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Autor Thema: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018  (Gelesen 24893 mal)

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Presseportal, 02.07.2019

Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018 - Meldedatenabgleich sorgt für Beitragsgerechtigkeit


Pressemitteilung des Beitragsservice

Zitat
- Erträge aus dem Rundfunkbeitrag bleiben 2018 mit rund 8 Mrd.
     Euro nahezu konstant, Meldedatenabgleich stabilisiert den
     Wohnungsbestand beim Beitragsservice
   - Urteile von Bundesverfassungsgericht und Europäischem
     Gerichtshof sorgen für Rechtssicherheit, Befreiung für
     Nebenwohnungen eine der Herausforderungen im Berichtsjahr
   - Nutzung der Online-Formulare steigt um knapp 43 %, Website und
     Service-Portal für Unternehmen mit deutlichen Zuwächsen bei den
     Zugriffen
   - Zahl der Beitragskonten im Mahnverfahren sinkt um fast ein
     Fünftel, Anzahl der Maßnahmen im Forderungsmanagement erneut
     rückläufig
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erzielte 2018 Erträge aus dem Rundfunkbeitrag von 8,009 Mrd. Euro. Nach der rückläufigen Entwicklung der vergangenen drei Jahre sind die Erträge damit erstmals seit 2014 wieder gestiegen. Der Anstieg fiel mit 0,43 % jedoch nur minimal aus. Insgesamt 7,858 Mrd. Euro flossen an ARD, ZDF und Deutschlandradio, 151 Mio. Euro erhielten die Landesmedienanstalten.

Während die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Betriebsstätten zum Vorjahr um 1,4 % auf 3,9 Mio. zunahm, stieg die Zahl der Wohnungen 2018 auf 39,5 Mio. - ein Plus von 1 %. Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind: Erstmals mussten 2018 über 3 Mio. Personen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Mehr als zwei Drittel aller Befreiten beziehen Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II.

Zum vierten Mal in Folge rückläufig war die Zahl der Beitragskonten im Mahn- und Vollstreckungsverfahren - sie sank 2018 um 17,7 % auf 3,5 Mio. Grund für den erneuten Rückgang ist der Abschluss zahlreicher Klärungsverfahren zu Beitragskonten, die im Zuge der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag neu angemeldet worden waren. Einige der Neuangemeldeten hatten nicht auf die Klärungsschreiben des Beitragsservice reagiert und waren so ins Mahnverfahren gerutscht.

Deutlich steigern konnte der Beitragsservice die Nutzung seiner Online-Services. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der Aufrufe der Website rundfunkbeitrag.de um fast ein Fünftel (18,5 %) auf 31,7 Mio. zu. Die Zugriffe auf die Online-Formulare erhöhten sich um 42,6 % auf 2,88 Mio. Fast alle eigeninitiierten Anmeldungen zum Rundfunkbeitrag werden mittlerweile online übermittelt. Auch die positive Resonanz auf das Service-Portal für Unternehmen hält unvermindert an. Die Anzahl der registrierten Nutzer/-innen kletterte auf rund 219.000. Das ist 11 % mehr als im Vorjahr.

Für mehr Beitragsgerechtigkeit - Meldedatenabgleich 2018 stabilisiert Wohnungsbestand

Hauptgrund für den leichten Anstieg des Wohnungsbestandes beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der zweite bundesweite Meldedatenabgleich, der am 6. Mai 2018 startete. Zu diesem Stichtag übermittelten die Einwohnermeldeämter die Meldedaten zu allen volljährigen Bürgern/-innen an den Beitragsservice. Der Abgleich soll sicherstellen, dass der Datenbestand des Beitragsservice aktuell bleibt, und für Beitragsgerechtigkeit sorgen.

Potenzielle Beitragszahler/-innen, deren Anschrift keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden konnte, wurden vom Beitragsservice angeschrieben, um zu klären, ob eine Anmeldung notwendig ist. Bis Ende 2018 verschickte der Beitragsservice insgesamt 3,3 Mio. Klärungsschreiben. Die letzten Erstklärungsschreiben wurden im Februar 2019 versandt. Teilten die Angeschriebenen mit, dass für die jeweilige Wohnung bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird, wurden alle Angaben unverzüglich gelöscht.

