oben @roggi 15. Okt. "das sieht nach Manipulation aus"
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Dieser intensiv mit bayerischen Richtern, aus Raum München, auch beim BVerwG, verzahnte Entscheid regt Bürger an, sich 4 Jahre lang mit teuren Gutachten, Anwälten usw. an Hoffnungswerten abzuarbeiten, dies für eine undefinierte Fata Morgana, jedenfalls auf keinen Fall für das Ende des "Beitrags"-Zwangs.
Einzelne Teile der Pressemitteilung lesen sich wie die Textbausteine aus der Kölner Anklick-Maschinerie.
Wem dient das? CSU-Wunsch dürfte sein,
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dass die Sender von llinks-grünen Manipulationssendern umpolen zu Belehrungssendern für Ziele CSU, CDU. Da dies mit den 15 anderen Bundesländern nicht durchsetzbar ist, ist das mit diesem Urteil zur medialen jahrelangen Schlammschlacht seitens der für Mediales kompetenten Bürger, ist es mit diesem Urteil BVerwG diesen Bürgern anempfohlen worden.
Hätte das BVerwG Klärung gewollt, so konnte es Richtervorlage mit kritischer Voreinschätzung zu Gunsten der Klägerin beim BVerfG wählen, Empfehlung, den Zahlzwang deshalb aufzuheben.
Hat es nicht.
Und wir nun? Im Haupt-Schriftsatzmuster, sogenannter NEIN-BRIEF,
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ist schon seit 2023 verankert, wie man sofort, nämlich verfahrenstechnisch ganz anders. rangehen kann an den Feind. Das soll nicht näher dargelegt werden, damit es liebevolle Überraschung bleibt, falls die materiellen Grundlagen für die Umsetzung irgendwann geschaffen werden können.
Die dafür nötige strategische Verfahrenskompetenz wurde erlernt 2021 bei bundesweiten Musterverfahren gegen Zwangsbeitrag und Zensurrechte. Dieser Rechtsrahmen ist mit 200 Seiten eines damaligen Gutachtens nun intern fest fixiert startfertig verfügbar. Ohne diese strategische Kompotenz-Komponente dürfte es nicht machbar sein. Es fehlt nur einfach aktuell die materielle Grundlage für die Umsetzung.
Es wären rund 15 Verfahren bundesweit nötig mit etwas Begleitung gegen die gängigen Fluchtversuche von Richtern im Fall von komplexen Schriftsätzen mit Bedarf von echter Richter-Arbeitszeit. Wie die Effahrungen von 2020...2021 zeigten, das funktioniert leider nicht "einfach so mit der linken Hand für 1 Standardtext", es ist Zeitfesser.
Unterdessen können Verweigerer mal die von @Bürger in diesem Thread am 16. Oktober vorgeschlagenen
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Zahlungspause-Strategien nachdenken. Mal schaun, wie das integrierbar ist als Antrag 30++ im Standard-Schriftrsatz NEIN-BRIEF. Damit wäre gerade diese Vertagungs-Komponente des Entscheides des BVerwG ins Positive umgekehrt.
ARD-Juristen und Richter: Solche Anträge haben wir noch nie erlebt.
Die Bürger: "Alles kommt im Leben irgendwann zum ersten Mal vor.":
