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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juli 2019 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 02. Juli 2019, 16:03

Titel: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: ChrisLPZ am 02. Juli 2019, 16:03
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Presseportal, 02.07.2019

Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018 - Meldedatenabgleich sorgt für Beitragsgerechtigkeit


Pressemitteilung des Beitragsservice

Zitat
- Erträge aus dem Rundfunkbeitrag bleiben 2018 mit rund 8 Mrd.
     Euro nahezu konstant, Meldedatenabgleich stabilisiert den
     Wohnungsbestand beim Beitragsservice
   - Urteile von Bundesverfassungsgericht und Europäischem
     Gerichtshof sorgen für Rechtssicherheit, Befreiung für
     Nebenwohnungen eine der Herausforderungen im Berichtsjahr
   - Nutzung der Online-Formulare steigt um knapp 43 %, Website und
     Service-Portal für Unternehmen mit deutlichen Zuwächsen bei den
     Zugriffen
   - Zahl der Beitragskonten im Mahnverfahren sinkt um fast ein
     Fünftel, Anzahl der Maßnahmen im Forderungsmanagement erneut
     rückläufig
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erzielte 2018 Erträge aus dem Rundfunkbeitrag von 8,009 Mrd. Euro. Nach der rückläufigen Entwicklung der vergangenen drei Jahre sind die Erträge damit erstmals seit 2014 wieder gestiegen. Der Anstieg fiel mit 0,43 % jedoch nur minimal aus. Insgesamt 7,858 Mrd. Euro flossen an ARD, ZDF und Deutschlandradio, 151 Mio. Euro erhielten die Landesmedienanstalten.

Während die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Betriebsstätten zum Vorjahr um 1,4 % auf 3,9 Mio. zunahm, stieg die Zahl der Wohnungen 2018 auf 39,5 Mio. - ein Plus von 1 %. Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind: Erstmals mussten 2018 über 3 Mio. Personen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Mehr als zwei Drittel aller Befreiten beziehen Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II.

Zum vierten Mal in Folge rückläufig war die Zahl der Beitragskonten im Mahn- und Vollstreckungsverfahren - sie sank 2018 um 17,7 % auf 3,5 Mio. Grund für den erneuten Rückgang ist der Abschluss zahlreicher Klärungsverfahren zu Beitragskonten, die im Zuge der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag neu angemeldet worden waren. Einige der Neuangemeldeten hatten nicht auf die Klärungsschreiben des Beitragsservice reagiert und waren so ins Mahnverfahren gerutscht.

Deutlich steigern konnte der Beitragsservice die Nutzung seiner Online-Services. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der Aufrufe der Website rundfunkbeitrag.de um fast ein Fünftel (18,5 %) auf 31,7 Mio. zu. Die Zugriffe auf die Online-Formulare erhöhten sich um 42,6 % auf 2,88 Mio. Fast alle eigeninitiierten Anmeldungen zum Rundfunkbeitrag werden mittlerweile online übermittelt. Auch die positive Resonanz auf das Service-Portal für Unternehmen hält unvermindert an. Die Anzahl der registrierten Nutzer/-innen kletterte auf rund 219.000. Das ist 11 % mehr als im Vorjahr.

Für mehr Beitragsgerechtigkeit - Meldedatenabgleich 2018 stabilisiert Wohnungsbestand

Hauptgrund für den leichten Anstieg des Wohnungsbestandes beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der zweite bundesweite Meldedatenabgleich, der am 6. Mai 2018 startete. Zu diesem Stichtag übermittelten die Einwohnermeldeämter die Meldedaten zu allen volljährigen Bürgern/-innen an den Beitragsservice. Der Abgleich soll sicherstellen, dass der Datenbestand des Beitragsservice aktuell bleibt, und für Beitragsgerechtigkeit sorgen.

Potenzielle Beitragszahler/-innen, deren Anschrift keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden konnte, wurden vom Beitragsservice angeschrieben, um zu klären, ob eine Anmeldung notwendig ist. Bis Ende 2018 verschickte der Beitragsservice insgesamt 3,3 Mio. Klärungsschreiben. Die letzten Erstklärungsschreiben wurden im Februar 2019 versandt. Teilten die Angeschriebenen mit, dass für die jeweilige Wohnung bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird, wurden alle Angaben unverzüglich gelöscht.

Bis zum Stichtag 31. Dezember 2018 meldete der Beitragsservice auf dieser Basis rund 600.000 Wohnungen neu zum Rundfunkbeitrag an. Ein abschließendes Fazit, insbesondere zu den Ertragsauswirkungen des Meldedatenabgleichs, ist erst möglich, wenn alle Rückmeldungen bearbeitet worden sind. Dies wird voraussichtlich im kommenden Jahr der Fall sein.

"Nach den bisherigen Ergebnissen kann man jedoch bereits jetzt festhalten, dass es eine Vielzahl an Wohnungen gab, für die ohne den Meldedatenabgleich unberechtigterweise kein Rundfunkbeitrag gezahlt worden wäre", erklärt Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice. "Insofern wurde die Zielsetzung des Meldedatenabgleichs, für Beitragsgerechtigkeit zu sorgen, erreicht."

Bundesverfassungsgericht fordert Befreiungsmöglichkeit für Nebenwohnungen - Beitragsservice sorgt für rasche Umsetzung des Urteils

Neben der Durchführung des bundesweiten Meldedatenabgleichs war die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2018 eine der zentralen Herausforderungen des Beitragsservice im Berichtsjahr. Das Gericht hat den Rundfunkbeitrag grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Gleichwohl legte es fest, dass bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber und ab dem Tag der Urteilsverkündung diejenigen Personen auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnung zu befreien sind, die bereits nachweislich den Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung zahlen.

Da der Beitragsservice bis dato keine Informationen zu Nebenwohnungen erfasst und gespeichert hatte, bestand nach dem Urteil die dringlichste Aufgabe darin, Systeme und Prozesse entsprechend neu zu gestalten. Zeitnah stellte der Beitragsservice den Beitragszahlern/-innen ein neues Antragsformular bzw. einen Online-Dialog auf rundfunkbeitrag.de zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen zur Verfügung.

Bis Ende 2018 gingen insgesamt 233.500 Vorgänge zur Befreiung für Nebenwohnungen beim Beitragsservice ein. Das entspricht einem arbeitstäglichen Aufkommen von rund 2.000 Vorgängen. Bis zum Stichtag 31. Dezember konnte bereits gut die Hälfte dieser Vorgänge bearbeitet werden. Auch wenn sich die Vorgangszahlen seither deutlich reduziert haben, wird die Bearbeitung der Anträge das Geschäft im Beitragsservice noch in den kommenden Monaten maßgeblich bestimmen. "Eine Aussage zur Gesamtzahl an Nebenwohnungen, für die in keinem Fall ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist, sowie zu den Ertragsauswirkungen ist derzeit auch wegen fehlender Erfahrungswerte bzw. amtlicher Daten noch nicht abschließend möglich", so Dr. Stefan Wolf. Ein klareres Bild werde man in einigen Monaten haben, sobald das Gros der Vorgänge abgearbeitet sei. Zum 31. Dezember 2018 führte der Beitragsservice rund 19.500 befreite Nebenwohnungen in seinem Bestand.

ÜBER DEN BEITRAGSSERVICE

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.

Weiterlesen auf:
https://www.presseportal.de/pm/120340/4313005 (https://www.presseportal.de/pm/120340/4313005)

Jahresbericht_2018_Beitragsservice.pdf (PDF, ca. 1,5 MB)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e6100/Jahresbericht_2018.pdf
Fragen und Antworten zum "Jahresbericht 2018"
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/fragen_und_antworten_zum_jahresbericht_2018/index_ger.html
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: ChrisLPZ am 02. Juli 2019, 16:23
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Tagesspiegel, 02.07.2019

Einnahmen von ARD und ZDF steigen erstmals seit fünf Jahren wieder

ARD und ZDF nehmen wieder mehr Geld ein. Für die Zukunft rechnet der Beitragsservice mit weniger Geld für die Sender.

