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Autor Thema: WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr  (Gelesen 38927 mal)

D
  • Beiträge: 35
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
Autor: 17. September 2019, 15:01
Hallo an alle Zahlungsverweigerer.

Bei Person A ist am 11.09.2019 der Vollstrecker gewesen. Person A war zu der Zeit im Urlaub, weshalb Sie nicht angetroffen wurde.
Daher wollte der Vollstrecker am 25.09.2019 erneut vorbei kommen.

Der Vollstreckungsankündigung vom 17.05.2019 wurde Widersprochen, da Person A allen Festsetzungsbescheiden fristgerecht widersprochen hat und auch keine "Mahnung-Ankündigung der Zwangsvollstreckung" erhalten hat. Eine Antwort hat Person A vom Vollstrecker nie erhalten.
Daher war Person A etwas überrascht als Sie aus dem Urlaub kam und Post vom Vollstrecker im Briefkasten hatte.

Gleich darauf hat Person A erneut ein Schreiben an die GEZ sowie den Vollstrecker gesendet.
Heute kam ein Brief indem direkt eine Vermögensauskunft wegen Zahlungsunwilligkeit beantragt werden soll.

Anbei  die Schreiben.

So wie ich das verstehe, hat Person A in keinem Wort irgendetwas von Zahlungsunwillig geschrieben.

Wie kann Person A am besten vorgehen?

Falls es zu einer Erzwingungshaft kommen sollte, da die Vermögensauskunft nicht abgegeben wird, würde Person A es gerne soweit wie möglich Öffentlich machen damit es wirksam Medial eingesetzt werden kann.
Person A (weiblich) hat 3 Kinder im Alter von 4, 3 und 0 Jahren.
Hat jemand Infos an wen man sich da wenden kann?

Wäre über möglichst schnelle Hilfe dankbar.

Gruß
DerOlaf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. September 2019, 10:12 von Markus KA«

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Gleich darauf hat Person A erneut ein Schreiben an die GEZ sowie den Vollstrecker gesendet.
...
Wie kann Person A am besten vorgehen?

Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, nicht an die GEZ/BS, sondern an die verantwortliche Landesrundfunkanstalt und an die Stadtkasse bzw. Behördenleiter (Bürgermeister) ein Schreiben (z.B. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß §80 Abs. 4 VwGO) zu senden, in dem mit dem laufenden Widerspruchsverfahren begründet worden sein könnte.

Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass vorsorglich Untätigkeitklage gegen die verantwortliche Rundfunkanstalt eingereicht worden sein könnte, nachdem seit dem erste Widerspruch auf einen Festsetzungsbescheid länger als drei Monate vergangen gewesen sein könnten.

Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass vorsorglich Akteneinsicht bei der Stadkasse beantragt worden sein könnten um den genauen Sachverhalt erfahren zu können.

Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass vorsorglich weitere verwaltungsrechtliche Schritte gegen die Stadtkasse (Bürgermeister) eingeleitet worden sein könnten, um den Sachverhalt gerichtlich klären zu können.

Das Forum rät vorsorglich von angeblich "medienwirsamen" Provokationen wie z.B. Erzwingungshaft ab.

Der Einsatz von Rechtsmitteln und deren Erfahrungsaustausch im Forum könnten für den GEZ-Boykott wirkungsvoller sein.


Weitere Infos zum betreffenden Bundesland siehe auch:

WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg192463.html#msg192463

Weitere Hinweise zum vorliegenden Thema z.B.:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg154214.html#msg154214

Eintragungsanordnung,Schuldnerverz.,Widerspruch/Aussetzungsantrag (§ 882d ZPO)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19204.msg124665.html#msg124665

Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252

Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413

Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29103.msg182641.html#msg182641

HR/Kreiskasse (Hessen) > Vollstreckung (fehl. Bescheide/Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189595.html#msg189595

Kasse.Hamburg stellt Formular zur fehlerhaften Vollstreckung zur Verfügung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31131.msg193599.html#msg193599