Bis zum Stichtag 31. Dezember 2018 meldete der Beitragsservice auf dieser Basis rund 600.000 Wohnungen neu zum Rundfunkbeitrag an. Ein abschließendes Fazit, insbesondere zu den Ertragsauswirkungen des Meldedatenabgleichs, ist erst möglich, wenn alle Rückmeldungen bearbeitet worden sind. Dies wird voraussichtlich im kommenden Jahr der Fall sein.

"Nach den bisherigen Ergebnissen kann man jedoch bereits jetzt festhalten, dass es eine Vielzahl an Wohnungen gab, für die ohne den Meldedatenabgleich unberechtigterweise kein Rundfunkbeitrag gezahlt worden wäre", erklärt Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice. "Insofern wurde die Zielsetzung des Meldedatenabgleichs, für Beitragsgerechtigkeit zu sorgen, erreicht."

Bundesverfassungsgericht fordert Befreiungsmöglichkeit für Nebenwohnungen - Beitragsservice sorgt für rasche Umsetzung des Urteils

Neben der Durchführung des bundesweiten Meldedatenabgleichs war die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2018 eine der zentralen Herausforderungen des Beitragsservice im Berichtsjahr. Das Gericht hat den Rundfunkbeitrag grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Gleichwohl legte es fest, dass bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber und ab dem Tag der Urteilsverkündung diejenigen Personen auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnung zu befreien sind, die bereits nachweislich den Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung zahlen.

Da der Beitragsservice bis dato keine Informationen zu Nebenwohnungen erfasst und gespeichert hatte, bestand nach dem Urteil die dringlichste Aufgabe darin, Systeme und Prozesse entsprechend neu zu gestalten. Zeitnah stellte der Beitragsservice den Beitragszahlern/-innen ein neues Antragsformular bzw. einen Online-Dialog auf rundfunkbeitrag.de zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen zur Verfügung.

Bis Ende 2018 gingen insgesamt 233.500 Vorgänge zur Befreiung für Nebenwohnungen beim Beitragsservice ein. Das entspricht einem arbeitstäglichen Aufkommen von rund 2.000 Vorgängen. Bis zum Stichtag 31. Dezember konnte bereits gut die Hälfte dieser Vorgänge bearbeitet werden. Auch wenn sich die Vorgangszahlen seither deutlich reduziert haben, wird die Bearbeitung der Anträge das Geschäft im Beitragsservice noch in den kommenden Monaten maßgeblich bestimmen. "Eine Aussage zur Gesamtzahl an Nebenwohnungen, für die in keinem Fall ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist, sowie zu den Ertragsauswirkungen ist derzeit auch wegen fehlender Erfahrungswerte bzw. amtlicher Daten noch nicht abschließend möglich", so Dr. Stefan Wolf. Ein klareres Bild werde man in einigen Monaten haben, sobald das Gros der Vorgänge abgearbeitet sei. Zum 31. Dezember 2018 führte der Beitragsservice rund 19.500 befreite Nebenwohnungen in seinem Bestand.

ÜBER DEN BEITRAGSSERVICE

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.

Weiterlesen auf:
https://www.presseportal.de/pm/120340/4313005

Jahresbericht_2018_Beitragsservice.pdf (PDF, ca. 1,5 MB)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e6100/Jahresbericht_2018.pdf
Fragen und Antworten zum "Jahresbericht 2018"
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/fragen_und_antworten_zum_jahresbericht_2018/index_ger.html


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Tagesspiegel, 02.07.2019

Einnahmen von ARD und ZDF steigen erstmals seit fünf Jahren wieder

ARD und ZDF nehmen wieder mehr Geld ein. Für die Zukunft rechnet der Beitragsservice mit weniger Geld für die Sender.