Von Thomas Gehringer

Zitat
Wer neben seinem Hauptwohnsitz noch eine zweite Adresse hat, kann sich für diese Nebenwohnung vom Rundfunkbeitrag ab sofort befreien lassen. So hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018 geurteilt – und damit den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio kalt erwischt. „Noch während der Urteilsverkündung gingen bereits die ersten Anträge ein“, sagte Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice, gestern bei der Vorstellung des Jahresberichts in Köln. Der erste Effekt ist dennoch nicht allzu gewaltig: Bis zum Jahresende 2018 wurden 19 517 Nebenwohnungen vom Rundfunkbeitrag befreit, was einen jährlichen Ausfall von 4,1 Millionen Euro für das öffentlich-rechtliche System ergibt. „Aber das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange, und wir wissen nicht, wo das Ende liegt“, erklärte Wolf. Genaue Zahlen über den Bestand an Nebenwohnungen in Deutschland gebe es nicht. Wolf verwies auf Medienberichte, wonach es bis zu zwei Millionen sein könnten. Der Beitragsservice rechnet deshalb vor allem aus diesem Grund für die Zukunft - also Für die kommende Beitragsperiode - mit jährlich rund 100 Millionen Euro geringeren Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag, also 7,9 Milliarden bei der aktuellen Höhe des Beitrags von monatlich 17,50 Euro.

7,9 Milliarden Euro ab 2021 erwartet
[…]
Höchststand von 8,32 Milliarden Euro
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/acht-milliarden-euro-gebuehren-einnahmen-von-ard-und-zdf-steigen-erstmals-seit-fuenf-jahren-wieder/24516028.html (https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/acht-milliarden-euro-gebuehren-einnahmen-von-ard-und-zdf-steigen-erstmals-seit-fuenf-jahren-wieder/24516028.html)

Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung sowie durch ebenfalls sachlich-kritische Nachricht an Redaktion und Autor des Artikels - gern auch zur Kenntnis an weitere Adressaten bei der Quelle selbst, an Medienpolitiker, Wahlkreisabgeordnete usw. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.
Der/ die jeweilige Kommentar oder Nachricht (einschl. etwaiger Reaktionen) können dann hier im Thread wiedergegeben werden - unter Berücksichtigung der Forum-Regeln (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) einschl. Anonymisierungen etc.
Danke für die aktive Mitwirkung!
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: Markus KA am 02. Juli 2019, 17:21
"VON ALLEN, FÜR ALLE" und die Beitragsgerechtigkeit?

15,2 % der Beitragskonten sind entweder befreit, ermäßigt oder befinden sich in einer Mahnstufe bzw. Vollstreckung.

Die Zahl der Befreiungen (ohne Nebenwohnungen) steigt deutlich und  7,6 % der Beitragskonten befinden sich in einer Mahnstufe oder Vollstreckung.

Zitat
GESAMTSUMME BEFREIUNGEN UND ERMÄSSIGUNGEN 2017: 3.215.994
GESAMTSUMME BEFREIUNGEN UND ERMÄSSIGUNGEN NACH § 4 RBSTV 2018: 3.519.434

Zitat
2018 wurden rund 20,17 Mio. Maßnahmen im Forderungsmanagement eingeleitet.
Rund 1,21 Mio. davon waren Vollstreckungsersuchen.
Zitat
Zum 31.12.2018 befanden sich rund 3,5 Mio. der insgesamt rund 46 Mio. Beitragskonten in einer Mahnstufe oder in Vollstreckung.

Und der ANTEIL DER AUFWENDUNGEN AN DEN GESAMTERTRÄGEN des BS stieg von 2,08 % auf 2,17 %.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: drboe am 02. Juli 2019, 18:28
Zitat
Einnahmen von ARD und ZDF steigen erstmals seit fünf Jahren wieder

Eine etwas geschichtsvergessene Betrachtung. 2013 und 2014 waren die "Beiträge" vor allem durch drei Effekte massiv gestiegen: einmal die Zahlungspflicht für alle, also auch die, die über keinerlei Empfangsgeräte verfügten, zum anderen dadurch, dass die Hörfunkgebühr wegfiel und alle 17,98 € monatlich zahlen mussten. Zudem müssen zuvor befreite Hör-/Sehbehinderte in der Regel 1/3-tel Beitrag zahlen. Irgendwann ist der Anstieg aus dem Systemwechsel eben aufgebraucht. Ab April 2015 hat man den sich abzeichnenden Überschuss durch eine Minisenkung des "Rundfunkbeitrags" reduziert. Andernfalls wäre 2015 sicher das nächste Jubeljahr geworden, wenn alle Zwangszahler 6 Euro mehr gelöhnt hätten. Immerhin sackten die Rundfunkanstalten in den 4 Jahren von 2013-2016 auch so fast 2 Milliarden Euro mehr ein, als sie ausgeben durften. Kompensation für die Beitragszahler: Fehlanzeige! Man beließ es bei der verfassungswidrigen Überfinanzierung. Die Konsequenz aus so viel politischer Gutmütigkeit, die sich manch Hartz4-er sicher für sich wünscht, ist ein seit dem anhaltendes Dauerfeuer unverschämter Forderungen nach einer Erhöhung der Einnahmen ab 2021. Die Politik ziert sich zwar noch, man steht vor Wahlen, aber letztlich wird man den Sendern geben, was sie wollen.

M. Boettcher
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: René am 02. Juli 2019, 20:33
Ich möchte an dieser Stelle eindringlich an die Diskussion erinnern unter:
ARD, ZDF und Deutschlandradio wollen ab 2021 zusätzlich 3 Mrd Euro
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31531.0

Diese entwickelte sich zuletzt in die richtige Richtung und zeigt auf, was man dagegen unternehmen kann. Nun entnehmen wir dem Bericht u. a., dass der Rückstand eher rückläufig ist. Daher erinnere ich aus der verlinkten Diskussion an folgenden Beitrag von mir:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31531.msg194933.html#msg194933

Wir müssen uns breiter aufstellen und gleichzeitig an mehreren Fronten kämpfen.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: helm am 02. Juli 2019, 22:02
rund 3/4 der Leute lassen sich zwangsanmelden. Auch ein konstanter Wert.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: Frühlingserwachen am 02. Juli 2019, 23:22
@Rene

Zitat
Wir müssen uns breiter aufstellen und gleichzeitig an mehreren Fronten kämpfen.

Bin ich voll Der gleichen Überzeugung. Und ich hatte das im Forum schon öfter geschrieben.

Es müssten z.B viel mehr Infostände Bundesweit parallel oder zeitlich versetzt stattfinden. Ich habe bisher über 20 Infostände mit organisiert.
Daran würde ich auch wieder anknüpfen, vorausgesetzt ich sehe dass sich eine Massenbewegung entwickelt, und nicht nur eine Handvoll Boykottierer die sich abrackert, und der restliche Großteil schreibt sich mit Fortsetzungsromanen die Finger wund, was beim größten Teil der Zwangszahlschäfchen da draußen überhaupt nicht ankommt, und auch nicht interessiert.
Also wie wäre es mit einer Bundesweiten in mindestens 50 Städten möglichst gleichzeitig laufenden Infostand-Aktion. ::) ;) Termin Ende Juli z.B 27.7.2019. 
Ach so, da sind ja teilweise Ferien. Dann warten wir bis nach den Landtagswahlen im Osten. Oder... bis nach den Herbstferien, ach und dann ist ja schon wieder bald Weihnachten. So kann das nichts werden. Oder doch noch.............


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht weiter abschweifen - dies ist nicht der Thread, um weiteres Vorgehen und Organisatorisches zu diskutieren. Bitte hier wie überall im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches hier lautet
Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
und den Jahresbericht selbst zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: ChrisLPZ am 03. Juli 2019, 10:53
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Handelsblatt, 02.07.2019

Einnahmen aus Rundfunkbeitrag steigen erstmals seit 2014 wieder an

Von Catrin Bielke

Zitat
Das Geld fließt weiter: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat im vergangenen Jahr Rundfunkbeiträge in Höhe von 8,009 Milliarden Euro eingenommen. Damit sind die Erträge erstmals seit 2014 wieder gestiegen. Allerdings war es nur ein leichter Anstieg von 0,43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.  […]

Auch in den Jahren 2021 bis 2024 erwarten wir stabile Einnahmen von circa 7,9 Milliarden Euro jährlich“, sagte Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservices, am Dienstag in Köln. […]

Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Betriebsstätten stieg binnen Jahresfrist um 1,4 Prozent auf 3,9 Millionen, die Zahl der Wohnungen um ein Prozent auf 39,5 Millionen.

