Eine fiktive Person B könnte geneigt sein, im laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren unter
Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerwG vom 15.10.2025 - 6 C 5.24 zunächst anzuregen,
bis zur Entscheidung des BayVGH im dorthin zurückverwiesenen Verfahren das bzgl. Person B anhängige Verfahren auszusetzen/ruhendzustellen/wegzulegen. Anderenfalls würde Person B entsprechend die
Erstellung eines Gutachtens über die Inhalte sämtlicher öffentlich-rechtlicher Hörfunk-, Fernsehfunk- und Telemedien-Angebote der letzten 12/13 Jahre ankündigen. Für die
Datenerhebung, Auswertung und
gerichtstaugliche Aufbereitung würde Person B geschätzt
12/13 Jahre veranschlagen und entsprechend stilschweigende Frist erbitten bzw.
- auch im Sinne der Entlastung der ohnehin schon überlasteten Gerichte - höflich anregen, bis dahin das
Verfahren ruhendzustellen/auszusetzen/wegzulegen... alternativ anregen, dass die "Landesrundfunkanstalt" Person B einem
gerichtlichen Mediationsverfahren vor dem Güterichter zustimmt - siehe dazu beispielhaft u.a. unter
Justiz in Sachsen - Mediation und Güterichterhttps://www.justiz.sachsen.de/content/7015.htm...oder Person B schlicht
klaglos stellt

All dies unabhängig davon, dass Person B
Nichtnutzer und
Nutzungs-Nichtinteressent ist, d.h. also auch unahängig von sämtlichen weiteren Klagepunkten wie u.a. dem von
Angebotsinhalt/Angebotsqualität vollkommen losgelösten, antragslos und begründungsfrei zu gewährenden
Grundrecht auf Rezipientenfreiheit...
BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheithttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitragshttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11749.0...sowie auch losgelöst von dem grundstäczlichen
Verbot eines
justizförmig ausgeprägten Verwaltungsverfahrens für eben diese öffentlich-rechtlichen Rundfunksender-
TendenzbetriebeLRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27187.0Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfGhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20633.0Person B könnte darüberhinaus geneigt sein, sämtliche Nutzer/Nutzungsinteressenten und Nichtnutzer/Nutzungs-Nichtinteressenten C-Z dazu zu motivieren, ab sofort
monatlich oder zumindest quartalsweise Widerspruch gegen die Beitragszahlung einzulegen, für die
weitere Begründung ein
fortlaufendes Gutachten der jeweils letzten zwei Jahre anzukündigen und dafür jeweils
stillschweigende Frist von zwei Jahren zu erbitten.
Dass
- unabhängig von einem vorsorglich hilfsweise gestellten Antrag auf Aussetzung - die
Rechtsmittel von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung haben, könnten fiktive Personen C-Z begründen anhand der Informationen u.a. unter
aufschieb. Wirkung v. Widerspr./Klage gg. "Festsetz.-/Feststellungsbescheid"https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26121.0"Gutachter", "Wissenschaftler", "Sachverständiger"... kann hier jeder für sich selbst sein

Um aber sicherzugehen, könnte fiktive Person B ggf. noch ankündigen, ein wissenschaftliches Gutachten beizubringen, dass das wissenschaftliche Gutachten bzgl. der öffentlich-rechtlichen Angebotsqualität auch ein wissenschaftliches Gutachten ist - nicht dass das Gericht die Qualität des wissenschaftlichen Gutachtens anzweifelt und damit die Klageargumenation torpediert...

Um das "wissenschaftliche Gutachten" der öffentlich-rechtlichen Angebotsqualität in alle Richtungen "wasserdicht" zu machen, könnte fiktive Person B geneigt sein, die dafür erforderliche
Datengrundlage über den
Inhalt sämtlicher "Sendeminuten" und Online-Publikationen sämtlicher öffentlich-rechtlicher Landesrundfunkanstalten sowie auch von ZDF und Deutschlandradio sowie auch über die Programmbeschwerden und deren Behandlung bis hin zu sämtlichen internen Programmrichtlinien, Sprachregelungen* etc. der letzten mind. 2 Jahre - perspektivisch jedoch seit 01.01.2013 - von den
öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF, dem Deutschlandradio und deren "Gremien" selbst kostenfrei anzufordern - also sozusagen eine Art
Catch-22
https://de.wikipedia.org/wiki/Catch-22_(Dilemma)
Oben beschriebenes Vorgehen könnte ggf. auch entsprechende Verfahren auf
Wiederaufnahme und/oder
Rückerstattung ermöglichen
und könnte mglw. selbst noch in Vollstreckungsvefahren und/oder bzgl. Pfändungs- und Einziehungsverfügungen der "Landesrundfunkanstalten" eingebracht werden.Willkommen zur
"Akzeptanzsteigerung",
"Verwaltungsvereinfachung" und
"Justizentlastung"...
Edit: Ergänzungen in dunkelblau.
*bzgl. "Sprachregelungen" siehe "Framing-Manual" - u.a. unter
Internes Handbuch: Wie die ARD kommunizieren soll (02/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30135.0
Teure Moral-Fibel - ARD zahlte 120.000 Euro für Framing-Manual (02/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30222.0