Von Thomas Gehringer

Zitat
Wer neben seinem Hauptwohnsitz noch eine zweite Adresse hat, kann sich für diese Nebenwohnung vom Rundfunkbeitrag ab sofort befreien lassen. So hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018 geurteilt – und damit den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio kalt erwischt. „Noch während der Urteilsverkündung gingen bereits die ersten Anträge ein“, sagte Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice, gestern bei der Vorstellung des Jahresberichts in Köln. Der erste Effekt ist dennoch nicht allzu gewaltig: Bis zum Jahresende 2018 wurden 19 517 Nebenwohnungen vom Rundfunkbeitrag befreit, was einen jährlichen Ausfall von 4,1 Millionen Euro für das öffentlich-rechtliche System ergibt. „Aber das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange, und wir wissen nicht, wo das Ende liegt“, erklärte Wolf. Genaue Zahlen über den Bestand an Nebenwohnungen in Deutschland gebe es nicht. Wolf verwies auf Medienberichte, wonach es bis zu zwei Millionen sein könnten. Der Beitragsservice rechnet deshalb vor allem aus diesem Grund für die Zukunft - also Für die kommende Beitragsperiode - mit jährlich rund 100 Millionen Euro geringeren Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag, also 7,9 Milliarden bei der aktuellen Höhe des Beitrags von monatlich 17,50 Euro.

7,9 Milliarden Euro ab 2021 erwartet
[…]
Höchststand von 8,32 Milliarden Euro
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/acht-milliarden-euro-gebuehren-einnahmen-von-ard-und-zdf-steigen-erstmals-seit-fuenf-jahren-wieder/24516028.html

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Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung sowie durch ebenfalls sachlich-kritische Nachricht an Redaktion und Autor des Artikels - gern auch zur Kenntnis an weitere Adressaten bei der Quelle selbst, an Medienpolitiker, Wahlkreisabgeordnete usw. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
"VON ALLEN, FÜR ALLE" und die Beitragsgerechtigkeit?

15,2 % der Beitragskonten sind entweder befreit, ermäßigt oder befinden sich in einer Mahnstufe bzw. Vollstreckung.

Die Zahl der Befreiungen (ohne Nebenwohnungen) steigt deutlich und  7,6 % der Beitragskonten befinden sich in einer Mahnstufe oder Vollstreckung.

Zitat
GESAMTSUMME BEFREIUNGEN UND ERMÄSSIGUNGEN 2017: 3.215.994
GESAMTSUMME BEFREIUNGEN UND ERMÄSSIGUNGEN NACH § 4 RBSTV 2018: 3.519.434

Zitat
2018 wurden rund 20,17 Mio. Maßnahmen im Forderungsmanagement eingeleitet.
Rund 1,21 Mio. davon waren Vollstreckungsersuchen.
Zitat
Zum 31.12.2018 befanden sich rund 3,5 Mio. der insgesamt rund 46 Mio. Beitragskonten in einer Mahnstufe oder in Vollstreckung.

Und der ANTEIL DER AUFWENDUNGEN AN DEN GESAMTERTRÄGEN des BS stieg von 2,08 % auf 2,17 %.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2019, 19:36 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Einnahmen von ARD und ZDF steigen erstmals seit fünf Jahren wieder

Eine etwas geschichtsvergessene Betrachtung. 2013 und 2014 waren die "Beiträge" vor allem durch drei Effekte massiv gestiegen: einmal die Zahlungspflicht für alle, also auch die, die über keinerlei Empfangsgeräte verfügten, zum anderen dadurch, dass die Hörfunkgebühr wegfiel und alle 17,98 € monatlich zahlen mussten. Zudem müssen zuvor befreite Hör-/Sehbehinderte in der Regel 1/3-tel Beitrag zahlen. Irgendwann ist der Anstieg aus dem Systemwechsel eben aufgebraucht. Ab April 2015 hat man den sich abzeichnenden Überschuss durch eine Minisenkung des "Rundfunkbeitrags" reduziert. Andernfalls wäre 2015 sicher das nächste Jubeljahr geworden, wenn alle Zwangszahler 6 Euro mehr gelöhnt hätten. Immerhin sackten die Rundfunkanstalten in den 4 Jahren von 2013-2016 auch so fast 2 Milliarden Euro mehr ein, als sie ausgeben durften. Kompensation für die Beitragszahler: Fehlanzeige! Man beließ es bei der verfassungswidrigen Überfinanzierung. Die Konsequenz aus so viel politischer Gutmütigkeit, die sich manch Hartz4-er sicher für sich wünscht, ist ein seit dem anhaltendes Dauerfeuer unverschämter Forderungen nach einer Erhöhung der Einnahmen ab 2021. Die Politik ziert sich zwar noch, man steht vor Wahlen, aber letztlich wird man den Sendern geben, was sie wollen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Ich möchte an dieser Stelle eindringlich an die Diskussion erinnern unter:
ARD, ZDF und Deutschlandradio wollen ab 2021 zusätzlich 3 Mrd Euro
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31531.0

