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Autor Thema: Skandalaufklärung beim RBB - Dem Sender droht nun eine Durchsuchung  (Gelesen 2872 mal)

T
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  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Zitat
Landtag Brandenburg, Pressemeldung - 06.10.2023
"Dem rbb haben wir bis kommenden Mittwoch, dem 11. Oktober 2023, die Möglichkeit eingeräumt, uns die Unterlagen ohne Durchsuchung zu übermitteln."

Und? Wir haben bereits Fr. den 13. Oktober 2023.


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...ohne Worte ::)

rbb, 16.10.2023
Compliance-Berichte
Landgericht Potsdam setzt Durchsuchungsbeschluss gegen rbb aus
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/10/rbb-untersuchungsausschuss-staatsferne-durchsuchungsbeschluss.html
Zitat von: rbb, 16.10.2023, Compliance-Berichte - Landgericht Potsdam setzt Durchsuchungsbeschluss gegen rbb aus
[...] Ein Sprecher des Gerichts bestätigte dem rbb am Montag, dass zunächst die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) abgewartet werden solle.

[...] Der rbb hat dagegen, unter Verweis auf das laufende Verfahren, Beschwerde beim OLG eingelegt. Zur Begründung erklärte die Justitiarin des rbb, Kerstin Skiba, zunächst müsse der Sender selbst seine Konsequenzen aus dem Bericht ziehen. Erst dann könne der Untersuchungsausschuss zum Zuge kommen: "Hier geht es auch um die Staatsferne und unsere Unabhängigkeit."

DWDL, 16.10.2023
"Es geht um Staatsferne und unsere Unabhängigkeit"
Streit um Compliance-Bericht: Teilerfolg für den RBB
Der RBB muss den im Zuge der Schlesinger-Affäre angefertigten Compliance-Bericht vorerst nicht zwangsweise herausgeben, das hat ein Gericht entschieden. Und erstmals erläutert das Unternehmen auch seine Beweggründe.
von Timo Niemeier
https://www.dwdl.de/nachrichten/95132/streit_um_compliancebericht_teilerfolg_fuer_den_rbb
Zitat von: DWDL, 16.10.2023, "Es geht um Staatsferne und unsere Unabhängigkeit" - Streit um Compliance-Bericht: Teilerfolg für den RBB
[...] in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Unklar ist, wann hier mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

[...] erklärte RBB-Justitiarin Kerstin Skiba [...]. "Nach der ständigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sind laufende, noch nicht abgeschlossene Vorgänge, die den Handlungsbereich der Exekutive, also auch den RBB, betreffen, der Untersuchung durch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht zugänglich." [...] Compliance-Bericht, [...]. [...] sei Grundlage für eine Vielzahl von Entscheidungen, "die der RBB als Selbstverwaltungsorganisation selbst zu treffen hat". [...]


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Es bliebe wohl zu prüfen ob die Rundfunk-Sender-Tendenzbetriebs-"Selbstverwaltungsorganisation" nach Art. 5 GG tatsächlich der "Exekutive" zuzurechnen ist... ???
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27187.0
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20633.0
Gilt für den RBB in Berlin das VwVfG? Wenn nein, gilt analog ein anderes Gesetz?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15525.0
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15525.msg118427.html#msg118427

Immerhin sind ja auch staatsanwaltliche Untersuchungen im Gange...
Durchsuchung im rbb - Generalstaatsanwaltschaft beschlagnahmt Dokumente (09/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36377.0
...welche der "Compliance"-Bericht ebenfalls berühren könnte?





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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Der Beitragszahler übernimmt das Risiko des Rechtsstreites, wenn das Oberlandesgericht also feststellt, daß die Daten herauszugeben sind, dann wurde nochmal Geld verbrannt.
Selbst wenn der RBB den Prozeß gewänne, gibts nur Anwaltkosten nach Honorarordnung erstattet, für die die Kanzlei des RBB ganz bestimmt nicht arbeitet.
Es scheint ja wirklich was drinzustehen, was wir noch nicht wissen oder endlich mal Schwarz auf Weiß sehen wollten...


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Dem rbb ist nichts mehr peinlich.

