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Autor Thema: BVerwG 6 C 5.24 - Pressemeldungen zur Verhandlung am 01.10.2025  (Gelesen 638 mal)

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Unter Bezugnahme auf
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37969.msg227919.html#msg227919
BVerwG 6 C 5.24 - 01.10.2025, 10:00 Uhr - mündliche Verhandlung
https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=6%20C%205.24
Zitat von: BVerwG 6 C 5.24 - 01.10.2025, 10:00 Uhr - mündliche Verhandlung
Konnex zwischen Rundfunkbeitragspflicht und Erfüllung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?

Die Klägerin wendet sich gegen ihre Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Sie macht geltend, der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfehle seinen gesetzlichen Auftrag strukturell, weil er kein vielfältiges und ausgewogenes Programm biete und als Erfüllungsgehilfe der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht diene. Dieses strukturelle Versagen beruhe auch auf einer mangelnden Staatsferne der Aufsichtsgremien. Damit fehle es an einem individuellen Vorteil, der die Beitragspflicht rechtfertige. Der Klägerin stehe deswegen ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

Hinweis: Die mündliche Verhandlung stößt auf sehr großes Öffentlichkeitsinteresse. Die Zahl der Plätze im Sitzungssaal ist jedoch begrenzt. Es wird darauf hingewiesen, dass Ihre Interessensbekundung Ihnen keinen Platz im Verhandlungssaal garantiert.

hier bitte Sammlung...
BVerwG 6 C 5.24 - Pressemeldungen zur Verhandlung am 01.10.2025

...mit der Bitte um Berücksichtigung der Vorlage/ Hinweise unter
[Vorlage] Pressemeldungen/ Quellenangaben/ Zitierungen etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38002.0

Danke für allerseitige Mitwirkung :)




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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...mit Dank @pjotre

BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37969.msg228645.html#msg228645
Epoch Times, 29.09.2025 (€)
ÖRR unter Druck
Showdown in Leipzig? Rundfunkbeitrag auf dem Prüfstand
Am Mittwochvormittag, 1. Oktober, beginnt am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein womöglich richtungsweisender Rechtsstreit. Es geht um die Grundsatzfrage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinen Programmen wirklich für „Vielfaltssicherung“ sorgt. Vom Urteil könnte der Bestand der Beitragspflicht abhängen.
https://www.epochtimes.de/gesellschaft/showdown-in-leipzig-rundfunkbeitrag-auf-dem-pruefstand-a5252767.html
Zitat von: Epoch Times, 29.09.2025 (€), ÖRR unter Druck - Showdown in Leipzig? Rundfunkbeitrag auf dem Prüfstand
In Kürze:
- Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Mündliche Verhandlung zur Rundfunkbeitragspflicht am 1. Oktober im Revisionsverfahren
- Erwartet wird ein neues Grundsatzurteil über wechselseitige Rechte und Pflichten von Sendern und Beitragszahlern.
- Hintergrund ist die Klage einer seit Jahren von Leuchtturm ARD ORF SRG unterstützten Beitragsgegnerin gegen den „Bayerischen Rundfunk“.
- Epoch Times wird live berichten.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


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anwalt.de, 19.09.2025
Zwangsbeitrag ohne Gegenleistung?
Bundesverwaltungsgericht prüft das Fundament der Rundfunkfinanzierung

von Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen
https://www.anwalt.de/rechtstipps/zwangsbeitrag-ohne-gegenleistung-bundesverwaltungsgericht-prueft-das-fundament-der-rundfunkfinanzierung-253795.html
Zitat von: anwalt.de, 19.09.2025, Zwangsbeitrag ohne Gegenleistung? Bundesverwaltungsgericht prüft das Fundament der Rundfunkfinanzierung
[...]

Die verfassungsrechtliche Architektur des Rundfunkbeitrags: Ein Fundament mit Rissen?
[...]
Das Grundsatzurteil von 2018: Der Beitrag als Abgeltung einer bloßen Möglichkeit
[...]
Der öffentlich-rechtliche Auftrag und das Prinzip der "Staatsferne"
[...]

Die etablierte Rechtsprechung: Eine strikte Trennung von Inhalt und Beitrag
[...]
Einheitliche Urteile der Verwaltungsgerichte
[...]
Der vorgesehene Weg: Die (zahnlosen?) Rundfunkräte
[...]
Die hohe Hürde des "offenkundigen Verfehlens"
[...]