Gleichzeitig stieg die Zahl der vom Beitrag befreiten Menschen: Mehr als drei Millionen Bürger mussten keinen Rundfunkbeitrag zahlen.  […]

Die Anbindung an die Wohnung hat ihre Tücken: Mit jedem Umzug, der in Deutschland gemeldet wird, stellt sich für den Beitragsservice die Frage, inwieweit eine neue Gebührenverpflichtung bei den Bürgern entstanden ist. Wenn sich Paare trennen, Kinder von zuhause ausziehen oder Wohngemeinschaften sich auflösen, und die Bürger keine gesonderte Anmeldung vornehmen, hat der Beitragsservice wenig Chancen. Wolf bezeichnet solche Sachverhalte als „weiße Flecken“.

Die weißen Flecken will der Beitragsservice erschließen. Schützenhilfe gab es im vergangenen Jahr vom Einwohnermeldeamt: Der Beitragsservice hat über die Behörde einen zweiten bundesweiten Meldedatenabgleich vorgenommen. Der Datenabgleich soll sicherstellen, dass sich alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. […]

Zum Stichtag 6. Mai 2018 bekam das Unternehmen knapp 72,9 Millionen Datensätze (Anm.: Die Zahl steht nicht im Jahresbericht und wurde anscheinend lediglich bei der zugehörigen Pressekonferenz mitgeteilt) der über 18-Jährigen in Deutschland von den Ämtern übermittelt. 3,3 Millionen Bürger erhielten daraufhin Post vom Beitragsservice.

Die Ausbeute war zunächst bescheiden: Zum Ende des Jahres 2018 gab es 600.000 neue Sachverhalte. […]

Akzeptanz nimmt zu
Ein solcher Meldedatenabgleich soll nach dem Wunsch der öffentlich-rechtlichen Sender regelmäßig stattfinden. Der nächste Datenabgleich sollte idealerweise im Jahr 2022 stattfinden […]
Die Akzeptanz des Rundfunkbeitrages hat sich den Zahlen zufolge erhöht: So ist die Anzahl der Mahnverfahren weiter zurückgegangen […]

„Wir haben jetzt ein Normalbetrieb erreicht“, meint Wolf. Inkasso-Unternehmen werde der Beitragsservice auch in Zukunft nicht einsetzen.  […]

Weiterlesen auf:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/ard-zdf-und-deutschlandradio-einnahmen-aus-rundfunkbeitrag-steigen-erstmals-seit-2014-wieder-an/24515972.html (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/ard-zdf-und-deutschlandradio-einnahmen-aus-rundfunkbeitrag-steigen-erstmals-seit-2014-wieder-an/24515972.html)
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: Shuzi am 03. Juli 2019, 11:44
[…]
Die Akzeptanz des Rundfunkbeitrages hat sich den Zahlen zufolge erhöht: So ist die Anzahl der Mahnverfahren weiter zurückgegangen […]

Aufgrund einer rückläufigen Anzahl von Mahnverfahren auf eine höhere Akzeptanz zu schließen ist äußerst fraglich, denn wo Zwang herrscht wird es keine Akzeptanz geben. Die rückläufige Anzahl von Mahnverfahren dürfte viel mehr dem von Willkür behafteten Bruderurteil anzurechnen sein, welches eine anschließende Abarbeitungslawine der noch anhängigen Klagen bei den Verwaltungsgerichten ausgelöst hat.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: Markus KA am 03. Juli 2019, 11:47
Nach aktuellen Umfragen darf daran gezweifelt werden, dass sich die Akzeptanz des Rundfunkbeitrages gesteigert hat.
Nur weil Bürgerinnen und Bürger aus Angst vor Vollstreckungsmaßnahmen belangloser  Fernseh- und Radiosender den Zwangsbeitrag bezahlt haben, muss das nicht gleich ein Zeichen der Wertschätzung sein.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: ope23 am 03. Juli 2019, 16:41
Die Anzahl der Mahnverfahren kann auch deswegen im Total zurückgegangen sein, weil der BS zwischendurch dazugelernt hat und manche detaillierte Sachverhalte besser und schneller abklärt als von vornherein zu mauern.

Als dicken Brocken würde ich vermuten, dass viele Zweitwohnungsbesitzer sich lieber haben mahnen lassen - ihnen wurde ja dann recht gegeben.

Fiktives Rechenbeispiel:

vorher: 1000 Mahnverfahren = 800 wg Zweitwohnung + 200 wg Wahrnehmung der Grundrechte (mein Smartsprech, wenn die schon mit "Absicherung, dass alle Bürger sich beteiligen" kommen)

nachher: 900 Mahnverfahren = 400 wg Zweitwohnung + 500 wg Wahrnehmung der Grundrechte

Weniger Mahnverfahren, also mehr Akzeptanz. So geht die Logik des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: drboe am 03. Juli 2019, 18:02
Das Handelsblatt sollte ihre Redaktionsmitarbeiter dringend darin schulen, Sachverhalte korrekt zu berichten.

Zitat
2013 wurde die frühere GEZ-Gebühr abgeschafft, stattdessen kümmert sich der Beitragsservice um die Einnahmen.

Auch vor 2013 kümmerte sich die Organisation, die seit 2013 als "Beitragsservice" firmiert, unter dem Namen "Gebühreneinzugszentrale" um das Inkasso für die ÖR-Sender. Die Gebühr hieß übrigens Rundfunkgebühr, GEZ war das damalige Kürzel der Inkassobude.

Zitat
Mit der Umstellung änderte sich auch die Berechnung: Die Rundfunkgebühr wurde durch einen pauschalen Wohnungsbeitrag von aktuell 17,50 Euro pro Monat ersetzt, der weder von den tatsächlich genutzten Empfangsgeräten noch von der Zahl der Bewohner abhängt.

Der sogn. Rundfunkbeitrag wird nicht pro Haushalt sondern pro Wohnung kassiert. In den meisten Wohnungen gibt es wohl nur einen Haushalt, es gibt aber auch Wohnungen mit mehr als einem Haushalt. Auch die seinerzeitige Rundfunkgebühr hing nicht von der Zahl der Empfangsgeräte oder der Bewohner einer Wohnung ab. Dies hat sich bei der Einführung des Beitrags nicht geändert.

Zitat
Die Anbindung an die Wohnung hat ihre Tücken: Mit jedem Umzug, der in Deutschland gemeldet wird, stellt sich für den Beitragsservice die Frage, inwieweit eine neue Gebührenverpflichtung bei den Bürgern entstanden ist. Wenn sich Paare trennen, Kinder von zuhause ausziehen oder Wohngemeinschaften sich auflösen, und die Bürger keine gesonderte Anmeldung vornehmen, hat der Beitragsservice wenig Chancen. Wolf bezeichnet solche Sachverhalte als "weiße Flecken".

Entweder hat der Redakteur nichts verstanden oder Herr Wolf erzählt Blech. Wenn sich Paare trennen oder Kinder ausziehen, melden die sich in der Regel am neuen Wohnort an. Dies erfährt der Beitragsservice von den Meldebehörden. "Weiße Flecken" gibt es wohl eher in den Hirnen derer, die diese Objekte herbeiphantasieren und einen Meldedatenabgleich nach dem anderen durchführen wollen.