NDR/Stadtkasse Oldenburg (Niedersachsen)>Vollstreckung>Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193124.html#msg193124

NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30274.msg189667.html#msg189667

Pfändungsverfügung wegen "Rundfunkgebühren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24662.msg156399.html#msg156399

Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch Stadtkasse
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25026.msg158415.html#msg158415

Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.msg192516.html#msg192516

Gerichtsvollzieher droht mit Vollstreckung trotz offener Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29175.msg182993.html#msg182993

Fiktive Zwangsvollstreckungssache - Weiteres Vorgehen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16528.msg109291.html#msg109291


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. September 2019, 18:49 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Ich denke auch, dass Mann/Frau/Divers erst alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen sollte und in jedem Fall auf schriftliche Korrespondenz in der Sache bestehen sollte. Es handelt sich bei solchen Dokumenten schließlich um wichtige Beweismittel.

Sofern es dann doch hart auf hart kommen sollte, kann Mann/Frau/Divers sich vielleicht an die Bürgerinitiative Rundfunk-frei wenden. Dort besteht offensichtlich ein Hilfsangebot bei der Androhung eines Haftbefehls. Siehe hierzu weiter:

Rundfunk-frei: GRUND, AKTIV ZU WERDEN:
https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_grund_aktiv_zu_werden_zwangs-system.html


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

D
  • Beiträge: 35
Hallo,

Fiktive Person A würde evtl. erst einmal Akteneinsicht beantragen um zu sehen was der Vollstreckungsbehörde überhaupt vorliegt.

Ein kurzes Schreiben an den Vollstrecker könnte sich dann so anhören:

Zitat
Sehr gehrter Herr XXXXXXX,

hiermit weise ich meine „Zahlungsunwilligkeit“ eindeutig zurück. Wie in meinem Schreiben vom 14.09.2019 zu entnehmen ist geht es lediglich um fehlerhafte Voraussetzung für eine Vollstreckung.

Um weitere rechtliche Schritte zu prüfen, beantrage ich hiermit Akteneinsicht für den Fall

Antrag auf Akteneinsicht:
hiermit beantrage die Akteneinsicht in folgende mich betreffenden Fall: [xxxxxxxxxx].
Ich und mein Ehepartner möchten die Akte bei Ihnen persönlich in Augenschein nehmen.

Ich Bitte um Rückmeldung wann und wo wir die betreffende Akte einsehen können.


Mit freundlichen Grüßen

Kann Person A dies so schreiben oder sich besser an eine andere Stelle wenden.

Gruß
DerOlaf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. August 2020, 14:26 von Bürger«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Vorsorglich wird darauf hingewiesen,

- der BS ist keine Behörde, wie im fiktiven Antwortschreiben des Einstiegsbeitrages formuliert.
Hierbei könnte sich Gedanken über die Zulässigkeit  der "Amts"-hilfe gemacht werden.

-  alle Anträge könnten dem Bürgermeister als den verantwortlichen Behördenleiter per Einschreiben Einwurf gesendet oder mit Zeugen eingeworfen worden sein.



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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Siehe der Thementreue wegen ausgegliederte Anmerkungen zu WDR und Nordrhein-Westfalen unter
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.msg197664.html#msg197664


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

D
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Hallo an Alle GEZ-Verweigerer,

die fiktive Person A hat eine Frage.

Person A hat mittlerweile zwei Vollstreckungsankündigungen der Stadt Gladbeck bekommen. Die erste konnte abgewehrt werden.
Bei Ankündigung der zweiten Vollstreckung wurde erneut Widerspruch bei der Stadt Gladbeck eingelegt mit der Begründung das die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Das war im April 2020.

Nach einreichen der Steuererklärung für das Jahr 2019 konnte sich Person A über eine schöne Erstattung der Elternbeiträge freuen. Mit erschrecken stellte Person A jedoch fest, das über 600 Euro, bei der Erstattung auf das Konto, fehlten. Nach mehreren Anrufen bei der Stadt fand Person A raus das die Vollstreckungsbehörde die 600 Euro einbehalten, und an die GEZ überwiesen, hat.

