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Autor Thema: Skandalaufklärung beim RBB - Dem Sender droht nun eine Durchsuchung  (Gelesen 2731 mal)

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Tagesspiegel, 06.10.2023
Skandalaufklärung beim RBB:
Dem Sender droht nun eine Durchsuchung

Der RBB will die Ergebnisse der Skandalaufklärung nicht öffentlich machen. Nun könnte dem Sender eine Durchsuchung der Geschäftsräume bevorstehen.
Von Benjamin Lassiwe
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/skandal-bei-rundfunk-berlin-brandenburg-dem-sender-droht-eine-durchsuchung-der-geschaftsraume-10584121.html
Zitat von: Tagesspiegel, 06.10.2023, Skandalaufklärung beim RBB: Dem Sender droht nun eine Durchsuchung
[...] Vor dem Potsdamer Landgericht hat der RBB-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags in dieser Woche erstmals einen Durchsuchungsbeschluss gegen den öffentlich-rechtlichen Sender erwirkt. Hintergrund der Klage war die Weigerung des Senders, im Skandal um die Machenschaften der ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger die Untersuchungsberichte der Kanzlei „Lutz Abel“ an den Ausschuss auszuhändigen.

[...] „Das Gericht teilt unsere Auffassung, dass diese Berichte entscheidende Beweisstücke darstellen, um unserem Untersuchungsauftrag nachzukommen.“

[...] „Wir erwarten, dass der gerichtliche Beschluss zu einem Umdenken beim RBB führt und von dem Gebrauch von Rechtsmitteln abgesehen wird.“

Am Freitag beantragte der RBB nach Informationen dieser Zeitung allerdings eine Aussetzung des Gerichtsbeschlusses.

[...]

Landtag Brandenburg, Pressemeldung - 06.10.2023
Etappensieg beim Landgericht Potsdam:
rbb-Untersuchungsausschuss erwirkt Durchsuchungsbeschluss gegen den Rundfunk

https://www.landtag.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=brandenburg_01.c.36199.de
Zitat von: Landtag Brandenburg, 06.10.2023, Etappensieg beim LG Potsdam: rbb-Untersuchungsausschuss erwirkt Durchsuchungsbeschluss gg. den Rundfunk
Wie bereits aus der Berichterstattung des rbb bekannt, gab das Landgericht Potsdam diese Woche dem Antrag des Untersuchungsausschusses 7/4 rbb statt und erlaubt damit die Beschlagnahmung der beiden Compliance-Berichte der Kanzlei Lutz | Abel. Diese sind dem UA 7/4 in ungeschwärzter und vollständiger Fassung zu übergeben. Zugleich hat das Gericht die Möglichkeit einer Durchsuchung der Geschäftsräume des rbb zur Auffindung der beiden Berichte eingeräumt. Dem rbb stehen weitere Rechtsmittel gegen diesen Beschluss zur Verfügung.

Der Untersuchungsausschuss 7/4 rbb hatte am 28. August 2023 einen entsprechenden Antrag beim Landgericht Potsdam eingereicht. Vorangegangen waren zwei Beweisbeschlüsse des Untersuchungsausschusses auf Herausgabe des ursprünglichen Zwischenberichts zum Complianceverfahren vom November 2022 und dessen neuer Fassung vom Juni 2023 durch den rbb. Trotz wiederholter Aufforderung verweigerte die Rundfunkanstalt die Übersendung der beiden Berichte.

Die Vorsitzende des rbb-Untersuchungsausschusses, Petra Budke, erklärt hierzu: „Der Beschluss des Landgerichtes ist für den Untersuchungsausschuss ein Etappensieg. Das Gericht teilt unsere Auffassung, dass diese Berichte entscheidende Beweisstücke darstellen, um unserem Untersuchungsauftrag nachzukommen. Dem rbb haben wir bis kommenden Mittwoch, dem 11. Oktober 2023, die Möglichkeit eingeräumt, uns die Unterlagen ohne Durchsuchung zu übermitteln. Wir erwarten, dass der gerichtliche Beschluss zu einem Umdenken beim rbb führt und von dem Gebrauch von Rechtsmitteln abgesehen wird."


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
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Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

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Edit "Bürger": Pressemeldung Landtag Brandenburg ergänzt.