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/10/rbb-untersuchungsausschuss-staatsferne-durchsuchungsbeschluss.html
Zitat von: rbb, 16.10.2023, Compliance-Berichte - Landgericht Potsdam setzt Durchsuchungsbeschluss gegen rbb aus
[...] Der rbb hat dagegen, unter Verweis auf das laufende Verfahren, Beschwerde beim OLG eingelegt. Zur Begründung erklärte die Justitiarin des rbb, Kerstin Skiba, zunächst müsse der Sender selbst seine Konsequenzen aus dem Bericht ziehen. Erst dann könne der Untersuchungsausschuss zum Zuge kommen: "Hier geht es auch um die Staatsferne und unsere Unabhängigkeit."
Klar ist, dass einige konkrete Menschen beim rbb Angst haben, bestraft zu werden.
Die kommen aber nicht wie Egon Krenz in den Knast, sondern bekommen allenfalls eine hohe Geldstrafe aufgebrummt - und nicht einmal das, denn in Deutschland ist es so, dass Politiker und andere exponierte Figuren der Politik (nicht: der Wirtschaft) nicht bestraft werden. Eher wird ein Verfahren gegen Zahlung eingestellt. Den Straftatbestand Untreue gegen Politiker & Co. anzuwenden, ist rechtspolitisch unerwünscht (das stand - glaub ich - sogar hier im Forum vor vielen Jahren).


https://www.dwdl.de/nachrichten/95132/streit_um_compliancebericht_teilerfolg_fuer_den_rbb
Zitat von: DWDL, 16.10.2023, "Es geht um Staatsferne und unsere Unabhängigkeit" - Streit um Compliance-Bericht: Teilerfolg für den RBB
[...] erklärte RBB-Justitiarin Kerstin Skiba [...]. "Nach der ständigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sind laufende, noch nicht abgeschlossene Vorgänge, die den Handlungsbereich der Exekutive, also auch den RBB, betreffen, der Untersuchung durch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht zugänglich." [...] Compliance-Bericht, [...]. [...] sei Grundlage für eine Vielzahl von Entscheidungen, "die der RBB als Selbstverwaltungsorganisation selbst zu treffen hat". [...]
Ah ja, jetzt will sich eine Landesrundfunkanstalt unter den schützenden Mantel der Exekutive kuscheln und von deren Verfassungsrang zehren.

In der Tat ist es seit Jahrzehnten ein sehr großer, aber nur sehr, sehr leise diskutierter Streitpunkt, ob eine Exekutive einen gewissen Arcanbereich gegenüber dem Souverän haben darf oder nicht. Man bedenke, dass es selbst für Geheimdienste eine parlamentarische Kontrolle gibt.

(Info: Für den kleinen Bürger bricht diese Fragestellung konkret auf bei staatlichen Lebensmittel- und Hygienekontrollen. Die Behörden sehen die vor Schimmel schwarzen Wände einer Hühnerfabrik auch, aber halten Berichte hierzu streng geheim [unter Konstruktion von "Datenschutz" und "Wirtschaftsgeheimnis"] und handeln schlicht nicht.)


Der rbb also möchte unbedingt vor dem Souverän beschützt werden. Der rbb macht es hier so, dass im Zuge einer Art "Selbstverwaltung" laufende Vorgänge ganz lange nicht abgeschlossen werden. Dann aber ist eine Rechtsaufsicht der Exekutive zahnlos. Im übrigen sind warme Rehrücken bereits serviert worden, und die Gästelisten können schon lange dem Landtag zugänglich gemacht werden. Diese Listen sind bestimmt auch im Bericht der Kanzlei enthalten. Da braucht kein Vorgang noch zu "laufen".

Es zeigt sich wieder und wieder, wie sehr sich der rbb als über dem Grundgesetz stehend sieht. Der rbb entwickelt sich immer mehr zum Verfassungsfeind. Auf merkwürdige Art kommt das Recht auf Widerstand nach Art. 20 (4) GG in den Sinn.

Das kann ja wohl nicht wahr sein.

 >:(


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Zur neuen Entwicklung hat es auch einen Artikel des Tagesspiegel.

Tagesspiegel, 16.10.2023
Gutachten zu Vetternwirtschaft beim RBB:
Warum die Intendantin es nicht herausgeben will

Ulrike Demmer verärgert den Potsdamer Landtag - mit Verweis auf die Staatsferne des Senders. Prominente RBB-Immobilien in Berlin könnten verkauft werden.
Von Thorsten Metzner
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/gutachten-zu-vetternwirtschaft-beim-rbb-warum-die-intendantin-es-nicht-herausgeben-will-10632334.html
Zitat von: Tagesspiegel, 16.10.2023, Gutachten zu Vetternwirtschaft beim RBB: Warum die Intendantin es nicht herausgeben will
[...]
Demmer, die Journalistin und Sprecherin der früheren Bundesregierung war, ist seit Anfang September RBB-Intendantin. Die Nichtherausgabe des Abel-Berichtes habe „etwas mit Staatsferne zu tun“, begründete sie ihren Beschluss. „Nur, weil der rbb etwas falsch gemacht hat, ist es nicht in Ordnung, dass die Politik jetzt in unsere Aktenschränke langen kann“, sagt sie. „Der rbb ist nach der Krise nicht plötzlich rechtlos.“ Der Rechtsaufsicht des Senders läge das Dokument vor, ebenso der Generalstaatsanwaltschaft und den Rechnungshöfen beider Länder. Der Landtag sei nicht zuständig.