M. Boettcher
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: DumbTV am 03. Juli 2019, 18:54
@all Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung sowie durch ebenfalls sachlich-kritische Nachricht an Redaktion und Autor des Artikels - gern auch zur Kenntnis an weitere Adressaten bei der Quelle selbst, an Medienpolitiker, Wahlkreisabgeordnete usw. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.
Der/ die jeweilige Kommentar oder Nachricht (einschl. etwaiger Reaktionen) können dann hier im Thread wiedergegeben werden - unter Berücksichtigung der Forum-Regeln (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) einschl. Anonymisierungen etc.
Danke für die aktive Mitwirkung!
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: PersonX am 03. Juli 2019, 19:15
Zitat
Weiße Flecken
Wieso sind die nicht grün oder blind?
Wie ein Fleck entsteht ist ganz klar, sofern bekannt ist, was ein Fleck überhaupt ist. Was beim Rundfunk passiert: Personen A/B/C ziehen aus einer Wohnung von A/B/C/D aus. A hat gezahlt. B und C werden neu angeschrieben, wenn Sie vergessen §51 (https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__51.html) zu benutzen. D geht zeitlich zunächst verloren. A bekommt gleich nochmal Post, weil A die alte Wohnung vergessen hat abzumelden. A regt sich auf und zahlt statt für zwei Wohnungen trotzdem nur einmal. Am Ende jedoch 14 Mal den monatlichen Beitrag für ein Jahr, wenn die Berechnung aus Tübingen stimmt.
D bleibt in der "alten" Wohnung. D wird sich nicht ummelden noch will D umziehen. D wird damit erst bekannt, wenn ein weiterer "einmaliger" Meldedatenabgleich gemacht wird und D vergessen hat §51 (https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__51.html) zu benutzen und die Bearbeitung innerhalb von einem Jahr erfolgt.
Bei der europäischen Freizügigkeit steht es jeder Person frei in einem beliebigen EU Land für einige Monate zu wohnen. Bei genügend Ländern kann der jeweilige Zeitraum jeweils so bemessen werden, dass es keiner Anmeldung bedarf. Eine Postanschrift ist nicht zwingend auch ein Bewohnen.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: Sindri am 03. Juli 2019, 23:10
Framing, Framing, Framing: "Maßnahmen im Forderungsmanagement", "Klärungsverfahren" (das MfS lässt grüßen), "Beitragsgerechtigkeit" und last but not least "Beitragsservice".

Zitat
"Nach den bisherigen Ergebnissen kann man jedoch bereits jetzt festhalten, dass es eine Vielzahl an Wohnungen gab, für die ohne den Meldedatenabgleich unberechtigterweise kein Rundfunkbeitrag gezahlt worden wäre", erklärt Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice. "Insofern wurde die Zielsetzung des Meldedatenabgleichs, für Beitragsgerechtigkeit zu sorgen, erreicht."

Sag doch einfach wie es ist: "Insofern wurde die Zielsetzung des Meldedatenabgleichs, noch mehr Geld in unsere Kassen zu spülen, erreicht." Wir haben doch längst begriffen, dass euer Interesse daran die Interessen von 83 Millionen Bundesbürgern überwiegt. Datenschutz braucht doch nun wirklich kein Mensch.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: art18GG am 04. Juli 2019, 12:43
Die Anzahl der gesetzlich nicht geregelten Direktanmeldungen ist wieder um 300.000 auf 1,5 Millionen Zwangsanmeldungen im Vergleich zum Jahr 2017 angestiegen. Damit kommen wir auf die stolze Summe von 8,9 Millionen fragwürdigen Anmeldungen seit 2014 - siehe hierzu weiter unter

Direktanmeldung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg195022.html#msg195022
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: drboe am 04. Juli 2019, 17:51
Steigende Zahl von Direktanmeldungen? Das sind doch ganz bestimmt die Zahler, auf die sich die Aussage von der gestiegenen Akzeptanz stützt.

M. Boettcher

Sie wollen nicht zahlen? Das verstehe ich sogar. Nein, wirklich. Wer bezahlt schon gern für etwas, das er nicht braucht oder nicht will? Bei der Gelegenheit:  Können Sie sich ungefähr vorstellen, wie viele Urteile man von 8 Milliarden Euro jährlich durchsetzen könnte?  Bei unserem exzellenten Zugang zu den Gerichten, ich bitte Sie! Und am Ende zahlen sie einfach alle. - Na, immer noch widerborstig? Nein? Na also, ich wusste, dass Sie mein Angebot akzeptieren würden.

Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: ChrisLPZ am 04. Juli 2019, 20:06
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Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/taz_die_tageszeitung.png

taz, 03.07.2019

Stabile Einnahmen

Von Steffen Grimberg (früherer Pressesprecher der ARD und Autor bei MDR Medien 360G)

Zitat
Wer meint, dass der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio keinen Humor hat, wird schon durch das Gäste-Password für den WLAN-Zugang eines Besseren belehrt: Es lautet süßerweise „Zweitwohnung19“. Mit dessen öffentlicher Bekanntgabe hat man jetzt vermutlich gegen die „Verpflichtung auf Vertraulichkeit“ verstoßen, die am Eingang zu unterschreiben war.
Die Zweitwohnungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 hatte den Beitragsservice kalt erwischt. Auch wenn es „sehr erfreulich“ war, wie sein Geschäftsführer Stefan Wolf sagt, dass Karlsruhe zunächst einmal die Verfassungsmäßigkeit des Beitrags per se bestätigt hat. […]

Zum Stichtag 31. 12. 2018 waren das 19.517 befreite Nebenwohnungen, noch rund 45.000 Anträge sind in Bearbeitung und weitere sind zu erwarten. Wie viele, vermag momentan allerdings niemand zu sagen. „Wir sitzen ja nicht in Böcklemund und warten, bis das Überraschungsei aufgeht“, sagt Wolf – dummerweise gebe „es aber keine gesicherten Angaben über die Zahl der Nebenwohnungen“. Von bis zu zwei Millionen ist in mäßig seriösen Quellen die Rede. Und so schwanken die Schätzungen, welche Summen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio ausfallen, aktuell zwischen vier und zehn Millionen Euro pro Jahr.
[…]

Mehr Menschen sind aus sozialen Gründen befreit
[…] Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, auf über 3 Millionen. Mehr als zwei Drittel aller Befreiten beziehen Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II.

Auch wenn der Effekt des 2018 erneut vorgenommenen Meldedatenabgleichs noch nicht voll zu sehen ist, hat es nur einen minimalen Anstieg gegeben […]

Der wiederholte Meldedatenabgleich – einen ersten hatte es 2013 zur Umstellung von der Gerätegebühr auf den Rundfunkbeitrag gegeben – war dabei deutlich unaufwändiger und damit billiger als geplant. […]

Der Meldedatenabgleich hat sich nach Sicht des Beitragsservice bewährt – und trage auch zur Beitragsgerechtigkeit bei. Für 2022 ist der nächste Abgleich geplant – dies müssen die Länder als zuständige Gesetzgeber allerdings noch formal beschließen. […]

Mit der umstrittenen Beauftragung externer Inkassounternehmen zur Eintreibung von Beitragsschulden ist übrigens schon wieder Schluss. Das Ganze war wohl ein Schuss in den Ofen oder – wie Wolf es höflicher formuliert – das „Verhältnis von Ertrag und Aufwand stimmte nicht“. […]

Weiterlesen auf:
https://taz.de/Jahresbericht-zum-Rundfunkbeitrag/!5603898/ (https://taz.de/Jahresbericht-zum-Rundfunkbeitrag/!5603898/)

Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung sowie durch ebenfalls sachlich-kritische Nachricht an Redaktion und Autor des Artikels - gern auch zur Kenntnis an weitere Adressaten bei der Quelle selbst, an Medienpolitiker, Wahlkreisabgeordnete usw. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.
Der/ die jeweilige Kommentar oder Nachricht (einschl. etwaiger Reaktionen) können dann hier im Thread wiedergegeben werden - unter Berücksichtigung der Forum-Regeln (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) einschl. Anonymisierungen etc.
Danke für die aktive Mitwirkung!
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: ChrisLPZ am 05. Juli 2019, 08:27
Ausnahmsweise zur besseren Übersicht ein Eigenvollzitat einer "ausgelagerten" Pressemeldung - siehe unter

ö.-r. Rundfunk führend bei Zwangsvollstreckungen: 6,3 Millionen in fünf Jahren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31575.0.html

norberthaering.de (blog), 05.07.2019

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk führend bei Zwangsvollstreckungen: 6,3 Millionen in fünf Jahren


Von Norbert Hering

Zitat
Es wird wohl in Deutschland niemand geben, der mehr Zwangsvollstreckungen in Auftrag gibt als der „Beitragsservice“, der für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Rundfunkbeitrag eintreibt. Auch im Jahr 2018 hat er, gemäß seinem gerade veröffentlichten Jahresbericht wieder über eine Million Mal die Zwangsvollstreckung gegen einen Beitragsschuldner in die Wege geleitet. […]

Getreu seinem Motto: „guter Service für die Beitragszahler/-innen“ hat der Beitragsservice im vergangenen Jahr 1,21 Millionen Mal die Zwangsvollstreckung seiner Forderungen bei den zuständigen Vollstreckungsbehörden beantragt. Das sind etwas weniger Vollstreckungen als im Vorjahr, aber zum vierten Mal in Folge seit 2015 mehr als eine Million in einem Jahr. Pro Tag wurden 3600 Zwangsvollstreckungen eingeleitet. […]

Ich würde mir wünschen, dass der Beitragsservice in einem seiner Jahresberichte erklärt, wie es in einem angeblich gerechten und effizienten Beitrags- und Beitragsbeitreibungssystem zu solch absurden Größenordnungen der Zwangsvollstreckungen kommen kann.

Weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/1153-beitragsseervice-2018 (http://norberthaering.de/de/27-german/news/1153-beitragsseervice-2018)

siehe auch:
Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31553.0.html

sowie die zahlreichen wichtigen Informationen Norbert Härings zu den Themen "Bargeld-Klage" und "Bargeldabschaffung" auf seinem Blog oder auch hier im Forum (Suchfunktion benutzen).
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: befreie_dich am 05. Juli 2019, 12:07
Zitat
Mehr Menschen sind aus sozialen Gründen befreit
[…] Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, auf über 3 Millionen [ Anm.: das ist die absolute Anzahl, nicht die relative Anzahl! ]. [..]

Die Aussage "es sind mehr Menschen aus sozialen Gründen befreit" ist ohne Bezug zu und Angabe der jeweiligen Größen der sozialen Gruppen (unter Berücksichtigung der nach RBStV tatsächlich zur Befreiung Berechtigten, abzüglich der Abmeldungen unter Verwendung statistischer Verteilungsannahmen) eine falsche Behauptung. Denn genauso könnte gelten "es sind weniger Menschen aus sozialen Gründen befreit". Die Statistiken für Befreiungen werden von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice seit 2016 ohne diese Angabe (z.B. auf Statista) veröffentlicht. Denn je nach dem wie sich die Gruppengrößen verändern, ändert sich selbstverständlich die Anzahl der Befreiungen. Die Gruppengröße kann sich über das Maß erhöhen, als sich gleichzeitig die Befreiungen erhöhen.

Fiktive idealisierte Beispiele:

Beispiel 1:

Jahr 1:
abs. Befreiungen 500,
Gruppengröße 1000

Jahr 2:
abs. Befreiungen 700,
Gruppengröße 2000

Beispiel 2:

Jahr 1:
abs. Befreiungen 500,
Gruppengröße 1000

Jahr 2:
abs. Befreiungen 700,
Gruppengröße 1100

Hier stellt sich dann jeweils die Frage: haben die (rel.)  Befreiungen zu oder abgenommen? Die Zu- oder Abnahme der Diskrepanz (betraglicher Unterschied/Differenz zwischen Gruppengröße und Befreiungen in der betrachteten Gruppe bzw. insg.) ist ebenfalls eine sehr interessante Zahl (Art. 20 GG?)! Ich hoffe, es ist jedem ersichtlich, dass es anhand der absoluten Befreiungsanzahlen nicht möglich ist eine verlässliche Aussage zu treffen. Es darf so nicht gemacht werden!

Z.B. insgesamt mehr befreiungsberechtigte  Empfänger*innen einer bestimmten Leistung bewirkt einen Anstieg der Befreiungen.

Im Wesentlichen maßgeblich ist die Diskrepanz zwischen den Befreiten einer sozialen Gruppe und nicht Befreiten zu berücksichtigen. Die gemachte Aussage bekommt erst eine realitätsnahe Interpretation (Wahrheit-/Falschheitsgehalt), wenn der Bezug zu den Gruppengrößen verwendet worden ist. Ansonsten reden wir lediglich über eine abstrakte Ordnungsrelation, ohne echten Erkenntnisgewinn. Wer nur mit den absoluten Anzahlen von Befreiungen rechnet macht etwas sehr Schlimmes: er verfälscht die Realität. Nebenbemerkung: Dasselbe fälschliche Denkschema wird auch bei der Aussage: "der Rundfunkbeitrag ist seit 2009 nicht mehr erhöht worden", angewandt. Es werden lediglich Zahlen verglichen, ohne die tatsächlichen Bedeutungen der Werte und Beziehungen nach außen zu betrachten.

Ich möchte darauf hinweisen, dass Mathematik nicht einfach ist und Menschen geneigt sind einfach zu denken und die wenigsten über ein Mathematikverständnis verfügen, was zur angemessenen statistischen Beurteilung der Sachverhalte ausreicht. Ich würde daran jedoch erheblich zweifeln, sollte der Autor an einer Hochschule oder anderweitig eine Vorlesung mit Stochastik-/Statistik-Inhalten besucht haben. Quellenfälschung ist kein Kavaliersdelikt! Verzerrte Darstellung der Wirklichkeit ebenfalls nicht ;).

Wer möchte und das versteht, kann (sollte) dieses Argument in seinen Leserbrief übernehmen.

Ich kann euch gern ein konkretes Rechenbeispiel für 2017 machen, das eine belegbare, präzisere Abschätzung liefert.

Für die weitere Behandlung hierzu, bietet sich die Eröffnung eines eigenen Threads an.


Edit "Bürger":
Siehe zu Befreiungen auch die tangierenden Informationen und Diskussion unter
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979
sowie auch
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28740.0.html
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: art18GG am 05. Juli 2019, 15:18
Trotz der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2018 gab es zum 31.12.2018 immer noch 3,5 Millionen Beitragskonten mit rückständigen Forderungen (vgl. S.21). Ein wesentlicher Faktor des Einnahmezuwachs im Jahre 2018 dürfte dennoch der Umstand sein, dass diese Rückstände zurückgegangen sind, da die Anzahl diese Konten in der Stufe der Mahnung oder Vollstreckung zum 31.12.2017 noch bei rund 4,25 Millionen Beitragskonten lag (vgl. Beitragsservice Jahresbericht 2017, S.21). Man kann bei der bekannten Vorgehensweise des Beitragsservice davon ausgehen, dass die Menschen, die ihren Protest nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aufgegeben haben, Zahlungen an den Beitragsservice geleistet haben, die ein Vielfaches des Jahresbeitrages von 210 Euro überstiegen haben. Interessant finde ich auch den Hinweis im Bericht, dass der Beitragsservice sein Mahnverfahren ändert (S.20), mit dem er die Bürger dieser Landes seit Jahren terrorisiert und versucht einzuschüchtern. 

Trotzdem gibt es weiterhin 3,5 Millionen Beitragskonten im Widerstand, was ich sehr beachtlich finde, wenn man bedenkt, dass dieser Widerstand jetzt schon mehr als 5 Jahre andauert.

Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.0
Petition zur Befreiung durch Spende für karitative Zwecke
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29628.0
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: drboe am 05. Juli 2019, 18:33
Versteht jemand die Zahlen zu den "Beitragskonten" im Bericht des BS?

Wenn ich mich nicht verrechnet habe, soll es 810.732 Konten mehr geben als 2017. Die Wohnungszahl soll dabei um 380.576 gestiegen sein, die der Betriebsstätten um 53.741. Weiter werden 12.009 mehr Gästezimmer und ca. 50.000 zusätzliche Kfz aufgeführt; etwa 1.500 Ferienwohnungen fielen weg. Vermutlich betreiben die wenigsten Anbieter ein einziges Gästezimmer und Kfz gehören, soweit sie kostenpflichtig sind, zu einer Firma. Während man bei den Gästezimmern noch davon ausgehen kann, dass die Zahl ggf. die der Betreiber ist und nicht die der tatsächlichen Zimmer, so ist mit dem KfZ-Bestand kein separates Konto verbunden. Vielmehr wird einfach für die höhere Zahl an Kfz bezahlt. So bleiben für die Steigerung der Kontozahl im Wesentlichen die Wohnungen und die Betriebe, sowie u. U. noch die Differenz aus Anbietern von Ferienwohnungen und Gästezimmern. Das ergibt aber nicht einmal 450.000 zusätzliche Konten. Wo also kommen die übrigen gut 360.000 Konten her? Lauter Obdachlose werden es ja wohl nicht sein.

M. Boettcher
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: befreie_dich am 05. Juli 2019, 22:47
Wo also kommen die übrigen gut 360.000 Konten her?
Menschen, die sich freiwillig (an-)melden? Es gab einen Beitrag zur gestiegenen Nutzung von z.B. "rundfunkbeitrag.de", zusätzlich liegen bei beratenden öffentlichen Stellen Anmeldungsformulare aus.