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Also hier blick ich nicht ganz durch.
Der RBB hat sich doch erst kürzlich beschwert, dass die Anwaltskanzlei sich weigern würde, die Ergebnisse ihrer Untersuchung rauszurücken. Und das, obwohl sie ja gerade dafür bezahlt wurde - siehe u.a. unter
Ärger um Compliance-Untersuchung - Wofür hat der RBB 2 Mio Euro bezahlt? (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37473.0

Und jetzt hat der RBB ja anscheinend doch irgendwelche Ergebnisse und weigert sich nun seinerseits, diese rauszurücken?
Ist der RBB überhaupt an irgendeiner Aufklärung interessiert? Oder war diese ca. 2 Millionen Euro kostende Untersuchung der Anwaltskanzlei nur eine reine Showveranstaltung für die Öffentlichkeit?


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Also, dem tagesspiegel-Artikel entnehme ich erstmal ein Detail, was nun in gleißender Klarheit wiedergibt, was hierzuforum seit Jahren lediglich ausspekuliert wurde:

Es gibt zu einer LRA eine Rechtsaufsicht in genau dieser Wortwahl (und nicht etwa eine Dienstaufsicht oder andere Aufsichten).

Diese Rechtsaufsicht wird im Falle des rbb in dieser Affäre von der Staatskanzlei in Potsdam ausgeübt, also von exekutiver Seite.

Ein Vertreter dieser Rechtsaufsicht kann bei den Sitzungen des Verwaltungsrats der LRA zugegen sein.

Der Souverän (vertreten durch das Landesparlament) kann einen Untersuchungsausschuss installieren, der vor einem Landgericht (also: Ordentliche Gerichtsbarkeit) einen Durchsuchungsbeschluss erwirken kann.

Nun spiele ich Advocatus diaboli und frage, wie das sein kann, dass ein durch Art. 5 GG doch so hammerhart per Staatsferne geschützter Sender so poplig wie eine Bratwurstbude durchsucht werden kann.

Ein grundgesetzlicher Schutz ist doch dafür gedacht, dass eben nicht durch verwickelte und konzertierte Anwendung von niederrangigen Gesetzen und Anordnungen die zu schützende juristische oder natürliche Person unter Repression gesetzt wird.

(Ich erinnere daran, wie man in den frühen 1980ern die Grünen auf Landes- und später auf Bundesebene gedisst hat, wo es nur ging - obwohl sie keine verbotene Partei waren. Also, auch in unserer megatollen freiheitlichen Ordnung geht noch einiges unter der Oberfläche, wenn was nicht genehm ist.)

Man hat es mit der Staatsferne also nur soviel, wie sie gegen den Bürger verwendet wird, aber wenn es um Pfründe usw. geht, dann gibt es diese Staatsferne nicht. Oder wie ist das jetzt?

Man muss mal fragen, warum man da so hinterher ist, dieses bisschen "Skandal" bei einem Radiosender aufzuklären. Warme Rehrücken und, gut, ein nicht ganz billiger Neubau. wtf Mickrige Geldsummen. Das ist doch nicht ehrenhafte Verteidigung der aufrichtigen Beitragszahler, die sich glücklich 240 Euro jährlich für ihren Rundfunk abringen. Da wollen andere Leute noch was anderes...

Erst gestern zwei 15jährige Jugendliche aus akademischem Berliner Haushalt getroffen, die gar nicht wussten, dass ARD und ZDF Fernsehsender sind. Nur Netflix, und von der Mutter mal Deutschlandradio erzählt bekommen. Der rbb müsste sich noch mal sehr anstrengen, um die beiden Jungs einzufangen und zu infiltrieren...  :P


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2023, 14:42 von ope23«

  • Beiträge: 7.290
Es gibt zu einer LRA eine Rechtsaufsicht in genau dieser Wortwahl (und nicht etwa eine Dienstaufsicht oder andere Aufsichten).
Jedem, der mal in jenem Staatsvertrag nachgelesen hat, auf Basis dessen der RBB gegründet wurde, könnte das klar gewesen sein, wurde es doch darin durch die Länder Brandenburg und Berlin so festgelegt.

Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbb_stv_2014

Zitat
§ 39
Rechtsaufsicht


(1) Der Rundfunk Berlin-Brandenburg unterliegt der staatlichen Rechtsaufsicht. Sie wird in zweijährigem Wechsel von dem zuständigen Mitglied der Landesregierung Brandenburg und dem zuständigen Mitglied des Senats von Berlin ausgeübt. Der Senat von Berlin übt die Rechtsaufsicht als Erster aus. Die jeweils Aufsicht führende Stelle setzt sich vor der Einleitung von Maßnahmen mit der zuständigen Stelle des anderen Landes ins Benehmen.

(2) Das Aufsicht führende Senats- oder Regierungsmitglied ist berechtigt, den Rundfunk Berlin-Brandenburg auf Maßnahmen oder Unterlassungen, die diesen Staatsvertrag oder die allgemeinen Rechtsvorschriften verletzen, hinzuweisen und ihn aufzufordern, die Rechtsverletzung zu beseitigen. Wird der Rüge nicht innerhalb einer von der für die Rechtsaufsicht zuständigen Stelle zu setzenden angemessenen Frist abgeholfen, so kann diese den Rundfunk Berlin-Brandenburg anweisen, auf dessen Kosten geeignete Maßnahmen durchzuführen.


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H
  • Beiträge: 74
Es gibt offensichtlich (mindestens) einen Zwischenbericht vom November 2022, der geheim gehalten werden sollte.
Aber hier ist auch von mehreren Zwischenberichten die Rede:

rbb, 04.10.2023
Entscheidung des Landgerichts Potsdam
rbb muss anwaltliche Compliance-Berichte herausgeben
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/10/berlin-brandenburg-rbb-muss-anwaltlich-compliance-berichte-herausgeben.html
Zitat von: rbb, 04.10.2023, Entscheidung des Landgerichts Potsdam - rbb muss anwaltliche Compliance-Berichte herausgeben
[...]
Der rbb hat demnach bis zum 11. Oktober Zeit, die Zwischenberichte der Kanzlei Lutz|Abel herauszugeben. Andernfalls droht eine Beschlagnahme der Unterlagen.
[...]
(Hervorhebung nur hier)

Edit "Bürger": Zu den beiden betreffenden Berichten vom November 2022 und Juni 2023 siehe im Einstiegsbeitrag ergänzte Pressemeldung des Landtags Brandenburg.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Oktober 2023, 23:22 von Bürger«

  • Beiträge: 7.290
Der RBB hat hier wohl Klage dagegen erhoben?

Märkische Allgemeine, 07.10.2023
Rundfunk Berlin-Brandenburg
RBB geht juristisch gegen Herausgabe von Anwaltsberichten vor
Der RBB geht juristisch gegen einen Beschluss vor, der den Sender zur Herausgabe von Compliance-Berichten verpflichtet. Der Sender halte das Potsdamer Landgericht für derartige Entscheidungen für nicht zuständig.
https://www.maz-online.de/brandenburg/rbb-geht-juristisch-gegen-herausgabe-von-anwaltsberichten-vor-CALTDZCJTJHS3FDA7RMF2MN7ME.html
Zitat von: Märkische Allgemeine, 07.10.2023, Rundfunk Berlin-Brandenburg - RBB geht juristisch gegen Herausgabe von Anwaltsberichten vor
[...] „Der RBB hat dies bisher verweigert und geht nun seinerseits juristisch gegen den Beschluss des Landgerichts vor“, hieß es von RBB24 Recherche am Freitag. Der Sender halte das Landgericht für derartige Entscheidungen für nicht zuständig und betrachte dessen Beschluss daher als nichtig.

Wer weiß, ob es diese Berichte überhaupt hat?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2023, 13:58 von Bürger«
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Was soll das Ganze?
Den Zwischenbericht von letztem Jahr gibt es auf jeden Fall.
Und ob das Landgericht nun zuständig ist oder auch nicht, ist hier eher nebensächlich. Die Frage ist, warum überhaupt erst ein Gerichtsbeschluss dafür nötig ist.

Letztes Jahr wurde noch groß schwadroniert, dass man lückenlose Aufklärung betreiben wolle. Man hat diese Anwaltskanzlei beauftragt. Man hat ein internes Rechercheteam gebildet. Sogar die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen.
Und jetzt weigert man sich, irgendwelche Ergebnisse einem Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stellen?