Der Landtag als Gesetzgeber ist nicht zuständig? Dann könnte der Landtag alle weiteren Rundfunk-Regelwerke, die seiner Zustimmung bedürfen, künftig schlicht blockieren.

Und zur "Staatsferne" hat sich das Bundersverfassungsgericht bereits frühzeitig in einer dem Forum bekannten Entscheidung geäußert, die Frage ist hier nur, ob das heute dem Unionsrahmen standhält.

BVerfG 1 BvR 341/93 - ÖRR nur Anspruch auf Art 5 Abs 1 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33746.0
Zitat
Rn. 34
Zitat
aa) Die Rundfunkfreiheit ist vor allem Programmfreiheit (BVerfGE 59, 231 <258>; 87, 181 <201>; 90, 60 <87>).  [...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2023, 16:36 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Also es wird ja immer bunter :o

Die "Politik" solle aus Gründen der "Staatsferne" keinen Blick in den "Aktenschrank" des RBB werfen dürfen.

Die Berichte liegen angeblich jedoch der "Rechtsaufsicht", also der Staatskanzlei Brandenburg und dem Berliner Senat und also der "Politik" bereits vor.

Aber der Landtag Brandenburg und das Abgeordnetenhaus Berlin sollen aus Gründen der "Staatsferne" nicht beteiligt werden?!?

Und das sagt die "staatsferne" ehemalige Sprecherin der Bundesregierung?!?

Meine Fresse... ::)


Siehe u.a. auch unter
Landtag Brandenburg (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Landtag_Brandenburg
Abgeordnetenhaus von Berlin (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenhaus_von_Berlin


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
So so, der RBB zählt sich also zur Exekutive? Na fein. Dann soll er aber auch eine ordnungsgemäße Fachaufsicht nachweisen. Wenn er das nicht kann, dann stellt er sich damit selbst ausserhalb der verfassungsmäßigen Ordnung.

Und mit der (eingeschränkten) Rechtsaufsicht braucht er erst gar nicht zu kommen, denn diese ist lediglich für den Selbstverwaltungsbereich zuständig.
Es ist sowieso ein schlechter Witz. Ein staatsfernes Unternehmen rechnet sich der Exekutive zu? Die haben wohl zuviel an ihrem eigenen Programm geschnuppert. Da können natürlich solch gravierende Nebenwirkungen nicht ausbleiben.

Und das "Argument" mit der "Staatsferne" greift überhaupt nicht. Die bezieht sich nämlich in erster Linie auf den programmlichen Teil. Es geht hier aber gerade nicht darum.
Diese neue Justitiarin scheint ja über ein Jurapraktikum gar nicht hinausgekommen zu sein.

Die Richter des Oberlandesgerichts sollten sich jedenfalls sehr gut überlegen, ob sie diese Wahnvorstellungen wirklich billigen wollen.

Und wie @ope23 es schon richtig anmerkte. Art. 20 Abs. 4 GG gibt jedem Bürger das Recht zum Widerstand gegen jeden, der versucht die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht mehr möglich ist. Und genau das geschieht hier gerade. Der RBB stellt sich selbst über die Verfassung.

Einzige konsequente Reaktion darauf kann nur ein sofortiger Zahlungsstop sein. Dieses Fehlverhalten darf mit keinem einzigen Cent mehr unterstützt werden. Das ist nicht nur das Recht eines jeden Bürgers, es ist sogar seine Pflicht. Natürlich nur, sofern den Bürgern die Verfassung überhaupt noch etwas bedeutet.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

o
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Frau Intendantin Demmer sollte vielleicht vom Verfassungsschutz überprüft werden?  ???