Diese entwickelte sich zuletzt in die richtige Richtung und zeigt auf, was man dagegen unternehmen kann. Nun entnehmen wir dem Bericht u. a., dass der Rückstand eher rückläufig ist. Daher erinnere ich aus der verlinkten Diskussion an folgenden Beitrag von mir:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31531.msg194933.html#msg194933

Wir müssen uns breiter aufstellen und gleichzeitig an mehreren Fronten kämpfen.


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rund 3/4 der Leute lassen sich zwangsanmelden. Auch ein konstanter Wert.


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@Rene

Zitat
Wir müssen uns breiter aufstellen und gleichzeitig an mehreren Fronten kämpfen.

Bin ich voll Der gleichen Überzeugung. Und ich hatte das im Forum schon öfter geschrieben.

Es müssten z.B viel mehr Infostände Bundesweit parallel oder zeitlich versetzt stattfinden. Ich habe bisher über 20 Infostände mit organisiert.
Daran würde ich auch wieder anknüpfen, vorausgesetzt ich sehe dass sich eine Massenbewegung entwickelt, und nicht nur eine Handvoll Boykottierer die sich abrackert, und der restliche Großteil schreibt sich mit Fortsetzungsromanen die Finger wund, was beim größten Teil der Zwangszahlschäfchen da draußen überhaupt nicht ankommt, und auch nicht interessiert.
Also wie wäre es mit einer Bundesweiten in mindestens 50 Städten möglichst gleichzeitig laufenden Infostand-Aktion. ::) ;) Termin Ende Juli z.B 27.7.2019. 
Ach so, da sind ja teilweise Ferien. Dann warten wir bis nach den Landtagswahlen im Osten. Oder... bis nach den Herbstferien, ach und dann ist ja schon wieder bald Weihnachten. So kann das nichts werden. Oder doch noch.............


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht weiter abschweifen - dies ist nicht der Thread, um weiteres Vorgehen und Organisatorisches zu diskutieren. Bitte hier wie überall im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches hier lautet
Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
und den Jahresbericht selbst zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Handelsblatt, 02.07.2019

Einnahmen aus Rundfunkbeitrag steigen erstmals seit 2014 wieder an

Von Catrin Bielke

Zitat
Das Geld fließt weiter: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat im vergangenen Jahr Rundfunkbeiträge in Höhe von 8,009 Milliarden Euro eingenommen. Damit sind die Erträge erstmals seit 2014 wieder gestiegen. Allerdings war es nur ein leichter Anstieg von 0,43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.  […]

Auch in den Jahren 2021 bis 2024 erwarten wir stabile Einnahmen von circa 7,9 Milliarden Euro jährlich“, sagte Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservices, am Dienstag in Köln. […]

Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Betriebsstätten stieg binnen Jahresfrist um 1,4 Prozent auf 3,9 Millionen, die Zahl der Wohnungen um ein Prozent auf 39,5 Millionen.

Gleichzeitig stieg die Zahl der vom Beitrag befreiten Menschen: Mehr als drei Millionen Bürger mussten keinen Rundfunkbeitrag zahlen.  […]

Die Anbindung an die Wohnung hat ihre Tücken: Mit jedem Umzug, der in Deutschland gemeldet wird, stellt sich für den Beitragsservice die Frage, inwieweit eine neue Gebührenverpflichtung bei den Bürgern entstanden ist. Wenn sich Paare trennen, Kinder von zuhause ausziehen oder Wohngemeinschaften sich auflösen, und die Bürger keine gesonderte Anmeldung vornehmen, hat der Beitragsservice wenig Chancen. Wolf bezeichnet solche Sachverhalte als „weiße Flecken“.