Das stinkt doch ganz gewaltig. Eher scheint es so, dass man lieber so viel wie möglich vertuschen möchte. Welchen anderen Grund könnte es sonst für ein solches Verhalten geben? Diese Begründung der Gegenklage ist jedenfalls mehr als lächerlich und auch armselig.
Wenn es dem RBB mit seiner ach so tollen "lückenlosen Aufklärung" wirklich ernst wäre, dann würden sie den Untersuchungsausschuss so gut unterstützen wie es nur geht.

Mit so einem Verhalten werden sie das Vertrauen der Menschen ganz bestimmt nicht zurückgewinnen können. Zugeständnisse machen, wo es nicht anders geht, aber ansonsten ein "weiter so wie bisher"?
Haben wir ja erst gerade wieder bei der Intendantenwahl erlebt. Sogar ein juristisches Gutachten attestiert dieser "Wahl" bereits, dass sie rechtswidrig war. Und selbst, wenn Gott persönlich sagen würde, dass diese "Wahl" rechtswidrig war, der RBB würde trotzdem stur weiter behaupten, dass alles prima ist und keine Probleme erkennen können.

Oder diese ganzen lächerlichen "Ruhegeldsklagen". Wenn jemand fristlos gekündigt wird, dann hat er Vertragsbruch begangen und somit seinen Anspruch auf dieses "Ruhegeld" verwirkt. Ich meine, wenn solche Arbeits- oder Dienstverträge abgeschlossen werden, dann doch wohl unter der Annahme, dass derjenige seinen Job auch ordentlich, anständig und auch gewissenhaft ausführen wird. Im Falle einer fristlosen Kündigung war das aber wohl nicht so.

Wenn der RBB wirklich das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen will, dann ist der erste Schritt dafür Ehrlichkeit auf der ganzen Linie. Aber nicht, indem man munter weiter versucht, die Menschen zu verarschen.
(Tut mir leid, wenn ich das hier so direkt ausdrücke, aber anders geht es nicht mehr.)


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Zitat von: Märkische Allgemeine, 07.10.2023, Rundfunk Berlin-Brandenburg - RBB geht juristisch gegen Herausgabe von Anwaltsberichten vor
[...] „Der RBB hat dies bisher verweigert und geht nun seinerseits juristisch gegen den Beschluss des Landgerichts vor“, hieß es von RBB24 Recherche am Freitag. Der Sender halte das Landgericht für derartige Entscheidungen für nicht zuständig und betrachte dessen Beschluss daher als nichtig.
*grins* Wir hier im Forum halten Festsetzungsbescheide ja auch betreffs einer Vollstreckbarkeit aus unterschiedlichen Gründen für rechtswidrig. Zu einem "nichtig" haben wir uns aber noch nicht verstiegen.***

"Nichtig" - und nicht erstmal nur "rechtswidrig". Dieser Sender hält das zuständige Gericht für "nicht zuständig". Das ist Reichsbürgersprech. Oder der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk ist via Art. 5 erhaben über den Rechtsstaat, der erst weiter hinten im GG erwähnt wird...

Ich denke mal, dass der Untersuchungsausschuss nicht nur aus doofen Leuten besteht, sondern um die richtige Zuständigkeit weiß. Vermutlich geht es um Wirtschaftskriminalität, und hier zeigt sich nach beliebigem Suchen im WWW immer die Ordentliche Gerichtsbarkeit als die richtige.

Das Wasser muss den Entscheidern im rbb ja ganz schön zum Halse stehen, wenn sie sich nicht einmal zur Sache äußern, sondern sich ins Formale flüchten. Konkrete Entscheider in Form von einzelnen Menschen haben also richtig Angst. Angst! Diese Menschen könnten individuell ins Gefängnis kommen.

Direkt schade, dass (nach forumsseitiger Kenntnis) im Sendegebiet des rbb wohl keine Beitragsverweigerer einsitzen. Sie könnten ja dann auf dem Hofgang den gefallenen rbb-Granden einen schönen Aufenthalt wünschen.

 :(


***Edit "Bürger": Doch, auch die "Nichtigkeit" der "Festsetzungsbescheide" ist wohl im Forum und darüber hinaus durchaus schon angenommen ;)


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Direkt schade, dass (nach forumsseitiger Kenntnis) im Sendegebiet des rbb wohl keine Beitragsverweigerer einsitzen. [...] :(
Das, werter @ope23 möchtest Du doch nicht wirklich jemandem wünschen?