Das Gebaren des rbb nimmt jedenfalls verfassungsrechtlich bedenkliche Ausmaße an. Intendantin und Justiziarin bringen die verfassungsrechtliche Dimension selbst ein, das kommt nicht erst von uns hier.  :P

Aus den wunderbaren Art. 1-20 unseres Grundgesetzes der Text von Art. 20 Abs. 2:
Art 20 Abs. 2 Grundgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Zitat von: Art 20 Abs. 2 Grundgesetz
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Da steht nichts vom deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er hat keine Staatsgewalt. Er ist auch nicht die Vierte Gewalt und auch nicht eine Höhere Gewalt, auch wenn er das vielleicht gerne wäre angesichts des Sendungsbewusstseins ihrer Protagonisten. (Das Fass, welche Gewalt dieser Rundfunk gegen Menschen ausübt, mache ich jetzt mal nicht auf.)

Hingegen vertreten die Abgeordneten des Landtags den Souverän ihres Bundeslands. Die drei Gewalten werden von ihnen direkt oder indirekt (die Judikative nur via der Exekutive - ein schwerer Webfehler im deutschen Staatsaufbau) eingesetzt.



https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/gutachten-zu-vetternwirtschaft-beim-rbb-warum-die-intendantin-es-nicht-herausgeben-will-10632334.html
Zitat von: Tagesspiegel, 16.10.2023, Gutachten zu Vetternwirtschaft beim RBB: Warum die Intendantin es nicht herausgeben will
[...]
Demmer, die Journalistin und Sprecherin der früheren Bundesregierung war, ist seit Anfang September RBB-Intendantin. Die Nichtherausgabe des Abel-Berichtes habe „etwas mit Staatsferne zu tun“, begründete sie ihren Beschluss. „Nur, weil der rbb etwas falsch gemacht hat, ist es nicht in Ordnung, dass die Politik jetzt in unsere Aktenschränke langen kann“, sagt sie. „Der rbb ist nach der Krise nicht plötzlich rechtlos.“ Der Rechtsaufsicht des Senders läge das Dokument vor, [...]

Wer ist denn diese Rechtsaufsicht? wird hier schon gefragt...

Zitat von: Tagesspiegel, 16.10.2023, Gutachten zu Vetternwirtschaft beim RBB: Warum die Intendantin es nicht herausgeben will
[...], ebenso der Generalstaatsanwaltschaft und den Rechnungshöfen beider Länder. Der Landtag sei nicht zuständig.
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/gutachten-zu-vetternwirtschaft-beim-rbb-warum-die-intendantin-es-nicht-herausgeben-will-10632334.html

Wer ist dann zuständig? Der rbb selber, für sich zuständig? Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk ist aber nicht souverän.
Und die Exekutive kommt vom Landtag. Selbstverständlich können die Abgeordneten des Landtags in der von ihnen gewählte Landesregierung durchgreifen. Dafür ist ja ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss da, und deshalb ist die Einrichtung eines solchen Ausschusses schon ein ziemlicher Affront gegen die Regierung.

Muss ja einen Grund geben, warum der Parlamentarische Untersuchungsausschuss die Unterlagen nicht einfach von der Landesregierung (=Rechtsaufsicht) bekommt. War da nicht was?  ???


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Muss ja einen Grund geben, warum der Parlamentarische Untersuchungsausschuss die Unterlagen nicht einfach von der Landesregierung (=Rechtsaufsicht) bekommt. War da nicht was?  ???
Abgeordnetenhaus von Berlin (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenhaus_von_Berlin
und dort dann
Kontrolle des Senats (Landesregierung)
https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenhaus_von_Berlin#Kontrolle_des_Senats_(Landesregierung)
Zitat
Als dritte Aufgabe kontrolliert das Abgeordnetenhaus die Regierung, den Berliner Senat. Hierzu stehen den Abgeordneten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, ein Thema im Parlament zur Sprache zu bringen. Nach der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses (GO Abghs), bestehen verschiedene Fragerechte:

    Schriftliche Anfrage (§ 50 GO Abghs)
    Mündliche bzw. spontane Anfrage in der Fragestunde (Artikel 45 Absatz 1 VvB; § 51 GO Abghs)
    Aktuelle Stunde (§ 52 GO Abghs)

Des Weiteren steht den Abgeordneten das sogenannte Zitierrecht (Artikel 49 VvB) zu, wonach die Anwesenheit der Senatsmitglieder bei den Abgeordnetenhaussitzungen verlangt werden kann. Auch das Recht der Abgeordneten auf Einsicht in alle Akten der Verwaltung nach Artikel 45 Absatz 2 VvB ist eine Möglichkeit der Überprüfung. Besonders wichtig ist die laufende Kontrolle der Regierung in den parlamentarischen Fachausschüssen. Hervorzuheben ist dabei der sog. Hauptausschuss, dem die Kontrolle des Budgets, also des Landeshaushalts obliegt. Darüber hinaus hat das Parlament die Möglichkeit mittels Untersuchungsausschüssen (Art. 48 VvB) die Regierung zu kontrollieren.
Ob das auch auf Dokumente durchgreift, welche die Rechtsaufsicht der Landesregierung ggü. dem "Rundfunk Berlin Brandenburg" als Rundfunk-Sender-Tendenzbetriebs-"Selbstverwaltungsorganisation" nach Art. 5 GG betreffen, bliebe zu prüfen...