Die weißen Flecken will der Beitragsservice erschließen. Schützenhilfe gab es im vergangenen Jahr vom Einwohnermeldeamt: Der Beitragsservice hat über die Behörde einen zweiten bundesweiten Meldedatenabgleich vorgenommen. Der Datenabgleich soll sicherstellen, dass sich alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. […]

Zum Stichtag 6. Mai 2018 bekam das Unternehmen knapp 72,9 Millionen Datensätze (Anm.: Die Zahl steht nicht im Jahresbericht und wurde anscheinend lediglich bei der zugehörigen Pressekonferenz mitgeteilt) der über 18-Jährigen in Deutschland von den Ämtern übermittelt. 3,3 Millionen Bürger erhielten daraufhin Post vom Beitragsservice.

Die Ausbeute war zunächst bescheiden: Zum Ende des Jahres 2018 gab es 600.000 neue Sachverhalte. […]

Akzeptanz nimmt zu
Ein solcher Meldedatenabgleich soll nach dem Wunsch der öffentlich-rechtlichen Sender regelmäßig stattfinden. Der nächste Datenabgleich sollte idealerweise im Jahr 2022 stattfinden […]
Die Akzeptanz des Rundfunkbeitrages hat sich den Zahlen zufolge erhöht: So ist die Anzahl der Mahnverfahren weiter zurückgegangen […]

„Wir haben jetzt ein Normalbetrieb erreicht“, meint Wolf. Inkasso-Unternehmen werde der Beitragsservice auch in Zukunft nicht einsetzen.  […]

Weiterlesen auf:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/ard-zdf-und-deutschlandradio-einnahmen-aus-rundfunkbeitrag-steigen-erstmals-seit-2014-wieder-an/24515972.html


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[…]
Die Akzeptanz des Rundfunkbeitrages hat sich den Zahlen zufolge erhöht: So ist die Anzahl der Mahnverfahren weiter zurückgegangen […]

Aufgrund einer rückläufigen Anzahl von Mahnverfahren auf eine höhere Akzeptanz zu schließen ist äußerst fraglich, denn wo Zwang herrscht wird es keine Akzeptanz geben. Die rückläufige Anzahl von Mahnverfahren dürfte viel mehr dem von Willkür behafteten Bruderurteil anzurechnen sein, welches eine anschließende Abarbeitungslawine der noch anhängigen Klagen bei den Verwaltungsgerichten ausgelöst hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2019, 01:48 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Nach aktuellen Umfragen darf daran gezweifelt werden, dass sich die Akzeptanz des Rundfunkbeitrages gesteigert hat.
Nur weil Bürgerinnen und Bürger aus Angst vor Vollstreckungsmaßnahmen belangloser  Fernseh- und Radiosender den Zwangsbeitrag bezahlt haben, muss das nicht gleich ein Zeichen der Wertschätzung sein.


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o
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Die Anzahl der Mahnverfahren kann auch deswegen im Total zurückgegangen sein, weil der BS zwischendurch dazugelernt hat und manche detaillierte Sachverhalte besser und schneller abklärt als von vornherein zu mauern.

Als dicken Brocken würde ich vermuten, dass viele Zweitwohnungsbesitzer sich lieber haben mahnen lassen - ihnen wurde ja dann recht gegeben.

Fiktives Rechenbeispiel:

vorher: 1000 Mahnverfahren = 800 wg Zweitwohnung + 200 wg Wahrnehmung der Grundrechte (mein Smartsprech, wenn die schon mit "Absicherung, dass alle Bürger sich beteiligen" kommen)

nachher: 900 Mahnverfahren = 400 wg Zweitwohnung + 500 wg Wahrnehmung der Grundrechte

Weniger Mahnverfahren, also mehr Akzeptanz. So geht die Logik des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Das Handelsblatt sollte ihre Redaktionsmitarbeiter dringend darin schulen, Sachverhalte korrekt zu berichten.

Zitat
2013 wurde die frühere GEZ-Gebühr abgeschafft, stattdessen kümmert sich der Beitragsservice um die Einnahmen.

Auch vor 2013 kümmerte sich die Organisation, die seit 2013 als "Beitragsservice" firmiert, unter dem Namen "Gebühreneinzugszentrale" um das Inkasso für die ÖR-Sender. Die Gebühr hieß übrigens Rundfunkgebühr, GEZ war das damalige Kürzel der Inkassobude.

