im Jahresbericht 2020 nicht mehr so explizit darstellt, wie er es in den vergangene Jahren getan hat. Dennoch findet man in dem Text auf Seite 19 den folgenden Hinweis:
Zitat
Insgesamt nahm der Beitragsservice infolge der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung wie im Vorjahr rund 1 Mio. automatische Anmeldungen vor.
Direktlink zum Beitragsservice Jahresbericht 2020 (PDF):
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e7364/Jahresbericht_2020.pdf
zu finden unter
Beitragsservice stellt Jahresbericht 2020 vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35385.0

In den obigen Kommentaren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg165551.html#msg165551
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg176359.html#msg176359
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg195022/topicseen.html#msg195022
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg206354/topicseen.html#msg206354

hatte ich bereits zusammengerechnet, dass es seit der Einführung des Rundfunkbeitrages rund 10,4 Millionen Direktanmeldungen gab. Im aktuellen Bericht des Beitragsservice für das Geschäftsjahr 2020 kommen erneut 1 Millionen Zwangsanmeldungen hinzu (vgl. ebenda, S.19), die dort nur noch automatische Anmeldungen (siehe Zitat) genannt werden. Damit haben wir nach der selbst-ermächtigten Einführung der Direktanmeldung im Jahre 2014 durch die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
11,4 Millionen Direktanmeldungen,
die in vielen Fällen zur Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen führen.

Nach meinem Kenntnisstand gehört der Haushalt des aktuell inhaftierten Georg Thiel zu den 3,5 Millionen Haushalten (vgl. Beitragsservice Geschäftsbericht 2014, S. 17), die im Jahre 2014 zwangsweise per einfacher Mitteilung angemeldet wurden.
Hierzu vielleicht mal ein Beispiel, wie eine solche Anmeldung im März 2014 aussah:
https://qnqura.files.wordpress.com/2017/05/zwangsanmeldung.pdf

Diese automatischen Anmeldungen haben bis heute keine gesetzliche Grundlage, weshalb die Legitimität dieser Anmeldung auch weiterhin fragwürdig ist, da der Beitragsservice in dieser Hinsicht in einer den Rechtsstaat verachtenden Weise gehandelt hat. Denn gemäß § 9 RBStV hätte der Beitragsservice gegen Georg Thiel beispielsweise ein Verwaltungszwangsverfahren einleiten müssen, um dem Rechtsgrundsatz der Subsidiarität (Rechtsweggarantie) genüge zu tun. Dies wurde vom Beitragsservice jedoch aus nachvollziehbaren Gründen unterlassen, was jedoch keineswegs die praktizierte Aushebelung des Rechtsstaates rechtfertigt.


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Re: Direktanmeldung
#178: 30. Juli 2021, 11:16
Tag 156 (noch 25 Tage):

Political persecution of minorities (non-users of radio and television) and
opposition (opponents of the consumption of radio and television) in Germany

https://disenoweb-jorge.blogspot.com/2018/11/carta-amnesty-international-por-la.html

Bei der Durchsicht einiger Links haben ein Bekannter und ich festgestellt, dass einige Links zu den Jahresberichten des Beitragsservice nicht mehr aktuell sind, was bedeutet, dass die Dokumente an den entsprechenden Stellen nicht mehr zu finden sind. Da diese Jahresberichte essentiell zum Verständnis des Themas „Direktanmeldung“ sind, mussten wir alternative Links finden, die wir auch hier anfügen: 

Geschäftsbericht Beitragsservice 2014
https://www.vau.net/system/files/documents/Beitragsservice_Geschaeftsbericht_2014.pdf

Jahresbericht Beitragsservice 2015
https://online-boykott.de/ablage2/public/bibliothek/Jahresbericht_2015.pdf

Jahresbericht Beitragsservice 2016
https://www.freiepresse.de/FILES/SERVICE/Jahresbericht_2016.pdf