Verfassung von Berlin - Abschnitt III: Die Volksvertretung
Artikel 45
https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/verfassung/artikel.41546.php
Zitat von: Artikel 45 Abs. 2 Verfassung von Berlin - Abschnitt III: Die Volksvertretung
(2) Jeder Abgeordnete hat das Recht, Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen der Verwaltung zu nehmen. Die Einsichtnahme darf abgelehnt werden, soweit überwiegend öffentliche Interessen einschließlich des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung oder überwiegende private Interessen an der Geheimhaltung dies zwingend erfordern. Die Entscheidung ist dem Abgeordneten schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Das Einsichtsrecht in Akten oder sonstige amtliche Unterlagen der Verfassungsschutzbehörde bleibt den Mitgliedern der für die Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde zuständigen Gremien nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vorbehalten.


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Querverweise aus aktuellem Anlass... ;)
RBB will Ex-Intendantin Schlesinger millionenschwere Betriebsrente streichen (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37546.0
RBB-Geheimakte enthüllt: Das steht im internen Ermittlungsbericht [...] (10/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37545.0




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Ist hier eigentlich gar nichts mehr passiert?
Wurde das Ding immer noch nicht veröffentlicht?


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Der aktuelle Skandalinfo-Stand "RBB" ist immer am Anfang in diesem Skandalgeschichte-Überblick: 
https://infos7.org/eede/#PPE-ZZSYW-CRIM-FACT
- Mittelspalte, klicken auf "v mehr v"

Übrigens gleich am Anfang mit Link zu unserem gemeinsamen Bürgerrechtler-Forum hier:  "Ehre, wem Ehre gebührt"
Fernziel der häufigen Erwähnung dort ist, dass Forumsvertreter als Bürgerrechtler-Vertreter für die Reform-Diskussion der Politik eingeladen werden.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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  • This is the way!
Guten TagX!

Rechnungshöfe Berlin/ Brandenburg - Abschlussberichte RBB 2023
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37641.0
[...]
Rechnungshof von Berlin - Berichte zu Rundfunk und Medien
https://www.berlin.de/rechnungshof/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen/artikel.406252.php#headline_1_19
[...]
2023: Abschließender Bericht gemäß § 37 Satz 3 Medienstaatsvertrag
RBB Vergütungssystem und Anstellungsverträge leitender Angestellter
(PDF, 15 Seiten, ~500kB)
https://www.berlin.de/rechnungshof/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen/bericht_37_mstv_rbb-verguetung-und-anstellungsvertraege.pdf?ts=1702425646
[...]

Dann hat der Regierende Bürgermeister von Berlin noch ein rbb-Weihnachtsgeschenk unter den Christbaum gelegt (Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin, 79. Jahrgang Nr. 34 vom 23. Dezember 2023).

Abgeordnetenhaus Berlin Drucksache 19/1311
https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-1311.pdf

Der alte rbb-StV war ja "reformbedürftig". Deswegen haben der Regierende Bürgermeister von Berlin und der Ministerpräsident des Landes Brandenburg pfeilscharf erkannt, dass der rbb eine "eigene Aufsichtsbehörde" im Sinne des Artikels 51 der Verordnung (EU) 2016/679 braucht:

§ 47 Ernennung und Unabhängigkeit der oder des Rundfunkdatenschutzbeauftragten
§ 48 Kontrolle des Datenschutzes und Ernennung der oder des Datenschutzbeauftragten


Herzlichen Glückwunsch Herr Regierender Bürgermeister von Berlin! Der rbb kontrolliert sich jetzt beim Datenschutz selbst! Schön den Bock zum Gärtner gemacht!

 :o


Edit "Bürger": Danke. Vorsorgliche Bitte, diese verlinkten Informationen nicht hier, sondern allenfalls in anderem, thematisch geeigneten bzw. eigenständigen Thread zu vertiefen, d.h. z.B. unter
Rechnungshöfe Berlin/ Brandenburg - Abschlussberichte RBB 2023
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37641.0
Siehe tangierend hierzu u.a. auch unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21559.0
BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Mögl. d. Nutzung = individueller Vorteil?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0




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