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Autor Thema: 2021: 8,42 Milliarden Euro Ertrag aus Rundfunkbeitrag  (Gelesen 1969 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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DWDL, 14.06.2021 von Manuel Weis
Wohnungsbestand auf Vorjahresniveau
2021: 8,42 Milliarden Euro Ertrag aus Rundfunkbeitrag
Die Corona-Pandemie hatte auch 2021 (noch) keine Auswirkungen auf mögliche Freistellungen vom Rundfunkbeitrag. Die Einnahmen daraus stiegen 2021 - nach der Erhöhung auf 18,36 Euro monatlich war diese Entwicklung erwartbar.

Zitat von: DWDL, 14.06.2021
Im Jahr 2021 lagen die Erträge aus dem Rundfunkbeirtag bei 8,42 Milliarden Euro, wie der Beitragsservice nun bekanntgab. Daraus ergibt sich im Vergleich zu 2020 ein Plus von 3,8 Prozent. Dieses hängt wesentlich damit zusammen, dass seit August 2021 die Erhöhung der Rundfunkgebühr auf nun 18,36 Euro gegriffen hat. 8,26 Milliarden Euro seien 2021 an ARD, ZDF und Deutschlandradio geflossen, 159 Millionen Euro an die Landesmedienanstalten.
[...]
https://www.dwdl.de/nachrichten/88318/2021_842_milliarden_euro_ertrag_aus_rundfunkbeitrag/


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Den Artikel von Weis kann man durchaus als Hofberichtserstattung bezeichnen, da er keine Informationen enthält, die über die offiziellen Presseberichte des Beitragsservice hinaus gehen. Daher sei an dieser Stelle direkt auf den Jahresbericht Beitragsservice 2021 verwiesen, der am 14.06.2022 auf einer Pressekonferenz vorgestellt wurde:

Jahresbericht Beitragsservice 2021
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e8056/Jahresbericht_2021.pdf

Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag nicht nur im Jahre 2021 zum Vorjahr gestiegen sind, sondern auch in den Jahren 2019 und 2020 zu den jeweiligen Vorjahren:

Record amount for ARD and ZDF: 8.11 billion euros from the broadcasting fee
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35650.msg215790.html#msg215790

Es ist auch nicht erstaunlich, dass die Zahl der Menschen, die aus sozialen Gründen von der Entrichtung des Rundfunkbeitrags befreit sind, im Jahre 2021 gesunken ist. Hierbei handelt es sich um eine Entwicklung, die wir seit 2018 beobachten können. Hierzu sei auf die beiden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 19.01.2022 verwiesen, in denen die Rundfunkanstalten dazu verpflichtet werden, die sozialen Gründe für eine Befreiung auch selbst zu prüfen und nicht nur auf die Sozialbehörden zu verweisen:

BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juni 2024, 22:45 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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...ein "guter" Grund und Anlass für ;) >:D
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