Zitat
Mit der Umstellung änderte sich auch die Berechnung: Die Rundfunkgebühr wurde durch einen pauschalen Wohnungsbeitrag von aktuell 17,50 Euro pro Monat ersetzt, der weder von den tatsächlich genutzten Empfangsgeräten noch von der Zahl der Bewohner abhängt.

Der sogn. Rundfunkbeitrag wird nicht pro Haushalt sondern pro Wohnung kassiert. In den meisten Wohnungen gibt es wohl nur einen Haushalt, es gibt aber auch Wohnungen mit mehr als einem Haushalt. Auch die seinerzeitige Rundfunkgebühr hing nicht von der Zahl der Empfangsgeräte oder der Bewohner einer Wohnung ab. Dies hat sich bei der Einführung des Beitrags nicht geändert.

Zitat
Die Anbindung an die Wohnung hat ihre Tücken: Mit jedem Umzug, der in Deutschland gemeldet wird, stellt sich für den Beitragsservice die Frage, inwieweit eine neue Gebührenverpflichtung bei den Bürgern entstanden ist. Wenn sich Paare trennen, Kinder von zuhause ausziehen oder Wohngemeinschaften sich auflösen, und die Bürger keine gesonderte Anmeldung vornehmen, hat der Beitragsservice wenig Chancen. Wolf bezeichnet solche Sachverhalte als "weiße Flecken".

Entweder hat der Redakteur nichts verstanden oder Herr Wolf erzählt Blech. Wenn sich Paare trennen oder Kinder ausziehen, melden die sich in der Regel am neuen Wohnort an. Dies erfährt der Beitragsservice von den Meldebehörden. "Weiße Flecken" gibt es wohl eher in den Hirnen derer, die diese Objekte herbeiphantasieren und einen Meldedatenabgleich nach dem anderen durchführen wollen.

M. Boettcher


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

P
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Zitat
Weiße Flecken
Wieso sind die nicht grün oder blind?
Wie ein Fleck entsteht ist ganz klar, sofern bekannt ist, was ein Fleck überhaupt ist. Was beim Rundfunk passiert: Personen A/B/C ziehen aus einer Wohnung von A/B/C/D aus. A hat gezahlt. B und C werden neu angeschrieben, wenn Sie vergessen §51 zu benutzen. D geht zeitlich zunächst verloren. A bekommt gleich nochmal Post, weil A die alte Wohnung vergessen hat abzumelden. A regt sich auf und zahlt statt für zwei Wohnungen trotzdem nur einmal. Am Ende jedoch 14 Mal den monatlichen Beitrag für ein Jahr, wenn die Berechnung aus Tübingen stimmt.
D bleibt in der "alten" Wohnung. D wird sich nicht ummelden noch will D umziehen. D wird damit erst bekannt, wenn ein weiterer "einmaliger" Meldedatenabgleich gemacht wird und D vergessen hat §51 zu benutzen und die Bearbeitung innerhalb von einem Jahr erfolgt.
Bei der europäischen Freizügigkeit steht es jeder Person frei in einem beliebigen EU Land für einige Monate zu wohnen. Bei genügend Ländern kann der jeweilige Zeitraum jeweils so bemessen werden, dass es keiner Anmeldung bedarf. Eine Postanschrift ist nicht zwingend auch ein Bewohnen.


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Framing, Framing, Framing: "Maßnahmen im Forderungsmanagement", "Klärungsverfahren" (das MfS lässt grüßen), "Beitragsgerechtigkeit" und last but not least "Beitragsservice".

Zitat
"Nach den bisherigen Ergebnissen kann man jedoch bereits jetzt festhalten, dass es eine Vielzahl an Wohnungen gab, für die ohne den Meldedatenabgleich unberechtigterweise kein Rundfunkbeitrag gezahlt worden wäre", erklärt Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice. "Insofern wurde die Zielsetzung des Meldedatenabgleichs, für Beitragsgerechtigkeit zu sorgen, erreicht."

Sag doch einfach wie es ist: "Insofern wurde die Zielsetzung des Meldedatenabgleichs, noch mehr Geld in unsere Kassen zu spülen, erreicht." Wir haben doch längst begriffen, dass euer Interesse daran die Interessen von 83 Millionen Bundesbürgern überwiegt. Datenschutz braucht doch nun wirklich kein Mensch.


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