Was ist zudem mit den gestiegenen Befreiungen? Von 2.757.567 in 2017 auf 3.069.408 in 2018 ist es ein Plus von 311.841. Das kommt fast hin.

Beitragskonten für den Rundfunkbeitrag in Deutschland 2018
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/310261/umfrage/befreiungen-und-ermaessigungen-von-der-beitragspflicht-in-deutschland/ (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/310261/umfrage/befreiungen-und-ermaessigungen-von-der-beitragspflicht-in-deutschland/)

Ein weiterer Punkt wären möglicherweise befristete Abmeldungen. Z.B. Studierende im Auslandssemester und Ähnliches, "Fluktuationsszenarien". Zu Abmeldungen fehlen mir jedoch Zahlen. Hat jemand welche?
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: drboe am 06. Juli 2019, 00:00
@befreie_dich: wenn sich jemand freiwillig anmeldet, steigt die Zahl der Wohnungen, für die "Rundfunkbeitrag" bezahlt wird, um 1. Diese freiwilllige Änderung ist also in der angegeben Wohnungszahl ebenso enthalten wie die durch den BS durchgeführte Anmeldung.

Der BS gibt die Zahl aller Beitragskonten und die Aufschlüsselung nach Typ des Beitragszahlers an. D. h. der Anstieg der Konten muss der Summe der Veränderungen für Wohnungen und Gewerbebetriebe entsprechen, da das Gesetz nur diese Fälle unterscheidet. Zusätzliche geschäftlich genutzte Fahrzeuge führen zwar zu einer Erhöhung der Einnahmen aber nicht zu weiteren Konten, da Firmeninhaber die Zahl der Mitarbeiter und der Fahrzeuge abgeben müssen und jeweils ein Konto haben. Selbst wenn man alle aufgeführten Zahlen addiert bleibt man weit unter der Zunahme von Konten.

Das mit den Befreiungen könnte natürlich sein. Es stellt sich mir aber die Frage: Hat jemand, der von der Zahlung befreit ist, wirklich ein Beitragskonto? Schließlich hat ja nicht jeder über 18 ein Beitragskonto sozusagen "auf Vorrat". Wozu sollte jemand, der nicht zahlen muss, eines haben?

M. Boettcher
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: befreie_dich am 06. Juli 2019, 00:26
Das mit den Befreiungen könnte natürlich sein. Es stellt sich mir aber die Frage: hat jemand, der von der Zahlung befreit ist, wirklich ein Beitragskonto? [..] Wozu sollte jemand, der nicht zahlen muss, eines haben?

Zitat von: Datenschutzauskunft (Anhang)
Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden [..]
- Daten zum Beitragskonto [..] unbefristete Abmeldung
- Daten über befristete Abmeldungen [..]
- Daten zur Befreiung [..] Zeitraum der Befreiung [..]

Tracking. Abgemeldete nicht wieder anschreiben. Befreite nach Befreiungszeitraum wieder anschreiben.

@drboe: du bräuchtest noch Daten/Zahlen zu den Abmeldungen, welche für gewöhnlich nicht im Bericht stehen.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: Nevrion am 06. Juli 2019, 20:34
Zitat
"Nach den bisherigen Ergebnissen kann man jedoch bereits jetzt festhalten, dass es eine Vielzahl an Wohnungen gab, für die ohne den Meldedatenabgleich unberechtigterweise kein Rundfunkbeitrag gezahlt worden wäre", erklärt Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice. "Insofern wurde die Zielsetzung des Meldedatenabgleichs, für Beitragsgerechtigkeit zu sorgen, erreicht."

Zumal man schon fast ein psychische Störung diagnostizieren müsste, wenn man behauptet, dass es beitragsgerecht zugeht, wenn ein Alleinwohnender genauso viel bezahlt wie ein mehrköpfiger Haushalt, ein reicher genauso viel wie ein Student ...
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: tokiomotel am 06. Juli 2019, 22:35
Diesem Wolf ist es im Dienst völlig schnurz, wie psychisch gestört ihn andere beurteilen. Er wird ausschließlich von seinem dicken Geldbeutel gesteuert, rein privat wird er diesen Irrsinn anders beurteilen. So sehr gestört kann man doch gar nicht sein. Dies ist gewiss ein innerer Konflikt und wird ihn niemals vollends zur Ruhe kommen lassen.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: Bürger am 08. Juli 2019, 13:21
Hat jemand, der von der Zahlung befreit ist, wirklich ein Beitragskonto? Schließlich hat ja nicht jeder über 18 ein Beitragskonto sozusagen "auf Vorrat". Wozu sollte jemand, der nicht zahlen muss, eines haben?
Ohne dies hier weiter zu vertiefen, darf wohl davon ausgegangen werden, dass jemand, der "dem Grunde nach beitragspflichtig" ist, jedoch für einen jeweils abgegrenzten Zeitraum lediglich "von dieser Pflicht befreit" ist, jedenfalls ein Beitragskonto/ eine Beitragsnummer hat - schon um seiner habhaft zu werden, sobald die Befreiungstatbestände entfallen.

Anm.Mod seppl: er bleibt "dem Grunde nach beitragspflichtig", nur die Zahlungspflicht entfällt bei Freistellung! Dies ist wichtig.
Die Beitragspflicht entsteht durch Gesetz. Die Zahlungspflicht bzw. Nichtpflichtigkeit durch Bescheid.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: cecil am 16. Juli 2019, 04:04
Zum Thema "modifiziertes Mahnverfahren" (Dank an user_unGEZahlt für den Hinweis in
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.msg195098.html#msg195098):

Es heißt im neuen Jahres-/Geschäftsbericht 2018, Seite 20/21:
https://www.presseportal.de/download/document/584657-jahresbericht-2018-beitragsservice.pdf
Zitat
Modifiziertes Mahnverfahren

Wenn Beitragspflichtige nicht zahlen, leitet der Beitragsservice ein mehrstufiges schriftliches Mahnverfahren ein. Dieses Verfahren hat sich im Vergleich zum Vorjahr in zwei Punkten verändert. Seit Mitte Januar 2018 gibt es keine zweite Mahnung und keine Mehrfacherinnerungen mehr. Die Mahnmaßnahmen Zahlungserinnerung und Mahnung werden zudem jeweils zwei Wochen früher erstellt.

Im ersten Schritt erinnert der Beitragsservice die säumige Beitragspflichtige/den säumigen Beitragspflichtigen an die ausstehende Zahlung. Bleibt diese innerhalb einer bestimmten Frist weiterhin aus, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Beitragspflichtige, die wiederholt zahlungssäumig sind, erhalten den Festsetzungsbescheid nebst Säumniszuschlag ohne vorherige Zahlungserinnerung."

Heißt das, dass gegebenenfalls ein Festsetzungsbescheid ohne vorherige Zahlungsaufforderung ergehen könnte? Wenn ja, ist so etwas denn verwaltungsverfahrensrechtlich bzw. vollstreckungsrechtlich überhaupt zulässig?

Es scheint mir der Umgang mit Boykottierenden deutlich rauher zu werden... 
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: Sindri am 16. Juli 2019, 07:21
Heißt das, dass gegebenenfalls ein Festsetzungsbescheid ohne vorherige Zahlungsaufforderung ergehen könnte? Wenn ja, ist so etwas denn verwaltungsverfahrensrechtlich bzw. vollstreckungsrechtlich überhaupt zulässig?

Person S kann aus eigener Erfahrung berichten: Ja, die machen das jetzt so. Das Ziel ist natürlich klar: Sie wollen die Zahl der Mahnverfahren nach unten drücken. Viele werden ja nur bis zur Zahlungserinnerung gegangen sein und dann bezahlt haben, weil das dann ohne Mehrkosten ist, ihnen aber auf die Statistik drückt.

Die Rechtmäßigkeit würde mich auch mal interessieren, zumal acht Euro weit mehr als zehn Prozent der "geschuldeten" Summe sind. Und: Dürfen die das z.B. zehn Jahre nach der letzten Mahnmaßnahme immer noch sofort machen? Darüber schweigt sich der Bericht natürlich vornehm aus.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: PersonX am 16. Juli 2019, 08:18
Die Schuld soll laut Gesetz entstehen.
Die Höhe der Schuld soll im Gesetz stehen.
Die Fälligkeit soll im Gesetz stehen.
Das Ziel der Schuld soll im Gesetz stehen.
Das Gesetz soll so sein, dass der Bürger sein Handeln daran ausrichten kann.