Kann die Stadt trotz fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen einfach das Geld einbehalten?
Der Vollstreckungsbeamte meinte nur das diese nur das machen was die GEZ schreibt und nicht verpflichtet sind zu kontrollieren ob die Forderungen der GEZ berechtigt sind oder nicht.

Ich hoffe jemand hatte ähnliche Erfahrungen und kann Person A Hilfe beim weiteren vorgehen geben.

Gruß an alle GEZ-Verweigerer
Olaf


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D
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Guten Morgen,

evtl. hat ja jemand kurzfristig noch einen Tip für die fiktive Person.

Person A hat morgen früh einen Termin beim Vollstrecker um eine Akteneinsicht vorzunehmen.
Laut dem Vollstrecker liegt wohl jedoch nur ein Vollstreckungsgesuch vor (1 Seite).

Gibt es irgend welche bestimmten Sachen worauf Person A achten soll, oder ggf. ansprechen sollte?

Gruß
Olaf


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Z
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Akteneinsicht.
Man darf sich alles durchlesen und (kostenpflichtig) Kopien davon fertigen, blöd wenn keine Möglichkeit zum Kopieren zur Verfügung gestellt wird. Deshalb kann Papier auch abfotografiert werden. Man darf natürlich nichts anderes als die Akten fotografieren, den Beweis dafür kann man ja auch guten Gewissens freiwillig erbringen.
Wichtig wäre die Frage, ob die Akten vollständig sind und eine bejahende Antwort darauf.

Mithilfe der angesehenen und duplizierten Unterlagen könnte eine Rückforderung der unterschlagenen Gelder in die Wege geleitet werden, und zwar nicht beim Rundfunk, sondern beim Vollstrecker, denn den Betroffenen interessiert es nicht die Bohne, wo das gepfändete Geld gerade ist, der Rundfunk könnte es schließlich auch schon längst ausgegeben haben. Haftbar ist einzig und alleine der Vollstrecker, wenn die Vollstreckung rechtswidrig war. Das kann aus formalen Gründen der Fall sein, aus sachlichen Gründen, wegen des falschen Betroffenen, wegen Vollstreckungshindernissen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. September 2020, 00:17 von Bürger«

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@Zeitungsbezahler
Danke für die Antwort.

Was würde denn alles zu einer Vollständigen Akte gehören?
Ich denke wenn er mir wirklich nur eine Seite zeigen sollte, wie am Telefon erzählt, ist diese bestimmt nicht vollständig :D
Es müssten doch sicherlich auch die jeweiligen Festsetzungsbescheide sowie eine Mahnung an mich vorhanden sein, welche die Einleitung einer Vollstreckung ankündigt.
Ich werde auf alle Fälle, die eine Seite welche er hat, kopieren lassen oder ggf. abfotografieren.

Gruß
Olaf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2023, 14:20 von DumbTV«