Edit "Bürger": Davon darf doch wohl auszugehen sein :angel:
@alle > Hier bitte kein an lediglichen Nebenbemerkungen aufgehängtes "Geplänkel", sondern bitte nur konkret zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches die Durchsuchung der Mehrländer-Rundfunksender-Tendenzbetriebs-"Behörde" namens RBB und deren Gegenwehr zum Gegenstand hat. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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So wie ich das gelegentlich aus den Druckmedien mitbekomme, ist die AfD der Auslöser des Ausschusses und hat ein Steckenpferd darin, die CDU muß zwangsläufig wegen der politischen Konstellationen im Osten mitmachen. An der Regierung soll natürlich nichts kleben bleiben, so daß man gute Mine zum bösen Spiel macht.
Hier sieht man wieder, daß eine schlagkräftige Opposition die Voraussetzung für demokratische Prozesse ist.

Der RBB fürchtet natürlich zum einen Liebesentzug, weil da noch mehr Skandale rauskommen könnten und niemand von der politischen Seite seinen Kopf gegenüber der Bevölkerung hinhalten will und langfristig es sowieso mau aussieht, denn selbst die Zuschauer und -Hörer sind nicht so richtig zufrieden, weil eine Zweiländeranstalt, die zwei konträre Regionen abdecken muß sowieso immer ins Hintertreffen gerät. Das ganze Konstrukt könnte also infragegestellt werden.

Ich habe den Eindruck, daß die interne Aufklärung eher von der unteren Ebene der Mitarbeiter kam, die müssen sich schließlich "im Feld" für ihre Tätigkeit und ihren Salär rechtfertigen und dürften in Berlin reichlich Gegenwind bemerken. Da haben die Oberen mal eben eine tolle Kanzlei bestellt, die alles den bereits bekannten Bösewichten anhängen sollte, wahrscheinlich kam aber heraus, daß es sich um ein jahrzehntealtes strukturelles Problem handelt, was sowas möglich machte und wer weiß, was man über die Vorgänger rausgefunden hat, denn es wird ja so dargestellt, daß da nur ein paar einzelne Mitarbeiter ihre Stellung mißbraucht hätten. In Wirklichkeit handelt es sich um ein erhebliches Organversagen.
Vielleicht hat ja Abel auch keine Lust, irgendwem an den Karren zu fahren, weil man die Leute selbst kennt oder unter Umständen sogar Mandantenverrat begehen würde. Und wenn der Auftrag so unklar formuliert war und nur einen Stundensatz beschrieb, dann war es sowieso nur eine Farce. Recherchieren und Befragen kostet Stunden und Geld und das Aufschreiben dessen halt nochmal, aber wenn dafür kein Geld mehr rüberkommt, dann sind die Ergebnisse zum Nachlesen natürlich dünne.
Wenn also auf den 50 Seiten nichts steht, was wir sowieso nicht schon wissen, dann wird man fragen, wofür man zwei Milliönchen zum Fenster rausgeworfen hat und wenn auf 20 Seiten steht, daß es noch mehr Bösewichte oder Versager gibt, dann ist der Skandal auch nicht kleiner - der RBB kann also nur noch verlieren, egal was er macht...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2023, 16:13 von Bürger«

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Sollte das Landgericht tatsächlich nicht zuständig gewesen sein, wäre der Beschluss tatsächlich nichtig.
Ungefähr so, als wenn man vom ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice die Festsetzungsbescheide bekommen würde und nicht von der zuständigen Landesrundfunkanstalt.
Oh kriegt man ja, deshalb müssen die Verwaltungsgerichte ständig riesige Pirouetten drehen, um die fehlende Nichtigkeit der Bescheide festzuhalten, anstatt alle Verfahren auf die einfachste Weise zu beenden und die Bescheide wegen Verstoß gegen die Zuständigkeitsvorschriften für nichtig zu erklären.



