Das ist ein sinnloses Argument.
Na, na, na... mal nicht so "forsch"...
Niemand hat ein festes Budget für bestimmte Zwecke.
Wie auch immer:
Jeder hat ein
begrenztes Einkommen.
Dieses wird verwendet für
Ausgaben und - falls noch etwas übrigbleibt - für eventuelle
Rücklagen.
Die verfügbaren Mittel sind prinzipiell erst mal begrenzt.Es ging um die Verbildlichung.
Ungeachtet dessen, aus welchem Topf das Geld entnommen wird:
Es ist praktisch dem Medienbudget zuzuordnen, da es ja Medienausgaben sind.
Das heißt:
a) Wenn ich ein mir selbst oder mir durch die äußeren Umstände auferlegtes begrenztes Medienbudget von, sagen wir mal, 50€/mtl habe, dann werden diesem pauschal 18€/mtl
abgezwackt, verbleiben noch 32€/mtl zur *freien* Verfügung.
b) Wenn ich ein mir zwar selbst oder mir durch die äußeren Umstände auferlegtes begrenztes Medienbudget von, sagen wir mal, 50€/mtl habe, dieses aber nicht "antasten" möchte, d.h. den Rundfunkbeitrag als
"Erhöhung/ Verteuerung" meines Medienbudgets verstehe, dann werden diesem Betrag eben pauschal 18€/mtl aufgeschlagen. Das neue "Medienbudget" lautet dann eben nicht mehr 50€/mtl, sondern 68€/mtl.
Aber: Logisch gedacht, werden
auch von diesem neuen Medienbudget wieder 18€/mtl ohne *freie* Entscheidung "abgezwackt".Wie man es auch dreht und wendet.
Das
*frei* verfügbare Medienbudget liegt *immer* 18€ unter dem
Gesamtmedienbudget...
...und hält einen so gesehen auch *immer* im Wert von 18€/mtl davon ab, Medien nach eigener, freier Wahl zu konsumieren.
Dem Betroffenen werden also auch *immer*
[...] um genau den Betrag von 18€/mtl äquivalente Medien (Bücher, Zeitung, Pay-TV, etc.) vorenthalten, d.h. er wird als "nutzungswilliger Interessent von Informationen aus [ebendiesen] bestimmten Quellen ferngehalten"
Es wäre vergleichbar damit, einem
Vegetarier ein
Fleisch-Grundversorgungs-Abo aufzudrücken.
Ihm würde - unabhängig davon, ob er es in Anspruch nimmt oder nicht - monatlich ein Fleisch-Beitrag von 18€ auferlegt werden.
Für diesen Betrag kann er keine anderen Lebensmittel mehr (oder andere Waren) *frei* erwerben.
Absurd.
Im Übrigen ist der Vergleich mit anderen Steuern/ Abgaben nur sehr bedingt förderlich, denn diese sind entweder in einen
Grundbetrag und einen
nutzungsabhängigen Betrag aufgeschlüsselt - oder generell
ausweichlich.
Die vollkommen nutzungsunabhängige,
pauschale ZWECKsteuer auf einen
existenziell-unvermeidlichen (und noch dazu *sachfremden*, weil originär nicht direkt mit Rundfunk im Zusammenhang stehenden) Tatbestand - die WOHNUNG - zum höchstfragwürdigen ZWECKE der Finanzierung/ Subvention einer grundlos privilegierten (und zumindest im Falle von Fernsehen gar auch noch gesundheitsschädlichen) Mediensparte, dem sog. "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" ist jedoch (gemessen an der Verhältnismäßigkeit) vollkommen
unausweichlich.
Ein absolutes Novum im abgabenrechtlichen Sinne......vgl. hierzu auch noch mal den vortrefflichen Aufsatz von Bölck
Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 5/2014 [Bölck]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10385.0.html"Zum verfassungsrechtlichen Erfordernis einer Abgabenregelung gehört es, dass die gesetzliche Regelung so gestaltet ist, dass man der Abgabenpflicht dadurch ausweichen kann, dass man den Tatbestand, der die Zahlungspflicht auslöst, nicht verwirklicht"