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  • Beiträge: 1.564
Was gehört zur vollständigen Akte?
Na erstmal muß die Ursprungs-"Behörde" einen Antrag auf Vollstreckung gestellt haben und behaupten, daß der angeforderte Betrag vollstreckbar ist, es also keine Vollstreckungshindernisse durch Nichtkenntnis des Schuldners, Widerspruch, Klage, Teilzahlung, Überzahlung, falschen Vollstreckungsbetrag oder sonstige Gründe gibt, deshalb widerspricht man ja unter Verweis auf Vollstreckungshindernisse der Vollstreckung beim Vollstrecker.
In unserem Falle muß also die "zuständige Rundfunkanstalt" (laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) diesen Antrag gestellt haben, der stünde das Geld ja zu. Also nix Beitragsservice!
Dann darf natürlich nur das vollstreckt werden, was dem Betroffenen nachweislich an Bescheiden zugegangen ist, die rechtswirksam geworden sind, also keine zusätzlichen Fantasieforderungen (Mahngebühren z.B., außer sie wurden mittels separatem Bescheid rechtswirksam).
Wenn die "Behörde" also behauptet, der Betrag sei vollstreckbar, so darf der Vollstrecker das zunächst glauben.
Der Vollstrecker darf seine Dienstleistung auf den Vollstreckungsbetrag draufsatteln, dieser muß aber separat ausgewiesen sein.
Sollte gegen die Vollstreckung Widerspruch eingelegt worden sein, so dürfte auch der eigene Schriftwechsel auftauchen, die Einschätzung des Sachbearbeiters auf solche Schreiben sollte sich ebenso in den Akten der Vollstreckungsbehörde finden lassen, denn es muß ja eine Grundlage geben, auf der die Vollstreckung trotz Einwandes weitergeführt werden soll/will/darf, wenn die fehlt, dann ist schonmal nicht ordentlich gearbeitet worden oder es fehlt eine wichtige Unterlage. Wenn der Betroffene Widerspruch gegen die Vollstreckung eingelegt hat, so hat die Vollstreckungsbehörde dieses Vollstreckungshindernis zu prüfen, da diese bei Fehlhandlung haftbar ist.
Sollte man also beweisen können (ggf. mittels Gerichtsurteil), daß die Vollstreckung rechtswidrig war, so wäre die Vollstreckungsbehörde zum Schadenersatz verpflichtet, hier hat RA Bölk schonmal Erfolg bei einer Bank gehabt, die den Pfändungsbetrag an den Schundfunk überwiesen hat und seinem Kunden aus dem Vermögen der Bank den gestohlenen Betrag wieder zurückzahlen mußte.***


***Edit "Bürger": Gemeint sein dürfte
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0
Bitte in solchen Fällen selbst heraussuchen. Die Moderatoren sind auf die Unterstützung angewiesen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. September 2020, 00:26 von Bürger«

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In fiktiven Fällen könnte vorgekommen sein, dass das Vollstreckungsersuchen lediglich in elektronischer Form oder dann als ein DIN A4 Blatt mit geringer Information vorliegt.
Lediglich die Adresse des Betroffenen, der Zeitraum und der Betrag könnten vorgelegen haben.

Hierzu noch ein ergänzender Hinweis:
Rechtsmittel gg. Vollstreckungsersuchen > Widerspruch an Rundfunkanstalt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33855.msg206156.html#msg206156

Edit "Markus KA":
In fiktiven Fällen könnte vorgekommen sein, dass bei der Vorgehensweise gegen eine Vollstreckung zwischen der einer Stadtkasse und einem Gerichtsvollzieher unterschieden und beachtet werden muss. Die Vorgehensweisen könnten nicht identisch sein.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. September 2020, 10:57 von Markus KA«
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D
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Super, vielen Dank schon mal.
Dann werde ich morgen die Akteneinsicht vornehmen und mir alles genau anschauen und ggf. direkt kopieren lassen.

Ich werde berichten welche Unterlagen die Vollstreckungsbehörde vorliegen hatte.

Gruß
Olaf


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Eine schnelle Antwort in Stichpunkten:

- Immer freundlich bleiben, auch wenn der Vollstrecker ruppig ist. Er macht halt nur seine Arbeit und wird von Dir gestört.

- Zuhause schon mal probieren, wie das Fotografieren geht. Ist nicht so einfach das gerade und gut ausgeleuchtet zu machen.

- Beim Gerichtsvollzieher kann man beim Gericht Erinnerung einlegen, wie das bei der Stadtkasse ist weiß ich nicht.
Aber Vorsicht, das geht nur einmal, daher muss da alles drin stehen was bemängelt wird.