Zur Frage der Zulässigkeit eines Festsetzungsbescheid muss jeder für sich die folgende Frage beantworten:

Ist eine Schickschuld aus diesem Gesetz ohne weitere Hilfe -Verwaltungsakt- erfüllbar?

Kann der Bürger bestimmen, was "ein Rundfunkbeitrag" ist?
Kann der Bürger erkennen, wohin er "einen Rundfunkbeitrag" bringen soll?
Kann der Bürger ermitteln, wann er "einen Rundfunkbeitrag" bringen soll?

Bitte nicht blöd anstellen.

Ohne Fälligkeit keine Säumnis.
Ohne Ort also Ziel kann nichts gebracht werden.
Ohne zu wissen, was genau "ein Rundfunkbeitrag" ist, wird es schwer, das Richtige zu bringen.

Um diese Frage der Zulässigkeit zu beantworten, kann jeder genau lesen, was die Verwaltungsgerichte dazu geschrieben haben. Was das Verfassungsgericht zu diesen Punkten erklären wird, dürfte teilweise noch offen sein. Erklärt wurde, dass eine Wertangabe in einem anderen Gesetz steht. Übersehen wurde, dass auf dieses kein Zeiger im Gesetz gesetzt wurde. Es wird vom Bürger also erwartet, dass er zusätzlich zu einem Gesetz viele   weitere Sachen lesen wird. Das ist natürlich "absolut hilfreich", wenn der verständige Bürger sich nur nach einem Gesetz richten will.
Der Bürger muss lernen, wann etwas fällig ist und wann ein Anspruch entstanden ist. Der Rest ist Auslegung.

Das Problem an einer Schickschuld ist der genaue Ort.
Es wird keinen Lieferanten geben, der etwas ohne Ortsangabe bringen kann.

Wenn etwas nicht erfüllbar ist, dann ist zu prüfen, warum und wer dann Schuld hat.

Hat der Bürger Schuld, wenn der Ort nicht erkennbar für Ihn im Gesetz steht?

Steht ein Verweis auf den Ort im Gesetz? Bitte ganz genau prüfen.

Natürlich meldet sich irgendwann eine unbekannte Stelle und will etwas - ohne zu erklären, in welchem Auftrag oder Rechtsverhältnis.

Irgendwie bizarr, aber doch ganz gut gemacht, es gibt ja kaum Klagen.

Schreib ein Gesetz, schreib eine Schuld rein und einen Ort und eine Fälligkeit. Der Rest regelt sich schon selbst, wie geil ist das denn? Dann kommt ein Schreiben Brief "Festsetzungsbescheid" - das was davor war, muss nicht angekommen sein. Und schon startet eine Vollstreckung. Klasse. Es dürfte nicht mehr lange dauern bis es irgendwo brennt.

Wichtig bei einer Schickschuld: Wenn diese eine Geldschuld sein soll, dann die Schuld mittels Geld auslösen.
Das sollte körperlich an den Ort gebracht werden, der im Gesetz zu finden ist.

Die Frage, ob der Ton gegen Systemopfer sich verstärkt, kann mit ja beantwortet werden.
Die Mitläufer des Systems tragen daran keine Mitschuld.

Wahrscheinlich könnte das Gesetz als Theaterstück aufgeführt werden. Die Rollen und Aktionen der Darsteller können ermittelt werden. Das Publikum wäre gänzlich verwirrt, wenn das gelingt.

Zu Riskieren und Nebenwirkung beim Lesen von Gesetzen befragen Sie jemanden, der etwas davon versteht.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: ope23 am 16. Juli 2019, 10:38
Im Forum wurde ja schon die Irrelevanz der Infobriefchen, welche eine Art Kontoauszug darstellen sollen, bemerkt. Erst die Festsetzungsbescheide sind das, was von Interesse ist. Die anderen Briefchen, die es da so gibt, nämlich
können nach aller Erfahrung hierzuforum schlicht ignoriert werden.

Selbst die willfährigen Verwaltungsrichter interessieren sich erst für die Festsetzungsbescheide.

Gegen in Köln erledigte Widersprüche hilft angeblich eine Untätigkeitsklage. Keine Rechtsberatung.

Dass der Erwerb dieser Festsetzungsbescheide mit mindestens 8 Euro bepreist ist und fälschlich als "Säumniszuschlag" benannt wird, ist schon vielfach Angriffspunkt gewesen.
(Das BVerwG hat aber einmal darauf hingewiesen, dass bereits der RBStV eine "kostenfreie" Möglichkeit eröffnet, unrichtig gezahlte Beiträge zurückzufordern. Keine Rechtsberatung.)
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 16. Juli 2019, 15:15
So, so, sie verschicken die Briefe zwei Wochen früher, kommen die dann auch zwei Wochen früher an, oder etwa vier Wochen früher, weil man sie nicht mehr rückdatiert...?
Ich nehme an, daß der Arbeitsaufwand mit mehreren Eskalationsstufen zu groß wurde und den Apparat endgültig zu sprengen drohte, deshalb die Verkürzung des Procederes. Außerdem wird die Erfahrung gezeigt haben, daß derjenige, der nach der ersten Mahnung nicht bezahlte, dies auch nach weiteren nicht tat, aus welchen Gründen auch immer (es gab denjenigen an der Anschrift nicht, Verpeilter, Boykotteur, Doppelsollzahler). Wenn jetzt ein Bescheid kommt, wird der Handlungsdruck für den Betroffenen größer, spätestens jetzt trennen sich die Karteileichen von den echten Menschen.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: Bürger am 17. Juli 2019, 01:54
Die Akzeptanz des Rundfunkbeitrages hat sich den Zahlen zufolge erhöht: So ist die Anzahl der Mahnverfahren weiter zurückgegangen.

Die Antwort liefert der Geschäftsbericht selbst auf Seite 20 ;)
Jahres-/Geschäftsbericht 2018
https://www.presseportal.de/download/document/584657-jahresbericht-2018-beitragsservice.pdf
Zitat
Die Anzahl der Maßnahmen ist gegenüber dem Vorjahr somit um rund 4,95 % gesunken (2017: rund 21,22 Mio.). Ursachen für den Rückgang der Summe der Mahnmaßnahmen sind in erster Linie Änderungen im Ablauf des Mahnverfahrens.

und gleich anschließend:
[...] Jahres-/Geschäftsbericht 2018, Seite 20/21:
https://www.presseportal.de/download/document/584657-jahresbericht-2018-beitragsservice.pdf
Zitat
Modifiziertes Mahnverfahren

Wenn Beitragspflichtige nicht zahlen, leitet der Beitragsservice ein mehrstufiges schriftliches Mahnverfahren ein. Dieses Verfahren hat sich im Vergleich zum Vorjahr in zwei Punkten verändert. Seit Mitte Januar 2018 gibt es keine zweite Mahnung und keine Mehrfacherinnerungen mehr. Die Mahnmaßnahmen Zahlungserinnerung und Mahnung werden zudem jeweils zwei Wochen früher erstellt.

Es sind also schlichtweg weniger Schreiben mit "Mahnstufencharakter"...
...und also selbstverständlich keine Steigerung der "Akzeptanz" ;)

Wenigstens ist die Statistik damit halbwegs "transparend" frisiert ;) :laugh:
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: Bürger am 17. Juli 2019, 02:13
Interessant vielleicht auch dies ;)

Jahres-/Geschäftsbericht 2018, S. 21
https://www.presseportal.de/download/document/584657-jahresbericht-2018-beitragsservice.pdf
Zitat
[...] Bleibt die Zahlung der ausstehenden Beträge weiterhin aus, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt der ARD beim örtlichen Vollstreckungsorgan ein Vollstreckungsersuchen. Die Vollstreckung offener Forderungen aus der Rundfunkbeitragspflicht richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen in den einzelnen Bundesländern, denn Sonderregelungen für den Rundfunkbeitrag bestehen nicht. [...]

Abgesehen davon, dass fraglich ist, wie eine "Forderung offen" sein kann, wenn nur abstrakt per Gesetz eine Zahlungspflicht besteht, die Zahlung jedoch nicht angefordert wird:

Doch kein "spezialgesetzliches" Vollstreckungsrecht von ARD-ZDF-GEZ?!?

