Der interessierte Beobachter dieses gerichtlichen Spektakels könnte sich fragen, ob es in diesem Verfahren tatsächlich um den Zwangsbeitrag geht oder dieser nur als Mittel zum Zweck dient.
Schon dass das BVerwG plötzlich mit einer Revision um die Ecke kommt, könnte für den interessierten Beobachter eine fragwürdige Überraschung gewesen sein.
Diverse Medien sprangen auf den Zug auf und verkünden das mögliche Ende des Zwangsbeitrages.
Diverse Organisationen behaupten es sei ihr Verdienst und ihre Klagen gewesen, dass sich das BVerwG mit dem Zwangsbeitrag befasst.
Dem interessierte Beobachter dieses gerichtlichen Spektakels könnte aufgefallen sein, dass es den Parteien gar nicht um den Zwangsbeitrag geht, dieser sogar erhalten werden soll. Es geht den Parteien wohl lediglich darum, den ÖRR etwas schmackhafter zu machen, damit mehr Personen in die Kantine kommen und den Zwangsbeitrag am Ende hoffentlich gerne bezahlen.
Der interessierte Beobachter kann sich beim "Bund der Rundfunkbeitragszahler" oder "Leuchtturm ARD" selbst informieren und wird möglicherweise überrascht sein, wer im Vorstand der Organisationen sitzt und welche Ziele verkündet werden.
Und am Ende werden die Parteien verkünden, "Ei, wie gut sie informieren! Wie herrlich sie funken!"
Der Zwangsbeitragszahler wird jubeln "Gott, wie sind des ÖRR neue Sender und Programme unvergleichlich..."
Das Problem liegt nicht nur darin, dass der Gang zur und die Nutzung einer Kantine jedem frei steht, das Angebot kann aber niemals allen Geschmacksrichtungen entsprechen und wird immer am Ende von der Kantinenleitung bestimmt.
Der interessierte Beobachter könnte sich noch daran erinnern, dass die privaten Medien vor einigen Jahren auch ein Stück von der Torte gefordert haben.
Man könnte fast den Eindruck bekommen, dass auch die ein oder anderen "freien", alternativen" und "unabhägigen" Medien gerne nach der Torte greifen könnten.