- Die Vollstreckungsvoraussetzungen müssen alle erfüllt sein, und das muss von der Vollstreckungsstelle auf Antrag geprüft werden.
Vielleicht ein Schreiben unterschreiben lassen (mal so ins Blaue formuliert):
Zitat
Der Vollstecker hat sämtliche Vollstreckungsvoraussetzungen geprüft und bestätigt, dass sie wirksam vorliegen:
Er bestätigt, dass wirksame Verwaltungsakte vorliegen.
Er bestätigt, dass die Verwaltungsakte wirksam bekanntgegeben wurden.
Er bestätigt, dass ein Leistungsgebot vorliegt.
Er bestätigt, dass der Schuldner wirksam gemaht wurde.
Er bestätigt, dass EMRK Art. 10 von Ihm eingehalten wird.
Er bestätigt, dass GrCh Art. 11 von Ihm eingehalten wird.

Insbesondere wurde er daruf hingewiesen, dass die Bescheide vor dem xx.xx.2020 (Bundesland?) keine wirksamen Verwaltungsakte sind, da vollautomatisch erstellt.
Aufklärung über das Instrument der Erinnerung/Beschwerde/Widerspruch? ist erfolgt (genau beschreiben was Du tun kannst)

Ich weiß nicht ob das noch aktuell ist:
Wer jetzt noch zahlt ist selbst schuld! GEZ-Boykott ist so einfach - Update Nr. 3 - YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=gpYQ13JcaOg

Direktlink zu Upload:
https://www.gleichberechtigt.net/gez-vollstr-gelber-brief-upload/

--- Gesamtschuld
Alle Personen in der Wohnung sind Gesamtschuldner. Aber wie kannst Du Das Geld von den anderen eintreiben, wenn die Schuldnergemeinschaft nicht definiert ist? Daher einen Antrag auf Aufteilung der Schuld auf den eigenen Anteil stellen (müsste auch gehen wenn man alleine da wohnt, dann wird die Schuld halt auf eine Person aufgeteilt).
Man kann einen Antrag auf Aufteilung der Schuld nach § 268 AO stellen.
Den kann der BS nicht bearbeiten.
(vorsicht mit dem Antrag das geht eventuell nur einmal, wie die Erinnerung oben. Da muss dann alles drinstehen.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. September 2020, 00:29 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

D
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Guten Morgen,

fiktive Person A war heute Morgen beim Vollstrecker und hat die Akteneinsicht vorgenommen.
Der Vollstrecker war sehr nett und ist selber gegen die Zwangsgebühren, ist jedoch leider der Ansicht, dass der Apparat, der dahintersteht, zu mächtig ist, um dagegen vorgehen zu können. Er meinte, dass gefühlt 70-80% der Vollstreckungen von der GEZ kommen.

Folgende zwei Seiten wurden kopiert und mitgenommen.

Ist es rechtens, dass die GEZ sich die Kosten für eine vorherige versuchte Vollstreckung, welche abgewehrt wurde (§766 ZPO, danach nichts mehr von der Vollstreckungsbehörde gehört), von Person A bezahlen lässt?

Das weitere Vorgehen der Person A wäre jetzt an den Bürgermeister der Stadt:
- Beschwerde einzureichen und dabei einige Punkte auflisten
* keine Widerspruchbescheide auf meine Widersprüche
* Vollstreckungsersuch wurde vor dem 1. Juni 2020 ausgestellt und ist dadurch nicht rechtens da maschinell/ vollautomatisiert erstellt
* keine Mahnung mit Ankündigung einer Vollstreckung von der GEZ erhalten

Am 10.01.2020 sowie am 20.02.2020 wurde der GEZ mitgeteilt, dass man den Beitrag gerne in bar zahlen würde, was die GEZ, wie erwartet, ablehnte.
Hat dies evtl. auch irgendwelche Vorteile um die Vollstreckung im nachhinein für fehlerhaft zu erklären?

Fiktive Person A hat auch bis heute nichts schriftliches von der Stadt Gladbeck erhalten, wo etwas über die vollzogene Vollstreckung der Elternbeiträge steht. Dies hat Person A  nur durch viele Telefonate herausgefunden.

Gruß
Olaf


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