Die entscheidende Wende: Der Weg zum Bundesverwaltungsgericht
[...]
Der Katalysator: BVerfG-Beschluss 1 BvR 601/23 (April 2023)
[...]
Die Konsequenz: BVerwG lässt Revision im Fall 6 C 5.24 zu (Mai 2024)
[...]

Juristische Kernfragen und potenzielle Auswirkungen des Verfahrens

Das Bundesverwaltungsgericht steht vor der komplexen Aufgabe, justiziable Kriterien für ein "strukturelles Defizit" des ÖRR zu entwickeln, ohne eine unzulässige Inhaltskontrolle auszuüben.

Die zentrale Herausforderung: Definition und Nachweis eines "strukturellen Defizits"

Wie kann ein Gericht ein systemisches Versagen feststellen? Mögliche Anknüpfungspunkte könnten eine wissenschaftliche Analyse des Gesamtprogramms, eine dokumentierte Häufung von Verstößen gegen journalistische Standards oder der nachweisliche Verlust der Funktion als vielfältigkeitssicherndes Gegengewicht zu kommerziellen Medien sein. Die Beweislast läge zweifellos beim Kläger, was eine enorme Hürde darstellt.

Szenario-Analyse: Mögliche Urteile und ihre Konsequenzen

- Szenario A: Bestätigung des Status quo. Das Gericht könnte die Hürden für den Nachweis eines Systemversagens so hoch ansetzen, dass sie praktisch unerreichbar bleiben. Dies würde Rechtsklarheit schaffen, aber an der Zahlungspflicht nichts ändern.

- Szenario B: Ein neues, begrenztes Klagerecht. Das Gericht könnte urteilen, dass ein nachgewiesenes systemisches Versagen die Beitragspflicht entfallen lässt. Dies wäre eine bahnbrechende Entscheidung, die eine Welle komplexer Folgeprozesse auslösen könnte.

- Szenario C: Eine prozessuale Lösung. Das Gericht könnte eine geordnete Vorgehensweise  definieren, der eine gerichtliche Feststellung des Systemversagens erfordert, bevor die Zahlungspflicht ausgesetzt werden darf.

Ein Urteil zugunsten der Kläger würde einen enormen Legitimations- und Reformdruck auf die Anstalten ausüben. Eine Stärkung der Position der Rundfunkanstalten könnte hingegen die Kluft zu den Kritikern vertiefen und die gesellschaftliche Debatte weiter anheizen.

Schlussfolgerung und Handlungsempfehlungen
[...]
Die uneingeschränkte Fortgeltung der Zahlungspflicht
[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


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Berliner Zeitung, 26.09.2025
Klage gegen Rundfunkbeitrag: Ist das der erste Schritt auf dem Weg zu einem neuen ÖRR?
Ab Oktober verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über die GEZ-Gebühren. Der Vorwurf der Klägerin: einseitige Berichterstattung und zu wenig Kontrolle durch die Rundfunkräte.
von Beate Strehlitz - Dieter Korbely
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/klage-gegen-rundfunkbeitrag-wer-kontrolliert-die-aufsichtsgremien-des-oerr-li.2350867

Auszüge folgen ggf. - bitte etwas Geduld

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
EpochTV, 01.10.2025 (Video ~2h)
Bundesverwaltungsgericht könnte Rundfunkbeitrag ins Wanken bringen
https://www.youtube.com/watch?v=XH2UrQH1pnw

Urteilsverkündung wohl am 15. Oktober 2025

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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • 2013-2020 nicht gezahlt
Apollo News, 01.10.2025
Grundsatzurteil
Dürfen Unzufriedene den Rundfunkbeitrag verweigern?
Bundesverwaltungsgericht prüft Einseitigkeit des ÖRR

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Fall einer Rundfunkbeitragsverweigerin aus Bayern verhandelt. Sie will nicht mehr zahlen, da sie das öffentlich-rechtliche Programm als zu einseitig empfindet. Ein Urteil soll am 15. Oktober fallen.
Henry Behrens
https://apollo-news.net/darf-man-den-rundfunkbeitrag-verweigern-bundesverwaltungsgericht-prft-politische-einseitigkeit-des-rr/
Zitat von: Apollo News, 01.10.2025, Grundsatzurteil - Dürfen Unzufriedene den Rundfunkbeitrag verweigern? BVerwG prüft Einseitigkeit des ÖRR
[...]