Hm...

...wie steht es dann um die Vollstreckung aus nicht vollstreckungsfähigen, weil kein Leistungsgebot beinhaltenden "Festsetzungsbescheiden", welche somit den Charakter von "Feststellungsbescheiden" haben, die über die bloße Festsetzung hinausgehend keinen weiteren Regelungsgehalt haben und somit der Verwaltungsvollstreckung schon dem Grunde nach nicht zugänglich sind?!? ;) Siehe u.a. unter
Lindner "Verwaltungsvollstreckungsgesetz f. d. Freistaat Sachsen: Kommentar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23748.0.html

Dito das Thema "Amtshilfe", welche geregelt ist in
§ 5 VwVfG
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__5.html
aus welchem aber faktisch alle Landesrundfunkanstalten ausgenommen sind? ::)
Siehe ebenfalls vorgenannter Link zu "Lindner" bzw. beispielhaft für Sachsen:
§ 2 Abs. 3 SächsVwVfG "Ausnahmen vom Anwendungsbereich"
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4014-SaechsVwVfG#p2

Ach Mensch, und dann haben ja gem. den "allgemeinen gesetzlichen Grundlagen" Widerspruch und Anfechtungsklage gegen eben jene "Feststellungsbescheide" von Gesetzes wegen, nämlich von
§ 80 Abs. 1 VwGO
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html
wegen aufschiebende Wirkung - d.h. während diesbezüglicher anhängiger Verfahren ist gem. den "allgemeinen gesetzlichen Grundlagen" ohnehin erst mal Sense... ;) Siehe u.a. unter
aufschieb. Wirkung v. Widerspr./Klage gg. "Festsetz.-/Feststellungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26121.0.html


Wahrscheinlich sollte man daraus mal ein kleines Info-Potpourri zusammenstellen... ;)
Zitat
Eine "Vollstreckung offener Forderungen aus der Rundfunkbeitragspflicht" ist aufgrund der "allgemeinen gesetzlichen Grundlagen" leider nicht möglich, und "Sonderregelungen für den Rundfunkbeitrag bestehen nicht".
(Geschäftsbericht des Beitragsservice 2018 i.V.m. den "allgemeinen gesetzlichen Grundlagen")
Mit freundlicher Unterstützung von ARD-ZDF-GEZ.
;) ;D
Dies insoweit nur als hier bitte nicht inhaltlich zu vertiefende Nebenbemerkung, wofür die Infos aus dem Geschäftsbericht so alles gut sein können: Ausdrucken + abheften bzw. allzeit bereithalten.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: Bürger am 17. Juli 2019, 02:44
Hat jemand irgendetwas zur "Forderungsausfallquote" gefunden?

Ich finde da partout nichts... ???
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: Markus KA am 17. Juli 2019, 13:11
Ich kann mir im Moment den Unterschied bzw. die Differenz in der Anzahl der Vollstreckung und Vollstreckungsersuchen gemäß Jahresbericht 2018 Seite 21 nicht erklären:

Vollstreckung: 1.183.651

Vollstreckungsersuchen: 1,21 Mio.

Ist doch ein Vollstreckungsersuchen immer Teil einer Vollstreckung.

Was ist mit den ca. 26349 Vollstreckungsersuchen bzw. nicht aufgezählten Vollstreckungen passiert?
Wurden diese von den ersuchten Vollstreckungsbehörden (z.B. Stadtkassen oder Gerichtsvollzieher) ab- oder zurückgewiesen?
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: U15000 am 17. Juli 2019, 14:20
Was ist mit den ca. 26349 Vollstreckungsersuchen bzw. nicht aufgezählten Vollstreckungen passiert?
Die fiktiven 26349 Vollstreckungsersuchen könnten von den fiktiven angeblichen Rundfunkzwangsbeitragsverweigerern per Klage angegriffen worden sein und ruhen nun mit einem fiktiven Eintrag im Schuldnerregister. Der Grund für das Ruhen könnte die Weigerung von Gerichten oder Richtern sein, das Verfahren zu betreiben. Es ist denkbar, dass Stadkassen oder Gerichtsvollzieher ihren Obulus von der Rundfunkanstalt aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen erhalten haben. Alles ist gut. >:D
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: Buntschuh am 17. Juli 2019, 14:22
Was ist mit den ca. 26349 Vollstreckungsersuchen bzw. nicht aufgezählten Vollstreckungen passiert?
Ich sehe hier z.B. die Möglichkeit bei Sterbefällen ohne irgenwelche Hinterbliebenen o.ä., auch Widersprüche gegen die Vollstreckung sind denkbar.

Vollstreckungen die ins Leere laufen, sollten bei der Menge der Maßnahmen auch eine statistische Wahrscheinlichkeit darstellen.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: Sindri am 17. Juli 2019, 20:08
Dass der Erwerb dieser Festsetzungsbescheide mit mindestens 8 Euro bepreist ist und fälschlich als "Säumniszuschlag" benannt wird, ist schon vielfach Angriffspunkt gewesen.
(Das BVerwG hat aber einmal darauf hingewiesen, dass bereits der RBStV eine "kostenfreie" Möglichkeit eröffnet, unrichtig gezahlte Beiträge zurückzufordern. Keine Rechtsberatung.)
Das würde mich aber mal interessieren. Unsere fiktive Person S könnte ja theoretisch auf die Idee kommen, jedes Mal den Festsetzungsbescheid abzuwarten, zu zahlen und anschließend eine Rückerstattung des "Säumniszuschlags" zu verlangen.


Edit "Bürger":
Diese Frage bitte nicht hier in diesem Thread vertiefen, da dies ein hier vom eigentlichen Kern-Thema abschweifendes eigenständiges Thema ist. Hier bitte nur zum Thema
Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
und damit zum Jahresbericht selbst.
Löschung dieses Kommentars bleibt vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: gez-negativ am 17. Juli 2019, 22:28
Was ist mit den ca. 26349 Vollstreckungsersuchen bzw. nicht aufgezählten Vollstreckungen passiert?
Eine der Möglichkeiten ist die, wenn bei Person Q nichts zu holen ist, da unter Pfändungsgrenze von ca. 1180.- ? und eingerichtetem P-Konto. Von diesen Personen gibt es sicher mehrere.
Titel: Re: Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
Beitrag von: Markus KA am 12. August 2019, 16:24
Aus dem Jahresbericht 2018 S. 22:
Zitat
Die Aufwendungen des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Jahresabschluss 2018 belaufen sich
auf rund 173,5 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Aufwendungen um 7,78 Mio. € gestiegen. Sie liegen jedoch rund 6,33 Mio. € unter den ursprünglichen Planungen.
Als Gründe werden der Meldedateabgleich 2018 und die Erhöhung der Gesamtzahl der Beitragskonten angeführt.

Es ist wohl davon auszugehen, dass die zahlreichen Klagen gegen die LRAs in die Aufwendungen des BS nicht mit einfließen und somit die realen Aufwendungen je Beitragskonto deutlich höher sein könnten.

Stellungnahmen und Vertretungen bei gerichtlichen Verfahren werden von Angestellten ("Behördenmitarbeiter") der LRAs oder von beauftragten Kanzleien durchgeführt.

Auch wenn, wie in einer der letzten mündlichen Verhandlungen geschehen, die Vertreterin der LRA behauptet, sie würde auf dem "freien Markt" als Rechtsanwältin mehr verdienen als bei der LRA, kann trotzdem davon ausgegangen werden, dass Stellungnahmen und Vertretung für ein Verfahren nicht in 30 Minuten abgearbeitet sind. Die "Tagesgage" eines Rechtsanwaltes z.B. kann durchaus 1000,- Euro betragen. Laut Aussage einer Vertreterin einer LRA könnten 2018 ca. 600 Klagen in einem Bundesland geführt worden sein. Dies kann zwar nicht auf jedes Bundesland übertragen werden, aber es ist durchaus nachvollziehbar, dass hier nicht mehr von geringen Ausgaben gesprochen werden kann.

Ebenso kann davon ausgegangen werden, dass der Kostenaufwand für die LRA in einem gerichtlichen Verfahren deutlich über dem Streitwert liegt und somit wirtschaftlich gesehen die Unkosten für die LRA über den Rundfunkbeitrag der Klägerin oder des Klägers niemals eingenommen werden können.