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Welche spezifischen Personen/Individuen verstecken sich da (nun wieder) hinter dem Kürzel "Der RBB", welche anscheinend der sog. Transparenz nicht nachkommen möchten? Wer (neben der nagelneuen Intendantin Demmer) hat dort (zu welcher Zeit auch immer) speziell solch eine "Entscheidungsmacht" darüber, dass gewisse Dinge in dieser öffentlich rechtlichen Landesrundfunkanstalt bevorzugt nicht-öffentlich bleiben?


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
lawblog.de, 11.10.2023
Schlesinger-Affäre: RBB will Abschlussbericht geheim halten
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Udo Vetter

Zitat von: lawblog.de, 11.10.2023, Schlesinger-Affäre: RBB will Abschlussbericht geheim halten
Ich glaube mich dunkel zu erinnern, dass aus dem Radio Berlin Brandenburg (RBB) und seitens der ARD im Wege der Krisenkommunikation wochenlang angekündigt wurde, man werde den Fall Schlesinger rückhaltlos aufklären und sich danach erneuern. Allerdings reicht der fromme Wunsch nicht so weit, dem Landtag in Brandenburg Einblick in den Untersuchungsbericht zu gewähren. [...]

Die Mehr als Zeit schinden kann der RBB also kaum.

Weiterlesen auf:
https://www.lawblog.de/archives/2023/10/11/schlesinger-affaere-rbb-will-abschlussbericht-geheim-halten/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2023, 17:50 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Siehe Ergänzung der Pressemeldung des Landtags Brandenburg im Einstiegsbeitrag... :police:
Schon bezeichnend, wenn der Landtag(!) von einem "Etappensieg" schreibt :o
Es könnte sich ggf. die Frage stellen, warum nicht die Kanzlei selbst zur Herausgabe der Unterlagen = "Beweisstücke" aufgefordert wird... ???

Landtag Brandenburg, Pressemeldung - 06.10.2023
Etappensieg beim Landgericht Potsdam:
rbb-Untersuchungsausschuss erwirkt Durchsuchungsbeschluss gegen den Rundfunk

https://www.landtag.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=brandenburg_01.c.36199.de
Zitat von: Landtag Brandenburg, 06.10.2023, Etappensieg beim LG Potsdam: rbb-Untersuchungsausschuss erwirkt Durchsuchungsbeschluss gg. den Rundfunk
Wie bereits aus der Berichterstattung des rbb bekannt, gab das Landgericht Potsdam diese Woche dem Antrag des Untersuchungsausschusses 7/4 rbb statt und erlaubt damit die Beschlagnahmung der beiden Compliance-Berichte der Kanzlei Lutz | Abel. Diese sind dem UA 7/4 in ungeschwärzter und vollständiger Fassung zu übergeben. Zugleich hat das Gericht die Möglichkeit einer Durchsuchung der Geschäftsräume des rbb zur Auffindung der beiden Berichte eingeräumt. Dem rbb stehen weitere Rechtsmittel gegen diesen Beschluss zur Verfügung.

Der Untersuchungsausschuss 7/4 rbb hatte am 28. August 2023 einen entsprechenden Antrag beim Landgericht Potsdam eingereicht. Vorangegangen waren zwei Beweisbeschlüsse des Untersuchungsausschusses auf Herausgabe des ursprünglichen Zwischenberichts zum Complianceverfahren vom November 2022 und dessen neuer Fassung vom Juni 2023 durch den rbb. Trotz wiederholter Aufforderung verweigerte die Rundfunkanstalt die Übersendung der beiden Berichte.

Die Vorsitzende des rbb-Untersuchungsausschusses, Petra Budke, erklärt hierzu: „Der Beschluss des Landgerichtes ist für den Untersuchungsausschuss ein Etappensieg. Das Gericht teilt unsere Auffassung, dass diese Berichte entscheidende Beweisstücke darstellen, um unserem Untersuchungsauftrag nachzukommen. Dem rbb haben wir bis kommenden Mittwoch, dem 11. Oktober 2023, die Möglichkeit eingeräumt, uns die Unterlagen ohne Durchsuchung zu übermitteln. Wir erwarten, dass der gerichtliche Beschluss zu einem Umdenken beim rbb führt und von dem Gebrauch von Rechtsmitteln abgesehen wird."


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Anwälte haben besonderen Vertrauensschutz. Die müssen rein gar nix herausgeben, und das ist auch richtig so.


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