In der knapp zweistündigen Verhandlung erhielten beide Seiten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Klägerseite kritisierte eine mangelnde Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zudem gebe es für Bürger – abgesehen von Programmbeschwerden – keine wirksame Möglichkeit, sich an die Rundfunkanstalten zu wenden, um Kritik zu äußern oder Veränderungen einzufordern.

Die Gegenseite entgegnete, man nehme Programmbeschwerden durchaus ernst. Diese Aussage sorgte im Saal für ein hörbares Raunen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei nicht dazu da, „die Bürger zu indoktrinieren“, hieß es weiter. Daraufhin kam es zu Gelächter im Publikum, das der vorsitzende Richter sogleich ermahnte.

[...]

Neben der Frage nach der Zulässigkeit einer Beitragsverweigerung standen auch verfahrensrechtliche Aspekte im Mittelpunkt. Der vorsitzende Richter betonte, die vorgetragenen Argumente beider Seiten in die Urteilsbegründung einzubeziehen. Am 15. Oktober wird sich entscheiden, ob die Klägerin den Rundfunkbeitrag verweigern darf, wenn sie das Programm als zu einseitig empfindet.

Der vorsitzende Richter verdeutlichte erneut, dass es jedoch nicht in der Macht des Bundesverwaltungsgerichts liege, eine grundsätzliche Rundfunkreform anzustoßen, dafür sei der Gesetzgeber zuständig.

Auch interessant folgendes Interview zum Thema:

Apollo News, 01.10.2025 (Video ~18min)
Neues Verfahren: Wird Beitragsverweigerung legal? – Peter Welchering im Gespräch
https://www.youtube.com/watch?v=Wi8bk8pGlNQ

BVerwG - 6 C 5.24
Urteilsverkündung 15.10.2025 14:00 Uhr

https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=BVerwG+6+C+5.24

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2025, 23:05 von Bürger«
Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Seit Anfang an mit dabei, lese täglich mit nur ruhig.
Und speichere mir wichtige Links.

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LTO, 01.10.2025
Verhandlung vorm BVerwG
Dürfen Ver­wal­tungs­ge­richte das Rund­funk­pro­gramm über­prüfen?
Spannende Frage in Leipzig: Müssen Beitragszahler den Rundfunkbeitrag leisten, auch wenn sie dessen Programm als zu einseitig empfinden? Darüber hat das BVerwG heute verhandelt – mit möglicher Signalwirkung für künftige Klagen.
von Stine Jähkel
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-6-c-524-rundfunkbeitrag-programm-rundfunk-ueberpruefung-durch-gerichte-versagen
Zitat
[...]

Klägerin: "Rundfunk Erfüllungsgehilfe der staatlichen Meinungsmacht"
[...]

"Hohe Betriebstemperatur": Senat leitet die Verhandlung souverän

[...] Zunächst sollten die Parteien klären, ob das BVerwG an das Urteil des BVerfG aus 2018 gebunden sei. Der BR argumentierte sogleich los: Hätte das BVerfG in seinem 2018er-Urteil ein Strukturversagen gesehen, hätte es die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags ja wohl kaum bestätigt.

Kraft dagegen betonte, dass Rechtsprechung "evolutionär statt revolutionär" sei und somit bestimmte Themen manchmal erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden könnten. Er signalisierte so, die Verhandlung ergebnisoffen zu führen.

Dann diskutierten alle Beteiligten, ob ein "individueller Vorteil" der Beitragszahler als Merkmal auch in einfachen Gesetzen vorgesehen ist, etwa im Medienstaatsvertrag. Das nämliche würde eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Beitragsbescheide eröffnen. Der Vorsitzende fragte dann provokant, wie hoch der anzusetzende Prüfungsmaßstab sein müsste: [...]

[...] Es komme [...] darauf an, ob der gesamte Rundfunk womöglich auf allen Kommunikationskanälen, allen Sendern und in allen Sendungen versage. Die Anwälte der klagenden Frau hieltem dem entgegen, dass diese Hürde zu hoch sein dürfte. Das könne ein einzelner Bürger niemals substantiiert genug vortragen.

Publikum lacht über Programmbeschwerde

[...]

Ein Urteil gab es am Mittwoch nicht, die Senat hat die Verkündung stattdessen für den 15. Oktober 2025 angesetzt. Dann werden wir wissen, ob die Verwaltungsgerichte demnächst mit vielen neuen Klagen über den Rundfunkbeitrag überhäuft werden.

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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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