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Re: Direktanmeldung
#179: 17. Juni 2022, 17:28
In den obigen Kommentaren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg165551.html#msg165551
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg176359.html#msg176359
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg195022/topicseen.html#msg195022
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg206354/topicseen.html#msg206354
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg214309.html#msg214309

hatte ich bereits zusammengerechnet, dass es seit der Einführung des Rundfunkbeitrages rund 11,4 Millionen Direktanmeldungen gab. Im aktuellen Bericht des Beitragsservice für das Geschäftsjahr 2021 kommen erneut 0,9 Millionen Zwangsanmeldungen hinzu (vgl. ebenda, S.19), die dort nur noch automatische Anmeldungen genannt werden. Damit haben wir nach der selbst-ermächtigten Einführung der Direktanmeldung im Jahre 2014 durch die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

12,3 Millionen Direktanmeldungen,

die in vielen Fällen zur Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen führen.

Neu ist an der Darstellung der Zwangsanmeldung, dass man zwischen Empfängern von Klärungsschreiben zu unterscheiden versucht, die frecher Weise gar nicht reagieren oder sich herausnehmen, einfach falsche Angaben zu machen (BS Jahresbericht 2021, S. 18 f.):
Zitat
Insgesamt meldete der Beitragsservice für mehr als 1,4 Mio. der privaten Adressatinnen/Adressaten im Zuge der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung eine Wohnung an:
  • Rund 0,5 Mio. Bürger/-innen beantworteten die Klärungsschreiben mit den erforderlichen Angaben und wurden entsprechend angemeldet.
  • Etwa 0,5 Mio. Empfänger/-innen der Klärungsschreiben reagierten entweder gar nicht oder unzureichend. Sie wurden automatisch angemeldet.
  • In weiteren knapp 0,4 Mio. Fällen reagierten die Angeschriebenen zwar auf das Klärungsschreiben, das Anmeldedatum stimmte aber nicht mit den übermittelten Daten der Meldebehörde überein. In diesen Fällen erfolgte eine Anmeldung zum von der Meldebehörde übermittelten Datum.
Insgesamt nahm der Beitragsservice infolge der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung rund 0,9 Mio. automatische Anmeldungen vor.
Direktlink zum Beitragsservice Jahresbericht 2021 (PDF):
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e8056/Jahresbericht_2021.pdf

Leider muss festgestellt werden, dass die Gesamtzahl der Beitragskonten im Widerstand weiter rückläufig ist, da der Beitragsservice berichtet (ebenda, S. 21):
Zitat
Insgesamt befanden sich Ende 2021 rund 3,01 Mio. der insgesamt knapp 46 Mio. Beitragskonten in einer Mahnstufe oder in der Vollstreckung. Auch diese Zahl ist zum wiederholten Mal rückläufig und lag zum 31.12. um rund 8,5 % unter dem Vorjahreswert (2020: rund 3,28 Mio.).

Auch wenn die Gesamtzahl der Beitragskonten im Widerstand weiterhin hoch ist, ist es natürlich traurig, dass im Jahre 2021 mehr Menschen dazu übergegangen sind, ein Unrechtssystem zu unterstützen. Im Jahre 2019 war der Widerstand gegen den Unrechtsbeitrag sogar angestiegen (2019: rund 3,57 Mio.), weshalb dieser erneute Rückgang des Widerstandes gegen Unrecht sehr besorgniserregend ist. Siehe hierzu auch:

8 Milliarden Euro, Einnahmen aus Rundfunkbeiträgen waren 2019 konstant
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33848.msg206356.html#msg206356
Beitragsservice stellt Jahresbericht 2020 vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35385.msg214310.html#msg214310
2021: 8,42 Milliarden Euro Ertrag aus Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36102.msg217792.html#msg217792


Edit "Bürger" @alle: Vorsorgliche Bitte, den neuen Geschäftsbericht nicht hier, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff zu diskutieren. Hier im Thread bitte ausschließlich zu dessen Kern-Thema "Direktanmeldung".
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2022, 03:35 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

 
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